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Energieberatung

Förderung für die neue Haustür: bis zu 20 % Zuschuss

Wir prüfen das Angebot für Ihre neue Haustür und erstellen die Unterlagen für den BAFA-Antrag. Für Tür und Fenster zusammen sind am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € pro Jahr möglich.

  • Bis zu 20 % Zuschuss für Haustür und Fenster
  • Tür und Fenster in einem Antrag, ein Honorar
  • Rückmeldung am nächsten Werktag

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 2 von 6
Welche Maßnahme planen Sie?

Eine Auswahl genügt.

Um welches Gebäude geht es?

Davon hängen die Höchstgrenzen der Förderung ab.

Wer nutzt das Gebäude?

Davon hängen Boni bei der Heizungsförderung ab.

Wie hoch ist das Angebot ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Wie weit sind Sie?

Damit wir wissen, wie eilig es ist.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag mit einer Einschätzung zur Förderung.

Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Oder rufen Sie an: 030 4243 2999, Mo–Fr 8–18 Uhr

Neue anthrazitfarbene Haustür mit Glaselement an einem hell verputzten Haus
Förderrechner

Zuschuss und Eigenanteil auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Inhalt dieser Seite
  1. Haustür allein oder zusammen mit Fenstern
  2. Welche Haustür gefördert wird
  3. So kommt die Haustür in den Antrag
  4. Was Sie für den Antrag zahlen
  5. Haustür und Fenster: Zuschuss oder Steuerbonus?
  6. Fenster gleich mitrechnen
  7. Angebot für die Tür prüfen lassen

Für eine neue Haustür mit einem U-Wert von höchstens 1,3 zahlt das BAFA bis zu 20 % der förderfähigen Kosten. Für Tür, Fenster und Dämmung zusammen sind am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € im Jahr möglich. Wirtschaftlich wird der Antrag vor allem dann, wenn die Tür gemeinsam mit neuen Fenstern beantragt wird, denn unser Honorar fällt nur einmal an. Nach Förderung liegt Ihr Eigenanteil ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.).

Haustür allein oder zusammen mit Fenstern

Ob sich der Antrag rechnet, hängt an der Angebotssumme, denn Ihr Eigenanteil liegt bei kleineren Vorhaben fest bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Die Tabelle zeigt die Haustür allein, die Schwelle für einen eigenen Antrag und die Tür zusammen mit drei Fenstern.

Vorhaben Angebot Zuschuss (15 %) Ihr Eigenanteil nach Förderung Ihnen bleiben
Haustür allein 5.000 € 750 € 476 € 274 € (750 − 476)
Schwelle für die Tür allein 3.173 € (476 ÷ 0,15) 476 € 476 € 0 € (476 − 476)
3 Fenster und Haustür 10.000 € 1.500 € 476 € 1.024 € (1.500 − 476)

Oberhalb von rund 3.173 € Angebotssumme ist der Zuschuss für die Tür höher als Ihr Eigenanteil am Honorar. Jeder weitere Euro wird mit 15 Cent gefördert. Jeder Antrag braucht eine eigene TPB, zwei getrennte Anträge kosten also auch zweimal Honorar.

Die 20 % und die 10.500 € setzen einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus, der die Maßnahmen enthält und beim Antrag schon vorliegt. Mit ihm zählen am Einfamilienhaus bis zu 60.000 € Kosten im Jahr, und auf den Teil über 30.000 € gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Ohne Fahrplan bleibt es bei 15 % und bis zu 4.500 € im Jahr. Gerechnet ist mit einem Einfamilienhaus, vollständig förderfähigen Kosten und der Förderrichtlinie vom 17.08.2026 (Stand Oktober 2026).

Welche Haustür gefördert wird

Gefördert werden Hauseingangstüren und andere Außentüren, hinter denen beheizte Räume liegen. Der U-Wert der ganzen Tür, kurz UD, darf höchstens 1,3 betragen.

