Für neue Fenster zahlt das BAFA bis zu 20 % der förderfähigen Kosten. Am Einfamilienhaus sind für Fenster und andere Arbeiten an der Gebäudehülle zusammen bis zu 10.500 € pro Jahr möglich. Die Fenster brauchen dafür einen Uw-Wert von höchstens 0,95. Ihr Angebot prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater ohne Kosten. Die technische Projektbeschreibung (TPB) und den Nachweis nach dem Einbau bestätigt Alfred Hanus, Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes. Von unserem Honorar tragen Sie nach Förderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.).
Wie viel Zuschuss es für Fenster gibt
Das BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten, bei großen Vorhaben mit Sanierungsfahrplan auf einen Teil davon 20 %. Wie viel daraus wird, hängt von der Zahl der Wohnungen im Haus ab.
| Regel | Wert |
|---|---|
| Zuschuss für Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 % auf den Teil über 30.000 € (Einfamilienhaus) |
| Höchstbetrag am Einfamilienhaus | bis zu 10.500 € pro Kalenderjahr |
| Höchstbetrag am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen | bis zu 47.150 € pro Kalenderjahr |
| Mindestinvestition | 300 € je Maßnahme |
| Ihr Eigenanteil an unserem Honorar | ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.) |
Die Höchstbeträge gelten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Fenster enthält und beim Antrag schon vorliegt. Mit ihm zählen am Einfamilienhaus bis zu 60.000 € Kosten im Jahr statt 30.000 €, und der Teil über 30.000 € bekommt 5 Prozentpunkte mehr. Ohne Fahrplan zahlt das BAFA am Einfamilienhaus bis zu 4.500 € im Jahr, am Haus mit 10 Wohnungen bis zu 20.550 €. Dort kommen für Fachplanung und Baubegleitung noch bis zu 10.000 € Zuschuss auf das Honorar hinzu.
Liegen Ihre Fensterkosten über der Grenze eines Jahres, kann es sich lohnen, den Tausch auf zwei Kalenderjahre zu verteilen. Die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr. Ob sich das für Ihr Haus rechnet, besprechen wir im persönlichen Gespräch.
Sätze und Grenzen entsprechen der Förderrichtlinie vom 17.08.2026 (Stand Oktober 2026). Die Sätze der übrigen Bauteile mit Rechenbeispielen stehen unter BEG Einzelmaßnahmen 2026. Sätze und Grenzen veröffentlicht das BAFA auf seiner Seite zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Rechenbeispiele für Fenster mit Eigenanteil
Wirtschaftlichkeit zuerst: Wir rechnen jedes Vorhaben bis zu dem Betrag, der Ihnen nach Ihrem Eigenanteil an unserem Honorar bleibt. Die ersten beiden Beispiele gelten für ein Einfamilienhaus, das dritte für ein Haus mit sechs Wohnungen. Angenommen ist jeweils, dass das ganze Angebot förderfähig ist.
| Vorhaben | Angebot | Zuschuss Fenster | Ihr Eigenanteil nach Förderung | Ihnen bleiben |
|---|---|---|---|---|
| 3 Fenster und Haustür | 10.000 € | 1.500 € (15 %) | 476 € | 1.024 € (1.500 − 476) |
| Fenster im ganzen Haus | 20.000 € | 3.000 € (15 %) | 476 € | 2.524 € (3.000 − 476) |
| Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen | 120.000 € | 15.750 € (15 % von 105.000 €) | 1.800 € | 13.950 € (15.750 − 1.800) |
Der Eigenanteil ist der Teil unseres Honorars, der nach dem BAFA-Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung bei Ihnen bleibt. Im Mehrfamilienhaus richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme, im Beispiel sind es 3.600 €. Dort zählen 30.000 € für die erste und je 15.000 € für fünf weitere Wohnungen, zusammen 105.000 €. Ihr eigenes Angebot rechnet der Förderrechner auf dieser Seite nach.
Welche Fenster gefördert werden
Gefördert werden Fenster, Balkon- und Terrassentüren und Dachflächenfenster, die den U-Wert der Förderrichtlinie einhalten. Maßgeblich ist der Uw-Wert des ganzen Fensters mit Rahmen und Glas.
| Bauteil | Uw höchstens in W/(m²K) |
|---|---|
| Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 0,95 |
| Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 1,1 |
| Dachflächenfenster | 1,0 |
| Ertüchtigung vorhandener Fenster | 1,3 |
Den Wert finden Sie im Angebot oder im Datenblatt des Herstellers. Fehlt er dort oder liegt er knapp darüber, sagen wir Ihnen das vor dem Antrag. Der Fensterbauer kann dann eine andere Verglasung oder einen anderen Rahmen anbieten. Für die Haustür gilt ein eigener Wert, nachzulesen bei der BAFA-Förderung für Haus- und Außentüren.
