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Ratgeber · Förderung

BAFA Einzelmaßnahmen (BEG EM): bis zu 10.500 € Zuschuss pro Jahr

Die BEG Einzelmaßnahmen fördern Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung über das BAFA. Am Einfamilienhaus sind bis zu 10.500 € Zuschuss im Kalenderjahr möglich.

  • Bis zu 10.500 € pro Jahr am Einfamilienhaus
  • Bis zu 47.150 € pro Jahr bei 10 Wohnungen
  • Sätze und Grenzen nach der Richtlinie vom 17.08.2026

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026
Handwerker klebt Dämmplatten unter eine Kellerdecke
Inhalt dieser Seite
  1. BEG-EM-Richtlinie: was seit dem 21.07.2026 gilt
  2. Fördersätze je Maßnahme
  3. Höchstgrenzen je Wohneinheit
  4. BAFA-Zuschuss in Euro je Gebäude
  5. Rechenbeispiele nach der neuen Richtlinie
  6. Voraussetzungen in Kürze
  7. Zuschuss oder Steuerbonus, Kredit dazu
  8. Was sich 2027 ändert
  9. BEG-EM-Antrag beim BAFA: was ENERGIEWERT übernimmt
  10. Vorhaben prüfen lassen

BEG EM steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen. Das BAFA zahlt daraus bis zu 20 % für Gebäudehülle, Lüftung und Heizungsoptimierung, am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € im Kalenderjahr und am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen bis zu 47.150 €. Diese Höchstbeträge gelten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), ohne ihn sind es bis zu 4.500 € und 20.550 €. Den Tausch der Heizung fördert im selben Programm die KfW.

BEG-EM-Richtlinie: was seit dem 21.07.2026 gilt

Grundlage ist die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026. Sie gilt rückwirkend für alle Anträge ab dem 21.07.2026.

Wer bis zum 20.07.2026 beantragt hat, bleibt bei der alten Fassung vom 21.12.2023. Die Erläuterungen des BAFA stehen auf der Seite Sanierung Wohngebäude, Auslegungsfragen beantworten die BEG-FAQ des Ministeriums.

Drei Änderungen betreffen die meisten Eigentümer:

Punkt Änderung für Anträge ab 21.07.2026
iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) gilt nur noch für den Teil der Kosten über 30.000 € (erste Wohneinheit)
Höchstgrenze Heizung, erste Wohneinheit gesenkt auf 28.000 €
Effizienzbonus Heizung und Emissionsminderungszuschlag entfallen

Fördersätze je Maßnahme

Das BAFA ist für Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Baubegleitung zuständig, die KfW für neue Wärmeerzeuger. Die Sätze gelten jeweils auf die förderfähigen Kosten.

Maßnahme zuständig Zuschuss
Dämmung von Außenwand, Dach, Geschossdecke, Kellerdecke BAFA 15 %
Fenster, Außentüren, außenliegender Sonnenschutz BAFA 15 %
Lüftungsanlage, Efficiency Smart Home BAFA 15 %
Heizungsoptimierung, etwa hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch (bis 5 Wohneinheiten) BAFA 15 %
Staubminderung an Biomasseheizungen BAFA 50 %
Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten BAFA 50 %
neue Heizung, etwa Wärmepumpe oder Biomasse KfW Privatpersonen (KfW 458) 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %; Unternehmen 30 % (KfW 459 für Wohngebäude, KfW 522 für Nichtwohngebäude)
iSFP-Bonus auf Hülle, Lüftung, Heizungsoptimierung BAFA +5 Prozentpunkte auf den Teil über der Grenze ohne iSFP, zusammen 20 %

Haustüren zählen zu den Außentüren und bekommen dieselben 15 % wie Fenster. Wie der Antrag für die Tür allein oder zusammen mit den Fenstern läuft, steht auf der Seite Förderung für die Haustür.

Die KfW gibt für eine neue Heizung im Einfamilienhaus bis zu 22.400 €. Der Betrag setzt voraus, dass Sie selbst im Haus wohnen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € haben, mit Kind bis 40.000 €. Außerdem ersetzt die neue Heizung eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, eine Gasetagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung. Welche Heizungen die KfW fördert, steht auf der Seite Förderung für die neue Heizung. Fördersätze, Boni und Rechenbeispiele je Einkommen finden Sie unter KfW 458 für Privatpersonen. Der hydraulische Abgleich als eigene Maßnahme hat eine eigene Seite: Förderung hydraulischer Abgleich.

