Die 35c-Bescheinigung ist der Nachweis, den das Finanzamt für den Steuerbonus auf energetische Sanierungen verlangt. Mit ihr sinkt Ihre Einkommensteuer um 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre und bis zu 40.000 € je Objekt. Wir stellen sie aus, wenn wir Ihre Sanierung ab dem Angebot begleiten. Arbeiten an Wärmepumpe, Fenstern und Dämmung, die schon fertig sind, prüfen wir nachträglich und bescheinigen sie, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Unterschrieben wird sie von Alfred Hanus, Ingenieur und Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes.
Bescheinigung für fertige Arbeiten an Wärmepumpe, Fenstern und Dämmung
Ist die Wärmepumpe schon in Betrieb oder sind Fenster und Dämmung eingebaut, prüfen wir Rechnungen und Nachweise und stellen die Bescheinigung aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr der Arbeiten sollte dafür noch nicht abgegeben sein.
Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Arbeiten abgeschlossen wurden. Abgeschlossen sind sie, wenn der Betrieb fertig ist, die Schlussrechnung vorliegt und vollständig auf sein Konto bezahlt ist. Liegt die Erklärung für dieses Jahr schon beim Finanzamt, prüfen wir im Einzelfall.
- Formular ausfüllen. Sie wählen „Steuerbonus § 35c“ und als Stand „Arbeiten laufen oder sind fertig“. Am nächsten Werktag melden wir uns mit Ihrem persönlichen Upload-Link.
- Rechnungen und Nachweise hochladen. Was wir dafür brauchen, steht in der Liste unten.
- Prüfung je Maßnahme. Unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater prüfen jede Maßnahme gegen die Mindestwerte der Verordnung, Alfred Hanus bestätigt das Ergebnis.
- Ergebnis. Für jede Maßnahme erfahren Sie, ob sie förderfähig nachgewiesen ist, ob Nachweise fehlen oder ob sie nicht förderfähig ist.
- Bescheinigung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt Alfred Hanus die Bescheinigung nach amtlichem Muster für alle nachgewiesenen Maßnahmen aus.
| Ergebnis | Woran es liegt | Was Sie bekommen |
|---|---|---|
| förderfähig nachgewiesen | Rechnung, Zahlung und technischer Wert erfüllen die Anforderungen | die Maßnahme steht in der Bescheinigung |
| Nachweise fehlen | ein Beleg fehlt, etwa der Uw-Wert im Datenblatt oder der Kontoauszug zur Überweisung | eine Liste der fehlenden Unterlagen |
| nicht förderfähig | ein Ausschlussgrund liegt vor, zum Beispiel Barzahlung, auch nur der Anzahlung, oder ein Zuschuss für dieselbe Maßnahme | die Begründung für diese Maßnahme |
Diese Unterlagen brauchen wir für jede Maßnahme:
- die Schlussrechnung auf Deutsch mit den ausgeführten Arbeiten, der Arbeitsleistung des Betriebs und der Adresse des Hauses
- den Zahlungsnachweis, zum Beispiel die Überweisung mit Kontoauszug
- Datenblätter mit dem erreichten Wert, also Uw-Wert der Fenster, U-Wert oder Wärmeleitfähigkeit der Dämmung, Kennwerte der Wärmepumpe
- Beginn und Abschluss der Arbeiten und das Baujahr des Hauses
- Fotos aus der Bauzeit, wenn Sie oder der Betrieb welche gemacht haben
Was wir je Maßnahme prüfen
Jede Maßnahme muss den Mindestwert der Verordnung erreichen, die Bescheinigung nennt den erreichten Wert. Die Tabelle gilt für Arbeiten, die ab dem 01.01.2025 begonnen wurden.
