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Ratgeber · Steuerbonus

Energetische Sanierung steuerlich absetzen: bis zu 40.000 € nach § 35c EStG

Für Dämmung, Fenster und Heizung am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt 20 % der Kosten von der Einkommensteuer ab. Möglich sind bis zu 40.000 € je Objekt, auch im Nachhinein.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026
Helles Dachgeschosszimmer mit neuem Dachfenster
Förderrechner

Steuerbonus und Eigenanteil auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Inhalt dieser Seite
  1. Auch im Nachhinein: Steuerbonus für fertige Sanierungen
  2. Wie viel der Steuerbonus bringt: Beispiel Fenster und Dach
  3. Steuerbonus oder BAFA-Zuschuss
  4. Vermieter und Unternehmen: Zuschuss statt Steuerbonus
  5. Welche Sanierungskosten Sie steuerlich absetzen können
  6. Voraussetzungen für den Steuerbonus
  7. So kommen Sie zum Steuerbonus
  8. Was ENERGIEWERT beim Steuerbonus übernimmt
  9. Ihren Betrag ausrechnen

Nach § 35c EStG mindert sich Ihre Einkommensteuer um 20 % der Kosten einer energetischen Sanierung an Ihrem selbst bewohnten Haus, insgesamt um bis zu 40.000 € je Objekt. Das Finanzamt verteilt den Abzug auf drei Jahre. Weil es keinen Antrag vor Baubeginn gibt, lässt sich der Bonus auch für Arbeiten nutzen, die schon abgeschlossen sind. Für neue Fenster zu 20.000 € ergibt das 4.000 €, das BAFA zahlt für dieselben Fenster 3.000 € Zuschuss.

Auch im Nachhinein: Steuerbonus für fertige Sanierungen

Der Steuerbonus läuft über die Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Arbeiten abgeschlossen sind. Wer den BAFA-Antrag verpasst oder schon saniert hat, kann ihn deshalb nachträglich nutzen.

  • Erklärung noch offen: Sie geben die Kosten mit der Bescheinigung in der Erklärung für das Jahr des Abschlusses an und setzen den Bonus in den beiden folgenden Jahren fort.
  • Arbeitnehmer ohne Abgabepflicht: Sie können die Erklärung vier Jahre rückwirkend abgeben, die für 2022 noch bis 31.12.2026.
  • Bescheinigung: Für Wärmepumpe, Fenster und Dämmung prüfen wir fertige Arbeiten, solange die Erklärung für das Jahr der Arbeiten noch nicht abgegeben ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellen wir die Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.

Wer 2022 fertig geworden ist, bekommt den Bonus über die Erklärungen für 2022, 2023 und 2024, mit 7 %, 7 % und 6 % der Kosten. Ist die Erklärung für das Jahr des Abschlusses schon eingereicht, prüfen wir im Einzelfall. Wie die Prüfung abläuft und welche Unterlagen wir brauchen, steht bei der 35c-Bescheinigung vom Energieberater. Welche Wege nach einem verpassten Zuschuss sonst noch offen sind, steht unter BAFA-Antrag vergessen.

Wie viel der Steuerbonus bringt: Beispiel Fenster und Dach

Der Bonus beträgt 20 % der Aufwendungen, aufgeteilt in 7 %, 7 % und 6 %. Den ersten Teil zieht das Finanzamt für das Jahr ab, in dem die Arbeiten abgeschlossen sind.

Jahr Anteil der Kosten höchstens Fenster, 20.000 € Dach und Fassade, 80.000 €
Jahr des Abschlusses 7 % 14.000 € 1.400 € 5.600 €
Folgejahr 7 % 14.000 € 1.400 € 5.600 €
drittes Jahr 6 % 12.000 € 1.200 € 4.800 €
zusammen 20 % 40.000 € 4.000 € 16.000 €

Gerechnet ist jeweils der Anteil mal die Kosten, zum Beispiel 7 % × 80.000 € = 5.600 € und 6 % × 80.000 € = 4.800 €. Den Höchstbetrag von 40.000 € erreicht, wer 200.000 € in ein Objekt investiert.

