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Ratgeber · Antrag und Nachweise

BAFA-Antrag vergessen: bis zu 40.000 € Steuerbonus, auch im Nachhinein

Wer den Handwerker schon ohne Bedingung beauftragt hat, bekommt für diese Maßnahme keinen BAFA-Zuschuss mehr. Im selbst bewohnten Haus bleibt der Steuerbonus mit bis zu 40.000 €.

  • Steuerbonus bis zu 40.000 €, auch im Nachhinein
  • Kein Antrag vor Baubeginn nötig
  • Ihr Fall kostenlos geprüft, Antwort am nächsten Werktag

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026
Zwei Handwerker setzen ein neues Fenster in einem Wohnzimmer ein
Förderrechner

Steuerbonus und Eigenanteil auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Inhalt dieser Seite
  1. Wo Sie gerade stehen
  2. Den Zuschuss vor dem Auftrag sichern
  3. Steuerbonus, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist
  4. Die Sanierung im Nachhinein steuerlich absetzen
  5. Wenn Sie vermieten
  6. Was wir in Ihrem Fall übernehmen
  7. Ihren Fall prüfen lassen

Das BAFA fördert nur Maßnahmen, die vor dem Vorhabenbeginn beantragt wurden. Als Beginn zählt ein Vertrag mit dem Handwerker ohne die Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird. Wohnen Sie selbst im Haus, bleibt der Steuerbonus nach § 35c EStG, auch im Nachhinein: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Für Fenster zu 20.000 € sind das 4.000 €, der BAFA-Zuschuss hätte 3.000 € betragen.

Wo Sie gerade stehen

Ob der Zuschuss noch möglich ist, hängt allein vom Vertrag mit dem Handwerker ab.

Ihr Stand BAFA-Zuschuss Steuerbonus § 35c (selbst bewohnt)
nur ein Angebot, noch kein Auftrag möglich: Vertrag mit Förderbedingung schließen, dann Antrag stellen möglich, wenn Sie auf den Zuschuss verzichten
Vertrag mit Förderbedingung unterschrieben möglich: Antrag jetzt stellen möglich, wenn Sie auf den Zuschuss verzichten
Vertrag ohne Bedingung, Arbeiten noch nicht begonnen ausgeschlossen, eine Bedingung lässt sich nicht nachträglich einfügen möglich
Vertrag ohne Bedingung, Arbeiten laufen ausgeschlossen möglich
Arbeiten abgeschlossen ausgeschlossen möglich, mit der Steuererklärung für das Jahr des Abschlusses; die Bescheinigung stellen wir nach Prüfung der Rechnungen aus

Das gilt für alle Maßnahmen beim BAFA, also Fenster, Türen, Dach, Fassade, Kellerdecke, Lüftung und Heizungsoptimierung. Für den Heizungstausch gilt bei der KfW dasselbe, auch dort schließt ein Vertrag ohne Förderbedingung den Zuschuss aus.

Den Zuschuss vor dem Auftrag sichern

Solange Sie den Handwerker nicht fest beauftragt haben, ist der Zuschuss noch möglich. Das BAFA zahlt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € im Jahr. Diese Höchstbeträge gelten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, der die Maßnahme enthält und beim Antrag schon vorliegt. Die 20 % gelten dann für den Teil der Kosten über 30.000 €. Ohne Fahrplan sind es 15 % und bis zu 4.500 € im Jahr.

Wohnen Sie selbst im Haus, ist der Steuerbonus auch vor dem Auftrag eine gleichwertige Wahl, und wir rechnen Ihnen beide Wege vor. Bei 80.000 € für Dach und Fassade stehen 16.000 € Steuerbonus gegen 4.500 € Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan 10.500 €. Der Steuerbonus braucht keinen Fahrplan, wohl aber genug Einkommensteuer in den drei Jahren, auf die er sich verteilt.

Vertrag mit Bedingung. Im Vertrag steht, dass er erst mit der Förderzusage des BAFA wirksam wird oder entfällt, wenn die Zusage ausbleibt. Dazu kommt, bis wann der Betrieb voraussichtlich einbaut. Ein solcher Vertrag muss beim Antrag schon vorliegen und zählt nicht als Beginn des Vorhabens. Planung und Beratung vor dem Antrag sind ebenfalls erlaubt.

Antrag mit TPB-ID. Für Fenster, Dach und Dämmung braucht der Antrag eine technische Projektbeschreibung von einem Energieeffizienz-Experten. Mit der TPB-ID stellen Sie den Antrag im BAFA-Portal selbst. Wie das im Einzelnen geht, steht unter BAFA-Antrag online stellen und TPB-ID im BAFA-Portal eingeben.

