Sie holen ein Angebot ein, lassen die technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen und schließen den Vertrag mit dem Handwerker unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Danach melden Sie sich online im BAFA-Portal an, als Privatperson auch mit der BundID, und senden den Antrag mit der TPB-ID ab. Das BAFA zahlt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, für neue Fenster im Wert von 20.000 € sind das 3.000 € Zuschuss.
Wie viel Zuschuss das BAFA zahlt
Für Dämmung, Fenster, Außentüren, Lüftung und Heizungsoptimierung zahlt das BAFA 15 % der förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan auf den Teil über der Grenze ohne Fahrplan 20 %. Am Einfamilienhaus erreicht der Zuschuss so bis zu 10.500 € im Kalenderjahr, am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen bis zu 47.150 €.
Für diese Beträge braucht es einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Maßnahme enthält. Mit ihm steigen die förderfähigen Kosten am Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 € im Jahr. Ohne Fahrplan zahlt das BAFA dort bis zu 4.500 €, am Haus mit 10 Wohnungen bis zu 20.550 €.
Wirtschaftlich gerechnet: In der Tabelle ist Ihr Eigenanteil an unserem Honorar schon abgezogen. Er beträgt 400 € netto (476 € inkl. USt.), weil das BAFA die Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst.
| Vorhaben | Kosten | Zuschuss Maßnahme (15 %) | Ihr Eigenanteil nach Förderung | Ihr Vorteil nach allen Kosten |
|---|---|---|---|---|
| 3 Fenster und Haustür | 10.000 € | 1.500 € | 476 € | 1.024 € |
| Fenster, ganzes Haus | 20.000 € | 3.000 € | 476 € | 2.524 € |
| Kellerdecke | 6.000 € | 900 € | 476 € | 424 € |
Rechenweg am Beispiel Fenster: 3.000 € Zuschuss minus 476 € Eigenanteil ergibt 2.524 €. Bei großen Vorhaben begrenzt die Höchstgrenze den Zuschuss. Für 80.000 € an Dach und Fassade gibt es ohne iSFP 4.500 €, mit iSFP 10.500 €. Liegt Ihr Vorhaben deutlich über der Grenze, kann es sich lohnen, die Arbeiten auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, denn die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr. Das besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Ihre eigene Zahl liefert der Förderrechner mit Honorar und Eigenanteil (Stand Oktober 2026, Förderrichtlinie vom 17.08.2026).
Den Tausch der Heizung fördert die KfW, nicht das BAFA. Der Antrag dafür läuft über „Meine KfW“, mehr dazu unter Heizungsförderung.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
Beim Absenden des Antrags darf kein Vertrag ohne Vorbehalt unterschrieben sein. Die Tabelle zeigt, wer wann was erledigt. Ihr eigener Zeitaufwand für alle Schritte zusammen liegt unter einer Stunde, den Rest übernehmen wir bis zur Auszahlung.
| Schritt | Was passiert | Wer |
|---|---|---|
| 1 | Angebot für die Maßnahme einholen, Vorhaben im Formular eintragen | Sie |
| 2 | Angebot auf U-Werte, Umfang und förderfähige Kosten prüfen | unsere Förderexperten und Energieberater |
| 3 | TPB anlegen, Sie bekommen die TPB-ID | Energieeffizienz-Experte |
| 4 | Vertrag mit dem Handwerker unter Vorbehalt der Förderzusage, mit voraussichtlichem Ausführungsdatum | Sie und der Handwerker |
| 5 | Anmeldung im BAFA-Portal, Antrag mit TPB-ID absenden | Sie |
| 6 | Zuwendungsbescheid, ab Zugang 36 Monate Zeit für die Umsetzung | BAFA |
| 7 | Umsetzung, Fotos während der Arbeiten | Handwerker und Sie |
| 8 | Rechnungen unbar bezahlen, technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID | Sie und der Experte |
| 9 | Verwendungsnachweis im BAFA-Portal, innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss | Sie |
| 10 | Prüfung und Auszahlung des Zuschusses an Sie | BAFA |
Der Vertrag mit dem Handwerker muss beim Antrag schon vorliegen. Er gilt erst mit der Förderzusage oder entfällt, wenn sie ausbleibt. Eine Klausel dafür kann so lauten: „Der Vertrag wird wirksam, sobald das BAFA die Förderung für die beauftragte Maßnahme bewilligt hat. Voraussichtliches Datum der Umsetzung: [Datum].“ Das Datum muss innerhalb der 36 Monate nach dem Bescheid liegen.