So läuft der Antrag für Ihre Fenster
Den Antrag stellen Sie selbst im BAFA-Portal, alles Technische dafür bekommen Sie von uns. Ihr eigener Aufwand bleibt unter einer Stunde, verteilt auf Formular, Upload, Vertrag, Antrag und Nachweis.
| Schritt | Was Sie tun | Was wir tun |
|---|---|---|
| 1. Anfrage | Formular mit Maßnahme, Gebäude und Angebotssumme ausfüllen, danach das Angebot über Ihren persönlichen Upload-Link hochladen | Uw-Werte, Umfang und förderfähige Kosten prüfen; Rückmeldung am nächsten Werktag, diese erste Prüfung kostet nichts |
| 2. TPB | uns beauftragen | TPB erstellen, Sie bekommen die TPB-ID |
| 3. Vertrag | Vertrag mit dem Fensterbauer schließen, der von der Förderzusage abhängt und das voraussichtliche Einbaudatum nennt | sagen, was im Vertrag stehen muss |
| 4. Antrag | Antrag im BAFA-Portal stellen, Anmeldung über die BundID | Anleitung Schritt für Schritt per E-Mail, auf Wunsch am Telefon |
| 5. Einbau | Fenster innerhalb von 36 Monaten nach dem Bescheid einbauen lassen | Fotos der Anschlüsse prüfen, solange die Fugen offen sind |
| 6. Nachweis | Rechnungen und Fotos über Ihren Upload-Link schicken | Rechnungen prüfen, technischen Projektnachweis (TPN) erstellen |
| 7. Auszahlung | Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach dem Einbau einreichen | Anleitung schicken; unsere bezahlte Rechnung gehört dazu |
Was bei jedem Schritt im Portal zu tun ist, steht ausführlich im Ablauf eines BAFA-Antrags. Wie die TPB-ID entsteht, lesen Sie unter TPB und TPB-ID.
Vertrag mit Förderbedingung
Den Vertrag mit dem Fensterbauer schließen Sie vor dem Antrag, und zwar mit der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird. Er nennt außerdem das voraussichtliche Einbaudatum. Ohne diese Bedingung gilt schon die Unterschrift als Beginn des Vorhabens, und der Zuschuss für die Fenster entfällt.
Was der Antrag kostet und was das BAFA davon trägt
Für Prüfung, TPB, Begleitung beim Antrag und den Nachweis nach dem Einbau beginnt Ihr Eigenanteil nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Unser Honorar liegt bei mindestens 800 € netto (952 € inkl. USt.), die andere Hälfte trägt das BAFA als Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung. Bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme, der Förderrechner zeigt Ihren Betrag. Unsere Rechnung kommt, nachdem Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist, und wird per Überweisung bezahlt. Alle Pakete stehen bei den Preisen für Förderanträge.
Zuschuss oder Steuerbonus für die Fenster?
Wohnen Sie selbst im Haus, ist der Steuerbonus nach § 35c ein gleichwertiger Weg neben dem BAFA-Zuschuss. Er mindert Ihre Einkommensteuer um 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, und kommt ohne Sanierungsfahrplan aus.
| Fenster im ganzen Haus, 20.000 € | BAFA-Zuschuss | Steuerbonus § 35c |
|---|---|---|
| Förderung | 3.000 € (15 %) | 4.000 € (20 %), verteilt auf 1.400 €, 1.400 € und 1.200 € |
| Ihr Eigenanteil an unserem Honorar | 476 € | 476 € |
| Ihnen bleiben | 2.524 € | 3.524 € |
Die 4.000 € wirken voll, wenn Ihre Einkommensteuer in den drei Jahren mindestens so hoch ist wie die Teilbeträge. Außerdem muss das Haus bei Arbeitsbeginn älter als 10 Jahre sein. Vermieten Sie das Haus oder gehört es einem Unternehmen, bleibt der Zuschuss der Weg. Für dieselben Fenster gilt nur einer von beiden, deshalb rechnen wir Ihnen beide am Angebot vor, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Mehr zum Vergleich steht beim Steuerbonus für die Sanierung.
Die Bescheinigung nach § 35c stellt Alfred Hanus aus, wenn er den Einbau begleitet. Sind die Fenster schon eingebaut und ist die Steuererklärung für das Einbaujahr noch offen, prüfen wir Rechnung und Datenblatt nachträglich.
Fensterangebot prüfen lassen
Füllen Sie das Formular mit Maßnahme, Gebäude und ungefährer Angebotssumme aus. Danach bekommen Sie einen persönlichen Link, über den Sie das Angebot Ihres Fensterbauers hochladen. Am nächsten Werktag wissen Sie, ob die Fenster die Werte schaffen und mit welchem Zuschuss Sie rechnen können. Wenn Sie lieber telefonieren, erreichen Sie uns unter 030 4243 2999, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.






