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Geschäftskunden

Förderung für Ihr Mehrfamilienhaus: 30 % KfW für die Heizung, bis zu 20 % BAFA

Wir prüfen die Angebote für Ihr Mehrfamilienhaus und begleiten die Anträge bei BAFA und KfW bis zur Auszahlung. Am Haus mit 10 Wohnungen zahlt das BAFA bis zu 47.150 € pro Jahr.

  • Bis zu 40.500 € KfW-Zuschuss bei 10 Wohnungen und Antrag bis 31.01.2027
  • Angebote kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft, Antwort am nächsten Werktag
  • Ihr Eigenanteil je BAFA-Antrag ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.)

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Welche Maßnahme planen Sie?

Eine Auswahl genügt.

Um welches Gebäude geht es?

Davon hängen die Höchstgrenzen der Förderung ab.

Wer nutzt das Gebäude?

Davon hängen Boni bei der Heizungsförderung ab.

Wie hoch ist das Angebot ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Wie weit sind Sie?

Damit wir wissen, wie eilig es ist.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag mit einer Einschätzung zur Förderung.

Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Oder rufen Sie an: 030 4243 2999, Mo–Fr 8–18 Uhr

Saniertes Mehrfamilienhaus der 1960er Jahre mit heller gedämmter Fassade und Balkonen mit Glasbrüstung
Förderrechner

Zuschuss und Eigenanteil auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Inhalt dieser Seite
  1. Höchstbeträge nach Zahl der Wohnungen
  2. Welche Wohnungen mitzählen
  3. Neue Heizung im Mehrfamilienhaus: KfW 458 und 459
  4. Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus ab 2027
  5. Große Vorhaben auf mehrere Kalenderjahre verteilen
  6. Rechenbeispiele mit Eigenanteil
  7. Was der Antrag für Vermieter und Unternehmen kostet
  8. So läuft der Antrag digital
  9. Läden im Haus, Gesellschaften und größere Bestände
  10. Angebote für Ihr Mehrfamilienhaus prüfen lassen

Für eine neue Heizung im Mehrfamilienhaus zahlt die KfW 30 % Grundförderung, bei 10 Wohnungen bis zu 40.500 €. Private Vermieter beantragen sie im Programm 458, GmbH, GbR und andere Gesellschaften im Programm 459. Für Fassade, Dach, Fenster und Lüftung zahlt das BAFA am selben Haus bis zu 47.150 € pro Kalenderjahr. Auf das Honorar für Fachplanung und Baubegleitung kommen bis zu 10.000 € Zuschuss hinzu. Die Grenzen wachsen mit jeder Wohnung, deshalb rechnen wir Ihr Vorhaben nach der Zahl der Wohnungen. Ob Ihre Angebote förderfähig sind, prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater kostenlos. Die Unterlagen für BAFA und KfW bestätigt Alfred Hanus als Energieeffizienz-Experte.

Den Höchstbetrag des BAFA gibt es mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Maßnahmen enthält und beim Antrag schon vorliegt. Ohne Fahrplan zahlt das BAFA für dieselben Arbeiten bei 10 Wohnungen bis zu 20.550 € im Jahr. Boni der KfW kommen nur für Wohnungen hinzu, in denen die Eigentümer selbst wohnen.

Höchstbeträge nach Zahl der Wohnungen

BAFA und KfW rechnen ihre Grenzen je Wohnung, für die erste Wohnung am höchsten. Bei 10 Wohnungen sind in einem Kalenderjahr zusammen bis zu 97.650 € möglich.

Förderung 6 Wohnungen 10 Wohnungen 20 Wohnungen
BAFA-Zuschuss für Gebäudehülle und Lüftung, pro Kalenderjahr bis zu 36.750 € bis zu 47.150 € bis zu 73.150 €
Zuschuss auf das Honorar für Fachplanung und Baubegleitung, pro Kalenderjahr bis zu 6.000 € bis zu 10.000 € bis zu 10.000 €
KfW-Grundförderung für eine neue Heizung, je Gebäude bis zu 30.900 € bis zu 40.500 € bis zu 64.500 €
Zusammen in einem Jahr bis zu 73.650 € bis zu 97.650 € bis zu 147.650 €

