Für die Dämmung von Fassade, Kellerdecke und oberster Geschossdecke zahlt das BAFA bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € im Jahr. Auch die Einblasdämmung in zweischaliges Mauerwerk gehört dazu. Wir prüfen Ihr Angebot, erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) und bestätigen nach den Arbeiten anhand Ihrer Fotos die Ausführung. Nach Förderung zahlen Sie dafür ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.).
Grenzwerte je Bauteil
Jedes Bauteil hat einen eigenen Höchstwert, den es nach der Dämmung einhalten muss. Wir rechnen ihn aus Dämmstärke und Material im Angebot nach.
| Bauteil | Höchstwert |
|---|---|
| Außenwand (Fassade) | U-Wert 0,20 W/(m²K) |
| Einblasdämmung in zweischaliges Mauerwerk | Wärmeleitfähigkeit höchstens 0,035 W/(m·K) |
| Kellerdecke | U-Wert 0,25 W/(m²K) |
| Oberste Geschossdecke zum unbeheizten Dachboden | U-Wert 0,14 W/(m²K) |
| Dach | U-Wert 0,14 W/(m²K), Einzelheiten bei der Dachsanierung |
Bei der Einblasdämmung ist die Dicke durch den Hohlraum im Mauerwerk vorgegeben. Die Förderrichtlinie verlangt dort statt eines U-Werts einen Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,035. Alle Grenzwerte der Tabelle nennt die Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026.
Was die Förderung für Ihre Dämmung bringt
Alle drei Beispiele gelten für ein Einfamilienhaus, jedes Angebot gilt dabei als vollständig förderfähig. Ihnen bleibt der Zuschuss abzüglich Ihres Eigenanteils an unserem Honorar.
| Vorhaben | Angebot | Zuschuss (15 %) | Ihr Eigenanteil nach Förderung | Ihnen bleiben |
|---|---|---|---|---|
| Kellerdecke | 6.000 € | 900 € | 476 € | 424 € (900 − 476) |
| Kellerdecke und oberste Geschossdecke in einem Antrag | 10.000 € | 1.500 € | 476 € | 1.024 € (1.500 − 476) |
| Fassade | 30.000 € | 4.500 € | 476 € | 4.024 € (4.500 − 476) |
Je mehr Bauteile in einen Antrag kommen, desto weniger fällt der Eigenanteil ins Gewicht. Bei der Fassade für 30.000 € liegt das Honorar noch bei 952 € inklusive Umsatzsteuer, bei größeren Vorhaben richtet es sich nach der Investitionssumme.
Mit 30.000 € ist die Jahresgrenze ohne Sanierungsfahrplan erreicht. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Dämmung enthält und beim Antrag schon vorliegt, zählen am Einfamilienhaus bis zu 60.000 €. Der Teil über 30.000 € wird dann mit 20 % gefördert, und der Zuschuss erreicht bis zu 10.500 € im Jahr. Wann sich das lohnt, steht bei der Rechnung zum iSFP-Bonus. Bei einem Haus mit 10 Wohnungen sind auf diesem Weg bis zu 47.150 € Zuschuss im Jahr möglich, ohne Fahrplan bis zu 20.550 €. Für Fachplanung und Baubegleitung kommen dort bis zu 10.000 € auf das Honorar hinzu.
Reicht die Grenze eines Jahres für Ihre Dämmung nicht aus, lassen sich Fassade und Decken in verschiedenen Kalenderjahren beantragen. Wie Sie die Arbeiten am besten aufteilen, klären wir mit Ihnen vor dem ersten Antrag.
Fotos, solange die Dämmung zu sehen ist
Am Ende bestätigt Alfred Hanus als Energieeffizienz-Experte, wie dick und womit gedämmt wurde. Dafür schicken Sie uns Fotos, solange die Dämmung noch offen liegt, also vor dem Putz an der Fassade und vor einer Verkleidung unter der Kellerdecke. Diese Bilder helfen uns:
- die Dämmplatten an der Wand oder unter der Decke, mit einem Zollstock an der Kante für die Dämmstärke
- das Etikett oder der Lieferschein mit Dämmstoff und Wärmeleitfähigkeit
- die Anschlüsse an Fenster, Sockel und Dachrand, bevor sie verputzt werden
- bei der Einblasdämmung die Bohrlöcher in der Fassade, das Material und der Lieferschein
- je ein Übersichtsbild von jeder Hausseite, an der gedämmt wurde
Vor Beginn der Arbeiten schicken wir Ihnen die Liste, damit Sie sie an den Betrieb weitergeben können. Die Bilder laden Sie oder der Betrieb über Ihren persönlichen Upload-Link hoch.
Vom Angebot bis zur Auszahlung
Den Antrag beim BAFA stellen Sie selbst, mit unserer Anleitung.