Höchstgrenzen je Wohneinheit

Gefördert werden nur Kosten bis zu einer Höchstgrenze. Bei Hülle, Lüftung und Heizungsoptimierung gilt sie je Gebäude und Kalenderjahr, bei der Heizung je Gebäude insgesamt.

Wohneinheit Hülle, Lüftung, Optimierung ohne iSFP mit iSFP Heizung (KfW)
erste 30.000 € 60.000 € 28.000 €
zweite bis sechste je 15.000 € je 30.000 € je 15.000 €
ab der siebten je 8.000 € je 15.000 € je 8.000 €

Für Fachplanung und Baubegleitung sind beim Ein- und Zweifamilienhaus bis 5.000 € förderfähig, das ergibt höchstens 2.500 € Zuschuss. Ab 3 Wohneinheiten sind es 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 €. Jede Einzelmaßnahme muss mindestens 300 € brutto kosten.

BAFA-Zuschuss in Euro je Gebäude

Aus Sätzen und Grenzen ergibt sich der größte Zuschuss, den das BAFA in einem Kalenderjahr zahlt. Die Tabelle rechnet ihn für ein Einfamilienhaus und ein Haus mit 10 Wohnungen.

Gebäude förderfähig im Jahr Rechenweg Zuschuss im Jahr
Einfamilienhaus 60.000 € 15 % × 60.000 € + 5 % × 30.000 € bis zu 10.500 €
Mehrfamilienhaus, 10 Wohnungen 270.000 € (60.000 € + 5 × 30.000 € + 4 × 15.000 €) 15 % × 270.000 € + 5 % × 133.000 € bis zu 47.150 €

Beide Beträge setzen einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus, der die Maßnahmen enthält und beim Antrag schon vorliegt. Ohne ihn zahlt das BAFA am Einfamilienhaus bis zu 4.500 € im Jahr, am Haus mit 10 Wohnungen bis zu 20.550 € (15 % von 137.000 €). Dort kommen für Fachplanung und Baubegleitung bis zu 10.000 € Zuschuss auf das Honorar hinzu. Die Beträge für 6, 10 und 20 Wohnungen samt Heizung stehen auf der Seite Förderung für Mehrfamilienhäuser.

Ist ein Vorhaben größer als die Grenze eines Jahres, kann es sich lohnen, die Arbeiten auf mehrere Kalenderjahre zu verteilen und je Jahr einen Antrag zu stellen. Für die Heizung gilt das nicht, ihre Grenze zählt je Gebäude insgesamt. Wie sich Ihr Vorhaben am besten aufteilen lässt, klären wir im persönlichen Gespräch.

Rechenbeispiele nach der neuen Richtlinie

Alle Beispiele sind nachgerechnet, mit dem Rechenweg in der dritten Spalte. Sie gelten für Wohngebäude und Anträge ab dem 21.07.2026 (Stand Oktober 2026).

Vorhaben förderfähige Kosten Rechenweg Zuschuss
Kellerdecke, Einfamilienhaus 6.000 € 15 % × 6.000 € 900 €
Fenster, Einfamilienhaus 20.000 € 15 % × 20.000 € 3.000 €
Hülle mit iSFP, Einfamilienhaus 25.000 € 15 % × 25.000 €, unter 30.000 € kein Bonus 3.750 €
Dach und Fassade ohne iSFP, Einfamilienhaus 80.000 € 15 % × 30.000 € (Höchstgrenze) 4.500 €
Dach und Fassade mit iSFP, Einfamilienhaus 80.000 € 15 % × 60.000 € + 5 % × 30.000 € 10.500 €
Fenster ohne iSFP, Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten 120.000 € Grenze 30.000 € + 5 × 15.000 € = 105.000 €, davon 15 % 15.750 €

Am Beispiel Dach und Fassade sieht man, wann sich der Sanierungsfahrplan rechnet. Er hebt den Zuschuss dort von 4.500 € auf 10.500 €, bei 25.000 € Kosten bringt er dagegen keinen Bonus. Für den Fahrplan selbst übernimmt das BAFA 50 % des Beraterhonorars, beim Ein- und Zweifamilienhaus höchstens 650 €. Ihre eigenen Zahlen liefert der Förderrechner.

