Eine Eigentümergemeinschaft bekommt für Dach, Fassade, Fenster und eine neue Zentralheizung Zuschüsse von BAFA und KfW. Für die Heizung zahlt die KfW der Gemeinschaft 30 % Grundförderung aus dem Programm 458, für Wohnungen der Selbstnutzer kommen Boni hinzu. Für die Gebäudehülle zahlt das BAFA an einem Haus mit 10 Wohnungen bis zu 47.150 € pro Kalenderjahr. Mit Baubegleitung und Heizung sind dort in einem Jahr zusammen bis zu 97.650 € möglich. Wir prüfen die Angebote jedes Objekts kostenlos, erstellen die technischen Unterlagen und begleiten die Anträge bis zur Auszahlung. Bestätigt werden die Unterlagen von Alfred Hanus, Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes. Der Eigenanteil der Gemeinschaft an unserem Honorar beginnt nach Förderung bei 400 € netto je BAFA-Antrag (ab 476 € inkl. USt.).
Wie viel Förderung ein Haus der Gemeinschaft bekommt
Die Höchstbeträge richten sich nach der Zahl der Wohnungen und gelten je Gebäude. Die Tabelle zeigt sie für drei Hausgrößen.
| Förderung je Gebäude | 6 Wohnungen | 10 Wohnungen | 20 Wohnungen |
|---|---|---|---|
| BAFA für Dach, Fassade, Fenster und Lüftung, je Kalenderjahr | bis zu 36.750 € | bis zu 47.150 € | bis zu 73.150 € |
| BAFA-Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung, je Kalenderjahr | bis zu 6.000 € | bis zu 10.000 € | bis zu 10.000 € |
| KfW für die neue Zentralheizung, 30 % Grundförderung | bis zu 30.900 € | bis zu 40.500 € | bis zu 64.500 € |
| Zusammen in einem Kalenderjahr | bis zu 73.650 € | bis zu 97.650 € | bis zu 147.650 € |
Die BAFA-Beträge gelten mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) für das Gebäude. Er hebt die Höchstgrenze an, bei 10 Wohnungen von 137.000 € auf 270.000 €, und auf den Teil über der Grenze ohne Fahrplan zahlt das BAFA 20 % statt 15 %. Ohne Fahrplan sind es für die Gebäudehülle bis zu 15.750 €, 20.550 € oder 32.550 € im Jahr. Mit Baubegleitung und Heizung kommt die Gemeinschaft dann auf bis zu 52.650 €, 71.050 € oder 107.050 €.
Die Beträge setzen voraus, dass die förderfähigen Kosten die Grenzen erreichen, bei 10 Wohnungen also 270.000 € an der Hülle und 135.000 € für die Heizung. Den vollen Zuschuss auf das Honorar gibt es ab 20.000 € Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, bei 6 Wohnungen ab 12.000 €. Die Beträge der Heizung gelten für Anträge bis zum 31.01.2027.
Die BAFA-Grenzen gelten in jedem Kalenderjahr neu, die Grenze der Heizung einmal je Gebäude. Ein großes Vorhaben an der Hülle lässt sich deshalb auf mehrere Kalenderjahre verteilen. Ob das für ein Objekt passt, klären wir mit Ihnen, bevor die Gemeinschaft beschließt. Den Zuschuss für eine einzelne Maßnahme rechnet der Förderrechner nach, wenn Sie unter „Weitere Angaben“ die Wohneinheiten im Gebäude eintragen.
Wer den Antrag für die Gemeinschaft stellt
Antragsteller ist die Eigentümergemeinschaft, und für sie handelt die Verwaltung. Bei BAFA und KfW unterscheidet sich der Weg in Einzelheiten.
| Was | BAFA: Hülle, Lüftung, Baubegleitung | KfW: Heizung, Programm 458 |
|---|---|---|
| Antragsteller | die WEG | die WEG mit einem gemeinsamen Basisantrag |
| Wer den Antrag stellt | die Verwaltung mit einer BAFA-Vollmacht | die Verwaltung, bei einer Verwalter-Gesellschaft eine laut Register vertretungsberechtigte Person |
| Nachweis | BAFA-Vollmacht; Bescheide und Rückfragen gehen an die Verwaltung | Protokoll der Verwalterbestellung; Untervollmachten erkennt die KfW nicht an |
| Ohne bestellte Verwaltung | eine bevollmächtigte Person mit BAFA-Vollmacht | eine bevollmächtigte Eigentümerin oder ein bevollmächtigter Eigentümer |
Den Antrag stellt die Verwaltung im Portal selbst. Von uns bekommt sie dafür die TPB-ID oder die BzA-ID und eine Anleitung zu jedem Schritt. Auf Wunsch gehen wir den Antrag am Telefon mit ihr durch.