Der Bonus mindert die Steuer, die Sie ohnehin zahlen. Mehr als Ihre Einkommensteuer des Jahres kann das Finanzamt nicht abziehen, ein Rest verfällt. Bei 80.000 € Kosten wirken die 5.600 € im ersten Jahr also nur dann voll, wenn Ihre Steuer in diesem Jahr mindestens so hoch ist. Ist sie über die Lohnsteuer schon bezahlt, kommt der Teil, um den sie sinkt, mit dem Steuerbescheid zurück.

Steuerbonus oder BAFA-Zuschuss

Am selbst bewohnten Haus sind Steuerbonus und BAFA-Zuschuss zwei gleichwertige Wege. In einem Kalenderjahr bringt der Steuerbonus rechnerisch mehr, sobald genug Einkommensteuer anfällt, bei Kosten zwischen 80.000 € und 200.000 € deutlich mehr.

Vorhaben (Einfamilienhaus, selbst bewohnt) Kosten Steuerbonus § 35c BAFA ohne Sanierungsfahrplan BAFA mit Sanierungsfahrplan
Fenster, ganzes Haus 20.000 € 4.000 € (20 %) 3.000 € (15 %) 3.000 € (unter 30.000 € kein Bonus)
Dach und Fassade 80.000 € 16.000 € 4.500 € (15 % von 30.000 €) 10.500 € (15 % von 60.000 € + 5 % von 30.000 €)
Dach, Fassade und Fenster 150.000 € 30.000 € 4.500 € 10.500 €
ganze Gebäudehülle 200.000 € 40.000 € (Höchstbetrag) 4.500 € 10.500 €

Der große Abstand entsteht durch die Grenzen. Das BAFA rechnet am Einfamilienhaus je Kalenderjahr mit höchstens 30.000 € förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan mit 60.000 €. Beim Steuerbonus zählen Kosten bis 200.000 € je Objekt, und einen Sanierungsfahrplan brauchen Sie dafür nicht.

Für einen fairen Vergleich lassen sich die BAFA-Anträge auf mehrere Jahre verteilen. Bei 150.000 € in drei Kalenderjahren zu je 50.000 € zahlt das BAFA mit Sanierungsfahrplan 3 × 8.500 € = 25.500 €, ohne ihn 3 × 4.500 € = 13.500 €. Der Steuerbonus liegt mit 30.000 € auch dann vorn. Beim BAFA stellen Sie dafür in jedem Jahr einen eigenen Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Im Fenster-Beispiel liegen beide Wege beim Honorar gleich, Ihr Eigenanteil beträgt nach Zuschuss oder Steuerermäßigung jeweils 400 € netto (476 € inkl. USt.). Nach allen Kosten bleiben dort über die Steuer 3.524 € (4.000 € + 476 € − 952 €), beim BAFA 2.524 € (3.000 € + 476 € − 952 €).

Der BAFA-Zuschuss passt, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie vermieten das Haus. Den Steuerbonus gibt es nur bei Selbstnutzung.
  • Ihre Einkommensteuer liegt in den drei Jahren unter den Teilbeträgen aus der Tabelle.
  • Das Haus ist jünger als 10 Jahre. Das BAFA fördert schon, wenn der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt.
  • Sie möchten den Betrag nach der Umsetzung auf einmal ausgezahlt bekommen, gleich wie hoch Ihre Steuer ist.

Der Steuerbonus passt, wenn Sie selbst im Haus wohnen und genug Einkommensteuer zahlen. Der Abstand zum BAFA wächst, sobald Sie mehr als 30.000 € in einem Jahr investieren. Er passt auch, wenn der Vertrag mit dem Handwerker schon ohne Bedingung der Förderzusage unterschrieben ist. Bei der Heizung zahlt die KfW derzeit 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 70 %, Einzelheiten stehen unter Förderung beim Heizungstausch.

Für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerbonus aus. Bevor Sie sich entscheiden, rechnen wir beide Wege an Ihrem Angebot vor; wie hoch Ihre Einkommensteuer in den drei Jahren voraussichtlich ist, wissen Sie selbst oder Ihr Steuerberater.

