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Energieberatung

BzA für die KfW erstellen lassen: bis zu 22.400 € für die neue Heizung

Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag mit BzA-ID, die Sie für den Heizungszuschuss in „Meine KfW“ brauchen. Im Einfamilienhaus zahlt die KfW bis zu 22.400 €.

  • Erste Prüfung Ihres Heizungsangebots kostenlos
  • Rückmeldung am nächsten Werktag
  • BzA und BnD vom Energieeffizienz-Experten der dena-Liste

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 2 von 6
Welche Maßnahme planen Sie?

Eine Auswahl genügt.

Um welches Gebäude geht es?

Davon hängen die Höchstgrenzen der Förderung ab.

Wer nutzt das Gebäude?

Davon hängen Boni bei der Heizungsförderung ab.

Wie hoch ist das Angebot ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Wie weit sind Sie?

Damit wir wissen, wie eilig es ist.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag mit einer Einschätzung zur Förderung.

Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Oder rufen Sie an: 030 4243 2999, Mo–Fr 8–18 Uhr

Installateur montiert die Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe an der Hauswand
Inhalt dieser Seite
  1. Bis zu 22.400 € Zuschuss für die neue Heizung
  2. Heizungsbauer oder Energieeffizienz-Experte
  3. Was in der BzA steht und was wir von Ihnen brauchen
  4. Ablauf vom Angebot bis zur Auszahlung
  5. Den KfW-Antrag stellen Sie selbst
  6. Vertrag mit Förderbedingung
  7. Was die BzA bei uns kostet
  8. BzA anfragen

Mit der Bestätigung zum Antrag (BzA) beantragen Sie bei der KfW bis zu 22.400 € Zuschuss für eine neue Heizung im Einfamilienhaus. Die BzA beschreibt die geplante Anlage, nennt die förderfähigen Kosten und bestätigt, dass die Technik die Mindestanforderungen erfüllt. Daraus entsteht die BzA-ID, die Sie im Antrag in „Meine KfW“ eintragen. Bei uns erstellt Alfred Hanus die BzA, Ingenieur und Energieeffizienz-Experte der dena-Liste. Ihr Eigenanteil beginnt bei 400 € netto (476 € inkl. USt.), wenn die KfW unser Honorar mit mindestens 50 % mitfördert.

Bis zu 22.400 € Zuschuss für die neue Heizung

Die KfW zahlt für eine neue Heizung 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten. Beim Einfamilienhaus sind bis zu 28.000 € förderfähig, der Zuschuss erreicht damit bis zu 22.400 €.

Den Höchstsatz von 80 % bekommen Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Außerdem darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 30.000 € betragen, mit Kind unter 18 höchstens 40.000 €. Drei Beispiele mit einer Wärmepumpe für 35.000 € und Antrag bis 31.01.2027:

Fall Investition Zuschuss KfW Honorar ENERGIEWERT Vorteil netto
selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen bis 30.000 € 35.000 € 22.400 € (80 % von 28.000 €) 952 € 21.448 €
selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 € 35.000 € 12.880 € (46 % von 28.000 €) 952 € 11.928 €
vermietetes Haus 35.000 € 8.400 € (30 % von 28.000 €) 952 € 7.448 €

Die 46 % ergeben sich aus 30 % Grundförderung und 16 Prozentpunkten Klimageschwindigkeitsbonus. Für Wärmepumpen gilt die Grundförderung von 30 % sicher bei Anträgen bis zum 31.12.2026. In diesen Beispielen liegt die Wärmepumpe schon über der Grenze von 28.000 €, deshalb tragen Sie das Honorar hier selbst. Ihre eigenen Zahlen rechnet der Förderrechner für KfW und BAFA aus.

Im Mehrfamilienhaus wächst die Grenze mit jeder Wohnung. Bei 10 Wohnungen sind bis zu 135.000 € förderfähig, schon die Grundförderung von 30 % ergibt dort bis zu 40.500 €. Geht der Antrag ab dem 01.02.2027 ein, sind es 134.250 € und 40.275 €.