Verwalten Sie Mietshäuser eines Unternehmens, gilt ein anderer Weg. Beim BAFA kann die Verwaltung mit einer Vollmacht des Eigentümers beantragen. Bei der KfW stellt eine vertretungsberechtigte Person des Eigentümers den Antrag selbst. Für diese Häuser gilt die Förderung für Unternehmen und Bestandshalter.
Was am Gemeinschaftseigentum gefördert wird
Gefördert werden Arbeiten an der Gebäudehülle, an der Lüftung und der Tausch der zentralen Heizung. Bei Arbeiten am ganzen Haus zählen alle Wohnungen für die Höchstgrenze.
- Dach, Fassade, Kellerdecke: Das BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 %. Gerechnet wird mit allen Wohnungen des Hauses.
- Fenster: Auch hier zahlt das BAFA 15 %, mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 %. Tauscht die Gemeinschaft nur die Fenster einzelner Wohnungen, zählen für die Grenze nur diese Wohnungen.
- Lüftung: Lüftungsanlagen fördert das BAFA ebenfalls mit 15 %, mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 %. Sie zählen zur selben Jahresgrenze wie die Hülle.
- Zentrale Heizung: Die KfW zahlt der Gemeinschaft 30 % Grundförderung. Ab 6 Wohnungen gehört die Optimierung des Verteilsystems mit hydraulischem Abgleich zum geförderten Heizungstausch, als eigene BAFA-Maßnahme gibt es sie nur bis 5 Wohnungen.
- Mehraufwand der Verwaltung: Zusätzliche Kosten der Verwaltung für den Beschluss, den Antrag und die Abwicklung der Förderzusage zählen zu den förderfähigen Kosten.
Gehört eine Etagenheizung zum Sondereigentum, stellt der Eigentümer der Wohnung den Antrag selbst. Die Höchstgrenze des Hauses verteilt sich dann zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen. In einem Haus mit 10 Wohnungen sind das 13.500 € förderfähige Kosten je Wohnung, mit 30 % Grundförderung 4.050 €. Wohnt der Eigentümer selbst in der Wohnung, kommen je nach alter Heizung und Einkommen Boni hinzu.
Heizungstausch mit Basisantrag und Zusatzanträgen
Bei der KfW läuft der Antrag für die Heizung der Gemeinschaft in zwei Stufen. Die Verwaltung stellt den Basisantrag mit 30 % Grundförderung für das ganze Haus. Eigentümer, die in ihrer Wohnung selbst wohnen, beantragen die Boni mit eigenen Zusatzanträgen.
Das Beispiel rechnet mit einem Haus mit 10 Wohnungen, von denen drei ihre Eigentümer selbst bewohnen. Eine alte Ölzentralheizung wird durch eine Wärmepumpe für mindestens 135.000 € ersetzt, und der Basisantrag geht bis zum 31.01.2027 ein.
| Antrag | Wer ihn stellt | Rechenweg | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Basisantrag | Verwaltung für die WEG | 30 % von 135.000 € | 40.500 € |
| Drei Zusatzanträge, Klimageschwindigkeits-Bonus | die drei selbst nutzenden Eigentümer | 16 Prozentpunkte auf 3 × 13.500 € = 40.500 € | 6.480 € |
| Zusammen | 46.980 € |
Je selbst bewohnter Wohnung zählen 13.500 €. Liegt das Haushaltseinkommen über 50.000 €, bringt der Zusatzantrag 2.160 €. Bei einem Einkommen bis 30.000 € steigt der Satz für die Wohnung auf 80 %, und der Zusatzantrag bringt 6.750 €. Vermietete Wohnungen bekommen die Grundförderung über den Basisantrag.
Für die Werte zählt der Tag, an dem der Basisantrag bei der KfW eingeht. Geht er bis zum 31.01.2027 ein, gelten die heutigen Sätze auch für Zusatzanträge, die die Eigentümer erst danach stellen. Bei einem Basisantrag ab dem 01.02.2027 wären es im Beispiel 40.275 € Grundförderung, und der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt auf 12 Prozentpunkte. Für eine Wärmepumpe sind ab dem 1. Quartal 2027 voraussichtlich 15 % Grundförderung vorgesehen, Geräte aus der EU bekommen 15 Prozentpunkte mehr.
