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Energieberatung

Förderung für den hydraulischen Abgleich: bis zu 20 % Zuschuss

Wir bereiten den BAFA-Antrag für Ihren hydraulischen Abgleich vor und erstellen nach den Arbeiten den Nachweis. Das BAFA zahlt dafür bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.

  • Bis zu 20 % Zuschuss auf Abgleich, Pumpe und Heizkörper
  • Angebot des Heizungsbauers kostenlos geprüft
  • Nach Förderung zahlen Sie ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.)

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 17. Oktober 2026

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 2 von 6
Welche Maßnahme planen Sie?

Eine Auswahl genügt.

Um welches Gebäude geht es?

Davon hängen die Höchstgrenzen der Förderung ab.

Wer nutzt das Gebäude?

Davon hängen Boni bei der Heizungsförderung ab.

Wie hoch ist das Angebot ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Wie weit sind Sie?

Damit wir wissen, wie eilig es ist.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag mit einer Einschätzung zur Förderung.

Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Oder rufen Sie an: 030 4243 2999, Mo–Fr 8–18 Uhr

Hand stellt mit einem Werkzeug das Ventil an einem Heizkörper ein
Förderrechner

Zuschuss und Eigenanteil auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Inhalt dieser Seite
  1. Wie viel Förderung es gibt
  2. Was als Heizungsoptimierung zählt
  3. Abgleich beim Heizungstausch und in größeren Häusern
  4. Wann Sie einen Experten brauchen
  5. So läuft es mit uns
  6. Den Vertrag nur mit Bedingung unterschreiben
  7. Kosten und Eigenanteil
  8. Mit Fenstern und Dämmung kombinieren
  9. Angebot prüfen lassen

Den hydraulischen Abgleich einer bestehenden Heizung fördert das BAFA als Heizungsoptimierung mit bis zu 20 % der Kosten. Gemeinsam mit Fenstern und Dämmung sind am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € Zuschuss im Jahr möglich. Die Förderung gilt für Wohngebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten. Wir prüfen das Angebot Ihres Heizungsbauers, erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) und nach den Arbeiten den technischen Projektnachweis (TPN). Ihr Anteil an unserem Honorar beträgt nach Förderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.).

Wie viel Förderung es gibt

Für den Abgleich und alles, was zur Heizungsoptimierung gehört, zahlt das BAFA 15 %, mit Sanierungsfahrplan auf den Teil über der Grenze ohne Fahrplan 20 %. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026.

Was Wert
Fördersatz Heizungsoptimierung 15 % der förderfähigen Kosten
Mit Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 % auf den Teil über der Grenze ohne iSFP, am Einfamilienhaus ab 30.000 € Investition
Höchstbetrag am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € im Kalenderjahr, gemeinsam mit Fenstern, Dämmung und Lüftung
Höchstgrenze der Kosten ohne iSFP 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis fünfte, je Kalenderjahr
Mindestinvestition 300 € je Maßnahme
Gebäude Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten
Alter der Heizung älter als 2 Jahre; mit Öl, Gas oder anderen fossilen Brennstoffen höchstens 20 Jahre alt
Ihr Eigenanteil an unserem Honorar ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.); bei größeren Vorhaben nach Investitionssumme

Die 10.500 € setzen einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus, der die Maßnahmen enthält und beim Antrag schon vorliegt. Mit ihm zählen bis zu 60.000 € Kosten im Jahr. Ohne Fahrplan liegt der Zuschuss am Einfamilienhaus bei bis zu 4.500 € im Jahr. Die Grenze teilt sich der Abgleich mit allen anderen BAFA-Maßnahmen am selben Haus.

Die Rechenbeispiele gelten für ein Einfamilienhaus und einen Privatkunden, alle Beträge sind mit Umsatzsteuer gerechnet. Die letzte Spalte zeigt, was Ihnen vom Zuschuss nach Abzug Ihres Eigenanteils am Honorar bleibt.

Investition laut Angebot Zuschuss 15 % Ihr Eigenanteil nach Förderung Ihnen bleiben
6.000 € 900 € 476 € 424 €
10.000 € 1.500 € 476 € 1.024 €
20.000 € 3.000 € 476 € 2.524 €

Unser Paket passt, wenn mit dem Abgleich weitere Arbeiten anstehen, etwa eine neue Heizungspumpe, andere Heizkörper oder eine Flächenheizung. Ihren eigenen Betrag rechnet der Förderrechner für die Heizungsoptimierung aus, der auch auf dieser Seite eingebunden ist.