Fehlt dieser Vorbehalt, zählt die Unterschrift als Beginn des Vorhabens. Den Auftrag für die TPB können Sie dagegen jederzeit erteilen, denn Planung und Beratung gelten nicht als Beginn. Wie es nach dem Bescheid weitergeht, beschreibt der Ablauf vom Angebot bis zur Auszahlung.
BAFA-Antrag online: Anmeldung mit BundID oder ELSTER
Für den Antrag brauchen Sie ein Benutzerkonto im BAFA-Portal. Privatpersonen können sich dort mit ihrer BundID anmelden, Unternehmen mit ELSTER (Mein Unternehmenskonto).
Den Zugang zum Portal finden Sie auf der BAFA-Seite für Antragstellende. Im Formular geben Sie an, dass Sie den Antrag für sich selbst stellen, und tragen die TPB-ID ein. Was danach abgefragt wird, steht in der Anleitung für die Eingabe der TPB-ID.
Was Sie für den Antrag bereithalten
Die meisten technischen Angaben stecken schon in der TPB. Sie selbst brauchen nur wenige Dinge:
- die TPB-ID aus der technischen Projektbeschreibung
- den unterschriebenen Vertrag mit dem Handwerker, mit Vorbehalt der Förderzusage und voraussichtlichem Ausführungsdatum
- Ihre BundID oder die Zugangsdaten zum BAFA-Portal
- das Angebot, aus dem die Kosten der Maßnahme hervorgehen
- bei einem Sanierungsfahrplan den iSFP, denn er muss beim Antrag schon vorliegen
Wenn der Antrag schon zu spät ist
Eine Maßnahme, die nicht beantragt wurde, fördert das BAFA auch später nicht mehr. Wer bereits ohne Vorbehalt unterschrieben hat, kann bei einem selbst bewohnten Haus den Steuerbonus nach § 35c nutzen, auch im Nachhinein. Dafür muss das Gebäude älter als 10 Jahre sein, einen Antrag vorab gibt es nicht. Die Möglichkeiten im Einzelnen stehen unter BAFA-Antrag vergessen.
Was ENERGIEWERT dabei übernimmt
Unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater prüfen Ihr Angebot. Die technische Projektbeschreibung gibt Alfred Hanus frei, Ingenieur und Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes, und Sie bekommen die Anleitung für das Portal per E-Mail. Wer den Antrag lieber gemeinsam ausfüllt, macht das mit uns am Telefon.
Nach den Arbeiten laden Sie Rechnungen und Fotos über Ihren persönlichen Upload-Link hoch. Wir prüfen alles und stellen den technischen Projektnachweis aus, mit dem Sie den Verwendungsnachweis einreichen.
Kosten: Nach Förderung bleibt Ihnen ein Eigenanteil ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Unsere Rechnung über 952 € inkl. USt. stellen wir erst, wenn Ihr Antrag beim BAFA vorliegt; 476 € davon kommen mit dem Zuschuss zurück. Bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme, die Einzelheiten stehen unter Preise.
Förderfähigkeit kostenlos prüfen lassen
Ob Ihr Angebot förderfähig ist, prüfen wir ohne Kosten, und Sie bekommen am nächsten Werktag Antwort. Füllen Sie dafür das Formular aus, bevor Sie beim Handwerker unterschreiben; den Link zum Hochladen des Angebots schicken wir Ihnen danach. Für Fragen vor der Unterschrift erreichen Sie uns auch telefonisch unter 030 4243 2999.