Für die Zusatzanträge gelten feste Regeln, die die Verwaltung den Eigentümern früh mitteilen sollte:
- Der Zusatzantrag muss spätestens 6 Monate nach der Zusage des Basisantrags gestellt sein, und zwar bevor die Verwaltung die Nachweise zum Basisantrag einreicht.
- Jeder Eigentümer braucht dafür die Zuschussreferenz und die BzA-ID, beides gibt die Verwaltung weiter.
- Meldebestätigung und Grundbuchauszug, für den Einkommens-Bonus auch die Einkommensteuerbescheide, reicht jeder Eigentümer spätestens 6 Monate nach der Auszahlungsbestätigung des Basisantrags ein.
Die Rechnungen gehören nur zum Basisantrag. Ab 15.000 € Zuschuss weist die Verwaltung nach, dass die WEG Inhaberin des Kontos ist. Eine WEG ohne eigene Steuernummer gibt eine Pseudosteuernummer an. Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung stellt Alfred Hanus als Energieeffizienz-Experte aus. Alle Sätze und Grenzen stehen bei der Heizungsförderung KfW 458.
Förderübersicht für die Eigentümerversammlung
Für den Beschluss bekommen Sie von uns eine Förderübersicht, die Sie der Einladung beilegen können. Sie zeigt für jede Maßnahme, womit die Gemeinschaft rechnen kann:
- Förderweg und Satz, BAFA oder KfW
- Höchstgrenze des Gebäudes und Zuschuss in Euro, gerechnet mit den vorliegenden Angeboten
- Eigenanteil der Gemeinschaft an unserem Honorar nach Förderung
- Reihenfolge von Beschluss, Auftrag mit Förderbedingung und Antrag
- Hinweise für selbst nutzende Eigentümer zu Zusatzantrag und Unterlagen
- Fristen nach dem Bescheid
Die Übersicht enthält die Zahlen und den Ablauf der Förderung. Den Wortlaut des Beschlusses und Fragen zum Wohnungseigentumsrecht klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
Soll die Gemeinschaft die höheren Grenzen mit Sanierungsfahrplan nutzen, muss der Fahrplan für das Gebäude beim Antrag vorliegen und die Maßnahme enthalten. Das BAFA fördert ihn bei einer WEG mit 50 % des Beratungshonorars, höchstens 850 €. Für die Erläuterung des Fahrplans in der Eigentümerversammlung übernimmt es einmalig das Honorar bis 250 €.
Mehrere Objekte über einen Ansprechpartner
Betreuen Sie mehrere Gemeinschaften, laufen alle Objekte bei uns über einen Ansprechpartner im Förderteam.
- Eine Anfrage für alle Objekte: Sie füllen das Formular einmal aus und laden danach Angebote und Objektdaten über Ihren persönlichen Upload-Link hoch.
- Grenzen je Gebäude: Jedes Haus hat eigene Höchstgrenzen, auch wenn eine Gemeinschaft mehrere Gebäude besitzt. Wir rechnen jedes Gebäude einzeln.
- Ein Experte für alle Unterlagen: TPB, TPN, BzA und BnD bestätigt Alfred Hanus, Ingenieur und Energieeffizienz-Experte der dena-Liste, Nr. 063188. Vorher gehen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater die Angebote, Fotos und Rechnungen jedes Objekts durch.
- Bundesweit: Wir betreuen Gemeinschaften in ganz Deutschland. Angebote, Fotos vom Bau und Rechnungen laden Sie je Objekt über Ihren Upload-Link hoch.
Verwalten Sie auch Büro- oder Geschäftshäuser, rechnet das BAFA dort nach der Nettogrundfläche und zahlt für Hülle und Anlagentechnik bis zu 75 € je m² im Jahr. Für diese Gebäude gilt die Förderung für Nichtwohngebäude.
Fristen je Objekt im Blick
Nach dem Bescheid laufen für jedes Objekt eigene Fristen. Wir führen sie je Objekt mit und sagen Ihnen rechtzeitig, welcher Nachweis als Nächstes fällig ist.
| Frist | Dauer | Programm |
|---|---|---|
| TPB-ID im Antrag verwenden | höchstens 2 Monate nach Erstellung | BAFA |
| Arbeiten umsetzen | 36 Monate ab Bescheid oder Zusage | BAFA und KfW |
| Zusatzanträge der Selbstnutzer | spätestens 6 Monate nach Zusage des Basisantrags | KfW |
| Verwendungsnachweis | innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss, spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums | BAFA |
| TPN-ID im Verwendungsnachweis verwenden | höchstens 2 Monate nach Erstellung | BAFA |
| Nachweise zu den Zusatzanträgen | spätestens 6 Monate nach der Auszahlungsbestätigung des Basisantrags | KfW |
| Unterlagen aufbewahren | 10 Jahre | BAFA und KfW |
Geht der Verwendungsnachweis beim BAFA zu spät ein, entfällt der Anspruch auf Auszahlung.
