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Ratgeber · Kosten

Förderrechner für KfW 458 und BAFA: bis zu 22.400 € Zuschuss und Ihr Eigenanteil

Der Förderrechner zeigt Zuschuss, Honorar und Ihren Eigenanteil für Fenster, Dach, Dämmung und die Heizung nach KfW 458. Den Heizungstausch im Einfamilienhaus bezuschusst die KfW mit bis zu 22.400 €.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026
Saniertes Einfamilienhaus mit neuen Fenstern, gedämmter Fassade und Wärmepumpe im Garten
Förderrechner

Zuschuss und Eigenanteil auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Inhalt dieser Seite
  1. Sätze und Grenzen, mit denen der Rechner arbeitet
  2. So rechnen Sie mit dem Förderrechner
  3. Durchgerechnete Beispiele
  4. Was nach dem Rechnen kommt
  5. Ergebnis besprechen

Der Förderrechner rechnet für Ihr Vorhaben den Zuschuss von BAFA oder KfW aus und zieht davon Ihren Eigenanteil an unserem Honorar ab. Am Einfamilienhaus zahlt das BAFA für Fenster, Dach und Dämmung bis zu 10.500 € im Jahr, am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen bis zu 47.150 €. Für eine neue Heizung im Einfamilienhaus zahlt die KfW bis zu 22.400 €, über den Steuerbonus nach § 35c sind bis zu 40.000 € möglich. Grundlage sind die Förderrichtlinien vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026.

Die 10.500 € gelten mit individuellem Sanierungsfahrplan, ohne ihn sind es am Einfamilienhaus bis zu 4.500 € und bei 10 Wohnungen bis zu 20.550 €. Die 22.400 € erreichen Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, eine funktionierende Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen und höchstens 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen haben, mit Kind 40.000 €. In allen anderen Fällen zahlt die KfW höchstens 19.600 €. Den Steuerbonus gibt es für selbst bewohnte Häuser, die älter als 10 Jahre sind. Für neue Fenster zu 20.000 € zahlt das BAFA zum Beispiel 3.000 €, nach Ihrem Eigenanteil am Honorar bleiben 2.524 €.

Sätze und Grenzen, mit denen der Rechner arbeitet

Jede Förderzahl, die der Rechner verwendet, steht in diesen Tabellen. Sie gelten für Wohngebäude und Privatkunden, Unternehmen mit Vorsteuerabzug setzen netto an.

Maßnahme Wer zahlt Satz Förderfähig höchstens
Fenster, Außentüren, Dach, Fassade, Kellerdecke, oberste Geschossdecke BAFA 15 % 30.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7., je Gebäude und Kalenderjahr
Lüftung BAFA 15 % gemeinsame Jahresgrenze mit der Gebäudehülle
Heizungsoptimierung, z. B. hydraulischer Abgleich, nur bis 5 Wohneinheiten BAFA 15 % gemeinsame Jahresgrenze mit der Gebäudehülle
Bonus mit iSFP BAFA +5 Prozentpunkte auf den Teil über der Grenze ohne iSFP, erst ab 30.000 € Investition 60.000 € für die 1. Wohneinheit, je 30.000 € für die 2. bis 6., je 15.000 € ab der 7.
Heizungstausch: Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetz KfW 30 % bis 80 % 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7., je Gebäude insgesamt
Steuerbonus § 35c statt Zuschuss Finanzamt 20 % über drei Jahre: 7 %, 7 %, 6 % höchstens 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt

Das BAFA fördert ab 300 € Investition je Maßnahme. Der Satz bei der KfW setzt sich so zusammen:

Bestandteil Prozentpunkte Bedingung
Grundförderung 30 jeder Eigentümer
Klimageschwindigkeits-Bonus 16 bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 selbst bewohnt; ersetzt wird eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung
Einkommens-Bonus 40 / 30 / 10 selbst bewohnt; zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €, mit Kind unter 18 zählt es 10.000 € niedriger
Obergrenze 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € 80 % gilt für die Summe aller Bestandteile

Unser Honorar und Ihr Eigenanteil:

Paket Ihr Eigenanteil nach Förderung Honorar Förderung auf das Honorar
BAFA: Gebäudehülle, Lüftung, Heizungsoptimierung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.) ab 952 € inkl. USt. (800 € netto), bei größeren Vorhaben nach Investitionssumme, der Rechner setzt den Betrag ein 50 % vom BAFA; förderfähig höchstens 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, ab 3 Wohneinheiten 2.000 € je Wohneinheit, höchstens 20.000 €
KfW-Heizung: BzA und BnD ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.), wenn Heizung und Honorar innerhalb der Höchstgrenze bleiben und Ihr Fördersatz mindestens 50 % beträgt 952 € inkl. USt. zählt zu den Kosten der Heizung, bis die Grenze von 28.000 € erreicht ist
Steuerbonus § 35c: Begleitung ab dem Angebot und Bescheinigung 400 € netto (476 € inkl. USt.) 952 € inkl. USt. 50 % mindern die Einkommensteuer

So rechnen Sie mit dem Förderrechner

Der Rechner auf dieser Seite fragt nach der Maßnahme, der Angebotssumme brutto, ob Sie privat oder als Unternehmen mit Vorsteuerabzug rechnen, nach der Zahl der Wohneinheiten und danach, ob ein iSFP vorliegt. Bei der Heizung geben Sie zusätzlich an, ob Sie selbst im Haus wohnen und welche Heizung Sie ersetzen. Dazu kommen die Stufe Ihres Einkommens und die Frage, ob ein Kind unter 18 im Haushalt lebt.

Als Ergebnis sehen Sie den Zuschuss für die Maßnahme, unser Honorar und Ihren Vorteil netto. Beim BAFA-Antrag steht der Zuschuss auf unser Honorar in der Zeile „Zuschuss auf das Honorar (50 % Förderung für Sie)“. Verbindlich wird der Betrag mit der Zusage von BAFA oder KfW.

Steuerbonus statt Zuschuss. Den Steuerbonus rechnen Sie, indem Sie als Maßnahme „Steuerbonus § 35c“ wählen. Bei Fenstern, Dach, Dämmung, Lüftung und Heizungsoptimierung rechnet der Rechner den BAFA-Zuschuss.

Große Vorhaben auf mehrere Jahre verteilen. Übersteigen Ihre Kosten die Höchstgrenze eines Jahres, weist der Rechner darauf hin. Beim BAFA gelten die Grenzen je Gebäude und Kalenderjahr, deshalb kann es sich lohnen, die Sanierung auf mehrere Kalenderjahre aufzuteilen. Wie Sie das am besten planen, besprechen wir im persönlichen Gespräch. Für eine neue Heizung gilt das nicht, ihre Grenze zählt je Gebäude insgesamt.

Durchgerechnete Beispiele

Alle Beispiele gelten für ein Einfamilienhaus und einen Privatkunden. Vorteil netto ist der Zuschuss für die Maßnahme minus Ihr Eigenanteil am Honorar.

Vorhaben Investition brutto Zuschuss Maßnahme Ihr Eigenanteil am Honorar Vorteil netto
Kellerdecke 6.000 € 900 € (15 %) 476 € 424 €
3 Fenster und Haustür 10.000 € 1.500 € (15 %) 476 € 1.024 €
Fenster, ganzes Haus 20.000 € 3.000 € (15 %) 476 € 2.524 €
Dach und Fassade, ohne iSFP 80.000 € 4.500 € (15 % von 30.000 €) 1.200 € 3.300 €
Dach und Fassade, mit iSFP 80.000 € 10.500 € (15 % von 60.000 € + 5 % von 30.000 €) 1.200 € 9.300 €

Bei Dach und Fassade richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme und liegt bei 2.400 € inkl. USt., nach dem Zuschuss bleiben Ihnen 1.200 €. Was das Honorar abdeckt, erklärt die Seite zu den Energieberater-Kosten nach dem Zuschuss.

Bei einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten und neuen Fenstern für 120.000 € liegt die Grenze bei 30.000 € plus fünfmal 15.000 €, also bei 105.000 €. Davon zahlt das BAFA 15 %, das sind 15.750 €. Unser Honorar beträgt 3.600 €, Ihr Eigenanteil nach dem Zuschuss 1.800 €, und es bleiben 13.950 €. Die Grenzen für 10 und 20 Wohnungen finden Sie bei der Förderung fürs Mehrfamilienhaus.