Heizungsbauer oder Energieeffizienz-Experte

Für den Heizungstausch genügt die Bestätigung des Fachbetriebs, der die Anlage einbaut. Ein Energieeffizienz-Experte ist ebenso erlaubt. In vier Fällen ist er die bessere Wahl:

  • Ihr Heizungsbauer erstellt keine BzA. Dann erstellen wir sie auf Grundlage seines Angebots.
  • Sie möchten Angebot und Boni vorher prüfen lassen. Wir rechnen nach, welche Posten förderfähig sind, ob der hydraulische Abgleich im Angebot steht und ob Ihre alte Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus auslöst.
  • Das Haus hat mehrere Wohneinheiten. Die Höchstgrenze steigt je Wohnung, Boni gibt es nur für selbst bewohnte Einheiten, und beides muss im Antrag zusammenpassen.
  • Am Haus stehen auch Dämmung oder neue Fenster an. Für diese Maßnahmen beim BAFA ist ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste ohnehin Pflicht, und Sie haben für beide Anträge denselben Ansprechpartner.

Was in der BzA steht und was wir von Ihnen brauchen

In der BzA stehen die geplante Heizung, die förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung der technischen Mindestanforderungen. Dafür prüfen wir das Angebot des Heizungsbauers und Fotos der alten Anlage.

Nach dem Fördercheck laden Sie diese Unterlagen über Ihren persönlichen Upload-Link hoch:

  • das Angebot des Heizungsbauers mit Gerät, Einbau, Ausbau der alten Anlage und hydraulischem Abgleich
  • Fotos der alten Heizung und ihres Typenschilds, damit Art und Alter feststehen
  • die Zahl der Wohneinheiten und welche davon Sie selbst bewohnen
  • für den Einkommensbonus die ungefähre Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens

Der hydraulische Abgleich ist bei jeder geförderten Heizung Voraussetzung. Er erfolgt nach Verfahren B und wird auf dem Formular der VdZ bestätigt. Fehlt er im Angebot, erfahren Sie das von uns vor der BzA, damit der Heizungsbauer ihn ergänzt.

Ablauf vom Angebot bis zur Auszahlung

Zuerst prüfen wir Ihr Angebot und erstellen die BzA, danach schließen Sie den Vertrag mit Förderbedingung und stellen den Antrag in „Meine KfW“. Nach dem Einbau reichen Sie mit unserer BnD den Nachweis ein, dann zahlt die KfW aus.

Schritt Was Sie tun Was wir tun
1 Fördercheck im Formular ausfüllen, danach Angebot und Fotos über den Upload-Link hochladen erste Prüfung ohne Kosten, Rückmeldung am nächsten Werktag
2 Auftrag erteilen förderfähige Kosten und Boni berechnen, BzA mit BzA-ID erstellen
3 Vertrag mit dem Heizungsbauer unter der Bedingung der Förderzusage schließen sagen, was der Vertrag dafür enthalten muss
4 in „Meine KfW“ registrieren und den Antrag mit der BzA-ID stellen Anleitung mit allen Schritten, auf Wunsch Begleitung am Telefon
5 Heizung nach der Zusage einbauen lassen, innerhalb von 36 Monaten Fragen zum Einbau und zu den Fotos beantworten
6 Rechnungen, Abgleich-Formular und Fotos über den persönlichen Upload-Link hochladen Unterlagen prüfen, Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen
7 Nachweis mit der BnD-ID in „Meine KfW“ einreichen Anleitung für den Nachweis

Für Sie bleibt über alle sieben Schritte unter 1 Stunde Gesamtaufwand, den Rest bereiten wir vor. Angebote und Rechnungen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater. BzA und BnD bestätigt Alfred Hanus als Energieeffizienz-Experte selbst über seinen Zugang bei der KfW.

Den KfW-Antrag stellen Sie selbst

Bei der KfW darf nur der Eigentümer den Zuschuss beantragen, eine Vollmacht für Berater oder Handwerker gibt es nicht. Sie registrieren sich dafür neu in „Meine KfW“. Ein Konto aus dem früheren Zuschussportal gilt dort nicht. Identifizieren können Sie sich per eID, Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident. In unserer Anleitung steht jeder Schritt bis zum Absenden, auch die Stelle für die BzA-ID, und am Telefon gehen wir die Eingabe auf Wunsch mit Ihnen durch.

Vertrag mit Förderbedingung

Den Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschreiben Sie vor dem Antrag, mit der Bedingung, dass die KfW die Förderung zusagt. Im Vertrag steht außerdem das voraussichtliche Einbaudatum. Fehlt die Bedingung, zahlt die KfW keinen Zuschuss.

Was die BzA bei uns kostet

Nach Förderung zahlen Sie für die BzA ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Voraussetzung ist, dass Heizung und Honorar zusammen innerhalb der förderfähigen Höchstgrenze bleiben und Ihr Fördersatz mindestens 50 % beträgt. Die KfW fördert das Honorar dann mit dem Satz der Heizung. Liegt die Heizung allein schon über der Grenze, tragen Sie das Honorar selbst.

