Für Immobilieneigentümer

15-70% Förderung für Sanierungsmaßnahmen erhalten

…und dabei den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig steigern sowie von geringeren Energiekosten profitieren

Und erfahren, wie auch Sie profitieren

Für diese Eigentümer kommen Förderungen in Frage:

Sie wollen einzelne Gebäudeteile energetisch sanieren

Sie wollen Ihre Heizung im Bestandsgebäude tauschen oder die Gebäudehülle energetisch verbessern (Dämmung, Dach, Fenster & Türen). 

Ihr Ziel ist es, den Energieverbrauch  Ihrer Immobilie zu senken 

Indem Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren, senken Sie Ihren Heizenergiebedarf. Somit sparen Sie Kosten und tun etwas für die Umwelt.

Sie wollen den Wert Ihrer Immobilie langfristig steigern

Um dem Wertverfall Ihrer Immobilie entgegenzuwirken und die Bausubstanz zu erhalten, führen Sie energetische Sanierungen durch.

Schon gewusst?

Seit 2024 ist es möglich, die Förderprogramme der KfW, insbesondere KfW 261, mit anderen Förderprogrammen wie der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen zu kombinieren. Die Voraussetzung: dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden.

Das bedeutet, dass Sie durch die intelligente Kombination aus KfW-Sanierung, KfW-Heizungstausch und BAFA-Einzelmaßnahmen noch attraktivere Förderkonditionen für eine energetische Sanierung erhalten:

Diese Angebote von der KfW / BAFA stehen Ihnen für Sanierungen zur Verfügung:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen Hauseigentümern attraktive Förderungen bereit. Hierbei wird unterschieden zwischen der Förderung für Heizungstausch (KfW) und der Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle & Anlagentechnik – außer Heizung (BAFA). Beide Maßnahmen sind miteinander kombinierbar. Eingeschränkt können sie auch mit einer KfW-Sanierung kombiniert werden (hierbei dürfen aber nicht zwei Fördermöglichkeiten für dieselbe Sanierungsmaßnahme genutzt werden).

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anders als bei der KfW-Sanierung muss das Gebäude nicht zwingend auf Effizienzhaus-Standard saniert werden, um Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zu erhalten.
  • Dennoch müssen bestimmte Effizienzwerte der Bauteile erreicht werden, um die Förderung zu erhalten.
  • Privatpersonen sind ab sofort für die KfW Heizungsförderung antragsberechtigt.
  • Für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung sind Zuschüsse bis zu 23.500€ möglich.
  • Die Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beträgt 30%. Kombiniert mit verschiedenen Bonusförderungen sind bis zu 70% Förderung möglich. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000€. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500€ gewährt werden.
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und in der Anlagentechnik (außer Heizung) werden vom BAFA mit bis zu 20% bezuschusst (mit individuellem Sanierungsfahrplan iSFP).
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000€ / Wohneinheit, steigt aber auf 60.000€ pro Wohneinheit mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
  • Voraussetzung hierfür ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten zur Erstellung eines iSFP für Ihr Objekt.

 

Unser ENERGIEWERT Fazit:

Für Eigentümer, die ihr Gebäude energetisch, aber dennoch wirtschaftlich sinnvoll sanieren wollen, können Einzelmaßnahmenförderungen für die Heizungsanlage, die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik die richtige Wahl sein. Besonders geeignet sind sie, wenn nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen am Haus umgesetzt werden sollen. In jedem Fall sollte im Vorfeld mit einem Energieeffizienz-Experten geprüft werden, welche Förderungen am wirtschaftlichsten sind.

Alfred Hanus, Gründer

Noch unsicher wegen der Förderung?

Sie sind sich noch unsicher, welches Förderprogramm für Ihr Vorhaben das richtige ist? Lassen Sie sich kostenfrei von einem unserer Energieeffizienz-Experten im Telefongespräch beraten!

In einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch werden wir feststellen, welche Programme für Sie in Frage kommen und wie Sie Ihre Sanierung wirtschaftlich gestalten.