Mit der Bestätigung zum Antrag (BzA) beantragen Sie bei der KfW bis zu 22.400 € Zuschuss für eine neue Heizung im Einfamilienhaus. Die BzA beschreibt die geplante Anlage, nennt die förderfähigen Kosten und bestätigt, dass die Technik die Mindestanforderungen erfüllt. Daraus entsteht die BzA-ID, die Sie im Antrag in „Meine KfW“ eintragen. Bei uns erstellt Alfred Hanus die BzA, Ingenieur und Energieeffizienz-Experte der dena-Liste. Ihr Eigenanteil beginnt bei 400 € netto (476 € inkl. USt.), wenn die KfW unser Honorar mit mindestens 50 % mitfördert.
Bis zu 22.400 € Zuschuss für die neue Heizung
Die KfW zahlt für eine neue Heizung 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten. Beim Einfamilienhaus sind bis zu 28.000 € förderfähig, der Zuschuss erreicht damit bis zu 22.400 €.
Den Höchstsatz von 80 % bekommen Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Außerdem darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 30.000 € betragen, mit Kind unter 18 höchstens 40.000 €. Drei Beispiele mit einer Wärmepumpe für 35.000 € und Antrag bis 31.01.2027:
| Fall | Investition | Zuschuss KfW | Honorar ENERGIEWERT | Vorteil netto |
|---|---|---|---|---|
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen bis 30.000 € | 35.000 € | 22.400 € (80 % von 28.000 €) | 952 € | 21.448 € |
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 € | 35.000 € | 12.880 € (46 % von 28.000 €) | 952 € | 11.928 € |
| vermietetes Haus | 35.000 € | 8.400 € (30 % von 28.000 €) | 952 € | 7.448 € |
Die 46 % ergeben sich aus 30 % Grundförderung und 16 Prozentpunkten Klimageschwindigkeitsbonus. Für Wärmepumpen gilt die Grundförderung von 30 % sicher bei Anträgen bis zum 31.12.2026. In diesen Beispielen liegt die Wärmepumpe schon über der Grenze von 28.000 €, deshalb tragen Sie das Honorar hier selbst. Ihre eigenen Zahlen rechnet der Förderrechner für KfW und BAFA aus.
Im Mehrfamilienhaus wächst die Grenze mit jeder Wohnung. Bei 10 Wohnungen sind bis zu 135.000 € förderfähig, schon die Grundförderung von 30 % ergibt dort bis zu 40.500 €. Geht der Antrag ab dem 01.02.2027 ein, sind es 134.250 € und 40.275 €.
Heizungsbauer oder Energieeffizienz-Experte
Für den Heizungstausch genügt die Bestätigung des Fachbetriebs, der die Anlage einbaut. Ein Energieeffizienz-Experte ist ebenso erlaubt. In vier Fällen ist er die bessere Wahl:
- Ihr Heizungsbauer erstellt keine BzA. Dann erstellen wir sie auf Grundlage seines Angebots.
- Sie möchten Angebot und Boni vorher prüfen lassen. Wir rechnen nach, welche Posten förderfähig sind, ob der hydraulische Abgleich im Angebot steht und ob Ihre alte Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus auslöst.
- Das Haus hat mehrere Wohneinheiten. Die Höchstgrenze steigt je Wohnung, Boni gibt es nur für selbst bewohnte Einheiten, und beides muss im Antrag zusammenpassen.
- Am Haus stehen auch Dämmung oder neue Fenster an. Für diese Maßnahmen beim BAFA ist ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste ohnehin Pflicht, und Sie haben für beide Anträge denselben Ansprechpartner.
Was in der BzA steht und was wir von Ihnen brauchen
In der BzA stehen die geplante Heizung, die förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung der technischen Mindestanforderungen. Dafür prüfen wir das Angebot des Heizungsbauers und Fotos der alten Anlage.
Nach dem Fördercheck laden Sie diese Unterlagen über Ihren persönlichen Upload-Link hoch:
- das Angebot des Heizungsbauers mit Gerät, Einbau, Ausbau der alten Anlage und hydraulischem Abgleich
- Fotos der alten Heizung und ihres Typenschilds, damit Art und Alter feststehen
- die Zahl der Wohneinheiten und welche davon Sie selbst bewohnen
- für den Einkommensbonus die ungefähre Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens
Der hydraulische Abgleich ist bei jeder geförderten Heizung Voraussetzung. Er erfolgt nach Verfahren B und wird auf dem Formular der VdZ bestätigt. Fehlt er im Angebot, erfahren Sie das von uns vor der BzA, damit der Heizungsbauer ihn ergänzt.
