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Energieberatung

Handwerkerangebot kostenlos auf Förderfähigkeit für BAFA und KfW prüfen lassen

Unsere Förderexperten prüfen Ihr Handwerkerangebot kostenlos für BAFA und KfW. Am Einfamilienhaus zahlt das BAFA für Fenster, Dach und Dämmung bis zu 10.500 € im Jahr.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 18. Oktober 2026

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Welche Maßnahme planen Sie?

Eine Auswahl genügt.

Um welches Gebäude geht es?

Davon hängen die Höchstgrenzen der Förderung ab.

Wer nutzt das Gebäude?

Davon hängen Boni bei der Heizungsförderung ab.

Wie hoch ist das Angebot ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Wie weit sind Sie?

Damit wir wissen, wie eilig es ist.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag mit einer Einschätzung zur Förderung.

Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Oder rufen Sie an: 030 4243 2999, Mo–Fr 8–18 Uhr

Hand hält ein Angebot neben dem Querschnitt eines Kunststofffensters mit Dreifachverglasung
Inhalt dieser Seite
  1. Was wir im Angebot prüfen
  2. Welche Angaben ins Angebot gehören
  3. Wer das Angebot prüft
  4. Was Sie zurückbekommen
  5. Bevor Sie unterschreiben
  6. Wenn das Angebot passt
  7. Angebot kostenlos prüfen lassen

Bevor Sie beim Handwerker unterschreiben, sollte feststehen, ob das Angebot die Vorgaben der Förderung erfüllt. Sie füllen dazu das Formular aus und laden das Angebot danach über Ihren persönlichen Link hoch. Unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater prüfen es kostenlos und antworten am nächsten Werktag. Beim BAFA geht es am Einfamilienhaus um bis zu 10.500 € im Jahr, bei der KfW um bis zu 22.400 € für eine neue Heizung. Sie erfahren, ob das Angebot förderfähig ist, welcher Betrag dafür zu erwarten ist und was der Handwerker ändern sollte.

Was wir im Angebot prüfen

Wir prüfen die technischen Werte, die förderfähigen Posten und die Angaben zu Ihnen und zum Gebäude. Bei Fenstern, Türen und Dämmung entscheidet der U-Wert, bei der Heizung der hydraulische Abgleich.

Die technischen Mindestwerte für Wohngebäude stehen in der Förderrichtlinie. Diese Werte gleichen wir mit dem Angebot ab:

Bauteil Vorgabe
Fenster, Balkon- und Terrassentüren Uw höchstens 0,95 W/(m²K)
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren höchstens 1,1 W/(m²K)
Dachflächenfenster höchstens 1,0 W/(m²K)
Ertüchtigung vorhandener Fenster höchstens 1,3 W/(m²K)
Haustür, Außentüren beheizter Räume höchstens 1,3 W/(m²K)
Außenwand höchstens 0,20 W/(m²K)
Dach, oberste Geschossdecke, Flachdach höchstens 0,14 W/(m²K)
Dachgauben höchstens 0,20 W/(m²K)
Kellerdecke höchstens 0,25 W/(m²K)
Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk Wärmeleitfähigkeit höchstens 0,035 W/(mK)

Die Werte gelten nach der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026.

Neben den Werten schauen wir auf den Umfang. Jede Maßnahme braucht förderfähige Kosten von mindestens 300 € brutto. Bei der Gebäudehülle gelten beim Einfamilienhaus ohne Sanierungsfahrplan höchstens 30.000 € im Jahr als förderfähig, darauf zahlt das BAFA 15 %, also bis zu 4.500 €. Mit Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €, und auf den Teil über 30.000 € gibt es bis zu 20 %, zusammen bis zu 10.500 € im Jahr. Bei der Heizung sind am Einfamilienhaus bis zu 28.000 € förderfähig. Zu einem Angebot für eine neue Heizung gehört der hydraulische Abgleich nach Verfahren B, denn er ist Voraussetzung für den Zuschuss der KfW.

Welche Angaben ins Angebot gehören

Die Angaben im Angebot bestimmen, wie später die Rechnung aussieht. Das BAFA erkennt nur Rechnungen mit vollständigen Angaben an, deshalb achten wir schon im Angebot darauf.

  • Ihr Name als künftiger Antragsteller und die Adresse des Gebäudes
  • jede Maßnahme als eigene Position, etwa Fenster getrennt von der Haustür
  • Produkt und U-Wert je Bauteil, bei Dämmung Dämmstoff und Dicke
  • Arbeitsleistung und Material mit Preisen
  • bei der Heizung der hydraulische Abgleich als eigene Position

Fehlt etwas davon, schreiben wir Ihnen, was der Handwerker ergänzen soll. Das geänderte Angebot laden Sie über denselben Link hoch, und wir prüfen es noch einmal. Handwerksbetriebe können diese Prüfung über den Förderservice für Fachbetriebe an ihre Kunden weitergeben, mit einer eigenen Seite und ihrem Logo.

