Nach der Förderung tragen Sie für einen Förderantrag beim BAFA einen Eigenanteil ab 400 € netto
(ab 476 € inkl. USt.). Darin sind Angebotsprüfung, technische Unterlagen, Baubegleitung und der Nachweis nach dem Umbau enthalten.
Die Maßnahme selbst fördert das BAFA am Einfamilienhaus mit bis zu 10.500 € im Jahr, wenn ein Sanierungsfahrplan
vorliegt, sonst mit bis zu 4.500 €. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, prüfen wir vorher kostenlos.
Ihr Eigenanteil je Paket
In allen drei Paketen beginnt Ihr Eigenanteil nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Bei der
Heizung gilt das, solange Heizung und Honorar unter der Höchstgrenze bleiben und Ihr Fördersatz mindestens 50 %
beträgt.
| Paket |
Ihr Eigenanteil |
Honorar |
Förderung auf das Honorar |
| Förderantrag BAFA |
ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.) |
ab 800 € netto (952 € inkl. USt.) |
50 % vom BAFA als Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung |
| KfW-Heizungsförderung |
ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.) bei einem Fördersatz ab 50 % |
800 € netto (952 € inkl. USt.) |
Fördersatz der Heizung, solange Heizung und Honorar unter der Höchstgrenze bleiben |
| Steuerbonus mit Begleitung ab dem Angebot |
400 € netto (476 € inkl. USt.) |
800 € netto (952 € inkl. USt.) |
50 % mindern die Einkommensteuer |
Schöpft die Heizung allein die Höchstgrenze aus, tragen Sie die 952 € selbst. Der Eigenanteil beim Steuerbonus gilt für
die Begleitung ab dem Angebot. Prüfen wir schon fertige Arbeiten und stellen die Bescheinigung aus, beträgt das Honorar
800 € netto (952 € inkl. USt.), und 20 % davon mindern als Teil der Sanierungskosten Ihre Einkommensteuer. Was zu jedem Paket gehört, beschreibt
der Förderservice für KfW und BAFA im Einzelnen.
Sehr große Vorhaben auf mehrere Jahre verteilen
Die Höchstgrenzen des BAFA gelten je Gebäude und Kalenderjahr. Liegt Ihre Investition deutlich über der Grenze,
lohnt es sich, die Sanierung auf mehrere Kalenderjahre aufzuteilen, etwa das Dach in diesem und die Fassade im
nächsten Jahr. Am Einfamilienhaus sind dann in jedem Kalenderjahr bis zu 10.500 € möglich, ohne
Sanierungsfahrplan bis zu 4.500 € je Jahr.
Für die Heizung gilt das nicht, ihre Grenze bezieht sich auf das Gebäude insgesamt. Wie sich Ihr Vorhaben sinnvoll
aufteilen lässt, besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Was das BAFA auf das Honorar zahlt
Beim BAFA-Antrag gilt unser Honorar als Fachplanung und Baubegleitung, und dafür zahlt das BAFA 50 %. Die Grenze
hängt von der Größe des Gebäudes ab.
| Gebäude |
Förderfähig höchstens |
Zuschuss höchstens |
| Ein- und Zweifamilienhaus |
5.000 € |
2.500 € |
| ab 3 Wohnungen |
2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 € |
1.000 € je Wohnung, höchstens 10.000 € |
| Nichtwohngebäude |
5 € je m² Nettogrundfläche, höchstens 20.000 € |
die Hälfte davon |
Die Grenzen stammen aus der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026. Der Zuschuss setzt voraus, dass
unser Honorar schon im Antrag steht, darum kümmern wir uns mit der TPB. Unternehmen mit Vorsteuerabzug bekommen den
Zuschuss auf den Nettobetrag, ihr Anteil beginnt bei 400 € netto. Für Unternehmen und Bestandshalter mit
mehreren Gebäuden planen wir die Anträge je Gebäude und Kalenderjahr.
Wie viel vom Honorar nach BAFA-Zuschuss, KfW-Förderung oder Steuerbonus bei Ihnen bleibt, steht mit Rechenbeispielen
bei den Kosten für den Energieberater.
Heizung: Honorar mit dem Fördersatz der Heizung
Bei der Heizung wird unser Honorar von 952 € inkl. USt. mit dem Fördersatz der Heizung gefördert. Es zählt zu den
Kosten der Heizung, die für die erste Wohnung bis 28.000 € förderfähig sind. Bleiben Heizung und Honorar zusammen unter
dieser Grenze und liegt Ihr Fördersatz bei mindestens 50 %, beginnt Ihr Eigenanteil bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Die KfW zahlt für eine neue Heizung im Einfamilienhaus bis zu 22.400 €. Diesen
Betrag gibt es im selbst bewohnten Haus beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung und mit einem zu
versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €.
