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Energieberatung

Förderung für die Dachsanierung: bis zu 10.500 € im Jahr

Wir erstellen die Unterlagen für den BAFA-Antrag zur Dachsanierung und begleiten die Arbeiten anhand Ihrer Fotos. Der Zuschuss für das Dach erreicht am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € pro Jahr.

  • Bis zu 10.500 € BAFA-Zuschuss im Jahr am Einfamilienhaus
  • Baubegleitung mit Fotos über Ihren Upload-Link
  • Angebot des Dachdeckers kostenlos geprüft

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 2 von 6
Welche Maßnahme planen Sie?

Eine Auswahl genügt.

Um welches Gebäude geht es?

Davon hängen die Höchstgrenzen der Förderung ab.

Wer nutzt das Gebäude?

Davon hängen Boni bei der Heizungsförderung ab.

Wie hoch ist das Angebot ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Wie weit sind Sie?

Damit wir wissen, wie eilig es ist.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag mit einer Einschätzung zur Förderung.

Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Oder rufen Sie an: 030 4243 2999, Mo–Fr 8–18 Uhr

Handwerker setzt Holzfaserdämmung zwischen die Dachsparren
Förderrechner

Zuschuss und Eigenanteil auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Inhalt dieser Seite
  1. Zuschuss für das Dach in Euro
  2. Was am Dach gefördert wird
  3. Fotos, solange die Dämmung offen liegt
  4. Der Weg vom Angebot bis zur Auszahlung
  5. Vertrag mit dem Dachdecker
  6. Was die Begleitung am Dach kostet
  7. Dach und Fassade: Zuschuss oder Steuerbonus?
  8. Mehrere Maßnahmen vergleichen
  9. Angebot des Dachdeckers prüfen lassen

Für die Dämmung des Dachs zahlt das BAFA bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € im Jahr und am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen bis zu 47.150 €. Gefördert werden Steildach, Flachdach, Gauben und Dachflächenfenster, wenn sie die U-Werte der Förderrichtlinie einhalten. Wir prüfen das Angebot des Dachdeckers, erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) und begleiten die Arbeiten über Ihre Fotos. Nach Förderung beginnt Ihr Anteil an unserem Honorar bei 400 € netto (476 € inkl. USt.).

Zuschuss für das Dach in Euro

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von den förderfähigen Kosten ab. Die Höchstbeträge setzen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) voraus, der die Dachsanierung enthält und beim Antrag schon vorliegt. Mit ihm zählen am Einfamilienhaus bis zu 60.000 € im Jahr, und auf den Teil über 30.000 € kommen 5 Prozentpunkte dazu. Ohne Fahrplan sind es bis zu 30.000 € förderfähige Kosten und höchstens 4.500 € Zuschuss.

Vorhaben Angebot Zuschuss Maßnahme Ihr Eigenanteil nach Förderung Ihnen bleiben
Steildach dämmen, ohne iSFP 40.000 € 4.500 € (15 % von 30.000 €) 600 € 3.900 € (4.500 − 600)
Dach und Fassade, ohne iSFP 80.000 € 4.500 € (15 % von 30.000 €) 1.200 € 3.300 € (4.500 − 1.200)
Dach und Fassade, mit iSFP 80.000 € 10.500 € (15 % von 60.000 € + 5 % von 30.000 €) 1.200 € 9.300 € (10.500 − 1.200)

Angenommen ist ein Einfamilienhaus, bei dem das ganze Angebot förderfähig ist. Bei Vorhaben dieser Größe richtet sich unser Honorar nach der Investitionssumme, hier 1.200 € und 2.400 € inklusive Umsatzsteuer; die Hälfte trägt das BAFA. Die Kosten für den Sanierungsfahrplan selbst sind in der letzten Zeile nicht enthalten, Einzelheiten dazu auf der Seite zu iSFP-Kosten und iSFP-Bonus. Grundlage der Beträge ist die Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026.

Am Mehrfamilienhaus wächst die Grenze mit jeder Wohnung. Bei 10 Wohnungen zählen mit Sanierungsfahrplan bis zu 270.000 € im Jahr, der Zuschuss erreicht bis zu 47.150 €, ohne Fahrplan bis zu 20.550 €. Für Fachplanung und Baubegleitung kommen dort bis zu 10.000 € Zuschuss auf das Honorar hinzu. Wer Dach und Fassade nacheinander saniert, kann die Arbeiten außerdem auf zwei Kalenderjahre verteilen, denn die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr. Ob sich das für Ihr Haus rechnet, sagen wir Ihnen bei der ersten Prüfung.

Was am Dach gefördert wird

Gefördert werden die Dämmung von Dachflächen, Gauben und oberster Geschossdecke und neue Dachflächenfenster. Jedes Bauteil muss danach den Höchstwert der Förderrichtlinie einhalten.

