Für eine neue Heizung im Mehrfamilienhaus zahlt die KfW 30 % Grundförderung, bei 10 Wohnungen bis zu 40.500 €. Private Vermieter beantragen sie im Programm 458, GmbH, GbR und andere Gesellschaften im Programm 459. Für Fassade, Dach, Fenster und Lüftung zahlt das BAFA am selben Haus bis zu 47.150 € pro Kalenderjahr. Auf das Honorar für Fachplanung und Baubegleitung kommen bis zu 10.000 € Zuschuss hinzu. Die Grenzen wachsen mit jeder Wohnung, deshalb rechnen wir Ihr Vorhaben nach der Zahl der Wohnungen. Ob Ihre Angebote förderfähig sind, prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater kostenlos. Die Unterlagen für BAFA und KfW bestätigt Alfred Hanus als Energieeffizienz-Experte.
Den Höchstbetrag des BAFA gibt es mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Maßnahmen enthält und beim Antrag schon vorliegt. Ohne Fahrplan zahlt das BAFA für dieselben Arbeiten bei 10 Wohnungen bis zu 20.550 € im Jahr. Boni der KfW kommen nur für Wohnungen hinzu, in denen die Eigentümer selbst wohnen.
Höchstbeträge nach Zahl der Wohnungen
BAFA und KfW rechnen ihre Grenzen je Wohnung, für die erste Wohnung am höchsten. Bei 10 Wohnungen sind in einem Kalenderjahr zusammen bis zu 97.650 € möglich.
| Förderung | 6 Wohnungen | 10 Wohnungen | 20 Wohnungen |
|---|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss für Gebäudehülle und Lüftung, pro Kalenderjahr | bis zu 36.750 € | bis zu 47.150 € | bis zu 73.150 € |
| Zuschuss auf das Honorar für Fachplanung und Baubegleitung, pro Kalenderjahr | bis zu 6.000 € | bis zu 10.000 € | bis zu 10.000 € |
| KfW-Grundförderung für eine neue Heizung, je Gebäude | bis zu 30.900 € | bis zu 40.500 € | bis zu 64.500 € |
| Zusammen in einem Jahr | bis zu 73.650 € | bis zu 97.650 € | bis zu 147.650 € |
Die Beträge des BAFA gelten mit Sanierungsfahrplan. Ohne ihn sind es bei 6, 10 und 20 Wohnungen bis zu 15.750 €, 20.550 € und 32.550 € im Jahr. Mit Baubegleitung und Heizung ergibt das zusammen bis zu 52.650 €, 71.050 € und 107.050 €. Erreicht werden die Höchstbeträge, wenn die förderfähigen Kosten mindestens so hoch sind wie die Grenzen. Der volle Zuschuss auf das Honorar setzt Kosten für Fachplanung und Baubegleitung von 12.000 € bei 6 Wohnungen und 20.000 € bei 10 oder 20 Wohnungen voraus. Boni der KfW für selbst bewohnte Wohnungen kommen zu den Summen hinzu.
So entstehen die Beträge:
| Grenze der förderfähigen Kosten | 6 Wohnungen | 10 Wohnungen | 20 Wohnungen |
|---|---|---|---|
| BAFA ohne Sanierungsfahrplan: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7. Wohnung | 105.000 € | 137.000 € | 217.000 € |
| BAFA mit Sanierungsfahrplan: 60.000 €, je 30.000 €, je 15.000 € | 210.000 € | 270.000 € | 420.000 € |
| Zuschuss BAFA mit Fahrplan: 15 % der Grenze plus 5 Prozentpunkte auf den Teil über der Grenze ohne Fahrplan | 31.500 € + 5.250 € | 40.500 € + 6.650 € | 63.000 € + 10.150 € |
| KfW-Heizung: 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7. Wohnung, davon 30 % | 103.000 € | 135.000 € | 215.000 € |
| Fachplanung und Baubegleitung: 2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 €, davon 50 % | 12.000 € | 20.000 € | 20.000 € |
Sätze und Grenzen folgen der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026, zusammengefasst bei den BAFA-Einzelmaßnahmen. Ihr eigenes Vorhaben rechnet der Förderrechner auf dieser Seite, die Zahl der Wohnungen tragen Sie dort unter „Weitere Angaben“ ein.
Welche Wohnungen mitzählen
Gezählt werden die Wohnungen nach der Sanierung. Bei Arbeiten am ganzen Gebäude zählen alle, bei Arbeiten an einzelnen Wohnungen nur die betroffenen.
| Maßnahme | Es zählen |
|---|---|
| Fassade, Dach, Kellerdecke | alle Wohnungen im Gebäude |
| Fenster einzelner Wohnungen | nur die Wohnungen, die neue Fenster bekommen |
| Etagenheizung einer Wohnung | nur diese Wohnung mit einem gleich großen Anteil an der Grenze des Gebäudes, bei 10 Wohnungen 13.500 € förderfähig und 4.050 € Zuschuss (30 %) |
| Dachausbau oder Umbau von Gewerbe zu Wohnungen | auch die neuen Wohnungen |
Gehören Ihnen mehrere Häuser, hat jedes Gebäude seine eigenen Grenzen. Den hydraulischen Abgleich und andere Arbeiten zur Heizungsoptimierung fördert das BAFA als eigene Maßnahme nur in Häusern bis 5 Wohnungen (Heizungsoptimierung). Ab 6 Wohnungen gehört die Optimierung des Verteilsystems zum geförderten Heizungstausch.