Die Beträge des BAFA gelten mit Sanierungsfahrplan. Ohne ihn sind es bei 6, 10 und 20 Wohnungen bis zu 15.750 €, 20.550 € und 32.550 € im Jahr. Mit Baubegleitung und Heizung ergibt das zusammen bis zu 52.650 €, 71.050 € und 107.050 €. Erreicht werden die Höchstbeträge, wenn die förderfähigen Kosten mindestens so hoch sind wie die Grenzen. Der volle Zuschuss auf das Honorar setzt Kosten für Fachplanung und Baubegleitung von 12.000 € bei 6 Wohnungen und 20.000 € bei 10 oder 20 Wohnungen voraus. Boni der KfW für selbst bewohnte Wohnungen kommen zu den Summen hinzu.

So entstehen die Beträge:

Grenze der förderfähigen Kosten 6 Wohnungen 10 Wohnungen 20 Wohnungen
BAFA ohne Sanierungsfahrplan: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7. Wohnung 105.000 € 137.000 € 217.000 €
BAFA mit Sanierungsfahrplan: 60.000 €, je 30.000 €, je 15.000 € 210.000 € 270.000 € 420.000 €
Zuschuss BAFA mit Fahrplan: 15 % der Grenze plus 5 Prozentpunkte auf den Teil über der Grenze ohne Fahrplan 31.500 € + 5.250 € 40.500 € + 6.650 € 63.000 € + 10.150 €
KfW-Heizung: 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7. Wohnung, davon 30 % 103.000 € 135.000 € 215.000 €
Fachplanung und Baubegleitung: 2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 €, davon 50 % 12.000 € 20.000 € 20.000 €

Sätze und Grenzen folgen der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026, zusammengefasst bei den BAFA-Einzelmaßnahmen. Ihr eigenes Vorhaben rechnet der Förderrechner auf dieser Seite, die Zahl der Wohnungen tragen Sie dort unter „Weitere Angaben“ ein.

Welche Wohnungen mitzählen

Gezählt werden die Wohnungen nach der Sanierung. Bei Arbeiten am ganzen Gebäude zählen alle, bei Arbeiten an einzelnen Wohnungen nur die betroffenen.

Maßnahme Es zählen
Fassade, Dach, Kellerdecke alle Wohnungen im Gebäude
Fenster einzelner Wohnungen nur die Wohnungen, die neue Fenster bekommen
Etagenheizung einer Wohnung nur diese Wohnung mit einem gleich großen Anteil an der Grenze des Gebäudes, bei 10 Wohnungen 13.500 € förderfähig und 4.050 € Zuschuss (30 %)
Dachausbau oder Umbau von Gewerbe zu Wohnungen auch die neuen Wohnungen

Gehören Ihnen mehrere Häuser, hat jedes Gebäude seine eigenen Grenzen. Den hydraulischen Abgleich und andere Arbeiten zur Heizungsoptimierung fördert das BAFA als eigene Maßnahme nur in Häusern bis 5 Wohnungen (Heizungsoptimierung). Ab 6 Wohnungen gehört die Optimierung des Verteilsystems zum geförderten Heizungstausch.

Neue Heizung im Mehrfamilienhaus: KfW 458 und 459

Welches KfW-Programm gilt, richtet sich danach, wem das Haus gehört. Die Grundförderung beträgt in allen drei Fällen 30 % der förderfähigen Kosten. Welche Heizungen gefördert werden, steht bei der Heizungsförderung der KfW.

Eigentümer Programm Förderung
Privatperson, auch als Vermieter KfW 458 30 %, dazu Boni für die selbst bewohnte Wohnung
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) KfW 458, Antrag durch die Verwaltung 30 %, Boni über Zusatzanträge der Eigentümer, die selbst dort wohnen
GmbH, GbR, Genossenschaft oder andere Gesellschaft KfW 459 30 %, ohne Boni

Wohnen Sie selbst in einer der 10 Wohnungen und ersetzen eine alte Ölheizung, bekommt Ihre Wohnung den Klimageschwindigkeits-Bonus auf ihren Anteil von 13.500 €. Das sind 2.160 € zusätzlich, beantragt mit einem eigenen Zusatzantrag. Mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € steigt der Satz dieser Wohnung auf 80 %, der Zusatzantrag bringt dann 6.750 €. Die Bedingungen stehen im Ratgeber zum Klimageschwindigkeits-Bonus.