Kostet die Wärmepumpe 35.000 €, ist die Grenze schon ausgeschöpft, und Sie tragen die 952 € selbst. Im selbst
bewohnten Haus mit alter Ölheizung und einem Einkommen über 50.000 € zahlt die KfW dann 12.880 €, nach dem Honorar
bleiben Ihnen 11.928 €. Mehr zur Heizung steht beim KfW-Programm 458 und zur BzA.
Steuerbonus: Honorar für Begleitung und Bescheinigung
Wohnen Sie selbst im Haus, nutzen statt des Zuschusses den Steuerbonus und lassen die Arbeiten ab dem Angebot von
uns begleiten, mindern 50 % unseres Honorars Ihre Einkommensteuer. Bei 952 € sind
das 476 €, Ihr Eigenanteil liegt also bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Der Bonus auf die Sanierung selbst beträgt bis zu 40.000 €
je Objekt, und Sie machen ihn erst mit der Steuererklärung geltend. Die Ermäßigung wirkt nur bis zur Höhe der
Steuer, die Sie tatsächlich zahlen. Wie der Bonus berechnet wird, steht auf der
Seite zum Steuerbonus, was in der Bescheinigung steht, unter
35c-Bescheinigung.
Fertige Arbeiten prüfen und bescheinigen. Sind Wärmepumpe, Fenster oder Dämmung schon eingebaut, prüfen wir
Rechnungen und Nachweise für jede Maßnahme. Das Ergebnis lautet förderfähig nachgewiesen, Nachweise fehlen oder
nicht förderfähig, fehlende Unterlagen bekommen Sie als Liste. Sind die Voraussetzungen erfüllt und ist die
Einkommensteuererklärung für das Jahr der Arbeiten noch nicht abgegeben, stellen wir die Bescheinigung aus; ist sie
schon beim Finanzamt, prüfen wir im Einzelfall. Die erste Durchsicht kostet nichts. Für Prüfung und Bescheinigung
berechnen wir danach 800 € netto (952 € inkl. USt.), das Honorar gehört dann zu den Sanierungskosten und mindert
mit 20 % Ihre Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre.
Wann Sie bezahlen
Beim BAFA-Paket bekommen Sie die Rechnung, sobald Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist. Bezahlen Sie per
Überweisung, bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen. Das BAFA erkennt nur unbare Zahlungen an, die nach dem
Antrag geleistet wurden. Die erste Prüfung Ihres Vorhabens kostet nichts, ein Honorar entsteht erst mit Ihrem
Auftrag.
Beauftragen Sie uns über das Formular, am Telefon oder per E-Mail, steht Ihnen als Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht
zu. Die Widerrufsbelehrung bekommen Sie, bevor Sie den Auftrag erteilen. Sollen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist
mit der Arbeit beginnen, bestätigen Sie uns das ausdrücklich.
Was Ihnen nach allen Kosten bleibt
Ob sich ein Antrag lohnt, zeigt der Betrag nach Zuschuss, Honorar und Zuschuss auf das Honorar. Die Beispiele gelten
für ein Einfamilienhaus und Privatkunden.
| Vorhaben |
Kosten |
Zuschuss |
Honorar |
Zuschuss aufs Honorar |
Ihnen bleiben |
| Kellerdecke dämmen |
6.000 € |
900 € |
952 € |
476 € |
424 € |
| 3 Fenster und Haustür |
10.000 € |
1.500 € |
952 € |
476 € |
1.024 € |
| Fenster im ganzen Haus |
20.000 € |
3.000 € |
952 € |
476 € |
2.524 € |
| Dach und Fassade, ohne iSFP |
80.000 € |
4.500 € |
2.400 € |
1.200 € |
3.300 € |
| Dach und Fassade, mit iSFP |
80.000 € |
10.500 € |
2.400 € |
1.200 € |
9.300 € |
Bei Dach und Fassade begrenzt die Höchstgrenze von 30.000 € im Jahr den Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan sind es
60.000 €. Die Kosten des Sanierungsfahrplans selbst sind in der letzten Zeile nicht enthalten. Andere Summen setzen
Sie in den Förderrechner ein, ein konkretes Angebot prüfen wir in der
Angebotsprüfung vor dem Auftrag.
Preis für Ihr Vorhaben anfragen
Tragen Sie Ihr Vorhaben in das Formular ein und laden Sie danach das Angebot Ihres Handwerkers über den Link hoch,
den wir Ihnen schicken. Wir nennen Ihnen dann Zuschuss, Honorar und Eigenanteil in Euro, am nächsten Werktag nach
dem Hochladen. Fragen zu den Preisen beantworten wir auch telefonisch unter 030 4243 2999.