Was als Heizungsoptimierung zählt

Gefördert wird, was eine bestehende Heizung effizienter macht. Neben dem hydraulischen Abgleich gehören dazu:

  • der Tausch der Heizungspumpe
  • Niedertemperaturheizkörper anstelle alter Heizkörper
  • eine Flächenheizung, zum Beispiel eine nachträgliche Fußbodenheizung

Der Abgleich selbst läuft nach Verfahren B. Dabei berechnet der Heizungsbauer die Heizlast Raum für Raum, prüft die Heizflächen und stellt Ventile und Vorlauftemperatur passend ein. Danach bestätigt er auf dem Bestätigungsformular der VdZ, dass er den Abgleich so ausgeführt hat. Das BAFA verlangt diese Bestätigung als Nachweis für die Heizungsoptimierung. Wir brauchen sie für den TPN, und Sie bewahren sie mit den Rechnungen auf. Ob Ihre Anlage vom Alter her passt, klären wir bei der ersten Prüfung.

Abgleich beim Heizungstausch und in größeren Häusern

Kommt eine neue Heizung ins Haus, ist der Abgleich nach Verfahren B eine Bedingung der KfW-Heizungsförderung und läuft mit deren Antrag. Für die neue Heizung im Einfamilienhaus zahlt die KfW bis zu 22.400 €. Diesen Höchstbetrag gibt es, wenn Sie selbst im Haus wohnen, eine funktionstüchtige Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 30.000 € beträgt, mit Kind 40.000 €. Sonst liegt der Höchstbetrag bei 19.600 €. Was dort im Einzelnen gilt, erklären wir unter Zuschüsse zum Heizungstausch und Förderung Wärmepumpe. In Gebäuden ab 6 Wohnungen schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz den Abgleich nach dem Einbau einer Heizung ohnehin vor.

Wann Sie einen Experten brauchen

Für die Heizungsoptimierung allein genügt beim BAFA die Fachunternehmererklärung Ihres Heizungsbauers. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, sobald Sie den iSFP-Bonus nutzen oder im selben Antrag Fenster, Dach oder Dämmung beantragen. Bei ENERGIEWERT ist das Alfred Hanus, Ingenieur und Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes. Mit Experte bezuschusst das BAFA außerdem die Fachplanung und Baubegleitung, bei 10.000 € Investition bleiben Ihnen so nach allen Kosten 1.024 €.

So läuft es mit uns

Sie geben Ihr Vorhaben im Formular an, wir erstellen die TPB und nach den Arbeiten den TPN. Den Antrag beim BAFA stellen Sie selbst, eine Anleitung dafür bekommen Sie von uns. Über alle sieben Schritte kommt für Sie weniger als eine Stunde Zeit zusammen.

  1. Formular ausfüllen. Sie nennen Maßnahme, Gebäude und Angebotssumme und laden das Angebot Ihres Heizungsbauers danach über Ihren persönlichen Link hoch. Die erste Prüfung, ob das Vorhaben förderfähig ist, kostet nichts, und Sie hören am nächsten Werktag von uns.
  2. TPB erstellen. Nach Ihrem Auftrag erstellen wir die technische Projektbeschreibung für die Heizungsoptimierung, Alfred Hanus gibt sie frei, und Sie bekommen die TPB-ID.
  3. Vertrag schließen. Sie unterschreiben den Vertrag mit Ihrem Heizungsbauer, gebunden an die Förderzusage und mit dem voraussichtlichen Datum der Arbeiten.
  4. Antrag stellen. Sie beantragen im BAFA-Portal, angemeldet über die BundID, mit unserer Anleitung. Auf Wunsch gehen wir jeden Schritt am Telefon mit Ihnen durch.
  5. Rechnung bezahlen. Unsere Rechnung kommt, nachdem der Antrag beim BAFA eingegangen ist, und Sie bezahlen sie per Überweisung.
  6. Arbeiten ausführen lassen. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit. Fotos von Pumpe, Ventilen und Heizkörpern während der Arbeiten helfen beim Nachweis.
  7. Nachweis einreichen. Rechnungen, VdZ-Formular und Fotos laden Sie über Ihren persönlichen Link hoch. Wir erstellen den TPN, und Sie reichen den Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten ein.

Die Reihenfolge mit allen Fristen steht ausführlich im Ablauf vom Angebot bis zum Nachweis.

Den Vertrag nur mit Bedingung unterschreiben

Beim Antrag muss der Vertrag mit Ihrem Heizungsbauer schon unterschrieben vorliegen, mit einer Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ein Vertrag ohne diese Bedingung zählt als Beginn des Vorhabens, danach fördert das BAFA die Arbeiten nicht mehr. Planung und Beratung vorher sind erlaubt, auch der Auftrag an uns für die TPB.

