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Ratgeber · Kosten

Energieberater Kosten: ab 400 € netto Eigenanteil (ab 476 € inkl. USt.) nach der Förderung

Den Energieeffizienz-Experten für Ihren Förderantrag zahlen Sie nur zum Teil selbst. Nach der Förderung bleibt ein Eigenanteil ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.).

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026
Mehrfamilienhaus mit Gerüst während der Sanierung von Fenstern und Fassade
Inhalt dieser Seite
  1. Ihr Eigenanteil je Förderweg
  2. Was im Honorar enthalten ist
  3. Rechenbeispiele: Zuschuss, Eigenanteil und Vorteil netto
  4. BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus
  5. Was ein Sanierungsfahrplan kostet
  6. Wann Sie das Honorar bezahlen
  7. Was ENERGIEWERT dabei übernimmt

Bei ENERGIEWERT tragen Sie für den Energieberater nach der Förderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.) selbst. Geht es um Fenster, Türen, Dach, Dämmung, Lüftung oder Heizungsoptimierung, zahlt das BAFA einen Zuschuss auf das Honorar, am Einfamilienhaus bis zu 2.500 €. Für die Maßnahme selbst zahlt das BAFA dort bis zu 10.500 € im Jahr, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt, ohne ihn bis zu 4.500 €. Beim Steuerbonus mindert die Hälfte des Honorars Ihre Einkommensteuer, bei der Heizungsförderung der KfW zählt es zu den förderfähigen Kosten der Anlage. Das Honorar beginnt bei 952 € inkl. USt. (800 € netto).

Unser Experte ist Alfred Hanus, Ingenieur und Geschäftsführer, eingetragen in der dena-Expertenliste unter Nr. 063188 für BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und Energieberatung für Wohngebäude.

Ihr Eigenanteil je Förderweg

Wie viel vom Honorar Sie am Ende selbst tragen, hängt vom Förderweg ab.

Förderweg Ihr Eigenanteil Diesen Teil tragen BAFA, KfW oder Finanzamt Honorar
BAFA: Fenster, Türen, Dach, Dämmung, Lüftung, Heizungsoptimierung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.) 50 % des Honorars ab 952 € inkl. USt.
BAFA wie oben, Unternehmen mit Vorsteuerabzug ab 400 € netto 50 % des Nettohonorars ab 800 € netto
KfW-Heizungsförderung (BzA, BnD) ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.), wenn Heizung und Honorar zusammen innerhalb der Höchstgrenze bleiben und Ihr Fördersatz mindestens 50 % beträgt; sonst bis 952 € Fördersatz der Heizung, solange 28.000 € nicht ausgeschöpft sind 952 € inkl. USt.
Steuerbonus nach § 35c, Begleitung ab dem Angebot ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.) 50 % als Steuerermäßigung ab 952 € inkl. USt.
Sanierungsfahrplan (iSFP) Preis des Beraters abzüglich Zuschuss BAFA 50 %, höchstens 650 € (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten) Preis des Beraters

Stand Oktober 2026, berechnet nach der Förderrichtlinie vom 17.08.2026. Am Mehrfamilienhaus steigt der Zuschuss auf das Honorar mit der Zahl der Wohnungen, bei 10 Wohnungen auf bis zu 10.000 €.

Beim Heizungszuschuss nach KfW 458 zählt das Honorar zu den Kosten der Heizung und bekommt deren Fördersatz. Das gilt, solange die förderfähigen Kosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit nicht schon durch die Anlage ausgeschöpft sind. Begleitet der Energieberater die Arbeiten für den Steuerbonus planerisch, mindert die Hälfte seines Honorars Ihre Einkommensteuer, höchstens bis zu deren Höhe.

Was im Honorar enthalten ist

Das Honorar gilt für einen Förderantrag und reicht von der Prüfung des Angebots bis zum Nachweis nach der Umsetzung.