Ablauf für eine Gemeinschaft
Die Verwaltung entscheidet und stellt die Anträge, wir liefern Zahlen, Unterlagen und Anleitungen.
| Schritt | Verwaltung | ENERGIEWERT |
|---|---|---|
| 1. Anfrage | füllt das Formular aus und lädt die Angebote über den Upload-Link hoch | prüft die Angebote kostenlos auf Förderfähigkeit, Rückmeldung am nächsten Werktag |
| 2. Eigentümerversammlung | legt die Förderübersicht der Einladung bei, die Gemeinschaft beschließt | erstellt die Förderübersicht je Maßnahme |
| 3. Unterlagen | beauftragt uns für das Objekt | erstellt TPB oder BzA, die Verwaltung bekommt die ID für den Antrag |
| 4. Auftrag und Antrag | vergibt den Auftrag mit Förderbedingung und voraussichtlichem Ausführungstermin, stellt danach den Antrag im BAFA-Portal oder in „Meine KfW“ | sagt, was im Auftrag stehen muss, und schickt die Anleitung zum Antrag |
| 5. Ausführung | gibt Fotos vom Bau über den Upload-Link weiter, solange Dämmung und Anschlüsse sichtbar sind | prüft die Fotos im Rahmen der Baubegleitung |
| 6. Nachweis und Auszahlung | lädt die Rechnungen hoch und reicht Verwendungsnachweis oder Nachweise ein | erstellt TPN oder BnD und behält die Fristen im Blick |
Der Auftrag an den Handwerksbetrieb braucht die Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird. Ohne sie gilt schon der unterschriebene Auftrag als Beginn des Vorhabens, und die Förderung für diese Maßnahme ist verloren.
Was die Begleitung kostet
Je BAFA-Antrag beginnt der Eigenanteil der Gemeinschaft nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Unser Honorar je Antrag liegt bei mindestens 800 € netto (952 € inkl. USt.), das BAFA bezuschusst es zur Hälfte als Fachplanung und Baubegleitung. Bei einer Sanierung am ganzen Haus steigt das Honorar mit der Investitionssumme. So sieht die Rechnung für ein Haus mit 10 Wohnungen aus, wenn die Gemeinschaft Fassade und Fenster für 270.000 € mit Sanierungsfahrplan erneuert:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| BAFA-Zuschuss für Fassade und Fenster | 47.150 € |
| Unser Honorar | 8.100 € inkl. USt. |
| Zuschuss auf das Honorar | 4.050 € |
| Eigenanteil der Gemeinschaft am Honorar | 4.050 € |
| Vorteil nach Eigenanteil | 43.100 € |
Gerechnet ist für eine Gemeinschaft ohne Vorsteuerabzug, bei der die Bruttokosten förderfähig sind. Beim Heizungsantrag zählt unser Honorar als Nebenkosten der Heizung und wird mit ihrem Satz gefördert, solange die Höchstgrenze nicht ausgeschöpft ist. Die Rechnung für einen BAFA-Antrag kommt, nachdem er beim BAFA eingegangen ist. Für Verwaltungen mit mehreren Objekten nennen wir die Konditionen im Angebot. Was jedes Paket enthält, steht beim Förderservice für KfW und BAFA, die einzelnen Beträge bei den Preisen.
Förderung für Ihre Objekte anfragen
Füllen Sie das Formular auf dieser Seite mit Ihrer Verwaltung und den geplanten Maßnahmen aus. Danach bekommen Sie einen persönlichen Upload-Link für Angebote und Objektdaten. Auf jedes hochgeladene Angebot melden wir uns am nächsten Werktag und sagen Ihnen, ob die Maßnahme förderfähig ist und mit welchem Betrag die Gemeinschaft rechnen kann. Rückfragen zu einem Objekt klären Sie mit uns unter 030 4243 2999, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Gehört ein Mehrfamilienhaus nur einem Eigentümer, stellt er die Anträge selbst, wie bei der Förderung für Mehrfamilienhäuser beschrieben.