Für neue Fenster zu 20.000 € bringt der rechtzeitige Antrag 3.000 € Zuschuss. Ihr Eigenanteil an unserem Honorar liegt nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.), Ihnen bleiben also 2.524 €. Den Verwendungsnachweis reichen Sie nach dem Einbau im BAFA-Portal ein, danach zahlt das BAFA aus. Die ganze Reihenfolge bis zur Auszahlung zeigt der Ablauf mit allen Schritten.

Steuerbonus, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist

Ist der Vertrag ohne Bedingung geschlossen, fördert das BAFA diese Maßnahme nicht mehr. Das gilt auch, wenn die Arbeiten noch nicht begonnen haben, denn eine Bedingung lässt sich nicht nachträglich in den Vertrag aufnehmen. Für Ihr selbst bewohntes Haus bleibt der Steuerbonus, und der verlangt keinen Antrag vor Baubeginn.

Fenster, ganzes Haus, 20.000 € Betrag Rechenweg
Jahr des Abschlusses 1.400 € 7 % × 20.000 €
Folgejahr 1.400 € 7 % × 20.000 €
drittes Jahr 1.200 € 6 % × 20.000 €
Steuerbonus zusammen 4.000 € 20 % × 20.000 €
mit unserer Begleitung, nach allen Kosten 3.524 € 4.000 € − 476 € Eigenanteil

Für eine Wärmepumpe zu 35.000 €, deren Vertrag schon ohne Bedingung unterschrieben ist, sind es 7.000 €, verteilt auf 2.450 €, 2.450 € und 2.100 €. Der Bonus mindert Ihre Einkommensteuer, höchstens bis zu deren Höhe, und je Objekt höchstens um 40.000 €. Diesen Betrag erreichen Aufwendungen von 200.000 €. Er gilt, wenn diese Punkte erfüllt sind:

  • Das Gebäude war bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre.
  • Sie bewohnen es ausschließlich selbst.
  • Ein Fachunternehmen hat die Arbeiten ausgeführt.
  • Die Rechnung trägt die Adresse des Objekts, und Sie haben per Überweisung gezahlt.
  • Für die Maßnahme gab es keinen Zuschuss und keinen zinsverbilligten Kredit.
  • Eine Bescheinigung nach amtlichem Muster liegt vor.

Die Sanierung im Nachhinein steuerlich absetzen

Für den Steuerbonus gibt es keinen Antrag vor Baubeginn. Sie tragen ihn in die Einkommensteuererklärung für das Jahr ein, in dem die Arbeiten abgeschlossen wurden; die weiteren Teile mindern die Steuer der beiden Folgejahre. Begünstigt sind Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden.

Auch Arbeiten aus den vergangenen Jahren lassen sich so noch berücksichtigen, solange die Erklärung für das Jahr des Abschlusses noch aussteht. Wer als Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben muss, kann sie freiwillig vier Jahre rückwirkend einreichen, die Erklärung für 2022 noch bis zum 31.12.2026. Reichen Sie die Erklärung für das Jahr des Abschlusses zusammen mit der Bescheinigung ein.

Sind Wärmepumpe, Fenster oder Dämmung schon fertig, prüfen wir Rechnungen und Nachweise je Maßnahme. Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellen wir die Bescheinigung für alle nachgewiesenen Maßnahmen aus. Dafür sollte die Einkommensteuererklärung für das Jahr der Arbeiten noch nicht abgegeben sein; wurde sie schon eingereicht, prüfen wir im Einzelfall. Laufen die Arbeiten noch, klären wir an Vertrag und Baustand, ob Alfred Hanus die planerische Begleitung übernimmt. Was der Energieberater dabei leistet, steht unter 35c-Bescheinigung vom Energieberater, den Vergleich beider Wege zeigt der Ratgeber zum Steuerbonus nach § 35c.

Wenn Sie vermieten

Für eine vermietete Wohnung gibt es den Steuerbonus nicht, er setzt Selbstnutzung voraus. Für die schon beauftragte Maßnahme bleibt dann nichts zu beantragen. Jede Maßnahme, die Sie noch nicht vergeben haben, können Sie aber weiter beim BAFA beantragen. Den nächsten Vertrag schließen Sie dafür mit Förderbedingung, die TPB für den Antrag erstellen wir.

Was wir in Ihrem Fall übernehmen

Wir sehen uns Angebot oder Vertrag an und sagen Ihnen, welcher Weg noch offen ist. Ist der Zuschuss noch möglich, erstellen wir die TPB und schicken Ihnen die Anleitung für den Antrag. Geht nur noch der Steuerbonus, kommt die Bescheinigung von Alfred Hanus, Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes. Laufen die Arbeiten noch, begleitet er sie planerisch, soweit der Baustand das zulässt. Sind sie fertig, bekommen Sie für jede Maßnahme eines von drei Ergebnissen: förderfähig nachgewiesen, Nachweise fehlen mit einer Liste der fehlenden Unterlagen, oder nicht förderfähig.

