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Ratgeber · Antrag und Nachweise

BAFA-Förderung beantragen: bis zu 10.500 € pro Jahr, Schritt für Schritt

Den Antrag auf BAFA-Förderung stellen Sie selbst im BAFA-Portal, mit der TPB-ID eines Energieeffizienz-Experten. Das BAFA zahlt dafür am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € pro Jahr.

  • Am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € Zuschuss im Jahr
  • Antrag mit Anleitung, auf Wunsch am Telefon
  • Kostenlose Prüfung, Rückmeldung am nächsten Werktag

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 17. Oktober 2026
Person am Küchentisch mit Laptop und Unterlagen
Inhalt dieser Seite
  1. Wie viel Zuschuss das BAFA zahlt
  2. Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
  3. BAFA-Antrag online: Anmeldung mit BundID oder ELSTER
  4. Was Sie für den Antrag bereithalten
  5. Wenn der Antrag schon zu spät ist
  6. Was ENERGIEWERT dabei übernimmt
  7. Förderfähigkeit kostenlos prüfen lassen

Sie holen ein Angebot ein, lassen die technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen und schließen den Vertrag mit dem Handwerker unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Danach melden Sie sich online im BAFA-Portal an, als Privatperson auch mit der BundID, und senden den Antrag mit der TPB-ID ab. Das BAFA zahlt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, für neue Fenster im Wert von 20.000 € sind das 3.000 € Zuschuss.

Wie viel Zuschuss das BAFA zahlt

Für Dämmung, Fenster, Außentüren, Lüftung und Heizungsoptimierung zahlt das BAFA 15 % der förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan auf den Teil über der Grenze ohne Fahrplan 20 %. Am Einfamilienhaus erreicht der Zuschuss so bis zu 10.500 € im Kalenderjahr, am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen bis zu 47.150 €.

Für diese Beträge braucht es einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Maßnahme enthält. Mit ihm steigen die förderfähigen Kosten am Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 € im Jahr. Ohne Fahrplan zahlt das BAFA dort bis zu 4.500 €, am Haus mit 10 Wohnungen bis zu 20.550 €.

Wirtschaftlich gerechnet: In der Tabelle ist Ihr Eigenanteil an unserem Honorar schon abgezogen. Er beträgt 400 € netto (476 € inkl. USt.), weil das BAFA die Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst.

Vorhaben Kosten Zuschuss Maßnahme (15 %) Ihr Eigenanteil nach Förderung Ihr Vorteil nach allen Kosten
3 Fenster und Haustür 10.000 € 1.500 € 476 € 1.024 €
Fenster, ganzes Haus 20.000 € 3.000 € 476 € 2.524 €
Kellerdecke 6.000 € 900 € 476 € 424 €

Rechenweg am Beispiel Fenster: 3.000 € Zuschuss minus 476 € Eigenanteil ergibt 2.524 €. Bei großen Vorhaben begrenzt die Höchstgrenze den Zuschuss. Für 80.000 € an Dach und Fassade gibt es ohne iSFP 4.500 €, mit iSFP 10.500 €. Liegt Ihr Vorhaben deutlich über der Grenze, kann es sich lohnen, die Arbeiten auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, denn die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr. Das besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Ihre eigene Zahl liefert der Förderrechner mit Honorar und Eigenanteil (Stand Oktober 2026, Förderrichtlinie vom 17.08.2026).

Den Tausch der Heizung fördert die KfW, nicht das BAFA. Der Antrag dafür läuft über „Meine KfW“, mehr dazu unter Heizungsförderung.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Beim Absenden des Antrags darf kein Vertrag ohne Vorbehalt unterschrieben sein. Die Tabelle zeigt, wer wann was erledigt. Ihr eigener Zeitaufwand für alle Schritte zusammen liegt unter einer Stunde, den Rest übernehmen wir bis zur Auszahlung.