Tür U-Wert höchstens in W/(m²K)
Hauseingangstür 1,3 (UD, ganze Tür)
Nebeneingangstür zu beheizten Räumen 1,3 (UD)
Balkon- und Terrassentür 0,95 (Uw, wie ein Fenster)
Balkon- und Terrassentür, barrierearm oder einbruchhemmend 1,1 (Uw)

Den UD-Wert nennt der Hersteller im Datenblatt, er gilt für Türblatt, Rahmen und Glaseinsätze zusammen. Steht im Angebot nur ein Wert für das Türblatt, fragen wir beim Türenbauer nach dem Wert für die ganze Tür.

So kommt die Haustür in den Antrag

Sie stellen den Antrag beim BAFA selbst, wir liefern alles, was technisch dafür nötig ist. Zusammengerechnet brauchen Sie für alle sechs Schritte weniger als eine Stunde.

  1. Formular ausfüllen. Sie nennen Maßnahme, Gebäude und Angebotssumme und laden danach das Angebot des Türenbauers über Ihren persönlichen Link hoch, gern zusammen mit dem für die Fenster. Am nächsten Werktag melden wir uns mit dem Ergebnis, diese erste Durchsicht kostet nichts.
  2. TPB erstellen. Nach Ihrem Auftrag bereiten unsere Energieberater die TPB vor. Alfred Hanus prüft sie als Energieeffizienz-Experte, gibt sie frei und schickt Ihnen die TPB-ID.
  3. Vertrag mit Bedingung. Bevor Sie den Antrag stellen, vereinbaren Sie mit dem Türenbauer, dass der Auftrag erst mit der Förderzusage gilt, und halten das voraussichtliche Einbaudatum fest. Ohne diese Vereinbarung gibt es für die Tür keinen Zuschuss.
  4. Antrag stellen. Im BAFA-Portal tragen Sie die TPB-ID ein. Unsere Anleitung führt durch jedes Feld, am Telefon gehen wir es auf Wunsch gemeinsam durch.
  5. Einbauen und belegen. Nach der Zusage wird die Tür eingebaut. Die Fotos der Anschlüsse entstehen, bevor die Fugen verputzt oder verkleidet werden, und kommen mit der Rechnung über Ihren Upload-Link. Daraus erstellen wir den technischen Projektnachweis (TPN).
  6. Auszahlung. Mit dem TPN reichen Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Einbau den Verwendungsnachweis ein. Danach überweist das BAFA den Zuschuss an Sie.

Die einzelnen Schritte im BAFA-Portal zeigt der Ablauf eines Förderantrags. Die TPB-ID kommt aus der technischen Projektbeschreibung, die wir für Sie erstellen.

Was Sie für den Antrag zahlen

Ihr Eigenanteil am Haustürantrag beginnt nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). So viel bleibt von unserem Honorar über 952 € inkl. USt. (800 € netto), wenn das BAFA die Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst hat. Kommen Fenster dazu, bleibt es bei einem Honorar für den ganzen Antrag; erst bei großen Vorhaben richtet es sich nach der Investitionssumme. Die Rechnung stellen wir, sobald Ihr Antrag eingegangen ist. Die Pakete im Einzelnen stehen bei den Preisen für TPB und TPN.

Haustür und Fenster: Zuschuss oder Steuerbonus?

Bewohnen Sie das Haus selbst, können Sie die neue Tür statt beim BAFA auch über den Steuerbonus nach § 35c abrechnen. Er bringt 20 % der Kosten statt 15 % und setzt keinen Sanierungsfahrplan voraus.

Kommen Tür und Fenster zusammen auf 20.000 €, stehen 4.000 € Steuerbonus gegen 3.000 € Zuschuss. Das Finanzamt verrechnet die 4.000 € in drei Jahresschritten von 1.400 €, 1.400 € und 1.200 € mit Ihrer Einkommensteuer, die in diesen Jahren mindestens so hoch sein sollte. Voraussetzung ist außerdem ein Haus, das bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre war. Für eine vermietete Wohnung oder ein Firmengebäude gibt es den Steuerbonus nicht, dort bleibt der Zuschuss.

Für dieselbe Tür gilt nur einer der beiden Wege. Welcher besser passt, rechnen wir Ihnen am Angebot vor, mehr dazu beim Steuerbonus nach § 35c.

