Das BAFA fördert nur Maßnahmen, die vor dem Vorhabenbeginn beantragt wurden. Als Beginn zählt ein Vertrag mit dem Handwerker ohne die Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird. Wohnen Sie selbst im Haus, bleibt der Steuerbonus nach § 35c EStG, auch im Nachhinein: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Für Fenster zu 20.000 € sind das 4.000 €, der BAFA-Zuschuss hätte 3.000 € betragen.
Wo Sie gerade stehen
Ob der Zuschuss noch möglich ist, hängt allein vom Vertrag mit dem Handwerker ab.
| Ihr Stand | BAFA-Zuschuss | Steuerbonus § 35c (selbst bewohnt) |
|---|---|---|
| nur ein Angebot, noch kein Auftrag | möglich: Vertrag mit Förderbedingung schließen, dann Antrag stellen | möglich, wenn Sie auf den Zuschuss verzichten |
| Vertrag mit Förderbedingung unterschrieben | möglich: Antrag jetzt stellen | möglich, wenn Sie auf den Zuschuss verzichten |
| Vertrag ohne Bedingung, Arbeiten noch nicht begonnen | ausgeschlossen, eine Bedingung lässt sich nicht nachträglich einfügen | möglich |
| Vertrag ohne Bedingung, Arbeiten laufen | ausgeschlossen | möglich |
| Arbeiten abgeschlossen | ausgeschlossen | möglich, mit der Steuererklärung für das Jahr des Abschlusses; die Bescheinigung stellen wir nach Prüfung der Rechnungen aus |
Das gilt für alle Maßnahmen beim BAFA, also Fenster, Türen, Dach, Fassade, Kellerdecke, Lüftung und Heizungsoptimierung. Für den Heizungstausch gilt bei der KfW dasselbe, auch dort schließt ein Vertrag ohne Förderbedingung den Zuschuss aus.
Den Zuschuss vor dem Auftrag sichern
Solange Sie den Handwerker nicht fest beauftragt haben, ist der Zuschuss noch möglich. Das BAFA zahlt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € im Jahr. Diese Höchstbeträge gelten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, der die Maßnahme enthält und beim Antrag schon vorliegt. Die 20 % gelten dann für den Teil der Kosten über 30.000 €. Ohne Fahrplan sind es 15 % und bis zu 4.500 € im Jahr.
Wohnen Sie selbst im Haus, ist der Steuerbonus auch vor dem Auftrag eine gleichwertige Wahl, und wir rechnen Ihnen beide Wege vor. Bei 80.000 € für Dach und Fassade stehen 16.000 € Steuerbonus gegen 4.500 € Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan 10.500 €. Der Steuerbonus braucht keinen Fahrplan, wohl aber genug Einkommensteuer in den drei Jahren, auf die er sich verteilt.
Vertrag mit Bedingung. Im Vertrag steht, dass er erst mit der Förderzusage des BAFA wirksam wird oder entfällt, wenn die Zusage ausbleibt. Dazu kommt, bis wann der Betrieb voraussichtlich einbaut. Ein solcher Vertrag muss beim Antrag schon vorliegen und zählt nicht als Beginn des Vorhabens. Planung und Beratung vor dem Antrag sind ebenfalls erlaubt.
Antrag mit TPB-ID. Für Fenster, Dach und Dämmung braucht der Antrag eine technische Projektbeschreibung von einem Energieeffizienz-Experten. Mit der TPB-ID stellen Sie den Antrag im BAFA-Portal selbst. Wie das im Einzelnen geht, steht unter BAFA-Antrag online stellen und TPB-ID im BAFA-Portal eingeben.
Für neue Fenster zu 20.000 € bringt der rechtzeitige Antrag 3.000 € Zuschuss. Ihr Eigenanteil an unserem Honorar liegt nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.), Ihnen bleiben also 2.524 €. Den Verwendungsnachweis reichen Sie nach dem Einbau im BAFA-Portal ein, danach zahlt das BAFA aus. Die ganze Reihenfolge bis zur Auszahlung zeigt der Ablauf mit allen Schritten.
Steuerbonus, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist
Ist der Vertrag ohne Bedingung geschlossen, fördert das BAFA diese Maßnahme nicht mehr. Das gilt auch, wenn die Arbeiten noch nicht begonnen haben, denn eine Bedingung lässt sich nicht nachträglich in den Vertrag aufnehmen. Für Ihr selbst bewohntes Haus bleibt der Steuerbonus, und der verlangt keinen Antrag vor Baubeginn.
| Fenster, ganzes Haus, 20.000 € | Betrag | Rechenweg |
|---|---|---|
| Jahr des Abschlusses | 1.400 € | 7 % × 20.000 € |
| Folgejahr | 1.400 € | 7 % × 20.000 € |
| drittes Jahr | 1.200 € | 6 % × 20.000 € |
| Steuerbonus zusammen | 4.000 € | 20 % × 20.000 € |
| mit unserer Begleitung, nach allen Kosten | 3.524 € | 4.000 € − 476 € Eigenanteil |
Für eine Wärmepumpe zu 35.000 €, deren Vertrag schon ohne Bedingung unterschrieben ist, sind es 7.000 €, verteilt auf 2.450 €, 2.450 € und 2.100 €. Der Bonus mindert Ihre Einkommensteuer, höchstens bis zu deren Höhe, und je Objekt höchstens um 40.000 €. Diesen Betrag erreichen Aufwendungen von 200.000 €. Er gilt, wenn diese Punkte erfüllt sind:
- Das Gebäude war bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre.