Voraussetzungen in Kürze

Für den Zuschuss müssen vor allem diese sechs Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Das Gebäude ist ein Bestandsgebäude: Der Bauantrag liegt mindestens 5 Jahre vor dem Förderantrag.
  • Der Antrag kommt vor dem Beginn des Vorhabens. Der Handwerkervertrag liegt beim Antrag vor, aber nur mit Vorbehalt der Förderzusage und mit dem voraussichtlichen Datum der Umsetzung.
  • Die Bauteile erfüllen die technischen Mindestanforderungen, etwa Fenster mit Uw höchstens 0,95 und Dach mit U höchstens 0,14 W/(m²K).
  • Für Hülle, Lüftung, Baubegleitung und iSFP-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte eingebunden.
  • Die Umsetzung erfolgt innerhalb von 36 Monaten ab Bescheid. Der Verwendungsnachweis folgt binnen 6 Monaten nach Abschluss, spätestens 6 Monate nach Ende dieses Zeitraums.
  • Das Gebäude wird mindestens 10 Jahre entsprechend genutzt.

Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, sie richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln. Wie der Antrag Schritt für Schritt läuft, steht in der Anleitung zum BAFA-Antrag.

Zuschuss oder Steuerbonus, Kredit dazu

Für den Eigenanteil bietet die KfW einen Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit an. Bei selbst genutzten Wohnungen ist er für Haushaltseinkommen bis 90.000 € zinsverbilligt.

Wer selbst im Haus wohnt, hat neben dem BAFA-Zuschuss einen gleichwertigen zweiten Weg, den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35c EStG. Er beträgt 20 % der Kosten, höchstens 40.000 € je Objekt, und setzt keinen Sanierungsfahrplan voraus. Bei 80.000 € für Dach und Fassade sind das 16.000 € gegen 4.500 € oder 10.500 € BAFA-Zuschuss in einem Kalenderjahr, bei 200.000 € der volle Höchstbetrag.

Der Steuerbonus verlangt ein Gebäude, das älter als 10 Jahre ist, und genug Einkommensteuer in den drei Jahren, auf die er sich verteilt. Vermieter und Unternehmen nutzen den Zuschuss, für sie gilt § 35c nicht. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur einen der beiden Wege. Wer das ganze Haus über die KfW zum Effizienzhaus saniert, kann dafür keine Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen.

Was sich 2027 ändert

Ab dem 01.02.2027 sinkt die Höchstgrenze für die Heizung bei der ersten Wohneinheit auf 27.250 €, der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 auf 12 Prozentpunkte. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht. Für eine neue Heizung zu 35.000 € im selbst bewohnten Haus mit alter Ölheizung sind das ohne Einkommens-Bonus 11.445 € statt 12.880 €. Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 kommt für Dämmung an besonders schlecht gedämmten Häusern ein Bonus von 5 Prozentpunkten, nur mit gefördertem Sanierungsfahrplan. Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung dann voraussichtlich auf 15 %, dazu kommen 15 Prozentpunkte bei Herstellung in der EU. Die Termine im Einzelnen stehen unter Fördertermine 2027 für Heizung und Dämmung.

BEG-EM-Antrag beim BAFA: was ENERGIEWERT übernimmt

Beim BAFA gingen von Januar bis September 2026 173.498 Anträge für Einzelmaßnahmen ein, 86 % davon mit Fachplanung und Baubegleitung. Diese Begleitung übernehmen wir digital.

Unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater prüfen das Angebot gegen die Anforderungen der Richtlinie. Die TPB mit allen technischen Angaben und nach den Arbeiten den Nachweis bestätigt Alfred Hanus, unser Geschäftsführer. Er ist Ingenieur und Energieeffizienz-Experte der dena-Liste für BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Den Antrag stellen Sie selbst, mit unserer Anleitung.

