Den hydraulischen Abgleich einer bestehenden Heizung fördert das BAFA als Heizungsoptimierung mit bis zu 20 % der Kosten. Gemeinsam mit Fenstern und Dämmung sind am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € Zuschuss im Jahr möglich. Die Förderung gilt für Wohngebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten. Wir prüfen das Angebot Ihres Heizungsbauers, erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) und nach den Arbeiten den technischen Projektnachweis (TPN). Ihr Anteil an unserem Honorar beträgt nach Förderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.).
Wie viel Förderung es gibt
Für den Abgleich und alles, was zur Heizungsoptimierung gehört, zahlt das BAFA 15 %, mit Sanierungsfahrplan auf den Teil über der Grenze ohne Fahrplan 20 %. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026.
| Was | Wert |
|---|---|
| Fördersatz Heizungsoptimierung | 15 % der förderfähigen Kosten |
| Mit Sanierungsfahrplan (iSFP) | 20 % auf den Teil über der Grenze ohne iSFP, am Einfamilienhaus ab 30.000 € Investition |
| Höchstbetrag am Einfamilienhaus | bis zu 10.500 € im Kalenderjahr, gemeinsam mit Fenstern, Dämmung und Lüftung |
| Höchstgrenze der Kosten ohne iSFP | 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis fünfte, je Kalenderjahr |
| Mindestinvestition | 300 € je Maßnahme |
| Gebäude | Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten |
| Alter der Heizung | älter als 2 Jahre; mit Öl, Gas oder anderen fossilen Brennstoffen höchstens 20 Jahre alt |
| Ihr Eigenanteil an unserem Honorar | ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.); bei größeren Vorhaben nach Investitionssumme |
Die 10.500 € setzen einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus, der die Maßnahmen enthält und beim Antrag schon vorliegt. Mit ihm zählen bis zu 60.000 € Kosten im Jahr. Ohne Fahrplan liegt der Zuschuss am Einfamilienhaus bei bis zu 4.500 € im Jahr. Die Grenze teilt sich der Abgleich mit allen anderen BAFA-Maßnahmen am selben Haus.
Die Rechenbeispiele gelten für ein Einfamilienhaus und einen Privatkunden, alle Beträge sind mit Umsatzsteuer gerechnet. Die letzte Spalte zeigt, was Ihnen vom Zuschuss nach Abzug Ihres Eigenanteils am Honorar bleibt.
| Investition laut Angebot | Zuschuss 15 % | Ihr Eigenanteil nach Förderung | Ihnen bleiben |
|---|---|---|---|
| 6.000 € | 900 € | 476 € | 424 € |
| 10.000 € | 1.500 € | 476 € | 1.024 € |
| 20.000 € | 3.000 € | 476 € | 2.524 € |
Unser Paket passt, wenn mit dem Abgleich weitere Arbeiten anstehen, etwa eine neue Heizungspumpe, andere Heizkörper oder eine Flächenheizung. Ihren eigenen Betrag rechnet der Förderrechner für die Heizungsoptimierung aus, der auch auf dieser Seite eingebunden ist.
Was als Heizungsoptimierung zählt
Gefördert wird, was eine bestehende Heizung effizienter macht. Neben dem hydraulischen Abgleich gehören dazu:
- der Tausch der Heizungspumpe
- Niedertemperaturheizkörper anstelle alter Heizkörper
- eine Flächenheizung, zum Beispiel eine nachträgliche Fußbodenheizung
Der Abgleich selbst läuft nach Verfahren B. Dabei berechnet der Heizungsbauer die Heizlast Raum für Raum, prüft die Heizflächen und stellt Ventile und Vorlauftemperatur passend ein. Danach bestätigt er auf dem Bestätigungsformular der VdZ, dass er den Abgleich so ausgeführt hat. Das BAFA verlangt diese Bestätigung als Nachweis für die Heizungsoptimierung. Wir brauchen sie für den TPN, und Sie bewahren sie mit den Rechnungen auf. Ob Ihre Anlage vom Alter her passt, klären wir bei der ersten Prüfung.
Abgleich beim Heizungstausch und in größeren Häusern
Kommt eine neue Heizung ins Haus, ist der Abgleich nach Verfahren B eine Bedingung der KfW-Heizungsförderung und läuft mit deren Antrag. Für die neue Heizung im Einfamilienhaus zahlt die KfW bis zu 22.400 €. Diesen Höchstbetrag gibt es, wenn Sie selbst im Haus wohnen, eine funktionstüchtige Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 30.000 € beträgt, mit Kind 40.000 €. Sonst liegt der Höchstbetrag bei 19.600 €. Was dort im Einzelnen gilt, erklären wir unter Zuschüsse zum Heizungstausch und Förderung Wärmepumpe. In Gebäuden ab 6 Wohnungen schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz den Abgleich nach dem Einbau einer Heizung ohnehin vor.