Die Grenze der Heizung gilt je Gebäude für alle Heizungsanträge zusammen. Den Antrag stellt der Eigentümer selbst in „Meine KfW“, bei einer WEG die Verwaltung und bei einer Gesellschaft eine vertretungsberechtigte Person. Von uns kommen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus ab 2027

Wer bis zum 31.12.2026 beantragt, bekommt für jede förderfähige Wärmepumpe sicher 30 %. Bei 10 Wohnungen sind für einen Antrag ab dem 01.02.2027 noch 134.250 € förderfähig statt 135.000 €. Gilt dann die geplante Grundförderung von 15 %, läge der Zuschuss für eine Wärmepumpe ohne EU-Ursprung bei 20.137,50 €. Steht der Heizungstausch an, rechnen wir Ihnen beide Termine für Ihr Haus aus.

Große Vorhaben auf mehrere Kalenderjahre verteilen

Die Grenzen des BAFA gelten je Gebäude und Kalenderjahr. Verteilen Sie die Sanierung auf zwei Jahre, können Sie den Höchstbetrag zweimal nutzen, bei 10 Wohnungen in jedem Jahr bis zu 47.150 €.

Möglich ist etwa die Fassade in einem und Dach und Fenster im nächsten Jahr. Den Bonus des Sanierungsfahrplans gibt es dabei für einen Antrag, dessen förderfähige Kosten über der Grenze ohne Fahrplan liegen, bei 10 Wohnungen also über 137.000 €. Anträge desselben Jahres werden dafür nicht zusammengezählt. Für die Heizung gilt die Grenze einmal je Gebäude, über alle Jahre zusammen. Wie Sie die Arbeiten auf die Jahre verteilen, besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch, sobald die Angebote vorliegen.

Rechenbeispiele mit Eigenanteil

Nach Abzug Ihres Eigenanteils an unserem Honorar bleiben vom Zuschuss bei 6 Wohnungen mit neuen Fenstern 13.950 €, bei 10 Wohnungen mit Fassade und Fenstern 43.100 €. Gerechnet ist für einen Vermieter ohne Vorsteuerabzug, dessen ganzes Angebot förderfähig ist, deshalb mit Beträgen inkl. USt.

Vorhaben Angebot BAFA-Zuschuss Honorar inkl. USt. Ihr Eigenanteil nach Förderung Ihnen bleiben
6 Wohnungen, neue Fenster in allen Wohnungen, ohne Sanierungsfahrplan 120.000 € 15.750 € (15 % von 105.000 €) 3.600 € 1.800 € 13.950 € (15.750 − 1.800)
10 Wohnungen, Fassade und Fenster, mit Sanierungsfahrplan 270.000 € 47.150 € (40.500 € + 6.650 €) 8.100 € 4.050 € 43.100 € (47.150 − 4.050)

Die andere Hälfte des Honorars trägt das BAFA als Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung. Förderfähig sind dafür bis zu 2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 € je Gebäude. Im zweiten Beispiel liegt das Angebot genau auf der Grenze mit Sanierungsfahrplan.

Was der Antrag für Vermieter und Unternehmen kostet

Nach Förderung tragen Sie je BAFA-Antrag einen Eigenanteil ab 400 € netto (476 € inkl. USt.). Das Honorar liegt bei mindestens 800 € netto (952 € inkl. USt.), die andere Hälfte zahlt das BAFA.

Bei großen Vorhaben steigt das Honorar mit der Investitionssumme, den Betrag für Ihr Haus zeigt der Förderrechner. Für Unternehmen weisen wir alle Preise netto aus. Wer Wohnungen vermietet, kann die Umsatzsteuer in der Regel nicht abziehen, dann gelten die Bruttobeträge. Für den Heizungsantrag bei der KfW mit BzA und BnD berechnen wir 800 € netto (952 € inkl. USt.). Das Honorar zählt dort zu den förderfähigen Kosten der Heizung und wird mit ihrem Satz gefördert, solange die Grenze des Gebäudes nicht ausgeschöpft ist. Für mehrere Häuser oder einen ganzen Bestand nennen wir die Konditionen im Angebot. Unsere Rechnung zum BAFA-Antrag kommt erst, wenn der Antrag eingegangen ist. Die Übersicht aller Pakete steht bei den Preisen, den Inhalt jedes Pakets beschreibt der Förderservice für KfW und BAFA.