Fenster gleich mitrechnen

Die Werte für Fenster, Balkon- und Terrassentüren und das Rechenbeispiel für ein ganzes Haus stehen bei der Fensterförderung. Der Förderrechner auf dieser Seite rechnet Fenster und Außentüren zusammen, dafür geben Sie die Summe beider Angebote ein. Andere Maßnahmen vergleichen Sie im Förderrechner für die ganze Sanierung.

Angebot für die Tür prüfen lassen

Füllen Sie das Formular aus und wählen Sie als Maßnahme Fenster oder Außentüren, auch wenn erst die Tür feststeht. Den Link zum Hochladen der Angebote bekommen Sie danach. Wir sagen Ihnen am nächsten Werktag, welcher Zuschuss möglich ist und ob sich der gemeinsame Antrag mit den Fenstern lohnt. Für Fragen zur Tür erreichen Sie uns telefonisch unter 030 4243 2999.

Wird eine neue Haustür vom BAFA gefördert?

Ja, mit 15 % der förderfähigen Kosten. Die Tür muss einen U-Wert von höchstens 1,3 erreichen, und zum Antrag brauchen Sie einen Vertrag mit dem Türenbauer, der von der Förderzusage abhängt.

Wann gibt es 20 % statt 15 %?

Die 20 % gelten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan für den Teil der förderfähigen Kosten über 30.000 € im Kalenderjahr. Das erreicht eine Haustür in der Regel nur zusammen mit Fenstern oder Dämmung.

Was ist der UD-Wert?

Der UD-Wert gibt an, wie viel Wärme die ganze Tür mit Türblatt, Rahmen und Glaseinsätzen verliert. Für die Förderung darf er höchstens 1,3 W/(m²K) betragen. Sie finden ihn im Angebot oder im Datenblatt des Herstellers.

Wird auch die Nebeneingangstür gefördert?

Sie wird gefördert, wenn dahinter beheizte Räume liegen. Die Förderrichtlinie nennt neben der Hauseingangstür alle Außentüren beheizter Räume, für sie gilt derselbe Höchstwert von 1,3.

Zählt eine Terrassentür als Tür oder als Fenster?

Balkon- und Terrassentüren behandelt die Förderrichtlinie wie Fenster. Sie brauchen einen Uw-Wert von höchstens 0,95, in barrierearmer oder einbruchhemmender Ausführung 1,1.

Lohnt sich ein Antrag nur für die Haustür?

Rechnerisch lohnt er sich ab einer Angebotssumme von etwa 3.173 €. Darunter ist der Zuschuss für die Tür kleiner als Ihr Eigenanteil von 400 € netto (476 € inkl. USt.) an unserem Honorar. Mit Fenstern im selben Antrag bleibt deutlich mehr übrig.

Kann ich Haustür und Fenster in einem Antrag zusammenfassen?

Ja, beides gehört zur Gebäudehülle und steht in derselben TPB. Sie zahlen dann ein Honorar für den ganzen Antrag.

Wann darf der Türenbauer die neue Tür einbauen?

Sicher ist der Einbau nach der Förderzusage des BAFA. Erlaubt ist er schon nach Eingang des Antrags, dann aber auf eigenes Risiko. Ab Zugang des Bescheids haben Sie 36 Monate Zeit.

Was muss im Angebot für die Haustür stehen?

Im Angebot sollten der UD-Wert der Tür, die Maße, der Einbau und alle Nebenarbeiten mit Preisen stehen. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen bei der ersten Prüfung, was der Türenbauer nachreichen sollte.

Was brauchen Sie nach dem Einbau der Haustür?

Wir brauchen die Rechnung und Fotos der eingebauten Tür mit ihren Anschlüssen. Die Fotos machen Sie oder der Türenbauer, solange die Fugen noch nicht verputzt oder verkleidet sind, und laden sie mit der Rechnung über Ihren persönlichen Upload-Link hoch. Daraus erstellen wir den TPN.

Kostenlos und unverbindlich

Förderung kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

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Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für SieWir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

  • Ihr Handwerkerangebot wird kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
Ihr Ansprechpartner
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