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Energieberatung

Kosten für den Förderantrag: ab 400 € netto Eigenanteil (ab 476 € inkl. USt.) nach Förderung

Für Angebotsprüfung, Unterlagen, Baubegleitung und Nachweis tragen Sie nach der Förderung einen Eigenanteil. Er beginnt bei 400 € netto (476 € inkl. USt.).

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Welche Maßnahme planen Sie?

Eine Auswahl genügt.

Um welches Gebäude geht es?

Davon hängen die Höchstgrenzen der Förderung ab.

Wer nutzt das Gebäude?

Davon hängen Boni bei der Heizungsförderung ab.

Wie hoch ist das Angebot ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Wie weit sind Sie?

Damit wir wissen, wie eilig es ist.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag mit einer Einschätzung zur Förderung.

Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Oder rufen Sie an: 030 4243 2999, Mo–Fr 8–18 Uhr

Paar im Garten vor seinem sanierten Einfamilienhaus
Preise

Was der Antrag kostet

Förderantrag BAFA

Fenster, Türen, Dach, Dämmung, Lüftung, Heizungsoptimierung

ab 400 €netto Eigenanteil (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, nach Förderung)

ab 476 € inkl. USt.

Honorar ab 800 € netto (952 € inkl. USt.)

  • Kostenlose Prüfung des Handwerkerangebots auf Förderfähigkeit
  • Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
  • Anleitung und Begleitung beim Antrag im BAFA-Portal
  • Fachplanung und Baubegleitung digital
  • Technischer Projektnachweis (TPN)
  • Anleitung zum Verwendungsnachweis
Förderung prüfen lassen

KfW-Heizungsförderung

Wärmepumpe und andere neue Heizungen

ab 400 €netto Eigenanteil (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, nach Förderung)

ab 476 € inkl. USt.

Honorar 800 € netto (952 € inkl. USt.)

  • Kostenlose Prüfung des Handwerkerangebots auf Förderfähigkeit
  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Anleitung und Begleitung beim Antrag in „Meine KfW“
  • Prüfung von Rechnungen und Nachweisen nach dem Einbau
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  • Anleitung zum Einreichen der Nachweise bis zur Auszahlung
Förderung prüfen lassen

Wenn Heizung und Honorar zusammen innerhalb der förderfähigen Höchstgrenze bleiben und Ihr Fördersatz mindestens 50 % beträgt; das Honorar wird mit der Heizung gefördert.

Steuerbonus § 35c

Selbst bewohntes Wohneigentum, Gebäude älter als 10 Jahre

ab 400 €netto Eigenanteil (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, nach Steuerermäßigung)

ab 476 € inkl. USt.

Honorar ab 800 € netto (952 € inkl. USt.)

  • Kostenlose Prüfung von Angebot oder Rechnungen auf Förderfähigkeit
  • Prüfung der technischen Mindestanforderungen
  • Planerische Begleitung der Maßnahme
  • Bescheinigung nach amtlichem Muster für das Finanzamt
  • Persönlicher Upload-Link für Rechnungen und Fotos
  • Anleitung zur Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung
Förderung prüfen lassen

Bei begleiteten Arbeiten mindert die Hälfte des Honorars Ihre Einkommensteuer. Bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme; den Betrag zeigt der Förderrechner.

Förderung berechnen

Stand der Preise: Oktober 2026.

Inhalt dieser Seite
  1. Ihr Eigenanteil je Paket
  2. Sehr große Vorhaben auf mehrere Jahre verteilen
  3. Was das BAFA auf das Honorar zahlt
  4. Heizung: Honorar mit dem Fördersatz der Heizung
  5. Steuerbonus: Honorar für Begleitung und Bescheinigung
  6. Wann Sie bezahlen
  7. Was Ihnen nach allen Kosten bleibt
  8. Preis für Ihr Vorhaben anfragen

Nach der Förderung tragen Sie für einen Förderantrag beim BAFA einen Eigenanteil ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Darin sind Angebotsprüfung, technische Unterlagen, Baubegleitung und der Nachweis nach dem Umbau enthalten. Die Maßnahme selbst fördert das BAFA am Einfamilienhaus mit bis zu 10.500 € im Jahr, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt, sonst mit bis zu 4.500 €. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, prüfen wir vorher kostenlos.