So läuft der Antrag digital

Angebote, Fotos und Rechnungen laden Sie oder Ihre Verwaltung über einen persönlichen Upload-Link hoch. Daraus erstellen wir die Unterlagen für BAFA und KfW, die Anträge stellen Sie mit unserer Anleitung.

Schritt Was Sie tun Was wir tun
1. Anfrage im Formular als Gebäude „Mehrfamilienhaus“ wählen, danach die Angebote über den Upload-Link schicken Umfang, Werte und förderfähige Kosten prüfen, Grenzen nach Wohnungen rechnen; Rückmeldung am nächsten Werktag, ohne Kosten
2. Unterlagen uns beauftragen technische Projektbeschreibung (TPB) für das BAFA, BzA für die KfW
3. Verträge Aufträge mit Förderbedingung und voraussichtlichem Ausführungstermin unterschreiben die Angaben nennen, die für die Förderung im Vertrag stehen müssen
4. Anträge Anträge im BAFA-Portal (Privatpersonen mit BundID, Unternehmen mit ELSTER-Unternehmenskonto) und in „Meine KfW“ stellen Anleitung per E-Mail, auf Wunsch am Telefon
5. Bauphase Fotos hochladen, solange Dämmung und Anschlüsse offen sind Fotos prüfen, Fachplanung und Baubegleitung digital
6. Nachweis Rechnungen hochladen technischen Projektnachweis (TPN) und Bestätigung nach Durchführung erstellen
7. Auszahlung Verwendungsnachweis beim BAFA und Nachweise bei der KfW einreichen Anleitung schicken

Beim BAFA kann Ihre Hausverwaltung den Antrag mit einer BAFA-Vollmacht für Sie stellen. Gehört das Haus einer Eigentümergemeinschaft, beantragt die Verwaltung für die Gemeinschaft, mehr dazu bei der Förderung für Hausverwaltungen. Wie die einzelnen Schritte im BAFA-Portal aussehen, zeigt der Ablauf eines BAFA-Antrags.

Läden im Haus, Gesellschaften und größere Bestände

Hat das Haus Läden oder Büros, entscheidet die Fläche. Liegt die Wohnfläche über 50 %, gilt es als Wohngebäude. Eine zentrale Heizung oder Lüftung wird dann für das ganze Haus nach der Zahl der Wohnungen gefördert, die Gewerbeflächen zählen dabei nicht mit. Ist der gewerbliche Teil größer als 10 % der Fläche, darf er getrennt als Nichtwohngebäude beantragt werden. Ist mindestens die Hälfte gewerblich genutzt, gilt die Förderung für Nichtwohngebäude.

Unternehmen, die keine KMU sind, bekommen beim BAFA die höhere Grenze auch ohne Sanierungsfahrplan, weil sie für den Fahrplan selbst keine Förderung erhalten. Bei 10 Wohnungen sind das bis zu 40.500 € im Jahr, ohne den Bonus von 5 Prozentpunkten. Bestände mit mehreren Objekten begleiten wir Gebäude für Gebäude und über mehrere Jahre, mehr dazu auf der Seite für Asset Manager und Family Offices.

Angebote für Ihr Mehrfamilienhaus prüfen lassen

Nennen Sie uns im Formular die geplanten Arbeiten, das Gebäude und die ungefähre Angebotssumme. Danach bekommen Sie einen persönlichen Link für die Angebote der Handwerksbetriebe. Am nächsten Werktag erfahren Sie, welche Arbeiten förderfähig sind und mit welchem Zuschuss Sie je Kalenderjahr rechnen können. Unter 030 4243 2999 erreichen Sie uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Mit welchem Zuschuss kann ich bei meinem Mehrfamilienhaus rechnen?

Das hängt von der Zahl der Wohnungen ab. Bei 10 Wohnungen zahlt das BAFA für Gebäudehülle und Lüftung bis zu 47.150 € im Jahr, die KfW für eine neue Heizung mit der Grundförderung bis zu 40.500 €. Bei 20 Wohnungen sind es bis zu 73.150 € und 64.500 €. Den Höchstbetrag des BAFA gibt es mit Sanierungsfahrplan, ohne ihn sind es bei 10 Wohnungen bis zu 20.550 €.