Kosten und Eigenanteil

Prüfung, TPB, Anleitung, Begleitung am Telefon, Fachplanung und Baubegleitung digital und der TPN kosten Sie nach Förderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Das Honorar selbst beginnt bei 800 € netto (952 € inklusive Umsatzsteuer); bei größeren Vorhaben richtet es sich nach der Investitionssumme, und der Förderrechner oben zeigt den Betrag. Die Hälfte erstattet das BAFA, wenn Sie unsere bezahlte Rechnung mit dem Verwendungsnachweis einreichen. Was in den Paketen steckt, zeigt die Seite Preise.

Mit Fenstern und Dämmung kombinieren

Abgleich, Fenster und Dämmung teilen sich beim BAFA dieselbe Jahresgrenze. Wer mehrere davon plant, legt die Reihenfolge der Anträge am besten vorher fest und verteilt große Vorhaben bei Bedarf auf zwei Kalenderjahre. Wie das für Ihr Haus aussieht, besprechen wir im persönlichen Gespräch. Was für die Dämmung gilt, steht unter Förderung für Dämmung.

Angebot prüfen lassen

Füllen Sie das Formular aus, auch wenn noch nicht feststeht, was alles zum Abgleich dazugehört. Den Link für das Angebot Ihres Heizungsbauers bekommen Sie danach. Am nächsten Werktag sagen wir Ihnen, welcher Teil förderfähig ist und ob sich der Antrag über uns für Sie rechnet. Am Telefon erreichen Sie uns unter 030 4243 2999, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Wie viel Förderung gibt es für den hydraulischen Abgleich?

Das BAFA übernimmt 15 % der förderfähigen Kosten. Mit Sanierungsfahrplan steigt der Satz für den Teil über 30.000 € auf 20 %. Bei einem Angebot über 6.000 € sind das 900 €, bei 10.000 € sind es 1.500 €.

Für welche Häuser und Heizungen gilt die Förderung?

Für Wohngebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten. Die Heizung muss älter als 2 Jahre sein, eine Öl- oder Gasheizung darf höchstens 20 Jahre alt sein.

Wird der Abgleich auch bei einer neuen Wärmepumpe gefördert?

Ja, dann über die KfW als Teil der neuen Heizung. Der Abgleich nach Verfahren B ist dort Bedingung für den Zuschuss und läuft mit dem KfW-Antrag für die Wärmepumpe.

Gilt die Förderung auch im Mehrfamilienhaus?

Die BAFA-Förderung der Heizungsoptimierung gilt für Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten. Ab 6 Wohnungen ist der Abgleich nach dem Einbau einer neuen Heizung ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.

Wird der Austausch von Heizkörpern gefördert?

Ja, wenn Sie alte Heizkörper gegen Niedertemperaturheizkörper tauschen. Das zählt wie der Abgleich zur Heizungsoptimierung. Ist die Anlage noch nicht abgeglichen, verlangt das BAFA den Abgleich dabei mit.

Gibt es Förderung für eine nachträgliche Fußbodenheizung?

Ja, eine Flächenheizung gehört zur Heizungsoptimierung. Bei 20.000 € Investition zahlt das BAFA 3.000 €. Sie teilt sich die Jahresgrenze von 30.000 € für die erste Wohneinheit mit Fenstern und Dämmung.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Für die Heizungsoptimierung allein reicht die Fachunternehmererklärung Ihres Heizungsbauers. Pflicht wird der Experte mit dem iSFP-Bonus oder wenn Fenster, Dach oder Dämmung im selben Antrag stehen. Mit Experte bezuschusst das BAFA auch sein Honorar.

Was bedeutet Verfahren B?

Beim Verfahren B wird die Heizlast jedes Raums berechnet, danach werden die Heizflächen geprüft und Ventile und Vorlauftemperatur eingestellt. Der Heizungsbauer bestätigt die Durchführung auf dem Bestätigungsformular der VdZ. BAFA und KfW verlangen das Verfahren und diese Bestätigung für die Förderung.

Darf ich den Heizungsbauer schon beauftragen?

Ja, der Vertrag muss beim Antrag sogar schon vorliegen. Er braucht aber eine Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Bedingung gilt er als Beginn des Vorhabens, und die Förderung entfällt.

Ab welcher Summe rechnet sich der Weg über ENERGIEWERT?

Ab rund 3.173 € Investition ist der Zuschuss höher als Ihr Eigenanteil von 400 € netto (476 € inkl. USt.) an unserem Honorar. Bei 6.000 € bleiben Ihnen 424 €, bei 10.000 € sind es 1.024 €. Für kleinere Vorhaben rechnen wir Ihnen vor dem Auftrag aus, was übrig bleibt.

Kostenlos und unverbindlich

Förderung kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

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Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für SieWir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

  • Ihr Handwerkerangebot wird kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
Ihr Ansprechpartner
Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
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