Bei der Heizung rechnet die KfW mit höchstens 28.000 €. Bei einem Angebot über 35.000 € ist die Grenze erreicht, das Honorar steht deshalb voll als Kosten in der Rechnung.

Vorhaben Wärmepumpe Investition brutto Zuschuss Maßnahme Honorar Vorteil netto
selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 € 35.000 € 12.880 € (46 % von 28.000 €) 952 € 11.928 €
selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen bis 30.000 € 35.000 € 22.400 € (80 % von 28.000 €) 952 € 21.448 €
Haus vermietet 35.000 € 8.400 € (30 % von 28.000 €) 952 € 7.448 €

Antrag bis 31.01.2027. Bis dahin rechnet die KfW mit 16 Prozentpunkten Klimageschwindigkeits-Bonus und 28.000 € für die erste Wohnung. Ab dem 01.02.2027 sind es 12 Punkte und 27.250 €, im Beispiel mit alter Ölheizung und Einkommen über 50.000 € sinkt der Zuschuss dann von 12.880 € auf 11.445 €. Es zählt der Tag, an dem Ihr Antrag in „Meine KfW“ eingeht, und bis dahin müssen der Vertrag mit Förderbedingung und die Bestätigung zum Antrag vorliegen. Bei Wärmepumpen kommt voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027 eine weitere Änderung, dann gelten 15 % Grundförderung und 15 Prozentpunkte mehr für Geräte aus der EU.

Unter welchen Bedingungen Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus gelten und wie der Antrag in „Meine KfW“ abläuft, steht auf der Seite zum Heizungszuschuss für Privatpersonen.

Beim Steuerbonus nach § 35c wählen Sie den Bonus statt eines Zuschusses, nicht zusätzlich. Er gilt für selbst bewohnte Häuser, die bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre sind, und mindert die Einkommensteuer höchstens bis zu ihrer Höhe.

Vorhaben Steuerbonus § 35c, verteilt auf drei Jahre BAFA in einem Kalenderjahr, ohne / mit Sanierungsfahrplan
Fenster, 20.000 € 4.000 € (1.400 € / 1.400 € / 1.200 €) 3.000 € / 3.000 €
Dach und Fassade, 80.000 € 16.000 € (5.600 € / 5.600 € / 4.800 €) 4.500 € / 10.500 €
Dach, Fassade und Fenster, 150.000 € 30.000 € (10.500 € / 10.500 € / 9.000 €) 4.500 € / 10.500 €
Höchstbetrag ab 200.000 € Kosten 40.000 € (14.000 € / 14.000 € / 12.000 €) 4.500 € / 10.500 €

Am selbst bewohnten Haus ist der Steuerbonus damit ein gleichwertiger Weg neben dem Zuschuss, bei großen Vorhaben der rechnerisch stärkere. Er braucht keinen Sanierungsfahrplan, wohl aber in jedem der drei Jahre so viel Einkommensteuer wie der Teilbetrag. Vermieter und Unternehmen rechnen mit dem Zuschuss. Für den direkten Vergleich rechnen Sie im Rechner einmal mit Ihrer Maßnahme und einmal mit „Steuerbonus § 35c“.

Begleiten wir die Maßnahme ab dem Angebot, bleibt Ihnen für die Bescheinigung nach der Steuerermäßigung ein Eigenanteil von 400 € netto (476 € inkl. USt.). Sind die Arbeiten schon fertig, prüfen wir Wärmepumpe, Fenster und Dämmung auch nachträglich, wie unter 35c-Bescheinigung vom Energieberater beschrieben. Das Honorar von 952 € inkl. USt. zählt dann zu den Sanierungskosten und mindert die Steuer mit 20 %. Welcher Weg in Ihrem Fall mehr bringt, erklärt der Vergleich von Steuerbonus und Zuschuss.