- Sie bewohnen es ausschließlich selbst.
- Ein Fachunternehmen hat die Arbeiten ausgeführt.
- Die Rechnung trägt die Adresse des Objekts, und Sie haben per Überweisung gezahlt.
- Für die Maßnahme gab es keinen Zuschuss und keinen zinsverbilligten Kredit.
- Eine Bescheinigung nach amtlichem Muster liegt vor.
Die Sanierung im Nachhinein steuerlich absetzen
Für den Steuerbonus gibt es keinen Antrag vor Baubeginn. Sie tragen ihn in die Einkommensteuererklärung für das Jahr ein, in dem die Arbeiten abgeschlossen wurden; die weiteren Teile mindern die Steuer der beiden Folgejahre. Begünstigt sind Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden.
Auch Arbeiten aus den vergangenen Jahren lassen sich so noch berücksichtigen, solange die Erklärung für das Jahr des Abschlusses noch aussteht. Wer als Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben muss, kann sie freiwillig vier Jahre rückwirkend einreichen, die Erklärung für 2022 noch bis zum 31.12.2026. Reichen Sie die Erklärung für das Jahr des Abschlusses zusammen mit der Bescheinigung ein.
Sind Wärmepumpe, Fenster oder Dämmung schon fertig, prüfen wir Rechnungen und Nachweise je Maßnahme. Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellen wir die Bescheinigung für alle nachgewiesenen Maßnahmen aus. Dafür sollte die Einkommensteuererklärung für das Jahr der Arbeiten noch nicht abgegeben sein; wurde sie schon eingereicht, prüfen wir im Einzelfall. Laufen die Arbeiten noch, klären wir an Vertrag und Baustand, ob Alfred Hanus die planerische Begleitung übernimmt. Was der Energieberater dabei leistet, steht unter 35c-Bescheinigung vom Energieberater, den Vergleich beider Wege zeigt der Ratgeber zum Steuerbonus nach § 35c.
Wenn Sie vermieten
Für eine vermietete Wohnung gibt es den Steuerbonus nicht, er setzt Selbstnutzung voraus. Für die schon beauftragte Maßnahme bleibt dann nichts zu beantragen. Jede Maßnahme, die Sie noch nicht vergeben haben, können Sie aber weiter beim BAFA beantragen. Den nächsten Vertrag schließen Sie dafür mit Förderbedingung, die TPB für den Antrag erstellen wir.
Was wir in Ihrem Fall übernehmen
Wir sehen uns Angebot oder Vertrag an und sagen Ihnen, welcher Weg noch offen ist. Ist der Zuschuss noch möglich, erstellen wir die TPB und schicken Ihnen die Anleitung für den Antrag. Geht nur noch der Steuerbonus, kommt die Bescheinigung von Alfred Hanus, Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes. Laufen die Arbeiten noch, begleitet er sie planerisch, soweit der Baustand das zulässt. Sind sie fertig, bekommen Sie für jede Maßnahme eines von drei Ergebnissen: förderfähig nachgewiesen, Nachweise fehlen mit einer Liste der fehlenden Unterlagen, oder nicht förderfähig.
Beim Zuschuss und bei der Begleitung ab dem Angebot beginnt Ihr Eigenanteil nach Zuschuss oder Steuerermäßigung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.), bei größeren BAFA-Vorhaben steigt das Honorar mit der Investitionssumme. Prüfen wir schon fertige Arbeiten und stellen die Bescheinigung aus, kostet das 800 € netto (952 € inkl. USt.). Dieses Honorar zählt dann mit 20 % als Teil der Sanierungskosten für Ihre Steuer. Die Pakete im Einzelnen stehen unter Preise.
Ihren Fall prüfen lassen
Tragen Sie Ihr Vorhaben und Ihren Stand im Formular ein, Angebot oder Vertrag laden Sie danach über Ihren persönlichen Link hoch. Die erste Prüfung kostet nichts, Sie hören am nächsten Werktag von uns. Im Rechner auf dieser Seite ist der Steuerbonus voreingestellt, damit Sie Ihren Betrag gleich sehen. Wer den Fall lieber am Telefon schildert, ruft uns unter 030 4243 2999 an.





