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Ratgeber · Antrag und Nachweise

TPN und Verwendungsnachweis: so zahlt das BAFA bis zu 10.500 € im Jahr aus

Den technischen Projektnachweis (TPN) erstellt der Experte nach den Arbeiten. Danach zahlt das BAFA am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € im Jahr aus.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026
Mann fotografiert neue Fenster im Wohnzimmer mit dem Smartphone
Inhalt dieser Seite
  1. Wann der TPN fällig ist
  2. Was der Experte im TPN bestätigt
  3. Rechnungen und Fotos, die gebraucht werden
  4. So reichen Sie den Verwendungsnachweis ein
  5. Was nach dem Nachweis ausgezahlt wird
  6. Was ENERGIEWERT übernimmt
  7. Unterlagen hochladen

Sind die Arbeiten fertig und alle Rechnungen bezahlt, sehen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater Rechnungen, Herstellerangaben und Fotos durch. Im TPN bestätigt Alfred Hanus als Energieeffizienz-Experte, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind und welche Kosten förderfähig waren. Mit der TPN-ID reichen Sie binnen 6 Monaten nach Abschluss den Verwendungsnachweis im BAFA-Portal ein. Danach zahlt das BAFA aus, am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € im Jahr. Bei neuen Fenstern für 20.000 € sind es zum Beispiel 3.000 € für die Fenster und 476 € Zuschuss auf unser Honorar.

Die 10.500 € gelten für Vorhaben mit individuellem Sanierungsfahrplan und förderfähigen Kosten von 60.000 € im Jahr. Ohne Fahrplan liegt der Zuschuss auf die Maßnahmen am Einfamilienhaus bei höchstens 4.500 € im Jahr. Der Zuschuss auf das Honorar kommt in beiden Fällen dazu.

Wann der TPN fällig ist

Der TPN kommt, wenn die Maßnahme abgeschlossen und jede Rechnung bezahlt ist. Für die Arbeiten haben Sie den ganzen Bewilligungszeitraum, mit dem Abschluss beginnt die Frist für den Nachweis.

Abschnitt Frist
Umsetzung der Maßnahme 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum)
Rechnungen bezahlen unbar, zwischen Antrag und Ende des Bewilligungszeitraums
Verwendungsnachweis beim BAFA binnen 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten, spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums
Unterlagen aufbewahren 10 Jahre

Von den beiden Terminen gilt der frühere, in der Regel also die Frist ab Abschluss der Arbeiten. Wer die äußerste Grenze nach dem Bewilligungszeitraum verpasst, verliert den Anspruch auf die Auszahlung. Auch die TPN-ID gilt nur begrenzte Zeit, deshalb folgt der Verwendungsnachweis am besten direkt auf den TPN.

Was der Experte im TPN bestätigt

Der TPN ist das Gegenstück zur technischen Projektbeschreibung. Die TPB hält vor dem Antrag fest, was geplant ist, der TPN nach den Arbeiten, was tatsächlich gebaut wurde.

  • die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, etwa des U-Werts der neuen Fenster
  • die förderfähigen Kosten laut Rechnungen, deren Kopien der Experte mitschickt
  • die Verbesserung des energetischen Zustands des Gebäudes

Ob und wie Sie bezahlt haben, prüft der Experte nicht. Die Zahlungsnachweise, etwa Kontoauszüge, bewahren Sie selbst auf.

Rechnungen und Fotos, die gebraucht werden

Rechnungen: Das BAFA erkennt nur Rechnungen an, die unbar bezahlt sind und bestimmte Angaben enthalten. Achten Sie schon beim Handwerker darauf, dass jede Rechnung Folgendes nennt:

  • Ihren Namen als Antragsteller
  • die geförderten Maßnahmen und die Arbeitsleistung
  • den Zeitraum der Ausführung
  • die Adresse des Gebäudes
  • alles in deutscher Sprache

Dazu kommen die Herstellerangaben zu den eingebauten Produkten, aus denen der U-Wert hervorgeht. Bei einer Heizungsoptimierung gehört die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B dazu.

Fotos: Für den TPN brauchen wir Fotos der Bauteile, die nach den Arbeiten verdeckt sind. Entscheidend ist der Zeitpunkt, denn nach dem Verputzen oder Verkleiden ist nichts mehr zu sehen.

Bauteil Was auf den Fotos zu sehen sein sollte Wann
Dach, oberste Geschossdecke Dämmstoff mit Etikett, Dämmstärke mit angelegtem Zollstock, Anschlüsse an Wand und Fenster, Luftdichtheitsbahn vor dem Verkleiden
Fassade Dämmplatten mit Etikett, Dicke mit Zollstock, Anschlüsse an Fenster und Sockel vor dem Verputzen
Kellerdecke Dämmplatten mit Etikett und Stärke, Ränder an den Wänden vor dem Verkleiden
Fenster, Haustür Etikett oder Lieferschein mit U-Wert, Einbau mit Anschlussfuge vor dem Verputzen der Laibung

Laden Sie die Fotos am besten direkt vom Handy hoch, dann bleiben Datum und Uhrzeit erhalten.

So reichen Sie den Verwendungsnachweis ein

Den Verwendungsnachweis stellen Sie im BAFA-Portal, mit demselben Zugang wie beim Antrag. Dort geben Sie die TPN-ID ein, die Sie von uns bekommen, und ergänzen Ihre eigenen Angaben.