Vermieter und Unternehmen: Zuschuss statt Steuerbonus

Für vermietete Häuser und Wohnungen und für Unternehmen gilt § 35c nicht. Dort bleiben der BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle und die KfW-Förderung für die Heizung, Sätze und Grenzen stehen bei der Förderung für Mehrfamilienhäuser.

Bewohnen Sie selbst eine Wohnung in Ihrem Mehrfamilienhaus, gilt der Steuerbonus für diese Wohnung mit dem vollen Höchstbetrag von 40.000 €. Kosten am ganzen Haus, etwa für Fassade oder Heizung, zählen dabei nur mit dem Anteil Ihrer Wohnung an der Nutzfläche.

Welche Sanierungskosten Sie steuerlich absetzen können

Begünstigt sind Arbeiten an der Gebäudehülle und an der Technik, die ein Fachunternehmen ausführt:

Voraussetzungen für den Steuerbonus

Den Bonus bekommen Sie, wenn alle Punkte der Tabelle erfüllt sind. Fehlt einer, erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.

Bedingung Was gilt
Alter des Gebäudes bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre
Nutzung Sie bewohnen das Haus oder die Wohnung ausschließlich selbst
Ausführung durch ein Fachunternehmen
Nachweis Bescheinigung nach amtlichem Muster, vom ausführenden Betrieb oder von einem berechtigten Energieberater
Rechnung mit der Adresse des Objekts
Zahlung unbar, per Überweisung auf das Konto des Betriebs
keine Doppelförderung kein Zuschuss und kein zinsverbilligter Kredit für dieselbe Maßnahme, nicht zusätzlich der Handwerkerbonus nach § 35a EStG
Zeitraum Beginn der Arbeiten nach dem 31.12.2019, Abschluss vor dem 01.01.2030
Zeitpunkt kein Antrag vorab, der Bonus läuft über die Einkommensteuererklärung, auch nachträglich

Den Gesetzestext finden Sie bei gesetze-im-internet.de.

So kommen Sie zum Steuerbonus

Steht die Sanierung noch bevor, führen fünf Schritte zur Steuerermäßigung:

  1. Sie füllen das Formular aus und wählen „Steuerbonus § 35c“. Am nächsten Werktag bekommen Sie eine erste Einschätzung und einen Link, über den Sie das Angebot hochladen; die Prüfung kostet nichts.
  2. Sie beauftragen den Fachbetrieb und uns mit der planerischen Begleitung. Eine Förderzusage oder eine Bedingung im Vertrag ist dafür nicht nötig.
  3. Alfred Hanus begleitet die Arbeiten, Sie laden Fotos und Rechnungen über Ihren Link hoch.
  4. Nach dem Abschluss stellt er die Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
  5. Mit der Bescheinigung machen Sie die Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend.

Sind die Arbeiten schon fertig, laden Sie Rechnungen und Nachweise hoch. Wir prüfen jede Maßnahme einzeln und sagen Ihnen, ob sie förderfähig nachgewiesen ist, ob Nachweise fehlen oder ob sie nicht förderfähig ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie für die nachgewiesenen Maßnahmen die Bescheinigung.

Was ENERGIEWERT beim Steuerbonus übernimmt

Alfred Hanus, Ingenieur und Energie-Effizienz-Experte der dena-Liste, begleitet Ihre Maßnahme planerisch oder prüft die fertigen Arbeiten und stellt die Bescheinigung aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Begleitung ab dem Angebot bleiben Ihnen nach der Steuerermäßigung auf sein Honorar 400 € netto (476 € inkl. USt.), das Honorar selbst beträgt 952 € inkl. USt. Prüft er schon fertige Arbeiten, kostet das ebenfalls 800 € netto (952 € inkl. USt.), und das Honorar mindert Ihre Steuer dann mit 20 % als Teil der Sanierungskosten. Die Steuererklärung erstellen Sie wie gewohnt selbst oder mit Ihrem Steuerberater.

