Für Gewerbe- und Bürogebäude, Praxen, Läden und beheizte Hallen zahlt das BAFA 15 % der Kosten für Dämmung, Fenster, Lüftung und Gebäudeautomation. Förderfähig sind bis zu 500 € je m² Nettogrundfläche im Kalenderjahr, der Zuschuss erreicht so bis zu 75 € je m². Die neue Heizung fördert die KfW im Programm 522 mit 30 %, für Unternehmen, Freiberufler und private Eigentümer. Angebote prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater kostenlos. Bestätigt werden die Unterlagen von Alfred Hanus, Energieeffizienz-Experte in der Kategorie BEG Nichtwohngebäude. Von unserem Honorar tragen Sie nach Förderung ab 400 € netto je BAFA-Antrag (ab 476 € inkl. USt.).
Wie viel Förderung es für Nichtwohngebäude gibt
Die Förderung richtet sich nach der Nettogrundfläche der beheizten oder gekühlten Räume. Bei 1.000 m² sind für Gebäudehülle, Baubegleitung und Heizung zusammen bis zu 121.915 € möglich.
| Nettogrundfläche | BAFA: Hülle und Anlagentechnik pro Jahr | BAFA: Fachplanung und Baubegleitung | KfW 522: neue Heizung | zusammen |
|---|---|---|---|---|
| 500 m² | bis zu 37.500 € | bis zu 1.250 € | bis zu 26.715 € | bis zu 65.465 € |
| 1.000 m² | bis zu 75.000 € | bis zu 2.500 € | bis zu 44.415 € | bis zu 121.915 € |
| 2.000 m² | bis zu 150.000 € | bis zu 5.000 € | bis zu 68.115 € | bis zu 223.115 € |
Rechenweg: Das BAFA zahlt 15 % auf höchstens 500 € je m², bei 1.000 m² also 15 % von 500.000 €. Für Fachplanung und Baubegleitung sind 5 € je m² förderfähig, höchstens 20.000 €, davon trägt das BAFA 50 %. Bei der Heizung gilt eine gestaffelte Grenze, bei 1.000 m² sind es 148.050 €, davon 30 %. Die Summen setzen voraus, dass die Kosten die Grenzen erreichen und der Heizungsantrag bis zum 31.01.2027 eingeht.
Die 15 % gelten für jeden Euro bis zur Grenze, für Unternehmen ebenso wie für private Eigentümer. Den Bonus für einen Sanierungsfahrplan gibt es nur für Wohngebäude. Sätze und Grenzen entsprechen der Förderrichtlinie vom 17.08.2026 (Stand Oktober 2026), das BAFA erklärt sie auf seiner Seite zur Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Die BAFA-Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr. Verteilen Sie Dach, Fassade und Fenster auf zwei Jahre, steht sie Ihnen zweimal zur Verfügung. Ob sich das für Ihr Gebäude rechnet, sagen wir Ihnen nach der Prüfung der Angebote. Für die Heizung gilt die Grenze je Gebäude insgesamt.
Welche Maßnahmen gefördert werden
Gefördert werden Arbeiten an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, die Optimierung der Heizung und der Heizungstausch. Die ersten drei laufen über das BAFA, die neue Heizung über die KfW.
| Maßnahme | Beispiele | Förderung |
|---|---|---|
| Gebäudehülle | Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, außenliegender Sonnenschutz | BAFA, 15 % |
| Anlagentechnik | Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung, Gebäudeautomation mindestens der Klasse B, Kältetechnik zur Raumkühlung | BAFA, 15 % |
| Heizungsoptimierung | hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Niedertemperaturheizkörper, in Gebäuden bis 1.000 m² beheizter Fläche | BAFA, 15 % |
| Fachplanung und Baubegleitung | TPB, Prüfung von Angeboten und Fotos, technischer Projektnachweis | BAFA, 50 % |
| Heizungstausch | Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz | KfW 522, 30 % |
| Strahlungsheizung | Räume mit mehr als 4 m Höhe, etwa Hallen, voraussichtlich ab Dezember 2026 | KfW 522, 30 % |
Für die Heizungsoptimierung muss der Wärmeerzeuger älter als 2 Jahre sein, eine Öl- oder Gasheizung höchstens 20 Jahre alt. Hülle und Anlagentechnik teilen sich die Grenze von 500 € je m². Jede Maßnahme braucht eine Investition von mindestens 300 € brutto. Gefördert wird der Bestand, der Bauantrag für das Gebäude muss mindestens 5 Jahre vor Ihrem Antrag gestellt worden sein. Wie die Sätze an Wohngebäuden aussehen, zeigt die Übersicht der BEG-Einzelmaßnahmen.
