Bevor Sie beim Handwerker unterschreiben, sollte feststehen, ob das Angebot die Vorgaben der Förderung erfüllt. Sie füllen dazu das Formular aus und laden das Angebot danach über Ihren persönlichen Link hoch. Unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater prüfen es kostenlos und antworten am nächsten Werktag. Beim BAFA geht es am Einfamilienhaus um bis zu 10.500 € im Jahr, bei der KfW um bis zu 22.400 € für eine neue Heizung. Sie erfahren, ob das Angebot förderfähig ist, welcher Betrag dafür zu erwarten ist und was der Handwerker ändern sollte.
Was wir im Angebot prüfen
Wir prüfen die technischen Werte, die förderfähigen Posten und die Angaben zu Ihnen und zum Gebäude. Bei Fenstern, Türen und Dämmung entscheidet der U-Wert, bei der Heizung der hydraulische Abgleich.
Die technischen Mindestwerte für Wohngebäude stehen in der Förderrichtlinie. Diese Werte gleichen wir mit dem Angebot ab:
| Bauteil | Vorgabe |
|---|---|
| Fenster, Balkon- und Terrassentüren | Uw höchstens 0,95 W/(m²K) |
| Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren | höchstens 1,1 W/(m²K) |
| Dachflächenfenster | höchstens 1,0 W/(m²K) |
| Ertüchtigung vorhandener Fenster | höchstens 1,3 W/(m²K) |
| Haustür, Außentüren beheizter Räume | höchstens 1,3 W/(m²K) |
| Außenwand | höchstens 0,20 W/(m²K) |
| Dach, oberste Geschossdecke, Flachdach | höchstens 0,14 W/(m²K) |
| Dachgauben | höchstens 0,20 W/(m²K) |
| Kellerdecke | höchstens 0,25 W/(m²K) |
| Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk | Wärmeleitfähigkeit höchstens 0,035 W/(mK) |
Die Werte gelten nach der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026.
Neben den Werten schauen wir auf den Umfang. Jede Maßnahme braucht förderfähige Kosten von mindestens 300 € brutto. Bei der Gebäudehülle gelten beim Einfamilienhaus ohne Sanierungsfahrplan höchstens 30.000 € im Jahr als förderfähig, darauf zahlt das BAFA 15 %, also bis zu 4.500 €. Mit Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €, und auf den Teil über 30.000 € gibt es bis zu 20 %, zusammen bis zu 10.500 € im Jahr. Bei der Heizung sind am Einfamilienhaus bis zu 28.000 € förderfähig. Zu einem Angebot für eine neue Heizung gehört der hydraulische Abgleich nach Verfahren B, denn er ist Voraussetzung für den Zuschuss der KfW.
Welche Angaben ins Angebot gehören
Die Angaben im Angebot bestimmen, wie später die Rechnung aussieht. Das BAFA erkennt nur Rechnungen mit vollständigen Angaben an, deshalb achten wir schon im Angebot darauf.
- Ihr Name als künftiger Antragsteller und die Adresse des Gebäudes
- jede Maßnahme als eigene Position, etwa Fenster getrennt von der Haustür
- Produkt und U-Wert je Bauteil, bei Dämmung Dämmstoff und Dicke
- Arbeitsleistung und Material mit Preisen
- bei der Heizung der hydraulische Abgleich als eigene Position
Fehlt etwas davon, schreiben wir Ihnen, was der Handwerker ergänzen soll. Das geänderte Angebot laden Sie über denselben Link hoch, und wir prüfen es noch einmal. Handwerksbetriebe können diese Prüfung über den Förderservice für Fachbetriebe an ihre Kunden weitergeben, mit einer eigenen Seite und ihrem Logo.
Wer das Angebot prüft
Ihr Angebot sehen Förderexperten und Energieberater durch, die bei uns fest angestellt sind. Sie gleichen jede Position mit den Vorgaben der Richtlinie ab und schreiben Ihnen die Rückmeldung. Wenn Sie uns beauftragen, bestätigt Alfred Hanus die Werte mit der technischen Projektbeschreibung. Er ist Ingenieur und als Energieeffizienz-Experte in der Liste der dena eingetragen, mehr dazu beim Experten der dena-Liste.
Was Sie zurückbekommen
Am nächsten Werktag nach dem Hochladen erhalten Sie eine Antwort per E-Mail. Sie enthält vier Punkte:
- ob jede Maßnahme im Angebot förderfähig ist
- den Zuschuss in Euro, den Sie erwarten können
- was im Angebot fehlt oder geändert werden sollte
- den nächsten Schritt und Ihren Eigenanteil nach Förderung
Ein Beispiel: Ein Angebot über drei Fenster und eine Haustür für 10.000 € erfüllt die Werte. Die Rückmeldung nennt dann diese Rechnung:
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Kosten laut Angebot | 10.000 € |
| Zuschuss des BAFA, 15 % | 1.500 € |
| Honorar inkl. USt. | 952 € |
| Zuschuss des BAFA auf das Honorar | 476 € |
| Ihr Eigenanteil am Honorar (400 € netto) | 476 € |
| Ihnen bleiben (1.500 € − 952 € + 476 €) | 1.024 € |
Bevor Sie unterschreiben
Ein unterschriebenes Angebot ist ein Vertrag. Unterschreiben Sie es vor dem Antrag mit der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird, und mit dem voraussichtlichen Datum der Arbeiten, sonst gibt es keinen Zuschuss.
Wenn das Angebot passt
Passt das Angebot, können Sie uns direkt mit dem Antrag beauftragen. Für Fenster, Türen und Dämmung erstellen wir die technische Projektbeschreibung (TPB), für die Heizung die Bestätigung zum Antrag. Was alles dazugehört, beschreibt der Förderservice für BAFA, KfW und Steuer, die Kosten stehen unter Preise je Paket. Andere Beträge rechnen Sie im Förderrechner nach.
Angebot kostenlos prüfen lassen
Füllen Sie das Formular auf dieser Seite aus, mit Maßnahme, Gebäude, Nutzung, ungefährer Angebotssumme und Ort des Gebäudes. Anschließend bekommen Sie den Link, über den Sie das Angebot als PDF, Scan oder Foto hochladen. Bei Fragen zum Angebot erreichen Sie uns unter 030 4243 2999.