Neue Heizung im Mehrfamilienhaus: KfW 458 und 459
Welches KfW-Programm gilt, richtet sich danach, wem das Haus gehört. Die Grundförderung beträgt in allen drei Fällen 30 % der förderfähigen Kosten. Welche Heizungen gefördert werden, steht bei der Heizungsförderung der KfW.
| Eigentümer | Programm | Förderung |
|---|---|---|
| Privatperson, auch als Vermieter | KfW 458 | 30 %, dazu Boni für die selbst bewohnte Wohnung |
| Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) | KfW 458, Antrag durch die Verwaltung | 30 %, Boni über Zusatzanträge der Eigentümer, die selbst dort wohnen |
| GmbH, GbR, Genossenschaft oder andere Gesellschaft | KfW 459 | 30 %, ohne Boni |
Wohnen Sie selbst in einer der 10 Wohnungen und ersetzen eine alte Ölheizung, bekommt Ihre Wohnung den Klimageschwindigkeits-Bonus auf ihren Anteil von 13.500 €. Das sind 2.160 € zusätzlich, beantragt mit einem eigenen Zusatzantrag. Mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € steigt der Satz dieser Wohnung auf 80 %, der Zusatzantrag bringt dann 6.750 €. Die Bedingungen stehen im Ratgeber zum Klimageschwindigkeits-Bonus.
Die Grenze der Heizung gilt je Gebäude für alle Heizungsanträge zusammen. Den Antrag stellt der Eigentümer selbst in „Meine KfW“, bei einer WEG die Verwaltung und bei einer Gesellschaft eine vertretungsberechtigte Person. Von uns kommen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus ab 2027
Wer bis zum 31.12.2026 beantragt, bekommt für jede förderfähige Wärmepumpe sicher 30 %. Bei 10 Wohnungen sind für einen Antrag ab dem 01.02.2027 noch 134.250 € förderfähig statt 135.000 €. Gilt dann die geplante Grundförderung von 15 %, läge der Zuschuss für eine Wärmepumpe ohne EU-Ursprung bei 20.137,50 €. Steht der Heizungstausch an, rechnen wir Ihnen beide Termine für Ihr Haus aus.
Große Vorhaben auf mehrere Kalenderjahre verteilen
Die Grenzen des BAFA gelten je Gebäude und Kalenderjahr. Verteilen Sie die Sanierung auf zwei Jahre, können Sie den Höchstbetrag zweimal nutzen, bei 10 Wohnungen in jedem Jahr bis zu 47.150 €.
Möglich ist etwa die Fassade in einem und Dach und Fenster im nächsten Jahr. Den Bonus des Sanierungsfahrplans gibt es dabei für einen Antrag, dessen förderfähige Kosten über der Grenze ohne Fahrplan liegen, bei 10 Wohnungen also über 137.000 €. Anträge desselben Jahres werden dafür nicht zusammengezählt. Für die Heizung gilt die Grenze einmal je Gebäude, über alle Jahre zusammen. Wie Sie die Arbeiten auf die Jahre verteilen, besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch, sobald die Angebote vorliegen.
Rechenbeispiele mit Eigenanteil
Nach Abzug Ihres Eigenanteils an unserem Honorar bleiben vom Zuschuss bei 6 Wohnungen mit neuen Fenstern 13.950 €, bei 10 Wohnungen mit Fassade und Fenstern 43.100 €. Gerechnet ist für einen Vermieter ohne Vorsteuerabzug, dessen ganzes Angebot förderfähig ist, deshalb mit Beträgen inkl. USt.
| Vorhaben | Angebot | BAFA-Zuschuss | Honorar inkl. USt. | Ihr Eigenanteil nach Förderung | Ihnen bleiben |
|---|---|---|---|---|---|
| 6 Wohnungen, neue Fenster in allen Wohnungen, ohne Sanierungsfahrplan | 120.000 € | 15.750 € (15 % von 105.000 €) | 3.600 € | 1.800 € | 13.950 € (15.750 − 1.800) |
| 10 Wohnungen, Fassade und Fenster, mit Sanierungsfahrplan | 270.000 € | 47.150 € (40.500 € + 6.650 €) | 8.100 € | 4.050 € | 43.100 € (47.150 − 4.050) |
Die andere Hälfte des Honorars trägt das BAFA als Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung. Förderfähig sind dafür bis zu 2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 € je Gebäude. Im zweiten Beispiel liegt das Angebot genau auf der Grenze mit Sanierungsfahrplan.
