Ab dem 01.02.2027 gibt die KfW Selbstnutzern für den Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung 12 statt 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus. Gleichzeitig sinkt die Grenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €. Der höchste Zuschuss für eine neue Heizung im Einfamilienhaus sinkt damit von 22.400 € auf 21.800 €. Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen, mit einem Ausgleich für Geräte aus der EU. Für Fenster, Dach und Dämmung bleibt es am Einfamilienhaus bei bis zu 10.500 € im Jahr, und für sehr schlecht gedämmte Häuser kommt voraussichtlich ein Bonus dazu.
Die Termine 2027 im Überblick
Fest datiert sind für die Heizung der 01.02.2027 und der 01.08.2027. Weitere Änderungen nennt die Förderrichtlinie nur für das erste Quartal 2027, ohne genauen Tag.
| Termin | Was sich ändert | Wen es betrifft |
|---|---|---|
| Antrag bis 31.01.2027 | Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozentpunkte, Grenze 28.000 € für die erste Wohneinheit | Heizungstausch, Bonus nur bei Selbstnutzung |
| ab 01.02.2027 | Bonus 12 Prozentpunkte, Grenze 27.250 € | Heizungstausch |
| voraussichtlich ab 1. Quartal 2027 | Grundförderung 15 % statt 30 %, dazu 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus bei Ursprung in der EU | Wärmepumpen |
| voraussichtlich ab 1. Quartal 2027 | kein Zuschuss für eine neue Heizung, wenn schon eine förderfähige Anlage von 2008 oder später läuft | Häuser mit Wärmepumpe oder Biomasseheizung |
| voraussichtlich ab 1. Quartal 2027 | 5 Prozentpunkte Bonus auf die Dämmung, nur mit gefördertem Sanierungsfahrplan | sehr schlecht gedämmte Häuser |
| ab 01.08.2027 | Bonus 8 Prozentpunkte, Grenze 26.500 € | Heizungstausch |
Danach sinkt der Bonus am 01.02.2028 auf 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028. Die Grenze für die erste Wohneinheit sinkt jedes halbe Jahr um 750 €, bis sie ab 01.08.2030 bei 22.000 € liegt. Die Termine folgen der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026.
Heizung: was der Antrag im Januar bringt
Ein Antrag bis 31.01.2027 sichert eine um 750 € höhere Grenze. Wer selbst im Haus wohnt und eine alte Heizung ersetzt, bekommt außerdem 4 Prozentpunkte mehr Bonus. Für den Stichtag zählt der Eingang des Antrags bei der KfW.
Als Beispiel dient eine Wärmepumpe für 35.000 € im selbst bewohnten Einfamilienhaus. Sie ersetzt eine alte Ölheizung, das Haushaltseinkommen liegt über 50.000 €.
| Antrag bis 31.01.2027 | Antrag ab 01.02.2027 | |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozentpunkte | 12 Prozentpunkte |
| Fördersatz | 46 % | 42 % |
| förderfähig, Grenze erste Wohneinheit | 28.000 € | 27.250 € |
| Zuschuss | 12.880 € (46 % × 28.000 €) | 11.445 € (42 % × 27.250 €) |
Wer erst im Februar beantragt, bekommt in diesem Fall 1.435 € weniger. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei höchstens 30.000 €, bleibt es in beiden Monaten beim Höchstsatz von 80 %. Dort sinkt der Zuschuss nur durch die Grenze, von 22.400 € auf 21.800 €.
Im Mehrfamilienhaus fällt der Unterschied kleiner aus, weil nur die Grenze der ersten Wohnung sinkt. Bei 10 Wohnungen bringt die Grundförderung bis zum 31.01.2027 bis zu 40.500 €, danach bis zu 40.275 €. Für ein Nichtwohngebäude mit 1.000 m² zahlt die KfW im Programm 522 bis zu 44.415 €, bei Antrag ab 01.02.2027 bis zu 43.605 €. Für Anträge ab dem 01.08.2027 sind es im Beispiel mit der Ölheizung 10.070 €, der höchste Zuschuss im Einfamilienhaus liegt dann bei 21.200 €.
Für einen Antrag im Januar brauchen Sie eine BzA-ID aus der Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb oder von einem Energieeffizienz-Experten. Dazu kommen ein Vertrag mit dem Heizungsbauer, der erst mit der Zusage wirksam wird und beim Antrag schon vorliegen muss, und ein Konto in „Meine KfW“. Für dieses Konto weisen Sie sich zum Beispiel per eID, Video oder Postident aus. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für den Einbau. Wie der Antrag abläuft, steht unter KfW 458, wer den Bonus bekommt, unter Bedingungen für den Klimageschwindigkeitsbonus.
Wärmepumpe: neuer Bonus für Geräte aus der EU
Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Stammt das Gerät aus der EU, kommen 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus dazu.