Wie beim Antrag schicken wir Ihnen dafür eine Anleitung per E-Mail. Unsere bezahlte Rechnung gehört mit in den Nachweis, sonst entfällt der Zuschuss auf das Honorar. Den ersten Teil des Weges beschreiben die Schritte zum BAFA-Antrag und die Seite zum Eintragen der TPB-ID, die ganze Reihenfolge der Ablauf.

Was nach dem Nachweis ausgezahlt wird

Nach der Prüfung zahlt das BAFA an Sie als Antragsteller. Der Zuschuss berechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, höchstens bis zu dem Betrag im Bescheid.

Vorhaben Kosten Zuschuss Maßnahme Zuschuss auf unser Honorar Ihr Vorteil nach allen Kosten
3 Fenster und Haustür 10.000 € 1.500 € (15 %) 476 € (50 % von 952 €) 1.024 €
Fenster, ganzes Haus 20.000 € 3.000 € (15 %) 476 € (50 % von 952 €) 2.524 €
Dach und Fassade, ohne Sanierungsfahrplan 80.000 € 4.500 € (15 % von 30.000 €) 1.200 € (50 % von 2.400 €) 3.300 €
Dach und Fassade, mit Sanierungsfahrplan 80.000 € 10.500 € (15 % von 60.000 € + 5 % von 30.000 €) 1.200 € (50 % von 2.400 €) 9.300 €

Der Vorteil ist der Zuschuss auf die Maßnahme plus der Zuschuss auf das Honorar, abzüglich unseres Honorars. Weitere Beträge rechnet der Förderrechner aus.

Bewahren Sie danach Rechnungen, Zahlungsnachweise und die Dokumentation der Baubegleitung 10 Jahre auf. Das BAFA darf in dieser Zeit Unterlagen anfordern und die Maßnahme vor Ort ansehen.

Was ENERGIEWERT übernimmt

Sie laden Rechnungen, Herstellerangaben und Fotos über Ihren persönlichen Upload-Link hoch. Ein Förderexperte aus unserem festangestellten Team prüft sie auf Vollständigkeit, den TPN bestätigt Alfred Hanus, Ingenieur und Geschäftsführer, als Experte der dena-Liste selbst. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen genau, welches Dokument. Bis das BAFA ausgezahlt hat, begleiten wir Sie weiter.

Der TPN gehört zum BAFA-Paket. Nach dem Zuschuss auf das Honorar bleibt Ihnen ein Eigenanteil ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.), bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme, wie in den Preisen beschrieben. Wer ohne BAFA-Antrag saniert hat, braucht keinen TPN. Für diesen Fall lohnt ein Blick auf die Wege nach einem versäumten BAFA-Antrag und auf den Steuerabzug für energetische Maßnahmen, mit bis zu 40.000 € auch im Nachhinein.

Unterlagen hochladen

Sind die Arbeiten fertig, laden Sie die Rechnungen über Ihren Upload-Link hoch, und Sie hören am nächsten Werktag von uns. Wer noch keinen Link hat, füllt zuerst das Formular aus. Wenn die Frist für den Verwendungsnachweis näher rückt, rufen Sie direkt an: 030 4243 2999.

Was ist der TPN?

TPN steht für technischer Projektnachweis. Darin bestätigt der Energieeffizienz-Experte nach den Arbeiten, dass die Maßnahme die technischen Anforderungen erfüllt, und welche Kosten förderfähig waren.

Wer erstellt den TPN?

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, an Lüftungsanlagen und bei geförderter Baubegleitung ein Energieeffizienz-Experte, in der Regel derselbe wie bei der TPB. Bei uns bestätigt ihn Alfred Hanus selbst.

Was ist der Unterschied zwischen TPN und Verwendungsnachweis?

Den TPN erstellt der Experte, er bekommt dafür eine TPN-ID. Den Verwendungsnachweis reichen Sie als Antragsteller im BAFA-Portal ein und geben dort diese TPN-ID an.

Bis wann muss der Verwendungsnachweis beim BAFA sein?

Er muss binnen 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten eingehen, spätestens aber 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten. Wer diese äußerste Grenze verpasst, verliert den Anspruch auf die Auszahlung.

Welche Fotos brauchen Sie?

Wir brauchen Fotos aus der Zeit, in der Dämmung, Anschlüsse und Etiketten noch zu sehen sind, etwa die Dämmstärke mit angelegtem Zollstock. Nach dem Verputzen oder Verkleiden lässt sich das nicht mehr nachholen.

Müssen alle Rechnungen bezahlt sein?

Ja, und zwar unbar, bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen. Das gilt auch für unsere Rechnung, denn auf sie gibt es 50 % Zuschuss.

Was passiert, wenn die Arbeiten teurer waren als beantragt?

Mehr als der Bescheid nennt, zahlt das BAFA nicht aus. Sind die Kosten niedriger, sinkt der Zuschuss entsprechend, weil er als Anteil der tatsächlichen Kosten berechnet wird.

Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?

Sie bewahren sie 10 Jahre auf. Dazu gehören Rechnungen, Zahlungsnachweise und die Dokumentation der Baubegleitung, die Sie von uns bekommen.

Kostet der TPN bei Ihnen extra?

Nein, er gehört mit TPB und Baubegleitung zum BAFA-Paket. Nach dem Zuschuss auf das Honorar beginnt Ihr Eigenanteil bei 400 € netto (476 € inkl. USt.), bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme.

Wie lange ist die TPN-ID gültig?

Die TPN-ID gilt nur eine begrenzte Zeit. Deshalb erstellen wir den TPN erst, wenn alle Unterlagen vollständig sind, und Sie reichen den Verwendungsnachweis gleich danach ein.

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