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Energieberatung

Förderung für neue Fenster: bis zu 10.500 € BAFA-Zuschuss pro Jahr

Wir prüfen Ihr Fensterangebot und begleiten Ihren BAFA-Antrag bis zur Auszahlung. Für Fenster und andere Arbeiten an der Gebäudehülle zahlt das BAFA am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € pro Jahr.

  • Bis zu 10.500 € Zuschuss pro Jahr am Einfamilienhaus
  • Fensterangebot kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft
  • Eigenanteil nach Förderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.)

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 2 von 6
Welche Maßnahme planen Sie?

Eine Auswahl genügt.

Um welches Gebäude geht es?

Davon hängen die Höchstgrenzen der Förderung ab.

Wer nutzt das Gebäude?

Davon hängen Boni bei der Heizungsförderung ab.

Wie hoch ist das Angebot ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Wie weit sind Sie?

Damit wir wissen, wie eilig es ist.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag mit einer Einschätzung zur Förderung.

Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Oder rufen Sie an: 030 4243 2999, Mo–Fr 8–18 Uhr

Zwei Handwerker setzen ein neues Fenster in einem Wohnzimmer ein
Förderrechner

Zuschuss und Eigenanteil auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Inhalt dieser Seite
  1. Wie viel Zuschuss es für Fenster gibt
  2. Rechenbeispiele für Fenster mit Eigenanteil
  3. Welche Fenster gefördert werden
  4. So läuft der Antrag für Ihre Fenster
  5. Vertrag mit Förderbedingung
  6. Was der Antrag kostet und was das BAFA davon trägt
  7. Zuschuss oder Steuerbonus für die Fenster?
  8. Fensterangebot prüfen lassen

Für neue Fenster zahlt das BAFA bis zu 20 % der förderfähigen Kosten. Am Einfamilienhaus sind für Fenster und andere Arbeiten an der Gebäudehülle zusammen bis zu 10.500 € pro Jahr möglich. Die Fenster brauchen dafür einen Uw-Wert von höchstens 0,95. Ihr Angebot prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater ohne Kosten. Die technische Projektbeschreibung (TPB) und den Nachweis nach dem Einbau bestätigt Alfred Hanus, Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes. Von unserem Honorar tragen Sie nach Förderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.).

Wie viel Zuschuss es für Fenster gibt

Das BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten, bei großen Vorhaben mit Sanierungsfahrplan auf einen Teil davon 20 %. Wie viel daraus wird, hängt von der Zahl der Wohnungen im Haus ab.

Regel Wert
Zuschuss für Fenster, Balkon- und Terrassentüren 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 % auf den Teil über 30.000 € (Einfamilienhaus)
Höchstbetrag am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € pro Kalenderjahr
Höchstbetrag am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen bis zu 47.150 € pro Kalenderjahr
Mindestinvestition 300 € je Maßnahme
Ihr Eigenanteil an unserem Honorar ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.)

Die Höchstbeträge gelten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Fenster enthält und beim Antrag schon vorliegt. Mit ihm zählen am Einfamilienhaus bis zu 60.000 € Kosten im Jahr statt 30.000 €, und der Teil über 30.000 € bekommt 5 Prozentpunkte mehr. Ohne Fahrplan zahlt das BAFA am Einfamilienhaus bis zu 4.500 € im Jahr, am Haus mit 10 Wohnungen bis zu 20.550 €. Dort kommen für Fachplanung und Baubegleitung noch bis zu 10.000 € Zuschuss auf das Honorar hinzu.

Liegen Ihre Fensterkosten über der Grenze eines Jahres, kann es sich lohnen, den Tausch auf zwei Kalenderjahre zu verteilen. Die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr. Ob sich das für Ihr Haus rechnet, besprechen wir im persönlichen Gespräch.

Sätze und Grenzen entsprechen der Förderrichtlinie vom 17.08.2026 (Stand Oktober 2026). Die Sätze der übrigen Bauteile mit Rechenbeispielen stehen unter BEG Einzelmaßnahmen 2026. Sätze und Grenzen veröffentlicht das BAFA auf seiner Seite zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Rechenbeispiele für Fenster mit Eigenanteil

Wirtschaftlichkeit zuerst: Wir rechnen jedes Vorhaben bis zu dem Betrag, der Ihnen nach Ihrem Eigenanteil an unserem Honorar bleibt. Die ersten beiden Beispiele gelten für ein Einfamilienhaus, das dritte für ein Haus mit sechs Wohnungen. Angenommen ist jeweils, dass das ganze Angebot förderfähig ist.