Was nach dem Rechnen kommt

Passt das Ergebnis, füllen Sie das Formular aus, das Ergebnis des Rechners können Sie in Ihre Anfrage übernehmen. Am nächsten Werktag bekommen Sie eine erste Einschätzung und Ihren persönlichen Upload-Link für das Angebot. Unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater prüfen, welche Posten förderfähig sind, und Alfred Hanus erstellt als Energieeffizienz-Experte die technische Projektbeschreibung oder bei der Heizung die Bestätigung zum Antrag. Den Vertrag mit dem Handwerker unterschreiben Sie vor dem Antrag, mit einer Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Im Portal von BAFA oder KfW beantragen Sie danach selbst, Schritt für Schritt nach unserer Anleitung. Die einzelnen Maßnahmen erklären die Seiten zu Fenstern, Dach, Dämmung und zur Wärmepumpe, die Pakete stehen unter Pakete und Preise.

Ergebnis besprechen

Wenn eine Zahl im Rechner nicht zu Ihrem Vorhaben passt, sprechen wir sie mit Ihnen durch. Sie erreichen uns unter 030 4243 2999 oder über das Formular. Eine Rückmeldung bekommen Sie am nächsten Werktag, und die erste Prüfung der Förderfähigkeit kostet nichts.

Wie genau ist das Ergebnis des Förderrechners?

Der Rechner wendet die Sätze und Grenzen der Förderrichtlinien an und rechnet auf den Cent genau. Wie viel davon förderfähig ist, hängt aber an den Posten im Angebot. Deshalb prüfen wir das Angebot, bevor Sie den Antrag stellen.

Rechnet der Förderrechner mit brutto oder netto?

Für Privatkunden rechnet er brutto, weil das BAFA bei ihnen den Bruttobetrag fördert. Unternehmen mit Vorsteuerabzug bekommen den Zuschuss nur auf den Nettobetrag. Der Rechner stellt das um, wenn Sie Unternehmen auswählen.

Warum rechnet der Rechner bei 80.000 € nur mit 30.000 €?

Das BAFA rechnet je Gebäude und Kalenderjahr mit höchstens 30.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan mit 60.000 €. Liegt Ihr Vorhaben darüber, kann es sich lohnen, die Arbeiten auf mehrere Kalenderjahre zu verteilen.

Bekomme ich bei der Heizung auch einen Zuschuss auf das Honorar?

Die KfW rechnet unser Honorar zu den Kosten der Heizung und fördert es mit Ihrem Satz, solange die Grenze von 28.000 € nicht erreicht ist. Liegt das Angebot schon darüber, bleibt es bei 952 € Eigenanteil. Der Rechner zeigt beide Fälle.

Was bedeutet Vorteil netto?

Das ist der Zuschuss für die Maßnahme abzüglich Ihres Eigenanteils an unserem Honorar. Bei Fenstern für 10.000 € sind das 1.500 € minus 476 €, also 1.024 €. Um diesen Betrag sinken Ihre Sanierungskosten durch den Antrag.

Lohnt sich ein Antrag auch für kleine Vorhaben?

Das BAFA fördert ab 300 € je Maßnahme. Bei einer Kellerdecke für 6.000 € bleiben nach Ihrem Eigenanteil am Honorar 424 €, bei 10.000 € schon 1.024 €. Der Rechner zeigt Ihnen das, bevor Sie etwas beauftragen.

Rechnet der Förderrechner auch den Steuerbonus nach § 35c?

Ja, wenn Sie als Maßnahme „Steuerbonus § 35c“ wählen. Er verteilt dann 20 % der Kosten auf drei Jahre mit 7 %, 7 % und 6 %, höchstens 40.000 € je Objekt. Den Steuerbonus gibt es nur für selbst bewohnte Häuser, die älter als 10 Jahre sind.

Kann ich mehrere Maßnahmen zusammen rechnen?

Beim BAFA haben Fenster, Dach, Dämmung, Lüftung und Heizungsoptimierung denselben Satz und teilen sich die Jahresgrenze von 30.000 € für die erste Wohneinheit. Für mehrere dieser Maßnahmen geben Sie deshalb die Gesamtsumme ein. Die Heizung über die KfW rechnen Sie getrennt.

Wie aktuell sind die Zahlen?

Sie folgen den Förderrichtlinien, die seit dem 21.07.2026 gelten. Am 01.02.2027 ändern sich Sätze und Grenzen bei der Heizung, dann passen wir Tabelle und Rechner gemeinsam an.

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Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

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Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
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