Beim Zuschuss und bei der Begleitung ab dem Angebot beginnt Ihr Eigenanteil nach Zuschuss oder Steuerermäßigung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.), bei größeren BAFA-Vorhaben steigt das Honorar mit der Investitionssumme. Prüfen wir schon fertige Arbeiten und stellen die Bescheinigung aus, kostet das 800 € netto (952 € inkl. USt.). Dieses Honorar zählt dann mit 20 % als Teil der Sanierungskosten für Ihre Steuer. Die Pakete im Einzelnen stehen unter Preise.

Ihren Fall prüfen lassen

Tragen Sie Ihr Vorhaben und Ihren Stand im Formular ein, Angebot oder Vertrag laden Sie danach über Ihren persönlichen Link hoch. Die erste Prüfung kostet nichts, Sie hören am nächsten Werktag von uns. Im Rechner auf dieser Seite ist der Steuerbonus voreingestellt, damit Sie Ihren Betrag gleich sehen. Wer den Fall lieber am Telefon schildert, ruft uns unter 030 4243 2999 an.

Kann ich den BAFA-Antrag rückwirkend stellen?

Nein. Ist der Vertrag mit dem Handwerker ohne Förderbedingung geschlossen, fördert das BAFA die Maßnahme auch mit einem späteren Antrag nicht mehr. Wohnen Sie selbst im Haus und ist es älter als 10 Jahre, bleibt der Steuerbonus nach § 35c mit bis zu 40.000 €, auch für schon abgeschlossene Arbeiten.

Gilt ein Angebot des Handwerkers schon als Beginn?

Ein Angebot allein noch nicht. Als Beginn zählt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ohne Förderbedingung, also wenn Sie das Angebot vorbehaltlos annehmen.

Zählt die Beauftragung des Energieberaters als Beginn?

Nein. Planung und Beratung vor dem Antrag sind erlaubt, auch der Vertrag über die technische Projektbeschreibung. Erst der Vertrag über die Ausführung zählt als Beginn.

Was ist eine aufschiebende Bedingung?

Das ist eine Klausel im Handwerkervertrag, nach der der Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam wird. Mit dem voraussichtlichen Datum der Umsetzung muss ein solcher Vertrag beim Antrag schon vorliegen.

Bekomme ich den Steuerbonus, wenn die Arbeiten schon fertig sind?

Ja, mit der Steuererklärung für das Jahr, in dem die Arbeiten abgeschlossen wurden, solange diese Erklärung noch aussteht. Voraussetzung ist, dass Sie selbst im Haus wohnen, das Gebäude älter als 10 Jahre ist, ein Fachbetrieb die Arbeiten ausgeführt hat und Sie unbar gezahlt haben. Für Wärmepumpe, Fenster und Dämmung prüfen wir Ihre Rechnungen und stellen die Bescheinigung nach amtlichem Muster aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie weit zurück lässt sich der Steuerbonus noch nutzen?

Begünstigt sind Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden. Arbeitnehmer, die keine Steuererklärung abgeben müssen, können sie vier Jahre rückwirkend einreichen, die Erklärung für 2022 noch bis zum 31.12.2026.

Kann ich für eine andere Maßnahme noch BAFA beantragen?

Ja. Der verpasste Antrag betrifft nur die Maßnahme, die Sie schon beauftragt haben. Für alles, was noch nicht vergeben ist, schließen Sie den Vertrag mit Förderbedingung und stellen dann den Antrag.

Gilt das auch für die Heizung bei der KfW?

Ja, auch bei der KfW-Heizungsförderung zählt ein Vertrag ohne Förderbedingung als Beginn, danach ist kein Antrag mehr möglich. Wohnen Sie selbst im Haus und ist es älter als 10 Jahre, bleibt für eine schon beauftragte Heizung der Steuerbonus, bei einer Wärmepumpe für 35.000 € sind das 7.000 €.

Ich vermiete das Haus. Was bleibt mir?

Für die schon beauftragte Maßnahme gibt es dann weder Zuschuss noch Steuerbonus nach § 35c, denn der setzt Selbstnutzung voraus. Für die nächsten Maßnahmen sichern Sie den BAFA-Zuschuss mit einem rechtzeitigen Antrag.

Was kostet die Prüfung meines Falls?

Die erste Prüfung, ob und wie Ihr Vorhaben noch gefördert werden kann, ist kostenlos. Tragen Sie dafür Ihr Vorhaben im Formular ein, Angebot oder Vertrag laden Sie danach über Ihren persönlichen Link hoch.

Kostenlos und unverbindlich

Förderung kostenlos prüfen lassen

Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

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Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für SieWir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

  • Ihr Handwerkerangebot wird kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Rückmeldung am nächsten Werktag, danach Ihr persönlicher Upload-Link für das Angebot.
  • Ihre Unterlagen prüfen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater.
Ihr Ansprechpartner
Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
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