Vor dem Auftrag. Sie füllen das Formular aus und laden danach das Angebot des Maler-, Stuckateur- oder Dämmbetriebs über Ihren Link hoch. Unsere Förderexperten prüfen Dämmstärke, Material und förderfähige Kosten und melden sich am nächsten Werktag, für diese erste Einschätzung berechnen wir nichts. Danach erstellen wir die TPB mit Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept. Sie schließen mit dem Betrieb einen Vertrag unter der Bedingung der Förderzusage und stellen mit der TPB-ID den Antrag im BAFA-Portal.
Während der Arbeiten. Nach dem Bescheid haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Während gedämmt wird, kommen die Fotos über Ihren Upload-Link, und unsere Energieberater prüfen sie, solange noch nachgebessert werden kann.
Nach den Arbeiten. Sie laden die Rechnungen hoch, wir erstellen den technischen Projektnachweis (TPN). Mit der TPN-ID reichen Sie den Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Dämmung ein. Danach zahlt das BAFA aus.
Alle Schritte mit den Feldern im Portal stehen im Ablauf eines BAFA-Antrags. Woher die TPB-ID kommt, lesen Sie unter TPB erstellen lassen.
Den Vertrag erst mit Bedingung unterschreiben
Den Vertrag mit dem ausführenden Betrieb unterschreiben Sie vor dem Antrag nur mit der Klausel, dass er von der Förderzusage abhängt. Ohne diese Bedingung zählt die Unterschrift als Beginn des Vorhabens, und der Zuschuss entfällt. Bis dahin können Sie Angebote vergleichen und die TPB bei uns in Auftrag geben.
Was unser Paket für die Dämmung kostet
Für einen Dämmantrag tragen Sie nach Förderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Das Honorar beginnt bei 800 € netto (952 € inklusive Umsatzsteuer), bei großen Vorhaben richtet es sich nach der Investitionssumme. Die Hälfte kommt mit dem Zuschuss zu Ihnen zurück, weil das BAFA die energetische Fachplanung und Baubegleitung mitfördert. Die Rechnung schicken wir nach Eingang Ihres Antrags. Einzelheiten stehen bei den Preisen.
Zuschuss oder Steuerbonus für die Dämmung?
Dämmen Sie Ihr selbst bewohntes Haus rundum, liegt der Steuerbonus nach § 35c rechnerisch vorn, wenn genug Einkommensteuer anfällt, auch gegen BAFA-Anträge in mehreren Jahren. Die Tabelle rechnet Fassade, Dach und Kellerdecke für zusammen 150.000 €.
| Weg | Förderung | Rechenweg |
|---|---|---|
| BAFA in einem Kalenderjahr, ohne oder mit Sanierungsfahrplan | 4.500 € oder 10.500 € | Höchstgrenze 30.000 € bzw. 60.000 € |
| BAFA in drei Kalenderjahren zu je 50.000 €, ohne Sanierungsfahrplan | 13.500 € | 3 × 4.500 € |
| BAFA in drei Kalenderjahren zu je 50.000 €, mit Sanierungsfahrplan | 25.500 € | 3 × 8.500 € |
| Steuerbonus § 35c | 30.000 € | 20 % × 150.000 €, verteilt auf 10.500 €, 10.500 € und 9.000 € |
Der Steuerbonus braucht keinen Sanierungsfahrplan und keinen Antrag vor Beginn der Arbeiten. Dafür muss Ihre Einkommensteuer in jedem der drei Jahre den Teilbetrag erreichen, ein nicht verrechneter Rest verfällt. Beim BAFA stellen Sie für jedes Jahr einen eigenen Antrag, der Zuschuss wird aber auch bei geringer Steuer voll ausgezahlt. Wer vermietet oder als Unternehmen saniert, nutzt den Zuschuss. Beide Wege rechnen wir an Ihrem Angebot durch, bevor Sie unterschreiben; Einzelheiten stehen beim steuerlichen Abzug nach § 35c EStG.
Ist die Dämmung schon fertig, prüfen wir Rechnung, Lieferschein und Fotos auch nachträglich für die Bescheinigung nach § 35c, solange die Steuererklärung für das Jahr der Arbeiten noch nicht abgegeben ist.
Fassade und Fenster zusammen planen
Werden mit der Fassade auch die Fenster getauscht, lassen sich beide in einem Antrag zusammenfassen. Die Werte für die Fenster stehen bei der Förderung für neue Fenster und Balkontüren. Für mehrere Bauteile geben Sie die Gesamtsumme im Förderrechner für BAFA-Zuschüsse ein.
Dämmangebot prüfen lassen
Tragen Sie Ihr Vorhaben in das Formular ein, auch wenn erst ein Bauteil feststeht. Das Angebot laden Sie danach über Ihren persönlichen Link hoch. Sie erfahren am nächsten Werktag, welcher Zuschuss möglich ist und ob sich ein weiteres Bauteil im selben Antrag lohnt. Wer Fragen lieber am Telefon klärt, wählt 030 4243 2999.