Für eine Wärmepumpe aus der EU bleibt es damit bei 30 %, für andere Geräte halbiert sich die Grundförderung. Im Beispiel mit der Ölheizung wären es für ein Gerät ohne EU-Ursprung voraussichtlich 7.357,50 € statt 12.880 €, sobald beide Änderungen gelten. Wer bis zum 31.12.2026 beantragt, bekommt die 30 % Grundförderung auch für ein Gerät ohne EU-Ursprung. Warten bringt beim Heizungstausch deshalb nach dem Stand der Richtlinie keinen höheren Zuschuss, denn Bonus und Grenze sinken ab Februar. Ein genaues Startdatum für den neuen Bonus ist noch nicht veröffentlicht. Sätze und Beispiele für 2026 finden Sie unter Förderung Wärmepumpe.
Ebenfalls ab dem ersten Quartal 2027 gibt es voraussichtlich keinen Zuschuss mehr für eine neue Heizung, wenn das Haus schon eine förderfähige Anlage hat, die ab 01.01.2008 in Betrieb ging. Das betrifft zum Beispiel Wärmepumpen und Biomasseheizungen. Weiter gefördert wird der Ersatz eines Öl-, Gas- oder Kohlekessels in einem System mit zwei Wärmeerzeugern. Ersetzt die neue Anlage eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung, die vor dem 01.01.2008 in Betrieb ging, sind dann pauschal 25 % der Gesamtkosten förderfähig. Welche Heizungen die KfW insgesamt fördert, zeigt die Seite zur Heizungsförderung 2026.
Fenster, Dach und Dämmung: bis zu 10.500 € im Jahr, auch 2027
Für die Gebäudehülle sieht die Richtlinie 2027 keine Absenkung vor. Am Einfamilienhaus zahlt das BAFA weiter bis zu 10.500 € im Jahr, am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen bis zu 47.150 €.
Beide Höchstbeträge setzen einen Sanierungsfahrplan voraus. Ohne ihn fördert das BAFA am Einfamilienhaus 15 % auf höchstens 30.000 €, also bis zu 4.500 € im Jahr, am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen bis zu 20.550 €. Mit Fahrplan verdoppelt sich die förderfähige Summe am Einfamilienhaus auf 60.000 €, und auf den Teil über 30.000 € gibt es 20 % statt 15 %. Diese Grenze gilt für jedes Kalenderjahr neu, bezogen auf das Gebäude. Liegt Ihr Vorhaben deutlich darüber, kann es sich lohnen, die Arbeiten auf mehrere Kalenderjahre zu verteilen. Wie das in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir im persönlichen Gespräch.
Neue Fenster für 20.000 € bringen 2026 wie 2027 einen Zuschuss von 3.000 €. Ihr Eigenanteil an unserem Honorar liegt in diesem Beispiel nach dem BAFA-Zuschuss bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Die Sätze für alle Bauteile stehen unter BAFA-Einzelmaßnahmen.
Neu für sehr schlecht gedämmte Häuser ist voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 ein Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Dämmung. Er gilt für Häuser, die energetisch zu den schlechtesten in Deutschland gehören, die Worst Performing Buildings. Voraussetzung ist ein geförderter Sanierungsfahrplan, eine Mindestsumme gibt es nicht, und der Bonus gilt für höchstens 3 Anträge.
Bei 30.000 € Dämmkosten bringt der Bonus 1.500 € mehr Zuschuss, gerechnet 5 % × 30.000 €. Wer ein solches Haus dämmen will, kann deshalb überlegen, den Antrag erst zu stellen, wenn der Bonus gilt. Was an der Dämmung gefördert wird, steht bei der Förderung für Fassade, Keller- und Geschossdecke.
Was wir vor den Terminen übernehmen
Für die Heizung erstellt Alfred Hanus, Ingenieur und Energieeffizienz-Experte der dena-Liste, die BzA mit BzA-ID. Sie bekommen die Anleitung für „Meine KfW“, und nach dem Einbau bestätigen wir die Durchführung. Bleiben Heizung und Honorar unter der Grenze und erhalten Sie mindestens 50 % Förderung, liegt Ihr Eigenanteil ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Für Fenster, Dach und Dämmung erstellen wir die technische Projektbeschreibung, mit der Sie den BAFA-Antrag stellen. Angebote und Rechnungen prüfen dabei unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
Fördercheck für Heizung oder Dämmung
Starten Sie den Fördercheck im Formular mit Maßnahme, Gebäude und Angebotssumme. Am nächsten Werktag sagen wir Ihnen, welche Sätze für Sie gelten, und schicken Ihnen den Upload-Link für das Angebot Ihrer Heizung oder Dämmung. Wer vor Ende Januar noch Fragen zum Antrag hat, erreicht uns unter 030 4243 2999.