Schritt Was passiert Wer
1 Angebot für die Maßnahme einholen, Vorhaben im Formular eintragen Sie
2 Angebot auf U-Werte, Umfang und förderfähige Kosten prüfen unsere Förderexperten und Energieberater
3 TPB anlegen, Sie bekommen die TPB-ID Energieeffizienz-Experte
4 Vertrag mit dem Handwerker unter Vorbehalt der Förderzusage, mit voraussichtlichem Ausführungsdatum Sie und der Handwerker
5 Anmeldung im BAFA-Portal, Antrag mit TPB-ID absenden Sie
6 Zuwendungsbescheid, ab Zugang 36 Monate Zeit für die Umsetzung BAFA
7 Umsetzung, Fotos während der Arbeiten Handwerker und Sie
8 Rechnungen unbar bezahlen, technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID Sie und der Experte
9 Verwendungsnachweis im BAFA-Portal, innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss Sie
10 Prüfung und Auszahlung des Zuschusses an Sie BAFA

Der Vertrag mit dem Handwerker muss beim Antrag schon vorliegen. Er gilt erst mit der Förderzusage oder entfällt, wenn sie ausbleibt. Eine Klausel dafür kann so lauten: „Der Vertrag wird wirksam, sobald das BAFA die Förderung für die beauftragte Maßnahme bewilligt hat. Voraussichtliches Datum der Umsetzung: [Datum].“ Das Datum muss innerhalb der 36 Monate nach dem Bescheid liegen.

Fehlt dieser Vorbehalt, zählt die Unterschrift als Beginn des Vorhabens. Den Auftrag für die TPB können Sie dagegen jederzeit erteilen, denn Planung und Beratung gelten nicht als Beginn. Wie es nach dem Bescheid weitergeht, beschreibt der Ablauf vom Angebot bis zur Auszahlung.

BAFA-Antrag online: Anmeldung mit BundID oder ELSTER

Für den Antrag brauchen Sie ein Benutzerkonto im BAFA-Portal. Privatpersonen können sich dort mit ihrer BundID anmelden, Unternehmen mit ELSTER (Mein Unternehmenskonto).

Den Zugang zum Portal finden Sie auf der BAFA-Seite für Antragstellende. Im Formular geben Sie an, dass Sie den Antrag für sich selbst stellen, und tragen die TPB-ID ein. Was danach abgefragt wird, steht in der Anleitung für die Eingabe der TPB-ID.

Was Sie für den Antrag bereithalten

Die meisten technischen Angaben stecken schon in der TPB. Sie selbst brauchen nur wenige Dinge:

  • die TPB-ID aus der technischen Projektbeschreibung
  • den unterschriebenen Vertrag mit dem Handwerker, mit Vorbehalt der Förderzusage und voraussichtlichem Ausführungsdatum
  • Ihre BundID oder die Zugangsdaten zum BAFA-Portal
  • das Angebot, aus dem die Kosten der Maßnahme hervorgehen
  • bei einem Sanierungsfahrplan den iSFP, denn er muss beim Antrag schon vorliegen

Wenn der Antrag schon zu spät ist

Eine Maßnahme, die nicht beantragt wurde, fördert das BAFA auch später nicht mehr. Wer bereits ohne Vorbehalt unterschrieben hat, kann bei einem selbst bewohnten Haus den Steuerbonus nach § 35c nutzen, auch im Nachhinein. Dafür muss das Gebäude älter als 10 Jahre sein, einen Antrag vorab gibt es nicht. Die Möglichkeiten im Einzelnen stehen unter BAFA-Antrag vergessen.

Was ENERGIEWERT dabei übernimmt

Unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater prüfen Ihr Angebot. Die technische Projektbeschreibung gibt Alfred Hanus frei, Ingenieur und Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes, und Sie bekommen die Anleitung für das Portal per E-Mail. Wer den Antrag lieber gemeinsam ausfüllt, macht das mit uns am Telefon.

Nach den Arbeiten laden Sie Rechnungen und Fotos über Ihren persönlichen Upload-Link hoch. Wir prüfen alles und stellen den technischen Projektnachweis aus, mit dem Sie den Verwendungsnachweis einreichen.