Wann Sie einen Experten brauchen
Für die Heizungsoptimierung allein genügt beim BAFA die Fachunternehmererklärung Ihres Heizungsbauers. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, sobald Sie den iSFP-Bonus nutzen oder im selben Antrag Fenster, Dach oder Dämmung beantragen. Bei ENERGIEWERT ist das Alfred Hanus, Ingenieur und Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes. Mit Experte bezuschusst das BAFA außerdem die Fachplanung und Baubegleitung, bei 10.000 € Investition bleiben Ihnen so nach allen Kosten 1.024 €.
So läuft es mit uns
Sie geben Ihr Vorhaben im Formular an, wir erstellen die TPB und nach den Arbeiten den TPN. Den Antrag beim BAFA stellen Sie selbst, eine Anleitung dafür bekommen Sie von uns. Über alle sieben Schritte kommt für Sie weniger als eine Stunde Zeit zusammen.
- Formular ausfüllen. Sie nennen Maßnahme, Gebäude und Angebotssumme und laden das Angebot Ihres Heizungsbauers danach über Ihren persönlichen Link hoch. Die erste Prüfung, ob das Vorhaben förderfähig ist, kostet nichts, und Sie hören am nächsten Werktag von uns.
- TPB erstellen. Nach Ihrem Auftrag erstellen wir die technische Projektbeschreibung für die Heizungsoptimierung, Alfred Hanus gibt sie frei, und Sie bekommen die TPB-ID.
- Vertrag schließen. Sie unterschreiben den Vertrag mit Ihrem Heizungsbauer, gebunden an die Förderzusage und mit dem voraussichtlichen Datum der Arbeiten.
- Antrag stellen. Sie beantragen im BAFA-Portal, angemeldet über die BundID, mit unserer Anleitung. Auf Wunsch gehen wir jeden Schritt am Telefon mit Ihnen durch.
- Rechnung bezahlen. Unsere Rechnung kommt, nachdem der Antrag beim BAFA eingegangen ist, und Sie bezahlen sie per Überweisung.
- Arbeiten ausführen lassen. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit. Fotos von Pumpe, Ventilen und Heizkörpern während der Arbeiten helfen beim Nachweis.
- Nachweis einreichen. Rechnungen, VdZ-Formular und Fotos laden Sie über Ihren persönlichen Link hoch. Wir erstellen den TPN, und Sie reichen den Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten ein.
Die Reihenfolge mit allen Fristen steht ausführlich im Ablauf vom Angebot bis zum Nachweis.
Den Vertrag nur mit Bedingung unterschreiben
Beim Antrag muss der Vertrag mit Ihrem Heizungsbauer schon unterschrieben vorliegen, mit einer Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ein Vertrag ohne diese Bedingung zählt als Beginn des Vorhabens, danach fördert das BAFA die Arbeiten nicht mehr. Planung und Beratung vorher sind erlaubt, auch der Auftrag an uns für die TPB.
Kosten und Eigenanteil
Prüfung, TPB, Anleitung, Begleitung am Telefon, Fachplanung und Baubegleitung digital und der TPN kosten Sie nach Förderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Das Honorar selbst beginnt bei 800 € netto (952 € inklusive Umsatzsteuer); bei größeren Vorhaben richtet es sich nach der Investitionssumme, und der Förderrechner oben zeigt den Betrag. Die Hälfte erstattet das BAFA, wenn Sie unsere bezahlte Rechnung mit dem Verwendungsnachweis einreichen. Was in den Paketen steckt, zeigt die Seite Preise.
Mit Fenstern und Dämmung kombinieren
Abgleich, Fenster und Dämmung teilen sich beim BAFA dieselbe Jahresgrenze. Wer mehrere davon plant, legt die Reihenfolge der Anträge am besten vorher fest und verteilt große Vorhaben bei Bedarf auf zwei Kalenderjahre. Wie das für Ihr Haus aussieht, besprechen wir im persönlichen Gespräch. Was für die Dämmung gilt, steht unter Förderung für Dämmung.
Angebot prüfen lassen
Füllen Sie das Formular aus, auch wenn noch nicht feststeht, was alles zum Abgleich dazugehört. Den Link für das Angebot Ihres Heizungsbauers bekommen Sie danach. Am nächsten Werktag sagen wir Ihnen, welcher Teil förderfähig ist und ob sich der Antrag über uns für Sie rechnet. Am Telefon erreichen Sie uns unter 030 4243 2999, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.