  • Prüfung des Handwerkerangebots auf U-Werte, Umfang und förderfähige Kosten
  • technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID für den Antrag
  • Anleitung für den Antrag im BAFA-Portal und Begleitung am Telefon
  • Fachplanung und Baubegleitung digital, mit Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept und Fotodokumentation
  • technischer Projektnachweis (TPN) mit TPN-ID nach der Umsetzung
  • Anleitung zum Verwendungsnachweis

Bei größeren BAFA-Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme, den Betrag für Ihr Vorhaben zeigt der Förderrechner. Ob Ihr Vorhaben überhaupt gefördert wird, prüfen wir vorher kostenlos.

Rechenbeispiele: Zuschuss, Eigenanteil und Vorteil netto

Die Beispiele gelten für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus. Der Vorteil netto ist der Zuschuss auf die Maßnahme abzüglich Ihres Eigenanteils am Honorar.

Vorhaben Investition Zuschuss Maßnahme Ihr Eigenanteil am Honorar Vorteil netto
3 Fenster und Haustür 10.000 € 1.500 € 476 € 1.024 €
Fenster, ganzes Haus 20.000 € 3.000 € 476 € 2.524 €
Kellerdecke 6.000 € 900 € 476 € 424 €
Dach und Fassade, ohne iSFP 80.000 € 4.500 € 1.200 € 3.300 €
Dach und Fassade, mit iSFP 80.000 € 10.500 € 1.200 € 9.300 €
Wärmepumpe statt alter Ölheizung, Einkommen über 50.000 € 35.000 € 12.880 € 952 € 11.928 €

Rechenweg: Bei Fenstern, Dach und Dämmung zahlt das BAFA 15 % der Investition, beim Einfamilienhaus auf höchstens 30.000 € im Jahr. Mit iSFP sind es bis zu 60.000 €, auf den Teil über 30.000 € gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Bei 80.000 € richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme und beträgt 2.400 € inkl. USt., nach dem Zuschuss bleiben Ihnen davon 1.200 €. Die Wärmepumpe bekommt 30 % Grundförderung und 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeits-Bonus auf 28.000 €.

Bei der Wärmepumpe ist die Grenze von 28.000 € mit den Kosten der Anlage schon erreicht. Das Honorar von 952 € tragen Sie dort selbst, dem steht ein Zuschuss von 12.880 € auf die Heizung gegenüber. Ihre eigene Rechnung machen Sie mit Ihren Beträgen im Förderrechner.

BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus

Wohnen Sie selbst im Haus und ist das Gebäude älter als 10 Jahre, können Sie statt der BAFA-Förderung den Steuerbonus nutzen. Für dieselbe Maßnahme geht nur einer der beiden Wege.

Neue Fenster für 20.000 € BAFA-Zuschuss Steuerbonus nach § 35c
Förderung auf die Fenster 3.000 € (15 %) 4.000 € (20 %, verteilt auf 1.400 €, 1.400 € und 1.200 € in drei Jahren)
Ihr Eigenanteil am Honorar 476 € 476 €

Beim Honorar ist das Ergebnis in beiden Fällen gleich. Der Unterschied liegt bei den Fenstern, dort bringt der Steuerbonus in diesem Beispiel 1.000 € mehr. Er wird mit der Einkommensteuer verrechnet, deshalb hilft er nur, wenn in den drei Jahren genug Steuer anfällt. Die Bescheinigung stellt Alfred Hanus aus, wenn er die Arbeiten begleitet, mehr dazu beim Steuerbonus für die energetische Sanierung und bei der Bescheinigung durch den Energieberater.

Was ein Sanierungsfahrplan kostet

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine eigene Beratung mit Termin im Haus und kein Teil des Förderantrags. Das BAFA fördert das Beraterhonorar mit 50 %, höchstens mit 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus und mit 850 € ab drei Wohneinheiten. Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Energieberater, der den Fahrplan erstellt.

Bezahlt macht sich der iSFP über den iSFP-Bonus und die doppelte Höchstgrenze. Bei Dach und Fassade für 80.000 € steigt der Zuschuss von 4.500 € auf 10.500 €, also um 6.000 €. Liegen die förderfähigen Kosten unter 30.000 €, gibt es den Bonus beim Einfamilienhaus nicht. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zum iSFP.