Kosten: Nach Förderung bleibt Ihnen ein Eigenanteil ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Unsere Rechnung über 952 € inkl. USt. stellen wir erst, wenn Ihr Antrag beim BAFA vorliegt; 476 € davon kommen mit dem Zuschuss zurück. Bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme, die Einzelheiten stehen unter Preise.

Förderfähigkeit kostenlos prüfen lassen

Ob Ihr Angebot förderfähig ist, prüfen wir ohne Kosten, und Sie bekommen am nächsten Werktag Antwort. Füllen Sie dafür das Formular aus, bevor Sie beim Handwerker unterschreiben; den Link zum Hochladen des Angebots schicken wir Ihnen danach. Für Fragen vor der Unterschrift erreichen Sie uns auch telefonisch unter 030 4243 2999.

Kann ich den BAFA-Antrag selbst stellen?

Ja, als Eigentümer stellen Sie den Antrag selbst im BAFA-Portal. Für Fenster, Türen, Dach, Dämmung und Lüftung brauchen Sie dafür die TPB-ID eines Energieeffizienz-Experten. Wir schicken Ihnen eine Anleitung per E-Mail und gehen den Antrag auf Wunsch am Telefon mit Ihnen durch.

Brauche ich für den Antrag eine BundID?

Privatpersonen können sich mit der BundID im BAFA-Portal anmelden. Unternehmen melden sich über ELSTER (Mein Unternehmenskonto) an. Ein Benutzerkonto im BAFA-Portal brauchen Sie in jedem Fall.

Darf ich den Handwerker schon vor dem Antrag beauftragen?

Ja, aber nur mit der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird. Beim Antrag muss dieser Vertrag sogar schon vorliegen, mit dem voraussichtlichen Ausführungsdatum. Ohne die Bedingung gilt schon die Unterschrift als Beginn des Vorhabens, und es gibt keinen Zuschuss.

Ich habe schon fest unterschrieben. Was jetzt?

Für diese Maßnahme zahlt das BAFA nachträglich nichts mehr. Wenn Sie das Haus selbst bewohnen und es älter als 10 Jahre ist, bleibt der Steuerbonus nach § 35c mit bis zu 40.000 €. Er braucht keinen Antrag vor Baubeginn.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit für die Arbeiten?

Für die Arbeiten haben Sie 36 Monate ab Erhalt des Bescheids. Den Verwendungsnachweis reichen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten ein.

Wann und an wen wird der Zuschuss ausgezahlt?

Das BAFA zahlt nach der Prüfung des Verwendungsnachweises, und zwar an Sie als Antragsteller. Vorher müssen alle Rechnungen unbar bezahlt sein, auch unsere.

Ab welchem Betrag lohnt sich der Antrag?

Gefördert wird schon ab 300 € Kosten je Maßnahme. Ab rund 3.173 € Kosten ist der Zuschuss höher als Ihr Eigenanteil von 400 € netto (476 € inkl. USt.) an unserem Honorar. Bei 6.000 € für die Kellerdecke bleiben Ihnen nach Abzug aller Kosten 424 €, bei 20.000 € für Fenster 2.524 €.

Kann ich in einem Jahr mehrere Anträge stellen?

Ja. Die Höchstgrenze gilt aber je Gebäude und Kalenderjahr, beim Einfamilienhaus 30.000 € förderfähige Kosten ohne iSFP. Wer ein großes Vorhaben auf zwei Kalenderjahre verteilt und je Jahr einen Antrag stellt, nutzt die Grenze zweimal.

Muss ich für den Antrag Unterlagen hochladen?

Die technischen Angaben zur Maßnahme stehen in der TPB, die der Experte vorher anlegt. Im Antrag geben Sie die TPB-ID ein und ergänzen Ihre eigenen Angaben. Rechnungen und Fotos kommen erst nach der Umsetzung dran.

Kostenlos und unverbindlich

Förderung kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

Ihre Anfrage

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Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für SieWir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

  • Ihr Handwerkerangebot wird kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
Ihr Ansprechpartner
Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
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