Bekomme ich als Vermieter dieselben Sätze wie ein Eigentümer, der selbst im Haus wohnt?

Beim BAFA ja, für Fenster, Dach und Dämmung gelten 15 %, mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 %. Bei der KfW bekommen Vermieter 30 % Grundförderung. Die Boni für Klimageschwindigkeit und Einkommen gibt es nur für Wohnungen, in denen die Eigentümer selbst wohnen.

Was ändert sich beim Heizungsantrag ab Februar 2027?

Für Anträge, die ab dem 01.02.2027 bei der KfW eingehen, sinkt die Grenze der ersten Wohnung von 28.000 € auf 27.250 €. Bei 10 Wohnungen zahlt die KfW dann bis zu 40.275 € statt 40.500 €. Für selbst bewohnte Wohnungen sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 auf 12 Prozentpunkte.

Darf ich die Sanierung auf mehrere Jahre verteilen?

Ja, die Grenzen des BAFA gelten je Gebäude und Kalenderjahr. Mit 10 Wohnungen sind so in jedem Jahr bis zu 47.150 € möglich. Für die Heizung gilt die Grenze einmal je Gebäude, über alle Jahre zusammen.

Welches KfW-Programm gilt, wenn das Haus einer GmbH oder GbR gehört?

Dann gilt das Programm 459 mit 30 % der förderfähigen Kosten, ohne Boni. Auch eine im Grundbuch eingetragene GbR beantragt dort. Den Antrag in „Meine KfW“ stellt eine Person, die das Unternehmen vertreten darf.

Kann meine Hausverwaltung die Anträge stellen?

Beim BAFA ja, wenn Sie ihr eine BAFA-Vollmacht geben. Bescheide und Rückfragen gehen dann an die Verwaltung. Bei der KfW stellt der Eigentümer den Antrag selbst, eine Vollmacht nimmt die KfW dort nicht an. Bei einer WEG beantragt die Verwaltung für die Gemeinschaft.

Was kostet Ihre Arbeit bei einem großen Mehrfamilienhaus?

Ihr Eigenanteil nach Förderung beginnt je BAFA-Antrag bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Bei großen Vorhaben wächst das Honorar mit der Investition. Für Fassade und Fenster zu 270.000 € an einem Haus mit 10 Wohnungen sind es 8.100 € inkl. USt., davon tragen Sie nach Förderung 4.050 €.

Wer lädt Angebote und Fotos für das Haus hoch?

Sie selbst, Ihre Verwaltung oder der Handwerksbetrieb nutzen dafür denselben persönlichen Upload-Link. Bei Fassade und Dach entstehen die Fotos während der Arbeiten, solange die Dämmung offen liegt.

Was gilt, wenn im Haus auch Läden oder Büros sind?

Liegt die Wohnfläche über 50 %, gilt das Haus als Wohngebäude. Eine zentrale Heizung wird dann nach der Zahl der Wohnungen gefördert, die Gewerbeflächen zählen dabei nicht mit. Ist mindestens die Hälfte gewerblich genutzt, gilt die Förderung für Nichtwohngebäude, die nach Quadratmetern rechnet.

Was passiert, wenn ich das Haus nach der Förderung verkaufe?

Geförderte Bauteile und Anlagen müssen 10 Jahre lang genutzt werden. Verkaufen Sie vorher, weisen Sie den Käufer auf die Förderung hin und übertragen die Pflichten im Kaufvertrag.

Gibt es den Steuerbonus auch für vermietete Wohnungen?

Nein, der Steuerbonus nach § 35c gilt nur für Wohnungen, die Sie selbst bewohnen. Für vermietete Wohnungen nutzen Sie den Zuschuss des BAFA und die Heizungsförderung der KfW.

Wer sieht meine Unterlagen durch?

Ihre Angebote, Fotos und Rechnungen sehen zuerst unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater durch. TPB, BzA und die Nachweise nach dem Umbau bestätigt Alfred Hanus, Energieeffizienz-Experte der dena-Liste für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Kostenlos und unverbindlich

Förderung kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

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Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für SieWir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

  • Ihr Handwerkerangebot wird kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
Ihr Ansprechpartner
Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
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