Ablauf vom Angebot bis zur Auszahlung
Zuerst prüfen wir Ihr Angebot und erstellen die BzA, danach schließen Sie den Vertrag mit Förderbedingung und stellen den Antrag in „Meine KfW“. Nach dem Einbau reichen Sie mit unserer BnD den Nachweis ein, dann zahlt die KfW aus.
| Schritt | Was Sie tun | Was wir tun |
|---|---|---|
| 1 | Fördercheck im Formular ausfüllen, danach Angebot und Fotos über den Upload-Link hochladen | erste Prüfung ohne Kosten, Rückmeldung am nächsten Werktag |
| 2 | Auftrag erteilen | förderfähige Kosten und Boni berechnen, BzA mit BzA-ID erstellen |
| 3 | Vertrag mit dem Heizungsbauer unter der Bedingung der Förderzusage schließen | sagen, was der Vertrag dafür enthalten muss |
| 4 | in „Meine KfW“ registrieren und den Antrag mit der BzA-ID stellen | Anleitung mit allen Schritten, auf Wunsch Begleitung am Telefon |
| 5 | Heizung nach der Zusage einbauen lassen, innerhalb von 36 Monaten | Fragen zum Einbau und zu den Fotos beantworten |
| 6 | Rechnungen, Abgleich-Formular und Fotos über den persönlichen Upload-Link hochladen | Unterlagen prüfen, Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen |
| 7 | Nachweis mit der BnD-ID in „Meine KfW“ einreichen | Anleitung für den Nachweis |
Für Sie bleibt über alle sieben Schritte unter 1 Stunde Gesamtaufwand, den Rest bereiten wir vor. Angebote und Rechnungen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater. BzA und BnD bestätigt Alfred Hanus als Energieeffizienz-Experte selbst über seinen Zugang bei der KfW.
Den KfW-Antrag stellen Sie selbst
Bei der KfW darf nur der Eigentümer den Zuschuss beantragen, eine Vollmacht für Berater oder Handwerker gibt es nicht. Sie registrieren sich dafür neu in „Meine KfW“. Ein Konto aus dem früheren Zuschussportal gilt dort nicht. Identifizieren können Sie sich per eID, Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident. In unserer Anleitung steht jeder Schritt bis zum Absenden, auch die Stelle für die BzA-ID, und am Telefon gehen wir die Eingabe auf Wunsch mit Ihnen durch.
Vertrag mit Förderbedingung
Den Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschreiben Sie vor dem Antrag, mit der Bedingung, dass die KfW die Förderung zusagt. Im Vertrag steht außerdem das voraussichtliche Einbaudatum. Fehlt die Bedingung, zahlt die KfW keinen Zuschuss.
Was die BzA bei uns kostet
Nach Förderung zahlen Sie für die BzA ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Voraussetzung ist, dass Heizung und Honorar zusammen innerhalb der förderfähigen Höchstgrenze bleiben und Ihr Fördersatz mindestens 50 % beträgt. Die KfW fördert das Honorar dann mit dem Satz der Heizung. Liegt die Heizung allein schon über der Grenze, tragen Sie das Honorar selbst.
Berechnet werden 800 € netto (952 € inkl. USt.) je Antrag. Darin enthalten sind Angebotsprüfung, BzA mit BzA-ID, Anleitung für „Meine KfW“, Begleitung am Telefon, Prüfung der Rechnungen und die BnD. Was wir für BAFA-Anträge und den Steuerbonus berechnen, steht in der Preisübersicht.
Wie sich die Sätze für Privatpersonen, Vermieter und Gesellschaften unterscheiden, erklärt die Seite zu KfW 458. Beispiele für Ein- und Mehrfamilienhäuser finden Sie bei der Förderung für Wärmepumpen, welche Heizungen überhaupt gefördert werden, bei der Heizungsförderung der KfW.
BzA anfragen
Starten Sie den Fördercheck im Formular mit Maßnahme, Gebäude, Nutzung und Angebotssumme. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und Ihrem persönlichen Upload-Link für das Angebot und ein Foto vom Typenschild der alten Anlage. Wer lieber anruft, erreicht uns unter 030 4243 2999, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.