Wann Sie das Honorar bezahlen

Beim BAFA-Antrag schicken wir die Rechnung, sobald Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist. Sie zahlen per Überweisung und vor dem Verwendungsnachweis. Die bezahlte Rechnung reichen Sie mit den Rechnungen der Handwerker ein, das BAFA zahlt dann beide Zuschüsse gemeinsam an Sie aus. Wann welcher Schritt fällig ist, steht beim Ablauf mit Fristen, die Pakete unter Paketpreise im Überblick.

Was ENERGIEWERT dabei übernimmt

Ihr Angebot prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater. Alfred Hanus erstellt TPB und TPN, bei der Heizung BzA und BnD, und bestätigt sie selbst. Den Antrag beim BAFA oder bei der KfW stellen Sie, mit unserer Anleitung und auf Wunsch mit uns am Telefon. Welcher Eigenanteil bei Ihrem Vorhaben bleibt, rechnen wir Ihnen nach einem Blick ins Angebot aus. Füllen Sie dafür das Formular aus oder rufen Sie an unter 030 4243 2999.

Was kostet ein Energieberater für den BAFA-Antrag?

Bei ENERGIEWERT liegt Ihr Eigenanteil nach dem BAFA-Zuschuss bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Das Honorar für Angebotsprüfung, TPB, Baubegleitung und TPN beträgt 952 € inkl. USt., bei größeren Vorhaben richtet es sich nach der Investitionssumme.

Wird der Energieberater bei der KfW-Heizungsförderung mitgefördert?

Bei der KfW zählt das Honorar zu den förderfähigen Kosten der Heizung und bekommt deren Fördersatz, solange die 28.000 € für die erste Wohneinheit nicht ausgeschöpft sind. Bei einem Satz von mindestens 50 % tragen Sie dann höchstens 400 € netto (476 € inkl. USt.), bei einer Wärmepumpe für 35.000 € ist die Grenze aber schon erreicht.

Kann ich die Kosten für den Energieberater von der Steuer absetzen?

Ja, beim Steuerbonus nach § 35c mindern 50 % des Honorars Ihre Einkommensteuer. Voraussetzung ist, dass Sie den Experten mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Maßnahme beauftragen. Für dieselbe Maßnahme nutzen Sie dann keine BAFA-Förderung.

Was kostet ein Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Den Preis für den iSFP vereinbaren Sie mit dem Energieberater, der den Fahrplan erstellt. Das BAFA übernimmt davon 50 %, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €.

Wann muss ich das Honorar bezahlen?

Unsere Rechnung kommt, sobald Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist. Sie bezahlen per Überweisung, spätestens vor dem Verwendungsnachweis, denn die bezahlte Rechnung gehört zu den Unterlagen für die Auszahlung.

Wird der Zuschuss auf das Honorar gleich abgezogen?

Nein, Sie zahlen zuerst das volle Honorar. Das BAFA zahlt den Zuschuss für die Maßnahme und für das Honorar nach dem Verwendungsnachweis gemeinsam an Sie aus.

Was kostet der Experte bei großen Vorhaben?

Bei größeren BAFA-Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme. Bei Dach und Fassade für 80.000 € sind es 2.400 € inkl. USt., Ihr Eigenanteil liegt dann bei 1.200 €. Den Betrag für Ihr Vorhaben zeigt der Förderrechner.

Gilt der Zuschuss auf das Honorar auch für Mehrfamilienhäuser?

Ja, ab 3 Wohneinheiten sind 2.000 € Honorar je Wohneinheit förderfähig, insgesamt höchstens 20.000 €. Am Haus mit 10 Wohnungen sind das bis zu 10.000 € Zuschuss. Unternehmen mit Vorsteuerabzug rechnen netto, ihr Eigenanteil beginnt bei 400 € netto.

Bringt der Experte bei einer kleinen Maßnahme überhaupt etwas?

Auch eine Kellerdecke für 6.000 € bringt nach Abzug Ihres Eigenanteils einen Vorteil von 424 €. Bis 30.000 € im Jahr wächst der Vorteil mit der Investition, weil das Honorar bei kleinen und mittleren Vorhaben gleich bleibt.

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  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
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