Ihr Eigenanteil je Paket

In allen drei Paketen beginnt Ihr Eigenanteil nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Bei der Heizung gilt das, solange Heizung und Honorar unter der Höchstgrenze bleiben und Ihr Fördersatz mindestens 50 % beträgt.

Paket Ihr Eigenanteil Honorar Förderung auf das Honorar
Förderantrag BAFA ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.) ab 800 € netto (952 € inkl. USt.) 50 % vom BAFA als Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung
KfW-Heizungsförderung ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.) bei einem Fördersatz ab 50 % 800 € netto (952 € inkl. USt.) Fördersatz der Heizung, solange Heizung und Honorar unter der Höchstgrenze bleiben
Steuerbonus mit Begleitung ab dem Angebot 400 € netto (476 € inkl. USt.) 800 € netto (952 € inkl. USt.) 50 % mindern die Einkommensteuer

Schöpft die Heizung allein die Höchstgrenze aus, tragen Sie die 952 € selbst. Der Eigenanteil beim Steuerbonus gilt für die Begleitung ab dem Angebot. Prüfen wir schon fertige Arbeiten und stellen die Bescheinigung aus, beträgt das Honorar 800 € netto (952 € inkl. USt.), und 20 % davon mindern als Teil der Sanierungskosten Ihre Einkommensteuer. Was zu jedem Paket gehört, beschreibt der Förderservice für KfW und BAFA im Einzelnen.

Sehr große Vorhaben auf mehrere Jahre verteilen

Die Höchstgrenzen des BAFA gelten je Gebäude und Kalenderjahr. Liegt Ihre Investition deutlich über der Grenze, lohnt es sich, die Sanierung auf mehrere Kalenderjahre aufzuteilen, etwa das Dach in diesem und die Fassade im nächsten Jahr. Am Einfamilienhaus sind dann in jedem Kalenderjahr bis zu 10.500 € möglich, ohne Sanierungsfahrplan bis zu 4.500 € je Jahr.

Für die Heizung gilt das nicht, ihre Grenze bezieht sich auf das Gebäude insgesamt. Wie sich Ihr Vorhaben sinnvoll aufteilen lässt, besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

Was das BAFA auf das Honorar zahlt

Beim BAFA-Antrag gilt unser Honorar als Fachplanung und Baubegleitung, und dafür zahlt das BAFA 50 %. Die Grenze hängt von der Größe des Gebäudes ab.

Gebäude Förderfähig höchstens Zuschuss höchstens
Ein- und Zweifamilienhaus 5.000 € 2.500 €
ab 3 Wohnungen 2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 € 1.000 € je Wohnung, höchstens 10.000 €
Nichtwohngebäude 5 € je m² Nettogrundfläche, höchstens 20.000 € die Hälfte davon

Die Grenzen stammen aus der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026. Der Zuschuss setzt voraus, dass unser Honorar schon im Antrag steht, darum kümmern wir uns mit der TPB. Unternehmen mit Vorsteuerabzug bekommen den Zuschuss auf den Nettobetrag, ihr Anteil beginnt bei 400 € netto. Für Unternehmen und Bestandshalter mit mehreren Gebäuden planen wir die Anträge je Gebäude und Kalenderjahr.

Wie viel vom Honorar nach BAFA-Zuschuss, KfW-Förderung oder Steuerbonus bei Ihnen bleibt, steht mit Rechenbeispielen bei den Kosten für den Energieberater.

Heizung: Honorar mit dem Fördersatz der Heizung

Bei der Heizung wird unser Honorar von 952 € inkl. USt. mit dem Fördersatz der Heizung gefördert. Es zählt zu den Kosten der Heizung, die für die erste Wohnung bis 28.000 € förderfähig sind. Bleiben Heizung und Honorar zusammen unter dieser Grenze und liegt Ihr Fördersatz bei mindestens 50 %, beginnt Ihr Eigenanteil bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Die KfW zahlt für eine neue Heizung im Einfamilienhaus bis zu 22.400 €. Diesen Betrag gibt es im selbst bewohnten Haus beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung und mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €.