Vorhaben Angebot Zuschuss Fenster Ihr Eigenanteil nach Förderung Ihnen bleiben
3 Fenster und Haustür 10.000 € 1.500 € (15 %) 476 € 1.024 € (1.500 − 476)
Fenster im ganzen Haus 20.000 € 3.000 € (15 %) 476 € 2.524 € (3.000 − 476)
Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen 120.000 € 15.750 € (15 % von 105.000 €) 1.800 € 13.950 € (15.750 − 1.800)

Der Eigenanteil ist der Teil unseres Honorars, der nach dem BAFA-Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung bei Ihnen bleibt. Im Mehrfamilienhaus richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme, im Beispiel sind es 3.600 €. Dort zählen 30.000 € für die erste und je 15.000 € für fünf weitere Wohnungen, zusammen 105.000 €. Ihr eigenes Angebot rechnet der Förderrechner auf dieser Seite nach.

Welche Fenster gefördert werden

Gefördert werden Fenster, Balkon- und Terrassentüren und Dachflächenfenster, die den U-Wert der Förderrichtlinie einhalten. Maßgeblich ist der Uw-Wert des ganzen Fensters mit Rahmen und Glas.

Bauteil Uw höchstens in W/(m²K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren 0,95
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren 1,1
Dachflächenfenster 1,0
Ertüchtigung vorhandener Fenster 1,3

Den Wert finden Sie im Angebot oder im Datenblatt des Herstellers. Fehlt er dort oder liegt er knapp darüber, sagen wir Ihnen das vor dem Antrag. Der Fensterbauer kann dann eine andere Verglasung oder einen anderen Rahmen anbieten. Für die Haustür gilt ein eigener Wert, nachzulesen bei der BAFA-Förderung für Haus- und Außentüren.

So läuft der Antrag für Ihre Fenster

Den Antrag stellen Sie selbst im BAFA-Portal, alles Technische dafür bekommen Sie von uns. Ihr eigener Aufwand bleibt unter einer Stunde, verteilt auf Formular, Upload, Vertrag, Antrag und Nachweis.

Schritt Was Sie tun Was wir tun
1. Anfrage Formular mit Maßnahme, Gebäude und Angebotssumme ausfüllen, danach das Angebot über Ihren persönlichen Upload-Link hochladen Uw-Werte, Umfang und förderfähige Kosten prüfen; Rückmeldung am nächsten Werktag, diese erste Prüfung kostet nichts
2. TPB uns beauftragen TPB erstellen, Sie bekommen die TPB-ID
3. Vertrag Vertrag mit dem Fensterbauer schließen, der von der Förderzusage abhängt und das voraussichtliche Einbaudatum nennt sagen, was im Vertrag stehen muss
4. Antrag Antrag im BAFA-Portal stellen, Anmeldung über die BundID Anleitung Schritt für Schritt per E-Mail, auf Wunsch am Telefon
5. Einbau Fenster innerhalb von 36 Monaten nach dem Bescheid einbauen lassen Fotos der Anschlüsse prüfen, solange die Fugen offen sind
6. Nachweis Rechnungen und Fotos über Ihren Upload-Link schicken Rechnungen prüfen, technischen Projektnachweis (TPN) erstellen
7. Auszahlung Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach dem Einbau einreichen Anleitung schicken; unsere bezahlte Rechnung gehört dazu

Was bei jedem Schritt im Portal zu tun ist, steht ausführlich im Ablauf eines BAFA-Antrags. Wie die TPB-ID entsteht, lesen Sie unter TPB und TPB-ID.

Vertrag mit Förderbedingung

Den Vertrag mit dem Fensterbauer schließen Sie vor dem Antrag, und zwar mit der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird. Er nennt außerdem das voraussichtliche Einbaudatum. Ohne diese Bedingung gilt schon die Unterschrift als Beginn des Vorhabens, und der Zuschuss für die Fenster entfällt.

Was der Antrag kostet und was das BAFA davon trägt

Für Prüfung, TPB, Begleitung beim Antrag und den Nachweis nach dem Einbau beginnt Ihr Eigenanteil nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Unser Honorar liegt bei mindestens 800 € netto (952 € inkl. USt.), die andere Hälfte trägt das BAFA als Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung. Bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme, der Förderrechner zeigt Ihren Betrag. Unsere Rechnung kommt, nachdem Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist, und wird per Überweisung bezahlt. Alle Pakete stehen bei den Preisen für Förderanträge.

Zuschuss oder Steuerbonus für die Fenster?

Wohnen Sie selbst im Haus, ist der Steuerbonus nach § 35c ein gleichwertiger Weg neben dem BAFA-Zuschuss. Er mindert Ihre Einkommensteuer um 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, und kommt ohne Sanierungsfahrplan aus.

Fenster im ganzen Haus, 20.000 € BAFA-Zuschuss Steuerbonus § 35c
Förderung 3.000 € (15 %) 4.000 € (20 %), verteilt auf 1.400 €, 1.400 € und 1.200 €
Ihr Eigenanteil an unserem Honorar 476 € 476 €
Ihnen bleiben 2.524 € 3.524 €

Die 4.000 € wirken voll, wenn Ihre Einkommensteuer in den drei Jahren mindestens so hoch ist wie die Teilbeträge. Außerdem muss das Haus bei Arbeitsbeginn älter als 10 Jahre sein. Vermieten Sie das Haus oder gehört es einem Unternehmen, bleibt der Zuschuss der Weg. Für dieselben Fenster gilt nur einer von beiden, deshalb rechnen wir Ihnen beide am Angebot vor, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Mehr zum Vergleich steht beim Steuerbonus für die Sanierung.

