KfW 458 ist das Förderprogramm für Privatpersonen, die in ihrem Wohngebäude eine neue Heizung einbauen. Im Einfamilienhaus zahlt die KfW bis zu 22.400 €, das sind 80 % von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten. Der Satz liegt zwischen 30 % und 80 %, je nachdem, ob Sie selbst im Haus wohnen, welche Heizung Sie ersetzen und wie hoch Ihr Haushaltseinkommen ist. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst in „Meine KfW“, sobald der Vertrag mit dem Heizungsbauer unter der Bedingung der Förderzusage unterschrieben ist. Eine Vollmacht für Berater oder Heizungsbauer lässt die KfW nicht zu, wir begleiten Sie deshalb mit Anleitung und am Telefon.
Fördersatz aus Grundförderung und zwei Boni
Jeder Antragsteller erhält 30 % Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt, kann zwei Boni dazubekommen, die Summe ist aber auf 70 % gedeckelt, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind unter 18 bis 40.000 €) auf 80 %.
| Baustein | Prozentpunkte | Wer ihn bekommt |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 | alle Antragsteller, auch Vermieter |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 | Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen |
| Einkommensbonus | 40 bis 30.000 €, 30 über 30.000 bis 40.000 €, 10 über 40.000 bis 50.000 € | Selbstnutzer nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen; mit Kind unter 18 zählen 10.000 € weniger |
| Obergrenze | 70, bei Einkommen bis 30.000 € 80 | alle |
Die Boni gelten nur für die Wohneinheit, die Sie selbst bewohnen. Wann der Klimageschwindigkeitsbonus greift und was er je Einkommensstufe in Euro ausmacht, steht auf der eigenen Seite.
Rechenbeispiel: Wärmepumpe für 35.000 €
Bei 35.000 € Investition sind im Einfamilienhaus 28.000 € förderfähig, der Rest zählt nicht. Die Tabelle zeigt den Zuschuss für jede Stufe, Antrag bis 31.01.2027, und was nach unserem Honorar von 952 € bleibt.
| Haushalt | Fördersatz (Rechenweg) | Zuschuss (Satz × 28.000 €) | nach Honorar 952 € |
|---|---|---|---|
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen bis 30.000 € | 30 + 16 + 40 = 86 %, gedeckelt auf 80 % | 22.400 € | 21.448 € |
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 30.000 bis 40.000 € | 30 + 16 + 30 = 76 %, gedeckelt auf 70 % | 19.600 € | 18.648 € |
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 40.000 bis 50.000 € | 30 + 16 + 10 = 56 % | 15.680 € | 14.728 € |
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 € | 30 + 16 = 46 % | 12.880 € | 11.928 € |
| selbst bewohnt, zentrale Gasheizung jünger als 20 Jahre, Einkommen über 50.000 € | 30 % | 8.400 € | 7.448 € |
| vermietetes Haus | 30 % | 8.400 € | 7.448 € |
Alle Werte gelten nach der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026. Mit dem Förderrechner auf dieser Seite setzen Sie Ihre eigene Angebotssumme, das Einkommen und die Zahl der Wohnungen ein. Weitere Beispiele mit Wohnungszahlen stehen auf der Seite zur Wärmepumpen-Förderung.
Stichtag 31.01.2027 im Programm 458
Die Beträge der Tabelle gelten für Anträge, die bis zum 31.01.2027 in „Meine KfW“ eingehen. Für spätere Anträge rechnet die KfW mit 12 statt 16 Prozentpunkten Klimageschwindigkeitsbonus und mit 27.250 € für die erste Wohneinheit. Der Haushalt mit alter Ölheizung und Einkommen über 50.000 € bekäme dann 11.445 € statt 12.880 €, also 1.435 € weniger. Beim höchsten Satz von 80 % sind es 21.800 € statt 22.400 €.
Bei Wärmepumpen steht die Grundförderung von 30 % für Anträge bis zum 31.12.2026 fest. Für das 1. Quartal 2027 sieht die Richtlinie voraussichtlich 15 % vor, mit 15 Punkten Aufschlag, wenn das Gerät aus der EU stammt. Den Starttag und die Regeln zum Herkunftsland hat das Ministerium noch nicht veröffentlicht.
KfW 458 im Mehrfamilienhaus: bis zu 40.500 € Grundförderung bei 10 Wohnungen
Für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen zahlt die KfW schon ohne Boni bis zu 40.500 €, das sind 30 % von 135.000 € förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze gilt je Gebäude insgesamt, auch über mehrere Anträge, und steigt mit der Zahl der Wohnungen. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten.
| Wohneinheiten | Rechenweg | förderfähig höchstens |
|---|---|---|
| 1 | 28.000 € | 28.000 € |
| 2 | 28.000 € + 15.000 € | 43.000 € |
| 6 | 28.000 € + 5 × 15.000 € | 103.000 € |
| 10 | 28.000 € + 5 × 15.000 € + 4 × 8.000 € | 135.000 € |
Bei Antrag ab 01.02.2027 sinkt der Betrag nur leicht auf 40.275 €, weil allein die Grenze der ersten Wohnung kleiner wird. Die Boni kommen nur für selbst bewohnte Wohnungen dazu. Bei Mehrfamilienhäusern und WEG beantragen Selbstnutzer sie über einen Zusatzantrag. Für Dach, Fassade und Fenster am selben Haus kommt der Zuschuss des BAFA dazu. Beide Wege zusammen rechnen wir bei der BAFA-Förderung für Ihr Mehrfamilienhaus vor.
