Für eine neue Heizung im Einfamilienhaus zahlt die KfW bis zu 22.400 €. Gefördert werden Wärmeerzeuger wie die Wärmepumpe oder die Biomasseheizung und der Anschluss an ein Wärmenetz, mit 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten. Die KfW setzt dabei höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit an. In einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen sind bis zu 135.000 € förderfähig, schon die Grundförderung bringt dort bis zu 40.500 €. Privatpersonen beantragen im Programm 458, Unternehmen im Programm 459 oder 522. Wer die vorhandene Heizung nur optimiert, beantragt beim BAFA bis zu 20 % Zuschuss.
Die Zahlen entsprechen dem Stand Oktober 2026 und der Förderrichtlinie vom 17.08.2026.
Welche Heizungen gefördert werden
Die KfW ist für den Tausch des Wärmeerzeugers und für den Netzanschluss zuständig. Das BAFA fördert Arbeiten an einer Heizung, die im Haus bleibt.
| Maßnahme | Antrag bei | Satz | Förderfähig höchstens |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | KfW | 30 % plus Boni, bis 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 % | 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je Gebäude insgesamt |
| Biomasseheizung | KfW | 30 % plus Boni, bis 70 % bzw. 80 % | 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je Gebäude insgesamt |
| Anschluss an ein Wärmenetz | KfW | 30 % plus Boni, bis 70 % bzw. 80 % | 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je Gebäude insgesamt |
| Optimierung der bestehenden Heizung: hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Flächenheizung, Niedertemperaturheizkörper | BAFA | 15 %, mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 % | 30.000 € für die 1. Wohneinheit je Kalenderjahr, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €, nur Häuser bis 5 Wohneinheiten |
Für Biomasseheizungen ab 4 kW fördert das BAFA außerdem Anlagen zur Staubminderung mit 50 %. Voraussetzung für jeden Zuschuss der KfW ist ein Bestandsgebäude und ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B.
Welches KfW-Programm für wen gilt
Das Programm richtet sich danach, wem das Gebäude gehört und ob darin gewohnt wird. Privatpersonen bekommen zur Grundförderung Boni, Unternehmen erhalten 30 %.
| Antragsteller | Gebäude | Programm | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Privatperson, auch als Vermieter, und Eigentümergemeinschaft (WEG) | Wohngebäude | KfW 458 | 30 % plus mögliche Boni, zusammen bis 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bis 80 % |
| Unternehmen, GmbH, GbR und andere Gesellschaften | Wohngebäude | KfW 459 | 30 % |
| Unternehmen oder GmbH, ebenso Privatpersonen | Nichtwohngebäude | KfW 522 | 30 % |
Private Vermieter erhalten im Programm 458 die Grundförderung, die Boni gibt es nur für selbst bewohnte Wohnungen. Wohnungseigentümergemeinschaften stellen ihren Antrag ebenfalls dort. Eine GbR, die im Grundbuch steht, beantragt dagegen im Programm 459, wie jede andere Gesellschaft. Für Unternehmen und Bestandshalter mit mehreren Häusern planen wir die Anträge je Gebäude. Büros, Praxen und Läden laufen über das Programm 522 mit Grenzen nach der Fläche, mehr dazu bei der Förderung für Nichtwohngebäude.
Wie sich der Zuschuss zusammensetzt
Der Satz beginnt bei 30 % Grundförderung. Zwei Boni kommen dazu, wenn Sie selbst im Haus wohnen, und zwar nur für Ihre eigene Wohnung.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 Prozentpunkte für Anträge bis 31.01.2027, danach 12. Sie bekommen ihn, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre läuft. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zum Bonus für den frühen Heizungstausch.
- Einkommens-Bonus: 40, 30 oder 10 Prozentpunkte bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 €. Mit einem Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger.
- Obergrenze: Zusammen zahlt die KfW höchstens 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %.
Mit einem Angebot ab 28.000 € im Einfamilienhaus ergeben sich diese Beträge:
| Ausgangslage | Satz | Zuschuss |
|---|---|---|
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen bis 30.000 € | 80 % | 22.400 € |
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 € | 46 % | 12.880 € |
| Haus vermietet | 30 % | 8.400 € |
Alle Einkommensstufen mit Honorar und Vorteil netto rechnet die Seite zur KfW-Förderung für die Wärmepumpe durch.
Wenn der Antrag später eingeht
Nach dem 31.01.2027 wird der Zuschuss alle sechs Monate kleiner. Wer selbst im Haus wohnt, eine alte Ölheizung ersetzt und keinen Einkommens-Bonus bekommt, erhält 1.435 € weniger bei einem Antrag ab dem 01.02.2027 und 2.810 € weniger ab dem 01.08.2027. Im Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen sinkt die Grundförderung ab dem 01.02.2027 von 40.500 € auf 40.275 €. Eingebaut werden darf die Heizung auch nach dem Stichtag, maßgeblich ist der Tag des Antrags.