Ihren Betrag ausrechnen

Im Rechner auf dieser Seite ist der Steuerbonus schon ausgewählt, Sie tragen nur Ihre Kosten ein. Für die kostenlose Prüfung Ihrer Maßnahme füllen Sie das Formular aus, Angebot oder Rechnungen laden Sie danach über Ihren persönlichen Link hoch. Wenn Sie lieber direkt sprechen, erreichen Sie uns unter 030 4243 2999.

Meine Sanierung ist schon abgeschlossen. Geht der Steuerbonus noch?

Ja, solange Sie die Kosten noch in der Einkommensteuererklärung für das Jahr des Abschlusses angeben können. Wer als Arbeitnehmer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Erklärung für 2022 noch bis 31.12.2026 einreichen. Für Wärmepumpe, Fenster und Dämmung prüfen wir die Rechnungen auch nachträglich und stellen die Bescheinigung aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bekomme ich den Steuerbonus auch für eine vermietete Wohnung?

Nein. Der Steuerbonus gilt nur für Häuser und Wohnungen, die Sie selbst bewohnen. Für vermietete Objekte bleibt der BAFA-Zuschuss von 15 % für Fenster, Dach und Dämmung, mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 %.

Muss ich den Steuerbonus vor Baubeginn beantragen?

Nein. Einen Antrag vorab gibt es nicht. Sie machen die Kosten mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend, in dem die Arbeiten abgeschlossen sind.

Brauche ich für den Steuerbonus einen Sanierungsfahrplan?

Nein. Den höheren BAFA-Höchstbetrag gibt es nur mit individuellem Sanierungsfahrplan, für den Steuerbonus zählen Ihre Kosten bis 200.000 € auch ohne ihn.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Hat eine Maßnahme einen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit bekommen, fällt sie aus dem Steuerbonus heraus. Für verschiedene Maßnahmen können Sie beide Wege nutzen, etwa den Zuschuss für die Heizung und den Steuerbonus für die Fassade.

Was passiert, wenn meine Steuer niedriger ist als der Bonus?

Dann wirkt der Bonus in diesem Jahr nur bis zur Höhe Ihrer Einkommensteuer. Der Rest wird weder ausgezahlt noch in ein anderes Jahr übertragen, denn der Bonus ist eine Steuerermäßigung.

Wie alt muss das Haus sein?

Bei Beginn der Arbeiten muss das Gebäude älter als 10 Jahre sein. Das BAFA fördert dagegen schon Häuser, deren Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Wer stellt die Bescheinigung für das Finanzamt aus?

Der Fachbetrieb, der die Arbeiten ausgeführt hat, oder ein dazu berechtigter Energieberater nach amtlichem Muster. Unser Experte stellt sie aus, wenn er die Arbeiten begleitet. Für Wärmepumpe, Fenster und Dämmung prüft er auch nach dem Einbau und bescheinigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zählen die Kosten für den Energieberater mit?

Ja, mit 50 % statt 20 %, wenn Sie den Energieberater selbst mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung beauftragen. Ihr Eigenanteil an unserem Honorar liegt dann nach der Steuerermäßigung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.).

Gilt der Steuerbonus auch für eine neue Heizung?

Ja, die Heizung gehört zu den begünstigten Maßnahmen. Bei einer Wärmepumpe für 35.000 € bringt der Steuerbonus 7.000 €, die KfW zahlt derzeit 8.400 € Grundförderung, selbst bewohnt mit alter Ölheizung 12.880 €. Vor dem Vertrag mit dem Heizungsbauer rechnen wir Ihnen deshalb beide Wege durch.

§ 35a oder § 35c: was gilt für Handwerkerkosten?

Für dieselbe Maßnahme nur eine der beiden Steuerermäßigungen. Wer die Kosten einer energetischen Maßnahme nach § 35c absetzt, kann für diese Arbeiten nicht zusätzlich den Handwerkerbonus nach § 35a EStG nutzen.

Darf ich die Handwerkerrechnung bar bezahlen?

Nein. Der Bonus setzt eine unbare Zahlung auf das Konto des Betriebs voraus, das gilt auch für Anzahlungen. Die Rechnung muss außerdem die Adresse des sanierten Objekts tragen.

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