Bauteil Höchstwert
Steildach mit Kehlbalkenlage U-Wert 0,14 W/(m²K)
Flachdach U-Wert 0,14 W/(m²K)
Dachgaube U-Wert 0,20 W/(m²K)
Oberste Geschossdecke unter dem unbeheizten Dachboden U-Wert 0,14 W/(m²K)
Dachflächenfenster Uw 1,0 W/(m²K)

Ob die geplante Dämmstärke den Wert schafft, rechnen wir aus dem Angebot nach, bevor Sie etwas unterschreiben. Die Decke zum kalten Dachboden fördert das BAFA mit demselben Satz, mehr dazu bei der Förderung der Dämmung. Neue Dachflächenfenster ohne Dämmung stehen bei der BAFA-Förderung für Fenster und Dachfenster.

Fotos, solange die Dämmung offen liegt

Während der Arbeiten schicken Sie uns Fotos von jeder Dachfläche. Sie entstehen, solange Dämmung, Dampfbremse und Anschlüsse noch sichtbar sind, also bevor innen verkleidet oder außen geschlossen wird. Bauteile, die danach verdeckt sind, müssen nach der Förderrichtlinie vorher geprüft und dokumentiert sein. Diese Bilder brauchen wir:

  • die eingebaute Dämmung mit angelegtem Zollstock, damit die Dämmstärke zu sehen ist
  • das Etikett oder den Lieferschein des Dämmstoffs mit der Wärmeleitfähigkeit
  • die Dampfbremse mit verklebten Stößen und den Anschlüssen an Wände, Fenster und Durchdringungen
  • Traufe, Ortgang und Gauben, bevor sie verkleidet werden
  • ein Übersichtsbild, auf dem die Lage am Haus zu erkennen ist

Die Liste bekommen Sie vor Baubeginn, damit Sie sie an den Dachdecker weitergeben können. Hochgeladen wird über Ihren persönlichen Upload-Link. Unsere Energieberater sehen die Bilder durch, solange noch nachgebessert werden kann. Alfred Hanus bestätigt danach als Energieeffizienz-Experte im technischen Projektnachweis (TPN), dass Dämmstärke, Material und Luftdichtheit zur TPB passen.

Der Weg vom Angebot bis zur Auszahlung

Der Weg hat sechs Abschnitte, und in jedem brauchen wir etwas anderes von Ihnen. Den Antrag im BAFA-Portal stellen Sie selbst, mit unserer Anleitung. Für Sie kommt dabei weniger als eine Stunde Arbeit zusammen.

Abschnitt Was wir von Ihnen brauchen Was daraus entsteht
Vor dem Auftrag Formular mit Maßnahme und Angebotssumme, danach das Angebot des Dachdeckers über Ihren Upload-Link Prüfung von U-Werten, Umfang und förderfähigen Kosten, Rückmeldung am nächsten Werktag und ohne Kosten
Vor dem Antrag Ihren Auftrag an uns, dazu den Vertrag mit dem Dachdecker unter der Bedingung der Förderzusage TPB mit TPB-ID, Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept
Antrag Antrag im BAFA-Portal mit der TPB-ID Anleitung per E-Mail, auf Wunsch Begleitung am Telefon
Während der Arbeiten Fotos nach unserer Liste, solange die Dämmung offen liegt Prüfung der Bilder durch unsere Energieberater
Nach der Abnahme Rechnungen über Ihren Upload-Link TPN mit TPN-ID
Auszahlung Verwendungsnachweis im BAFA-Portal, innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten Anleitung für den Nachweis

Für die Arbeiten selbst haben Sie 36 Monate ab Zugang des Bescheids. Was in den einzelnen Abschnitten im Portal passiert, zeigt der Ablauf Schritt für Schritt. Wie die TPB-ID entsteht, steht bei der TPB für den BAFA-Antrag.

Vertrag mit dem Dachdecker

Den Vertrag mit dem Dachdecker unterschreiben Sie vor dem Antrag mit der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird, und mit dem geplanten Termin der Arbeiten. Fehlt die Bedingung, fördert das BAFA das Dach nicht.

Was die Begleitung am Dach kostet

Beim Dach beginnt Ihr Eigenanteil nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Das Honorar liegt bei kleineren Dachvorhaben bei 952 € inkl. USt. (800 € netto); bei größeren richtet es sich nach der Investitionssumme, der Förderrechner auf dieser Seite zeigt den Betrag. Die Hälfte des Honorars trägt das BAFA als Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, bei 80.000 € für Dach und Fassade bleiben bei Ihnen so 1.200 €. Die Rechnung kommt nach Eingang Ihres Antrags. Alle Pakete stehen in der Übersicht der drei Pakete.

Dach und Fassade: Zuschuss oder Steuerbonus?

Bei großen Vorhaben am selbst bewohnten Haus bringt der Steuerbonus nach § 35c rechnerisch deutlich mehr als der Zuschuss. Er beträgt 20 % der Kosten bis 200.000 €, während das BAFA am Einfamilienhaus je Kalenderjahr höchstens 30.000 € berücksichtigt, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €.