Neue Heizung mit KfW 522
Für eine neue Heizung im Nichtwohngebäude zahlt die KfW 30 % der förderfähigen Kosten. Die Grenze beginnt bei 28.000 € für Gebäude bis 150 m² und steigt mit der Fläche.
| Nettogrundfläche | förderfähig höchstens | Zuschuss 30 % |
|---|---|---|
| bis 150 m² | 28.000 € | 8.400 € |
| 400 m² | 77.250 € | 23.175 € |
| 500 m² | 89.050 € | 26.715 € |
| 1.000 m² | 148.050 € | 44.415 € |
| 2.000 m² | 227.050 € | 68.115 € |
Für die Fläche über 150 m² kommen 197 € je m² hinzu, über 400 m² 118 € und über 1.000 m² 79 € je m². Versorgt die neue Anlage nur einen Teil des Gebäudes, zählt der Anteil dieser Fläche. Boni für selbst bewohnte Wohnungen gibt es im Nichtwohngebäude nicht. Den Antrag stellen dürfen Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen, Vereine, gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
Die Werte der Tabelle gelten für Anträge, die bis zum 31.01.2027 bei der KfW eingehen. Ab dem 01.02.2027 sinkt die Grenze. Bei 1.000 m² sind dann 145.350 € förderfähig, der Zuschuss liegt bei 43.605 €. Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 %, Geräte mit EU-Ursprung bekommen 15 Prozentpunkte dazu. Alle Änderungen des kommenden Jahres stehen unter Förderung 2027.
Was als Nichtwohngebäude zählt
Ein Nichtwohngebäude dient nach seiner Zweckbestimmung überwiegend nicht dem Wohnen. Dazu gehören Büro- und Geschäftshäuser, Praxen, Läden und beheizte Hallen.
Bei Häusern mit Wohnungen und Gewerbe hängt die Förderung vom Anteil der Wohnfläche ab.
| Nutzung des Gebäudes | Einordnung | Was das für den Antrag bedeutet |
|---|---|---|
| Wohnfläche über 50 % | Wohngebäude | Gewerbeflächen mit mehr als 10 % der Fläche dürfen getrennt als Nichtwohnteil gefördert werden; eine zentrale Heizung oder Lüftung für das ganze Haus läuft über die Wohngebäude-Förderung |
| mindestens 50 % Nichtwohnnutzung | Nichtwohngebäude | vollständige Wohnungen dürfen getrennt behandelt werden; eine zentrale Heizung oder Lüftung für das ganze Haus läuft über die Nichtwohngebäude-Förderung, die Wohnflächen zählen zur Nettogrundfläche |
Für Häuser mit überwiegend Wohnungen gelten Grenzen je Wohnung. Diese Beträge rechnen wir bei der Förderung für Mehrfamilienhäuser vor.
Wer bei BAFA und KfW beantragt
Den Antrag stellt der Eigentümer oder ein anderer Investor, zum Beispiel ein Contractor. Unternehmen nutzen bei BAFA und KfW eigene Zugänge.
- BAFA-Portal: Unternehmen melden sich über „ELSTER – Mein Unternehmenskonto“ an. Eine Verwaltung oder ein anderer Bevollmächtigter kann den Antrag mit einer BAFA-Vollmacht stellen.
- Meine KfW: Den Antrag für KfW 522 stellt eine Person, die das Unternehmen laut Register vertreten darf und es in „Meine KfW“ registriert hat. Untervollmachten nimmt die KfW nicht an.
- Contracting: Ein Contractor informiert den Eigentümer vor dem Antrag über die Förderung und den höchstmöglichen Förderbetrag. Beim BAFA reicht er eine gemeinsame Erklärung mit dem Contractingnehmer ein, der Vertrag läuft mindestens 3 Jahre.
Für jeden Weg bekommen Sie von uns eine Anleitung mit allen Schritten. Auf Wunsch gehen wir den Antrag mit der zuständigen Person am Telefon durch.
Rechenbeispiel für 1.000 m² mit Eigenanteil
An einem Bürogebäude mit 1.000 m² werden Dämmung und Fenster für 500.000 € netto erneuert. Nach Zuschuss und unserem Honorar bleiben dem Unternehmen 62.500 €. Weil es die Vorsteuer abzieht, sind nur die Nettokosten förderfähig, und die Grenzen gelten für die Nettobeträge.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Dämmung und neue Fenster, förderfähig | 500.000 € netto |
| BAFA-Zuschuss, 15 % | 75.000 € |
| Unser Honorar nach Investitionssumme | 15.000 € netto |
| Zuschuss auf das Honorar, 50 % von 5.000 € | 2.500 € |
| Ihr Eigenanteil am Honorar | 12.500 € netto |
| Vorteil nach Eigenanteil | 62.500 € (75.000 + 2.500 − 15.000) |
Für Fachplanung und Baubegleitung zählt das BAFA 5 € je m², bei 1.000 m² also 5.000 €. Der Zuschuss auf das Honorar steigt mit der Fläche und erreicht ab 4.000 m² bis zu 10.000 €. Ohne Vorsteuerabzug rechnen wir mit den Bruttobeträgen.