Die Bescheinigung nach § 35c stellt Alfred Hanus aus, wenn er den Einbau begleitet. Sind die Fenster schon eingebaut und ist die Steuererklärung für das Einbaujahr noch offen, prüfen wir Rechnung und Datenblatt nachträglich.

Fensterangebot prüfen lassen

Füllen Sie das Formular mit Maßnahme, Gebäude und ungefährer Angebotssumme aus. Danach bekommen Sie einen persönlichen Link, über den Sie das Angebot Ihres Fensterbauers hochladen. Am nächsten Werktag wissen Sie, ob die Fenster die Werte schaffen und mit welchem Zuschuss Sie rechnen können. Wenn Sie lieber telefonieren, erreichen Sie uns unter 030 4243 2999, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Wie viel Zuschuss bekomme ich für neue Fenster?

Das BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan 20 % auf den Teil über 30.000 €. Am Einfamilienhaus sind so bis zu 10.500 € im Jahr möglich. Bei einem Angebot über 20.000 € sind es 3.000 €.

Welchen U-Wert müssen die neuen Fenster haben?

Der Uw-Wert darf höchstens 0,95 betragen, bei barrierearmen oder einbruchhemmenden Fenstern 1,1 und bei Dachflächenfenstern 1,0. Gemeint ist das ganze Fenster mit Rahmen und Glas, der Wert steht im Angebot oder im Datenblatt.

Werden Balkon- und Terrassentüren auch gefördert?

Ja, die Förderrichtlinie behandelt sie wie Fenster. Sie brauchen ebenfalls einen Uw-Wert von höchstens 0,95 und kommen mit den Fenstern in denselben Antrag.

Darf ich den Vertrag mit dem Fensterbauer schon unterschreiben?

Ja, aber nur mit einer Klausel, nach der der Vertrag erst mit der Förderzusage gilt oder ohne sie entfällt. Diesen Vertrag brauchen Sie sogar für den Antrag. Eine Unterschrift ohne diese Bedingung kostet den Zuschuss.

Welche Fotos brauchen Sie von den neuen Fenstern?

Wichtig sind Bilder der Anschlussfugen, bevor innen verputzt wird. Sie oder der Fensterbauer laden die Fotos zusammen mit den Datenblättern der Fenster über Ihren Upload-Link hoch.

Wer prüft mein Fensterangebot?

Das Angebot prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater. Die technische Projektbeschreibung und später den Nachweis bestätigt Alfred Hanus, Ingenieur, Geschäftsführer und Energieeffizienz-Experte der dena-Liste.

Wie lange habe ich nach dem BAFA-Bescheid Zeit für die Fenster?

Die Fenster müssen innerhalb von 36 Monaten nach dem Bescheid eingebaut sein. Den Verwendungsnachweis reichen Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Einbau ein.

Was kostet Ihre Arbeit für den Fensterantrag?

Für neue Fenster beginnt Ihr Eigenanteil nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Unsere Rechnung, im Grundfall 952 € inklusive Umsatzsteuer, kommt erst, wenn Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist. Die Hälfte bekommen Sie mit dem Zuschuss zurück. Bei großen Aufträgen richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme.

Wann sind für Fenster 10.500 € Zuschuss möglich?

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan zählen am Einfamilienhaus bis zu 60.000 € Kosten im Jahr, und der Teil über 30.000 € bekommt 20 %. Die 10.500 € erreichen Sie ab 60.000 € förderfähigen Kosten, etwa mit Fenstern und Fassade zusammen. Bei Fensteraufträgen unter 30.000 € bleibt es bei 15 %, mit oder ohne Fahrplan.

Kann ich neue Fenster auch steuerlich absetzen?

Ja, wenn Sie das Haus selbst bewohnen und es älter als 10 Jahre ist. Der Steuerbonus nach § 35c bringt 20 % der Kosten statt 15 %, bei 20.000 € also 4.000 € statt 3.000 €. Voraussetzung ist genug Einkommensteuer in den drei Jahren, einen Sanierungsfahrplan brauchen Sie dafür nicht.

An wen zahlt das BAFA den Zuschuss aus?

An Sie als Antragsteller, nachdem Sie den Verwendungsnachweis eingereicht haben. Der Zuschuss für die Fenster und der für unser Honorar kommen dabei zusammen.

Kostenlos und unverbindlich

Förderung kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

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Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für SieWir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

  • Ihr Handwerkerangebot wird kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
Ihr Ansprechpartner
Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
Mo–Fr 8–18 Uhr030 4243 2999
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