Kostet die Wärmepumpe 35.000 €, ist die Grenze schon ausgeschöpft, und Sie tragen die 952 € selbst. Im selbst bewohnten Haus mit alter Ölheizung und einem Einkommen über 50.000 € zahlt die KfW dann 12.880 €, nach dem Honorar bleiben Ihnen 11.928 €. Mehr zur Heizung steht beim KfW-Programm 458 und zur BzA.

Steuerbonus: Honorar für Begleitung und Bescheinigung

Wohnen Sie selbst im Haus, nutzen statt des Zuschusses den Steuerbonus und lassen die Arbeiten ab dem Angebot von uns begleiten, mindern 50 % unseres Honorars Ihre Einkommensteuer. Bei 952 € sind das 476 €, Ihr Eigenanteil liegt also bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Der Bonus auf die Sanierung selbst beträgt bis zu 40.000 € je Objekt, und Sie machen ihn erst mit der Steuererklärung geltend. Die Ermäßigung wirkt nur bis zur Höhe der Steuer, die Sie tatsächlich zahlen. Wie der Bonus berechnet wird, steht auf der Seite zum Steuerbonus, was in der Bescheinigung steht, unter 35c-Bescheinigung.

Fertige Arbeiten prüfen und bescheinigen. Sind Wärmepumpe, Fenster oder Dämmung schon eingebaut, prüfen wir Rechnungen und Nachweise für jede Maßnahme. Das Ergebnis lautet förderfähig nachgewiesen, Nachweise fehlen oder nicht förderfähig, fehlende Unterlagen bekommen Sie als Liste. Sind die Voraussetzungen erfüllt und ist die Einkommensteuererklärung für das Jahr der Arbeiten noch nicht abgegeben, stellen wir die Bescheinigung aus; ist sie schon beim Finanzamt, prüfen wir im Einzelfall. Die erste Durchsicht kostet nichts. Für Prüfung und Bescheinigung berechnen wir danach 800 € netto (952 € inkl. USt.), das Honorar gehört dann zu den Sanierungskosten und mindert mit 20 % Ihre Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre.

Wann Sie bezahlen

Beim BAFA-Paket bekommen Sie die Rechnung, sobald Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist. Bezahlen Sie per Überweisung, bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen. Das BAFA erkennt nur unbare Zahlungen an, die nach dem Antrag geleistet wurden. Die erste Prüfung Ihres Vorhabens kostet nichts, ein Honorar entsteht erst mit Ihrem Auftrag.

Beauftragen Sie uns über das Formular, am Telefon oder per E-Mail, steht Ihnen als Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung bekommen Sie, bevor Sie den Auftrag erteilen. Sollen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen, bestätigen Sie uns das ausdrücklich.

Was Ihnen nach allen Kosten bleibt

Ob sich ein Antrag lohnt, zeigt der Betrag nach Zuschuss, Honorar und Zuschuss auf das Honorar. Die Beispiele gelten für ein Einfamilienhaus und Privatkunden.

Vorhaben Kosten Zuschuss Honorar Zuschuss aufs Honorar Ihnen bleiben
Kellerdecke dämmen 6.000 € 900 € 952 € 476 € 424 €
3 Fenster und Haustür 10.000 € 1.500 € 952 € 476 € 1.024 €
Fenster im ganzen Haus 20.000 € 3.000 € 952 € 476 € 2.524 €
Dach und Fassade, ohne iSFP 80.000 € 4.500 € 2.400 € 1.200 € 3.300 €
Dach und Fassade, mit iSFP 80.000 € 10.500 € 2.400 € 1.200 € 9.300 €

Bei Dach und Fassade begrenzt die Höchstgrenze von 30.000 € im Jahr den Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan sind es 60.000 €. Die Kosten des Sanierungsfahrplans selbst sind in der letzten Zeile nicht enthalten. Andere Summen setzen Sie in den Förderrechner ein, ein konkretes Angebot prüfen wir in der Angebotsprüfung vor dem Auftrag.