Was der Antrag für Vermieter und Unternehmen kostet
Nach Förderung tragen Sie je BAFA-Antrag einen Eigenanteil ab 400 € netto (476 € inkl. USt.). Das Honorar liegt bei mindestens 800 € netto (952 € inkl. USt.), die andere Hälfte zahlt das BAFA.
Bei großen Vorhaben steigt das Honorar mit der Investitionssumme, den Betrag für Ihr Haus zeigt der Förderrechner. Für Unternehmen weisen wir alle Preise netto aus. Wer Wohnungen vermietet, kann die Umsatzsteuer in der Regel nicht abziehen, dann gelten die Bruttobeträge. Für den Heizungsantrag bei der KfW mit BzA und BnD berechnen wir 800 € netto (952 € inkl. USt.). Das Honorar zählt dort zu den förderfähigen Kosten der Heizung und wird mit ihrem Satz gefördert, solange die Grenze des Gebäudes nicht ausgeschöpft ist. Für mehrere Häuser oder einen ganzen Bestand nennen wir die Konditionen im Angebot. Unsere Rechnung zum BAFA-Antrag kommt erst, wenn der Antrag eingegangen ist. Die Übersicht aller Pakete steht bei den Preisen, den Inhalt jedes Pakets beschreibt der Förderservice für KfW und BAFA.
So läuft der Antrag digital
Angebote, Fotos und Rechnungen laden Sie oder Ihre Verwaltung über einen persönlichen Upload-Link hoch. Daraus erstellen wir die Unterlagen für BAFA und KfW, die Anträge stellen Sie mit unserer Anleitung.
| Schritt | Was Sie tun | Was wir tun |
|---|---|---|
| 1. Anfrage | im Formular als Gebäude „Mehrfamilienhaus“ wählen, danach die Angebote über den Upload-Link schicken | Umfang, Werte und förderfähige Kosten prüfen, Grenzen nach Wohnungen rechnen; Rückmeldung am nächsten Werktag, ohne Kosten |
| 2. Unterlagen | uns beauftragen | technische Projektbeschreibung (TPB) für das BAFA, BzA für die KfW |
| 3. Verträge | Aufträge mit Förderbedingung und voraussichtlichem Ausführungstermin unterschreiben | die Angaben nennen, die für die Förderung im Vertrag stehen müssen |
| 4. Anträge | Anträge im BAFA-Portal (Privatpersonen mit BundID, Unternehmen mit ELSTER-Unternehmenskonto) und in „Meine KfW“ stellen | Anleitung per E-Mail, auf Wunsch am Telefon |
| 5. Bauphase | Fotos hochladen, solange Dämmung und Anschlüsse offen sind | Fotos prüfen, Fachplanung und Baubegleitung digital |
| 6. Nachweis | Rechnungen hochladen | technischen Projektnachweis (TPN) und Bestätigung nach Durchführung erstellen |
| 7. Auszahlung | Verwendungsnachweis beim BAFA und Nachweise bei der KfW einreichen | Anleitung schicken |
Beim BAFA kann Ihre Hausverwaltung den Antrag mit einer BAFA-Vollmacht für Sie stellen. Gehört das Haus einer Eigentümergemeinschaft, beantragt die Verwaltung für die Gemeinschaft, mehr dazu bei der Förderung für Hausverwaltungen. Wie die einzelnen Schritte im BAFA-Portal aussehen, zeigt der Ablauf eines BAFA-Antrags.
Läden im Haus, Gesellschaften und größere Bestände
Hat das Haus Läden oder Büros, entscheidet die Fläche. Liegt die Wohnfläche über 50 %, gilt es als Wohngebäude. Eine zentrale Heizung oder Lüftung wird dann für das ganze Haus nach der Zahl der Wohnungen gefördert, die Gewerbeflächen zählen dabei nicht mit. Ist der gewerbliche Teil größer als 10 % der Fläche, darf er getrennt als Nichtwohngebäude beantragt werden. Ist mindestens die Hälfte gewerblich genutzt, gilt die Förderung für Nichtwohngebäude.
Unternehmen, die keine KMU sind, bekommen beim BAFA die höhere Grenze auch ohne Sanierungsfahrplan, weil sie für den Fahrplan selbst keine Förderung erhalten. Bei 10 Wohnungen sind das bis zu 40.500 € im Jahr, ohne den Bonus von 5 Prozentpunkten. Bestände mit mehreren Objekten begleiten wir Gebäude für Gebäude und über mehrere Jahre, mehr dazu auf der Seite für Asset Manager und Family Offices.
Angebote für Ihr Mehrfamilienhaus prüfen lassen
Nennen Sie uns im Formular die geplanten Arbeiten, das Gebäude und die ungefähre Angebotssumme. Danach bekommen Sie einen persönlichen Link für die Angebote der Handwerksbetriebe. Am nächsten Werktag erfahren Sie, welche Arbeiten förderfähig sind und mit welchem Zuschuss Sie je Kalenderjahr rechnen können. Unter 030 4243 2999 erreichen Sie uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.