Berechnet werden 800 € netto (952 € inkl. USt.) je Antrag. Darin enthalten sind Angebotsprüfung, BzA mit BzA-ID, Anleitung für „Meine KfW“, Begleitung am Telefon, Prüfung der Rechnungen und die BnD. Was wir für BAFA-Anträge und den Steuerbonus berechnen, steht in der Preisübersicht.

Wie sich die Sätze für Privatpersonen, Vermieter und Gesellschaften unterscheiden, erklärt die Seite zu KfW 458. Beispiele für Ein- und Mehrfamilienhäuser finden Sie bei der Förderung für Wärmepumpen, welche Heizungen überhaupt gefördert werden, bei der Heizungsförderung der KfW.

BzA anfragen

Starten Sie den Fördercheck im Formular mit Maßnahme, Gebäude, Nutzung und Angebotssumme. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und Ihrem persönlichen Upload-Link für das Angebot und ein Foto vom Typenschild der alten Anlage. Wer lieber anruft, erreicht uns unter 030 4243 2999, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Was ist die BzA-ID?

Das ist die Nummer, die beim Erstellen der Bestätigung zum Antrag im Portal der KfW entsteht. Sie tragen sie in Ihren Antrag in „Meine KfW“ ein, ohne sie lässt sich der Heizungszuschuss nicht beantragen.

Darf mein Heizungsbauer die BzA selbst erstellen?

Ja, für den Heizungstausch genügt die Bestätigung des Fachbetriebs, der die Anlage einbaut. Einen Energieeffizienz-Experten können Sie wählen, wenn Ihr Betrieb keine BzA erstellt oder Sie Angebot und Boni vorher prüfen lassen möchten.

Können Sie den Antrag bei der KfW für mich stellen?

Nein, die KfW nimmt den Antrag nur vom Eigentümer selbst an und lässt keine Vollmacht für Berater oder Handwerker zu. Wir begleiten Sie mit einer Anleitung und gehen den Antrag auf Wunsch mit Ihnen am Telefon durch.

Wird das Honorar für die BzA gefördert?

Ja, soweit Heizung und Honorar zusammen innerhalb der Höchstgrenze bleiben, im Einfamilienhaus 28.000 €. Die KfW rechnet das Honorar dann zu den Kosten der Heizung und fördert es mit Ihrem Fördersatz. Liegt die Heizung allein schon über der Grenze, bringt das Honorar keinen Zuschuss.

Wann muss die BzA fertig sein?

Sie muss vor dem Antrag vorliegen, denn ohne BzA-ID lässt er sich nicht abschicken. Den Auftrag für die BzA dürfen Sie jederzeit erteilen, er zählt nicht als Beginn des Vorhabens.

Welche Fotos brauchen Sie für die BzA?

Wir brauchen Fotos der alten Heizung und ihres Typenschilds, damit Art und Alter feststehen. Davon hängt ab, ob Ihre alte Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus auslöst. Sie laden die Bilder zusammen mit dem Angebot über Ihren persönlichen Upload-Link hoch.

Was kostet die BzA bei Ihnen?

Ihr Eigenanteil nach Förderung beginnt bei 400 € netto (476 € inkl. USt.), wenn Heizung und Honorar innerhalb der Höchstgrenze bleiben und Ihr Fördersatz mindestens 50 % beträgt. Das Honorar von 800 € netto (952 € inkl. USt.) umfasst Angebotsprüfung, BzA, Anleitung, Begleitung und BnD.

Was passiert nach dem Einbau?

Sie laden Rechnungen, Fotos und das Formular zum hydraulischen Abgleich hoch, wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung. Mit der BnD-ID reichen Sie den Nachweis in „Meine KfW“ ein, danach zahlt die KfW aus.

Gilt das auch für Vermieter und Mehrfamilienhäuser?

Ja, private Vermieter bekommen im Programm 458 die Grundförderung von 30 %. In einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen sind bis zu 135.000 € förderfähig, die Grundförderung ergibt dort bis zu 40.500 €. Gehört das Haus einer GbR oder einer GmbH, läuft der Antrag über das Programm 459, die Bestätigung heißt dort gBzA und kommt ebenfalls vom Experten oder vom Fachbetrieb.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?

Die Heizung muss innerhalb von 36 Monaten ab der Zusage eingebaut sein. Bis wann der Nachweis bei der KfW eingehen muss, steht in Ihrer Zusage in „Meine KfW“.

Kostenlos und unverbindlich

Förderung kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

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Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für SieWir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

  • Ihr Handwerkerangebot wird kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
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