Was der Antrag kostet
Für einen BAFA-Antrag beginnt Ihr Eigenanteil nach Förderung bei 400 € netto, ohne Vorsteuerabzug bei 476 € inkl. USt. Unser Honorar je BAFA-Antrag beginnt bei 800 € netto (952 € inkl. USt.). Das BAFA fördert es mit 50 %, gerechnet auf höchstens 5 € je m² Nettogrundfläche. Bei einem kleinen Laden oder einer kleinen Praxis fällt dieser Zuschuss deshalb geringer aus. Bei großen Flächen und Investitionen steigt das Honorar mit der Investitionssumme, den Betrag nennen wir Ihnen vor dem Auftrag. Welche Leistungen jedes Paket enthält, steht beim Förderservice für KfW und BAFA.
Für den Heizungsantrag bei der KfW mit Bestätigung zum Antrag (gBzA), Begleitung in „Meine KfW“ und Bestätigung nach Durchführung (gBnD) berechnen wir ab 800 € netto (952 € inkl. USt.). Bleiben Heizung und Honorar zusammen unter der Höchstgrenze, zählt das Honorar zu den förderfähigen Kosten der Heizung und wird mit denselben 30 % gefördert.
Für mehrere Gebäude oder einen ganzen Bestand nennen wir die Konditionen im Angebot. Wie wir Bestände betreuen, steht auf den Seiten für Asset Manager und Family Offices und für Hausverwaltungen und WEG. Unsere Rechnung kommt, wenn Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist. Die Pakete für Privatkunden stehen bei den Preisen.
So läuft der Antrag ab
Wir prüfen zuerst Angebot und Flächen, danach erstellen wir die Unterlagen für BAFA und KfW. Den Vertrag schließen Sie mit Förderbedingung, den Antrag stellt Ihr Unternehmen selbst.
| Schritt | Ihr Unternehmen | ENERGIEWERT |
|---|---|---|
| 1. Anfrage | Formular mit Gebäude, Fläche, Maßnahmen und geplanter Investition ausfüllen, danach Angebote und Flächenangaben über den Upload-Link hochladen | Förderfähigkeit und Grenzen prüfen, kostenlos; Rückmeldung am nächsten Werktag |
| 2. Auftrag | uns beauftragen, Fotos vom heutigen Zustand schicken | TPB mit TPB-ID für das BAFA, gBzA für die KfW erstellen |
| 3. Vertrag | Vertrag mit dem Betrieb unter der Bedingung der Förderzusage und mit voraussichtlichem Ausführungstermin schließen | sagen, was im Vertrag stehen muss |
| 4. Antrag | Antrag im BAFA-Portal und in „Meine KfW“ stellen | Anleitung für beide Portale, auf Wunsch am Telefon |
| 5. Umsetzung | Arbeiten innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage ausführen lassen, Fotos machen, solange die Dämmung offen liegt | Fotos im Rahmen der Baubegleitung prüfen |
| 6. Nachweis | Rechnungen und Fotos über den Upload-Link schicken | Rechnungen prüfen, TPN und gBnD erstellen |
| 7. Auszahlung | Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss einreichen | Anleitung schicken |
Ihr Unternehmen füllt das Formular aus, lädt Angebote, Grundrisse und Fotos über den Upload-Link hoch und stellt die Anträge mit unserer Anleitung. Die einzelnen Schritte im BAFA-Portal zeigt der Ablauf eines BAFA-Antrags, die Grundlagen der TPB stehen unter Technische Projektbeschreibung.
Experte für Nichtwohngebäude
Für Hülle, Anlagentechnik und Baubegleitung an einem Nichtwohngebäude verlangt die Förderrichtlinie einen Energieeffizienz-Experten der Kategorie „BEG – Nichtwohngebäude“. Experten, die nur für Wohngebäude eingetragen sind, dürfen auch die Heizung an einem Nichtwohngebäude nicht begleiten.
Alfred Hanus, Ingenieur und Geschäftsführer, ist in der Energieeffizienz-Expertenliste für Wohn- und Nichtwohngebäude eingetragen, Nr. 063188. Er bestätigt TPB, TPN, gBzA und gBnD. Bei einem Wohn- und Geschäftshaus kommen beide Teile damit von einem Experten. Wie die Liste funktioniert, steht unter Energieeffizienz-Experte.
Fördercheck für Ihr Gebäude
Füllen Sie das Formular aus, wählen Sie bei der Art der Gebäude „Nichtwohngebäude“ und nennen Sie die Fläche in m². Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem persönlichen Upload-Link für Angebote und eine Aufstellung der Flächen. Auf jedes hochgeladene Angebot antworten wir ebenfalls am nächsten Werktag und nennen die förderfähigen Maßnahmen und den Zuschuss, mit dem Sie rechnen können. Für Rückfragen zum Gebäude oder zum Antragsweg rufen Sie 030 4243 2999 an, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.