Preis für Ihr Vorhaben anfragen

Tragen Sie Ihr Vorhaben in das Formular ein und laden Sie danach das Angebot Ihres Handwerkers über den Link hoch, den wir Ihnen schicken. Wir nennen Ihnen dann Zuschuss, Honorar und Eigenanteil in Euro, am nächsten Werktag nach dem Hochladen. Fragen zu den Preisen beantworten wir auch telefonisch unter 030 4243 2999.

Was kostet eine TPB?

Die TPB gibt es bei uns im BAFA-Paket mit Baubegleitung, TPN und Anleitung zum Verwendungsnachweis. Nach dem Zuschuss des BAFA tragen Sie dafür ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.).

Was kostet der Antrag bei einem großen Vorhaben?

Bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investitionssumme; den Betrag zeigt der Förderrechner. Für Dach und Fassade zu 80.000 € sind es 2.400 € inkl. USt., nach dem Zuschuss des BAFA bleiben Ihnen davon 1.200 €.

Was kostet die BzA für die KfW?

Die BzA erstellen wir zusammen mit der Bestätigung nach Durchführung und der Anleitung für „Meine KfW“. Das Honorar beträgt 952 € inkl. USt. und wird mit dem Fördersatz Ihrer Heizung bezuschusst, solange beides unter der Höchstgrenze bleibt.

Was kostet die Baubegleitung?

Die Baubegleitung ist im BAFA-Paket enthalten. Sie läuft digital über Ihre Fotos und unsere Prüfung, ein eigener Preis fällt dafür nicht an.

Was zahle ich, wenn mein Vorhaben nicht förderfähig ist?

Die erste Prüfung kostet nichts. Ist das Vorhaben nicht förderfähig, sagen wir es Ihnen, bevor Sie uns beauftragen, und es entsteht kein Honorar. Das Honorar fällt erst mit Ihrem Auftrag an, beim BAFA-Paket kommt die Rechnung nach dem Eingang Ihres Antrags.

Gilt der Preis je Maßnahme oder je Antrag?

Der Preis gilt je Antrag. Fenster und Haustür lassen sich in einem Antrag zusammenfassen, dann zahlen Sie das Honorar einmal.

Was kostet die Bescheinigung für schon fertige Arbeiten?

Für die nachträgliche Prüfung von Wärmepumpe, Fenstern und Dämmung mit Bescheinigung beginnt das Honorar bei 800 € netto (952 € inkl. USt.). Es zählt zu den Kosten der Sanierung, 20 % davon mindern Ihre Einkommensteuer. Der Eigenanteil ab 400 € netto gilt für die Begleitung ab dem Angebot.

Was zahlen Unternehmen?

Unternehmen mit Vorsteuerabzug zahlen ein Honorar ab 800 € netto. Das BAFA fördert dann nur den Nettobetrag, der Eigenanteil beginnt bei 400 € netto.

Wann ist die Rechnung fällig?

Beim BAFA-Paket ist die Rechnung fällig, sobald Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist. Bezahlen Sie per Überweisung, bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen.

Wie wird das Honorar bei der Heizung gefördert?

Bei der Heizung zählt das Honorar zu den Heizungskosten und bekommt deren Fördersatz, solange beides zusammen unter der Grenze von 28.000 € für die erste Wohnung bleibt. Einen eigenen Zuschuss von 50 % wie beim BAFA gibt es dort nicht.

Ab welcher Summe lohnt sich der Antrag?

Gefördert werden Maßnahmen ab 300 € Kosten. Ab 3.173 € deckt der Zuschuss von 15 % Ihren Eigenanteil am Honorar von 400 € netto (476 € inkl. USt.). Bei Fenstern für 20.000 € bleiben Ihnen nach allen Kosten 2.524 €.

Kostenlos und unverbindlich

Förderung kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

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Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für SieWir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

  • Ihr Handwerkerangebot wird kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
Ihr Ansprechpartner
Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
Mo–Fr 8–18 Uhr030 4243 2999
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