458, 459 oder 522: welches Programm passt
Welches Programm gilt, entscheiden der Eintrag im Grundbuch und die Nutzung des Gebäudes.
| Programm | Antragsteller und Gebäude | Zuschuss |
|---|---|---|
| 458 | Privatperson, Wohngebäude, selbst bewohnt oder vermietet; ebenso Eigentümergemeinschaften (WEG) | 30 % plus mögliche Boni, bis zu 80 % |
| 459 | Unternehmen oder GmbH, auch eine GbR im Grundbuch, Wohngebäude | 30 %, keine Boni |
| 522 | Unternehmen oder GmbH, auch Privatpersonen, Nichtwohngebäude | 30 %, keine Boni |
Mieter können den Zuschuss für eine neue Heizung nicht beantragen. Die Produktseite zum Programm 458 finden Sie auf kfw.de.
Meine KfW: Registrierung und Anmeldung
Antrag und Nachweis laufen über das Kundenportal „Meine KfW“. Ein Konto aus dem früheren Zuschussportal gilt dort nicht, Sie registrieren sich neu. Dabei weisen Sie sich per eID, Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident aus. Bei einer Eigentümergemeinschaft stellt die Verwaltung den Antrag für das Gemeinschaftseigentum.
KfW-Antrag stellen: sieben Schritte in „Meine KfW“
Die Reihenfolge ist fest, denn ein Schritt baut auf dem vorigen auf.
- Angebot einholen und prüfen lassen. Es sollte Gerät, Einbau, Ausbau der alten Anlage und den hydraulischen Abgleich enthalten.
- Bestätigung zum Antrag erstellen lassen. Heizungsbauer oder Energieeffizienz-Experte erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und geben Ihnen die BzA-ID.
- Vertrag mit Bedingung schließen. Er gilt erst mit der Förderzusage oder entfällt ohne sie und nennt das voraussichtliche Einbaudatum.
- In „Meine KfW“ beantragen. Im Antrag tragen Sie die BzA-ID ein. Für den Klimageschwindigkeitsbonus zählt der Tag, an dem der Antrag eingeht.
- Zusage abwarten, dann einbauen. Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für den Einbau.
- BnD erstellen lassen. Nach dem Einbau bestätigen Heizungsbauer oder Experte Kosten und Technik in der Bestätigung nach Durchführung (BnD).
- Nachweis einreichen. Sie laden BnD-ID, Rechnungen und Bonus-Nachweise in „Meine KfW“ hoch. Danach zahlt die KfW aus.
Übernehmen wir Prüfung, BzA und BnD, bleiben für Sie Vertrag, Antrag und Nachweis. Dafür rechnen Sie mit weniger als einer Stunde Aufwand, und wir begleiten jeden dieser Schritte bis zur Auszahlung.
Drei Fehler, die den Zuschuss kosten
Vertrag ohne Bedingung. Wer vor dem Antrag ohne Bedingung unterschreibt, hat das Vorhaben begonnen, und nachträglich fördert die KfW nicht.
Kein hydraulischer Abgleich. Er ist Voraussetzung für jede geförderte Heizung. Steht er nicht im Angebot, lohnt sich die Nachfrage vor der BzA. Was zum Abgleich nach Verfahren B gehört, steht auf der eigenen Seite.
Antrag über ein fremdes Konto. Das Konto in „Meine KfW“ muss auf die Person laufen, die den Antrag stellt. Ein Antrag mit den Zugangsdaten von Heizungsbauer oder Berater ist nicht zulässig.
Was ENERGIEWERT beim Antrag übernimmt
Unsere festangestellten Förderexperten prüfen das Angebot auf förderfähige Kosten, Abgleich und Boni. Die BzA und nach dem Einbau die BnD erstellt Alfred Hanus, Ingenieur und Geschäftsführer, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen für BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Für „Meine KfW“ bekommen Sie eine Anleitung, auf Wunsch begleiten wir Sie am Telefon.
Für Sie bleibt nach Förderung ein Eigenanteil ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Voraussetzung sind ein Fördersatz von mindestens 50 % und eine Heizung, die mit dem Honorar zusammen unter der Höchstgrenze bleibt. Dann rechnet die KfW unser Honorar zu den Kosten der Heizung. Ohne Förderung kostet das Paket 800 € netto (952 € inkl. USt.). Alle Pakete finden Sie in der Übersicht der Preise. Welche Heizungen außer der Wärmepumpe gefördert werden, zeigt die Übersicht zur Heizungsförderung.
Angebot prüfen lassen
Starten Sie den Fördercheck im Formular und geben Sie dort an, ob Sie selbst im Haus wohnen. Am nächsten Werktag bekommen Sie eine erste Einschätzung zu Fördersatz und Zuschuss in Euro, dazu Ihren persönlichen Upload-Link für das Angebot des Heizungsbauers. Für Rückfragen zum Antrag sind wir unter 030 4243 2999 erreichbar.