| Maßnahme | Mindestanforderung |
|---|---|
| Fenster und Balkontüren | Uw höchstens 0,95 W/(m²K), barrierearm oder einbruchhemmend 1,1, Dachflächenfenster 1,0 |
| Dämmung | U-Wert höchstens 0,20 W/(m²K) an der Außenwand, 0,14 an Dach und oberster Geschossdecke, 0,25 an der Kellerdecke; Einblasdämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,035 W/(m·K) |
| Wärmepumpe | Jahresarbeitszahl mindestens 3,0, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Messung von Strom und Wärme, netzdienliche Schnittstelle; Nachweis einfacher über die BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen |
Für Arbeiten, die vor 2025 begonnen wurden, gelten ältere Werte und ein älteres Muster, diese Fälle sehen wir uns einzeln an. Mehr zu den einzelnen Bauteilen steht bei der Förderung der Dämmung und der Förderung für neue Fenster.
Bis zu 40.000 € Steuerbonus, auch im Nachhinein
Einen Antrag vor Baubeginn gibt es beim Steuerbonus nicht. Sie machen ihn mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend, in dem die Arbeiten abgeschlossen sind, und in den beiden Folgejahren.
Deshalb lässt sich der Bonus auch für Sanierungen nutzen, die schon fertig sind. Arbeitnehmer, die keine Steuererklärung abgeben müssen, können sie vier Jahre rückwirkend einreichen, die Erklärung für 2022 also noch bis 31.12.2026. Wer 2022 fertig geworden ist, trägt die Kosten in die Erklärungen für 2022, 2023 und 2024 ein.
Ist die Erklärung für dieses Jahr noch offen, prüfen wir auch schon fertige Arbeiten und bescheinigen jede Maßnahme, die die Voraussetzungen erfüllt. Ob Ihre Maßnahme begünstigt ist, sehen wir uns vorher kostenlos an.
Was Ihnen die Bescheinigung bringt
Mit der Bescheinigung sinkt Ihre Einkommensteuer um 20 % der Sanierungskosten, verteilt auf drei Jahre und höchstens 40.000 € je Objekt. Für das Honorar eines Energieberaters, der die Arbeiten planerisch begleitet, gilt ein Satz von 50 %.
| Wärmepumpe | Fenster, ganzes Haus | Dach und Fassade | Höchstbetrag je Objekt | |
|---|---|---|---|---|
| Kosten der Maßnahme | 35.000 € | 20.000 € | 80.000 € | 200.000 € |
| Steuerbonus auf die Maßnahme (20 %) | 7.000 € | 4.000 € | 16.000 € | 40.000 € |
| davon im Jahr des Abschlusses (7 %) | 2.450 € | 1.400 € | 5.600 € | 14.000 € |
Gerechnet ist jeweils 20 % der Kosten, im ersten Jahr 7 %. Der Rest folgt mit 7 % im zweiten und 6 % im dritten Jahr, die Aufteilung und den Vergleich mit dem Zuschuss zeigt der Ratgeber zum Steuerbonus für die Sanierung.
Der Bonus mindert Ihre Einkommensteuer in jedem der drei Jahre höchstens bis zu deren Höhe. Ist Ihre Lohnsteuer schon einbehalten, zahlt das Finanzamt den Betrag, um den die Steuer sinkt, mit dem Steuerbescheid zurück.
Wer die Bescheinigung ausstellen darf
Ausstellen darf sie der Fachbetrieb, der die Arbeiten ausgeführt hat, oder ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste unter den Voraussetzungen von § 2 Abs. 2 ESanMV. Den Wortlaut finden Sie bei gesetze-im-internet.de. Alfred Hanus prüft Rechnungen und Nachweise und stellt die Bescheinigung aus, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bescheinigung unseres Experten tritt an die Stelle der Bescheinigung des Betriebs. Haben verschiedene Betriebe gearbeitet, etwa der Fensterbauer und der Stuckateur, stehen beide Maßnahmen in einer Bescheinigung.
Begleitung ab dem Angebot. Steht die Sanierung noch bevor, sieht sich Alfred Hanus das Angebot an, bevor der Betrieb anfängt, und begleitet die Arbeiten bis zur Schlussrechnung. Weil Sie ihn selbst mit der planerischen Begleitung beauftragen, zählt sein Honorar mit 50 % statt mit 20 %.