Nach dem Zuschuss auf das Honorar tragen Sie ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Bei neuen Fenstern für 20.000 € bleiben Ihnen danach von 3.000 € Zuschuss 2.524 €. Bei Dach und Fassade für 80.000 € richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme; Ihr Eigenanteil liegt dort bei 1.200 €, und von 4.500 € Zuschuss ohne Fahrplan bleiben 3.300 €.

Vorhaben prüfen lassen

Tragen Sie Maßnahme, Gebäude und Angebotssumme in das Formular ein. Danach laden Sie das Angebot über Ihren persönlichen Link hoch und erfahren am nächsten Werktag, welcher Satz und welche Grenze für Ihr Haus gelten. Die erste Prüfung kostet nichts. Wer das lieber am Telefon bespricht, erreicht uns unter 030 4243 2999.

Was bedeutet BEG EM?

BEG EM steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen. Das Programm fördert einzelne Sanierungsschritte an bestehenden Gebäuden, etwa neue Fenster oder eine Dachdämmung, ohne dass das ganze Haus saniert werden muss.

Welche Maßnahmen fördert das BAFA in der BEG EM?

Das BAFA fördert die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren, außenliegender Sonnenschutz), Lüftungsanlagen, die Heizungsoptimierung und die Fachplanung mit Baubegleitung. Neue Heizungen fördert im selben Programm die KfW.

Wie hoch ist der Zuschuss für Dämmung und Fenster?

Er beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan 20 % auf den Teil über der Grenze ohne Fahrplan. Am Einfamilienhaus sind so bis zu 10.500 € im Kalenderjahr möglich, ohne Fahrplan bis zu 4.500 €.

Wie viel Zuschuss gibt es für ein Mehrfamilienhaus?

Die Grenze wächst mit jeder Wohnung. Bei 10 Wohnungen zahlt das BAFA mit Sanierungsfahrplan bis zu 47.150 € im Jahr, ohne Fahrplan bis zu 20.550 €. Für Fachplanung und Baubegleitung kommen bis zu 10.000 € hinzu.

Wie funktioniert der iSFP-Bonus seit Juli 2026?

Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur noch für den Teil der Kosten über der Grenze ohne iSFP, beim Einfamilienhaus also über 30.000 €. Mit Fahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €, und der Teil über 30.000 € bekommt 20 % statt 15 %. Liegen die Kosten darunter, ändert der Fahrplan am Zuschuss nichts. Der Fahrplan muss die Maßnahme enthalten und beim Antrag schon vorliegen.

Gilt die neue Richtlinie auch für meinen Antrag aus dem Juli 2026?

Für Anträge bis zum 20.07.2026 gilt die alte Fassung vom 21.12.2023 weiter. Ab dem 21.07.2026 gestellte Anträge laufen nach der neuen Richtlinie vom 17.08.2026.

Gibt es eine Mindestsumme für den Antrag?

Ja, jede Einzelmaßnahme muss mindestens 300 € brutto kosten. Mit Experten übersteigt der Zuschuss Ihren Eigenanteil am Honorar von 400 € netto (476 € inkl. USt.) ab rund 3.173 € förderfähigen Kosten.

Muss ich einen Energieeffizienz-Experten einbinden?

Für Gebäudehülle, Lüftung, Baubegleitung und den iSFP-Bonus ja. Bei einer Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus genügt die Erklärung des Fachbetriebs, ein Experte ist dort freiwillig.

Kann ich die BEG-Förderung mit dem Steuerbonus verbinden?

Für dieselbe Maßnahme geht das nicht. Sie können aber zum Beispiel die Fenster über das BAFA fördern lassen und eine andere Maßnahme über den Steuerbonus nach § 35c absetzen.

Wird die Förderung 2027 schlechter?

Für die Hülle sieht die Richtlinie keine Absenkung vor, es bleibt bei 15 %. Bei der Heizung sinkt die Höchstgrenze für die erste Wohneinheit ab dem 01.02.2027 auf 27.250 €, der Klimageschwindigkeits-Bonus am selben Tag von 16 auf 12 Prozentpunkte. Für Dämmung an besonders schlecht gedämmten Häusern ist ein zusätzlicher Bonus angekündigt.

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