Für Wärmepumpen gilt die Grundförderung von 30 % sicher nur bei einem Antrag bis zum 31.12.2026. Für spätere Anträge ist eine neue Regel geplant, deren genauen Beginn das Ministerium noch nicht veröffentlicht hat. Alle Termine stehen unter Förderung 2027.
Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen: bis zu 40.500 € Grundförderung
Mit jeder Wohneinheit steigt die Summe, die die KfW fördert. Für die erste Wohneinheit sind es 28.000 €, für die zweite bis sechste je 15.000 € und ab der siebten je 8.000 €.
| Wohneinheiten | Rechenweg | förderfähig höchstens | Grundförderung 30 % |
|---|---|---|---|
| 2 | 28.000 € + 15.000 € | 43.000 € | 12.900 € |
| 10 | 28.000 € + 5 × 15.000 € + 4 × 8.000 € | 135.000 € | 40.500 € |
Die Grenze gilt für das Gebäude insgesamt, auch über mehrere Anträge hinweg. Für Wohnungen, die ihre Eigentümer selbst bewohnen, kommen die Boni anteilig dazu. Wie sich KfW und BAFA am ganzen Haus zusammenrechnen, steht auf der Seite Förderung für Mehrfamilienhäuser.
Optimieren statt tauschen
Bleibt die Heizung, fördert das BAFA die Optimierung mit bis zu 20 % der Kosten. Dazu zählen der hydraulische Abgleich, der Tausch der Heizungspumpe, Niedertemperaturheizkörper und Flächenheizungen. Die Grundförderung beträgt 15 %. Mit einem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte auf den Teil der Kosten dazu, der im Einfamilienhaus über 30.000 € liegt. Das gilt für Wohngebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten. Die Optimierung teilt sich die Jahresgrenze für die erste Wohneinheit mit Fenstern und Dämmung. Wie wir diesen Antrag vorbereiten, steht auf der Seite Förderung für den hydraulischen Abgleich.
Wer im Antrag was erledigt
Den Antrag stellt bei der KfW immer der Eigentümer selbst im Portal „Meine KfW“, bei einem Unternehmen eine vertretungsberechtigte Person. Fachbetriebe und Experten können dafür keine Vollmacht bekommen, wir begleiten Sie aber bei jedem Schritt. Der Vertrag mit dem Heizungsbauer muss beim Antrag schon unterschrieben vorliegen.
| Schritt | Wer | Was dabei entsteht |
|---|---|---|
| Vertrag mit dem Heizungsbauer | Sie | Vertrag, der an die Förderzusage geknüpft ist |
| Bestätigung zum Antrag | Heizungsbauer oder Energieeffizienz-Experte | BzA-ID für den Antrag |
| Antrag in „Meine KfW“ | Sie, mit unserer Anleitung | Zusage der KfW |
| Einbau | Heizungsbauer | neue Heizung, binnen 36 Monaten nach der Zusage |
| Bestätigung nach Durchführung | Heizungsbauer oder Energieeffizienz-Experte | BnD für die Auszahlung |
| Nachweise hochladen | Sie, mit unserer Anleitung | Auszahlung des Zuschusses |
Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Beginn des Vorhabens und schließt die Förderung für diese Heizung aus. Was in den Bestätigungen steht, erklären die Seiten zur Bestätigung zum Antrag (BzA) und zur Bestätigung nach Durchführung (BnD). Die sieben Schritte im Portal und die Fehler, die den Zuschuss kosten, stehen unter Heizungsförderung KfW 458.
Was wir übernehmen und was es kostet
Unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater prüfen das Angebot Ihres Heizungsbauers auf die förderfähigen Kosten und darauf, ob der hydraulische Abgleich enthalten ist. Danach rechnen wir aus, welche Boni Ihnen zustehen. BzA und BnD erstellt Alfred Hanus, Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes. Für „Meine KfW“ bekommen Sie eine Anleitung, und auf Wunsch gehen wir den Antrag am Telefon mit Ihnen durch.
Für BzA und BnD beginnt Ihr Eigenanteil bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Dafür müssen Heizung und Honorar zusammen unter der Höchstgrenze bleiben und Ihr Fördersatz bei mindestens 50 % liegen. Die KfW rechnet das Honorar dann zu den Heizungskosten. Vor Förderung liegt das Honorar bei 800 € netto (952 € inkl. USt.). Die erste Einschätzung, ob die KfW Ihr Vorhaben fördert, ist kostenlos. Alle Pakete finden Sie bei den Preisen für BzA und BnD.
Zuschuss für Ihr Angebot ausrechnen lassen
Für eine belastbare Zahl brauchen wir das Angebot Ihres Heizungsbauers. Füllen Sie zuerst den Fördercheck im Formular aus, am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung zu Satz und Zuschuss. Mit der Rückmeldung bekommen Sie Ihren persönlichen Upload-Link für das Angebot. Am Telefon sind wir unter 030 4243 2999 erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Mit dem Förderrechner auf dieser Seite können Sie vorher selbst eine erste Zahl ermitteln.