Dach und Fassade, 80.000 € Betrag Rechenweg
BAFA-Zuschuss ohne Sanierungsfahrplan 4.500 € 15 % × 30.000 €
BAFA-Zuschuss mit Sanierungsfahrplan 10.500 € 15 % × 60.000 € + 5 % × 30.000 €
Steuerbonus § 35c 16.000 € 20 % × 80.000 €, verteilt auf 5.600 €, 5.600 € und 4.800 €

Einen Sanierungsfahrplan brauchen Sie für den Steuerbonus nicht. Er setzt voraus, dass Sie das Haus selbst bewohnen, dass es älter als 10 Jahre ist und dass Ihre Einkommensteuer in den drei Jahren mindestens 5.600 €, 5.600 € und 4.800 € beträgt. Den BAFA-Zuschuss bekommen Sie ausgezahlt, gleich wie hoch Ihre Steuer ist. Für Vermieter und Unternehmen ist er der Weg, denn für sie gilt § 35c nicht. Welcher Weg für Ihr Dach mehr bringt, rechnen wir am Angebot des Dachdeckers durch, den Vergleich bis 200.000 € zeigt der Steuerbonus für die Sanierung.

Mehrere Maßnahmen vergleichen

Der Förderrechner auf dieser Seite ist auf das Dach voreingestellt. Wer mehrere Maßnahmen vergleichen will, gibt sie in den Förderrechner für die ganze Sanierung ein.

Angebot des Dachdeckers prüfen lassen

Füllen Sie das Formular aus, solange beim Dachdecker noch nichts unterschrieben ist. Über den Link, den Sie danach bekommen, laden Sie sein Angebot hoch. Wir melden uns am nächsten Werktag mit dem möglichen Zuschuss und der Fotoliste für Ihre Baustelle. Fragen zum Dach beantworten wir auch am Telefon unter 030 4243 2999.

Wie viel Förderung gibt es für eine Dachsanierung?

Das BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten für die Dämmung von Dach und Gauben und für neue Dachflächenfenster, auf den Teil über 30.000 € mit Sanierungsfahrplan 20 %. Am Einfamilienhaus erreicht der Zuschuss so bis zu 10.500 € im Jahr.

Welchen U-Wert muss das Dach nach der Sanierung erreichen?

Steildach, Flachdach und oberste Geschossdecke dürfen danach einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) haben, Gauben höchstens 0,20. Dachflächenfenster brauchen einen Uw-Wert von höchstens 1,0.

Werden neue Dachfenster gefördert?

Ja, mit 15 %, wenn ihr Uw-Wert höchstens 1,0 beträgt. Sie kommen zusammen mit der Dachdämmung in einen Antrag und damit in eine TPB.

Wann entstehen die Fotos vom Dach?

Die Fotos entstehen, solange Dämmung, Dampfbremse und Anschlüsse noch offen liegen, also bevor innen verkleidet oder außen geschlossen wird. Unsere Energieberater sehen die Bilder durch, solange der Dachdecker noch nachbessern kann.

Wer macht die Fotos auf dem Dach?

Am einfachsten fotografiert der Dachdecker, weil er ohnehin oben arbeitet. Vor Baubeginn bekommen Sie von uns eine Liste, was auf den Bildern zu sehen sein muss, und geben sie an den Betrieb weiter.

Wann sind am Dach 10.500 € Zuschuss möglich?

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan zählen am Einfamilienhaus bis zu 60.000 € Kosten im Jahr, und der Teil über 30.000 € bekommt 5 Prozentpunkte mehr. Die 10.500 € erreichen Sie ab 60.000 € förderfähigen Kosten. Bei 80.000 € für Dach und Fassade steigt der Zuschuss so von 4.500 € auf 10.500 €.

Was kostet Ihre Begleitung bei einer großen Dachsanierung?

Für das Dach zahlen Sie nach Förderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Bei großen Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme. Bei 80.000 € für Dach und Fassade sind das 2.400 € inklusive Umsatzsteuer, Ihr Eigenanteil nach dem BAFA-Zuschuss liegt dann bei 1.200 €.

Darf der Dachdecker schon das Gerüst stellen?

Auch das Gerüst gehört zur Ausführung. Beauftragen Sie es deshalb nur mit der Bedingung der Förderzusage. Aufbauen darf der Dachdecker nach Eingang des Antrags, ohne Risiko aber erst nach der Zusage.

Wie viel Zeit habe ich für die Dachsanierung?

Nach dem Bescheid haben Sie 36 Monate für die Arbeiten. Den Verwendungsnachweis reichen Sie mit unserem TPN innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss ein.

Kostenlos und unverbindlich

Förderung kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

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Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für SieWir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

  • Ihr Handwerkerangebot wird kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
Ihr Ansprechpartner
Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
Mo–Fr 8–18 Uhr030 4243 2999
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