Das amtliche Muster
Die Bescheinigung folgt dem Muster aus dem BMF-Schreiben vom 23.12.2024. Es gilt für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2024 begonnen wurden. Inhalt und Reihenfolge der Angaben dürfen nicht verändert werden, deshalb füllt der Experte das Muster vollständig aus und unterschreibt es.
Eine Kopie geben Sie mit der Einkommensteuererklärung ab, in der Anlage „Energetische Maßnahmen“. Rechnungen und Nachweise fordert das Finanzamt in der Regel nur bei Bedarf an.
So läuft die Begleitung ab dem Angebot
Sie beauftragen den Fachbetrieb wie gewohnt, wir begleiten die Maßnahme digital bis zur fertigen Bescheinigung. Für alle fünf Schritte zusammen brauchen Sie selbst weniger als 1 Stunde.
- Formular ausfüllen. Sie wählen „Steuerbonus § 35c“ und nennen Gebäude, Nutzung, Angebotssumme und den Stand der Arbeiten. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und Ihrem persönlichen Upload-Link für das Angebot. Die Prüfung kostet nichts.
- Begleitung beauftragen. Sie erteilen uns den Auftrag zur planerischen Begleitung, am besten bevor der Betrieb anfängt. Eine Bedingung im Handwerkervertrag oder einen Antrag beim Finanzamt brauchen Sie nicht.
- Fotos während der Arbeiten. Über denselben Link laden Sie Fotos hoch, solange Dämmung und Anschlüsse noch sichtbar sind, zum Beispiel die Dämmstärke mit Zollstock.
- Rechnungen prüfen. Nach dem Abschluss laden Sie die Rechnungen hoch. Unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater prüfen sie, Alfred Hanus bestätigt das Ergebnis.
- Bescheinigung erhalten. Der Experte stellt die Bescheinigung aus, die Sie für die Einkommensteuererklärung brauchen.
Was vorher stimmen muss
Den Steuerbonus gibt es für ein Gebäude, das bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre ist und das Sie ausschließlich selbst bewohnen. Die Arbeiten führt ein Fachunternehmen aus, die Rechnung trägt die Adresse des Objekts, und Sie zahlen per Überweisung. Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie keinen Zuschuss und keinen zinsverbilligten Kredit in Anspruch nehmen, Sie wählen also zwischen BAFA-Zuschuss und Steuerbonus. Ist der Vertrag schon ohne Förderbedingung unterschrieben, kommt der Steuerbonus in Frage, die Schritte stehen unter Förderung nach Vertrag ohne Bedingung.
Ihr Eigenanteil und das Honorar
Begleiten wir Ihre Sanierung ab dem Angebot, tragen Sie nach der Steuerermäßigung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.) selbst. Bezahlen Sie unsere Rechnung per Überweisung, dann zählt sie zu den Kosten für den Energieberater, und 50 % davon mindern Ihre Einkommensteuer. Bei Fenstern für 20.000 € beträgt das Honorar 952 € inkl. USt., davon kommen 476 € über die Steuer zurück; nach allen Kosten bleiben 3.524 €, gerechnet 4.000 € + 476 € − 952 €. Bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme, den Betrag zeigt der Förderrechner.
Für die Prüfung schon fertiger Arbeiten und die Bescheinigung beginnt das Honorar bei 800 € netto (952 € inkl. USt.). Es zählt dann zu den Kosten der Sanierung, 20 % davon mindern Ihre Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre. Was BAFA- und KfW-Anträge kosten, steht unter Preise.
Bescheinigung anfragen
Tragen Sie die Kosten aus Angebot oder Rechnung in den Förderrechner ein, dann sehen Sie Ihren Steuerbonus in Euro. Für die kostenlose erste Prüfung füllen Sie das Formular aus, Angebot oder Rechnungen laden Sie danach über Ihren persönlichen Link hoch. Telefonisch erreichen Sie uns unter 030 4243 2999, Mo–Fr von 8 bis 18 Uhr.