Wer das Angebot prüft

Ihr Angebot sehen Förderexperten und Energieberater durch, die bei uns fest angestellt sind. Sie gleichen jede Position mit den Vorgaben der Richtlinie ab und schreiben Ihnen die Rückmeldung. Wenn Sie uns beauftragen, bestätigt Alfred Hanus die Werte mit der technischen Projektbeschreibung. Er ist Ingenieur und als Energieeffizienz-Experte in der Liste der dena eingetragen, mehr dazu beim Experten der dena-Liste.

Was Sie zurückbekommen

Am nächsten Werktag nach dem Hochladen erhalten Sie eine Antwort per E-Mail. Sie enthält vier Punkte:

  1. ob jede Maßnahme im Angebot förderfähig ist
  2. den Zuschuss in Euro, den Sie erwarten können
  3. was im Angebot fehlt oder geändert werden sollte
  4. den nächsten Schritt und Ihren Eigenanteil nach Förderung

Ein Beispiel: Ein Angebot über drei Fenster und eine Haustür für 10.000 € erfüllt die Werte. Die Rückmeldung nennt dann diese Rechnung:

Rechenschritt Betrag
Kosten laut Angebot 10.000 €
Zuschuss des BAFA, 15 % 1.500 €
Honorar inkl. USt. 952 €
Zuschuss des BAFA auf das Honorar 476 €
Ihr Eigenanteil am Honorar (400 € netto) 476 €
Ihnen bleiben (1.500 € − 952 € + 476 €) 1.024 €

Bevor Sie unterschreiben

Ein unterschriebenes Angebot ist ein Vertrag. Unterschreiben Sie es vor dem Antrag mit der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird, und mit dem voraussichtlichen Datum der Arbeiten, sonst gibt es keinen Zuschuss.

Wenn das Angebot passt

Passt das Angebot, können Sie uns direkt mit dem Antrag beauftragen. Für Fenster, Türen und Dämmung erstellen wir die technische Projektbeschreibung (TPB), für die Heizung die Bestätigung zum Antrag. Was alles dazugehört, beschreibt der Förderservice für BAFA, KfW und Steuer, die Kosten stehen unter Preise je Paket. Andere Beträge rechnen Sie im Förderrechner nach.

Angebot kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie das Formular auf dieser Seite aus, mit Maßnahme, Gebäude, Nutzung, ungefährer Angebotssumme und Ort des Gebäudes. Anschließend bekommen Sie den Link, über den Sie das Angebot als PDF, Scan oder Foto hochladen. Bei Fragen zum Angebot erreichen Sie uns unter 030 4243 2999.

Kostet die Prüfung meines Angebots etwas?

Die erste Prüfung, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, kostet nichts. Ein Honorar entsteht erst, wenn Sie uns mit dem Förderantrag beauftragen.

Wie bekommen Sie mein Angebot?

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, schicken wir Ihnen einen persönlichen Upload-Link. Darüber laden Sie das Angebot als PDF, Scan oder gut lesbares Foto hoch, auch mit mehreren Seiten.

Wer prüft mein Angebot?

Geprüft wird es von unseren festangestellten Förderexperten und Energieberatern. Beauftragen Sie uns danach, bestätigt Alfred Hanus als Energieeffizienz-Experte die Werte in der technischen Projektbeschreibung.

Was passiert, wenn ein U-Wert nicht reicht?

Wir schreiben Ihnen, welcher Wert gefordert ist und bei welcher Position er fehlt. Ihr Handwerker kann dann ein anderes Produkt anbieten, und wir prüfen das neue Angebot.

Prüfen Sie auch Angebote für eine Wärmepumpe?

Ja. Bei der Heizung prüfen wir die förderfähigen Kosten, den hydraulischen Abgleich und welche Boni in Frage kommen. Gefördert wird dort über die KfW, im Einfamilienhaus mit bis zu 22.400 €.

Darf ich das Angebot schon unterschreiben?

Ja, wenn der Vertrag die Bedingung enthält, dass die Förderung zugesagt wird, und den voraussichtlichen Termin der Arbeiten nennt. Ohne die Bedingung zählt Ihre Unterschrift als Beginn des Vorhabens, und der Zuschuss ist verloren.

Was steht in Ihrer Rückmeldung?

Sie erfahren, ob die Maßnahmen förderfähig sind, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können und was im Angebot fehlt. Dazu nennen wir den nächsten Schritt und Ihren Eigenanteil nach Förderung.

Gilt die Prüfung auch für Mehrfamilienhäuser und Firmengebäude?

Ja. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die Höchstgrenzen mit der Zahl der Wohnungen, mit 10 Wohnungen zahlt das BAFA bis zu 47.150 € im Jahr. Für Nichtwohngebäude gilt bei der Gebäudehülle eine Grenze von 500 € je m² Nettogrundfläche.

Ab welchem Betrag wird eine Maßnahme gefördert?

Eine Maßnahme muss mindestens 300 € brutto kosten, damit sie gefördert werden kann. Ob sich der Antrag mit unserem Honorar rechnet, sagen wir Ihnen in der Rückmeldung mit einem Betrag in Euro.

Kostenlos und unverbindlich

Förderung kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

Ihre Anfrage

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Ihr Vorhaben
Ihre Kontaktdaten

Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für SieWir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

  • Ihr Handwerkerangebot wird kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
Ihr Ansprechpartner
Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
Mo–Fr 8–18 Uhr030 4243 2999
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