Für eine neue Wärmepumpe im Einfamilienhaus zahlt die KfW bis zu 22.400 €. Der Zuschuss beträgt 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten, förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Die 80 % erreichen Selbstnutzer, die eine alte Öl-, Kohle- oder Gasheizung ersetzen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € haben. Sonst liegt die Obergrenze bei 70 % oder 19.600 €. Ihr Satz hängt davon ab, ob Sie selbst im Haus wohnen, welche Heizung Sie ersetzen und wie hoch Ihr Einkommen ist.
Alle Beträge folgen der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026. Den Antrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW“. Wir liefern die Bestätigung, die Sie dafür brauchen, und rechnen vorher mit Ihnen aus, welcher Satz für Sie gilt.
Grundförderung und Boni
Jeder Eigentümer bekommt 30 % Grundförderung, auch wer das Haus vermietet. Wer selbst im Haus wohnt, kann zwei Boni dazubekommen, allerdings nur für die eigene Wohnung.
| Bestandteil | Höhe | Wer ihn bekommt |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | jeder Eigentümer, auch Vermieter |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 16 Prozentpunkte bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 | Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist |
| Einkommens-Bonus | 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 Prozentpunkte bis 40.000 €, 10 Prozentpunkte bis 50.000 € | Selbstnutzer, gemessen am zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen |
| Obergrenze | 70 % der förderfähigen Kosten, 80 % bei Einkommen bis 30.000 € | alle Antragsteller |
Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, setzt die KfW das Einkommen pauschal 10.000 € niedriger an. Die Obergrenze von 80 % gilt dann bis 40.000 € Einkommen. Für den Klimageschwindigkeits-Bonus darf nach dem Tausch keine fossile Heizung mehr die versorgten Wohnungen heizen.
Den früheren Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag gibt es für Anträge ab dem 21.07.2026 nicht mehr.
Rechenbeispiele bei 35.000 € Angebotssumme
Die Beispiele gehen von einem Einfamilienhaus und einem Angebot über 35.000 € für Wärmepumpe und Einbau aus. Weil das über der Grenze liegt, rechnet die KfW in jedem Fall mit 28.000 €.
| Fall | Rechenweg | Zuschuss | Honorar | Vorteil netto |
|---|---|---|---|---|
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen bis 30.000 € | 30 % + 16 + 40 Punkte = 86 %, Obergrenze 80 % von 28.000 € | 22.400 € | 952 € | 21.448 € |
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 30.000 bis 40.000 € | 30 % + 16 + 30 Punkte = 76 %, Obergrenze 70 % von 28.000 € | 19.600 € | 952 € | 18.648 € |
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 40.000 bis 50.000 € | 30 % + 16 + 10 Punkte = 56 % von 28.000 € | 15.680 € | 952 € | 14.728 € |
| selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 € | 30 % + 16 Punkte = 46 % von 28.000 € | 12.880 € | 952 € | 11.928 € |
| Haus vermietet | 30 % von 28.000 € | 8.400 € | 952 € | 7.448 € |
Vorteil netto ist hier der Zuschuss abzüglich unseres Honorars. Den Teil des Angebots über 28.000 € tragen Sie in jedem Fall selbst.
Im Mehrfamilienhaus kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 € dazu, ab der siebten je 8.000 €. Diese Grenze gilt je Gebäude und insgesamt, auch wenn später ein zweiter Antrag folgt.
| Wohneinheiten | Rechenweg | Förderfähig höchstens |
|---|---|---|
| 2 | 28.000 € + 15.000 € | 43.000 € |
| 6 | 28.000 € + 5 × 15.000 € | 103.000 € |
| 8 | 28.000 € + 5 × 15.000 € + 2 × 8.000 € | 119.000 € |
| 10 | 28.000 € + 5 × 15.000 € + 4 × 8.000 € | 135.000 € |
Ist das Haus vermietet, zahlt die KfW auf diese Summe 30 %, bei 10 Wohnungen also bis zu 40.500 €. Die Boni kommen nur für die Wohnung dazu, in der der Eigentümer selbst wohnt.
Was BzA und BnD kosten und wie die KfW das Honorar fördert
Ihr Eigenanteil für BzA, Anleitung und BnD beginnt nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Die KfW zählt unser Honorar zu den Kosten der Heizung und fördert es mit Ihrem Satz, soweit Angebot und Honorar zusammen 28.000 € nicht überschreiten. Ab einem Fördersatz von 50 % kommen Sie auf diesen Eigenanteil.
Das Honorar selbst beträgt 800 € netto (952 € inkl. USt.). In den Rechenbeispielen erreicht schon das Angebot die Grenze, deshalb tragen Sie das Honorar dort selbst. Bei einer Wärmepumpe für 25.000 € fällt es dagegen noch in die förderfähige Summe.
Was sich 2027 ändert
Am 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 auf 12 Prozentpunkte. Am selben Tag fällt die Grenze für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €. Entscheidend ist, wann Ihr Antrag bei der KfW eingeht.
| Antrag | Rechenweg (selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 €) | Zuschuss |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 30 % + 16 Punkte = 46 % von 28.000 € | 12.880 € |
| ab 01.02.2027 | 30 % + 12 Punkte = 42 % von 27.250 € | 11.445 € |
Im Beispiel kostet der spätere Antrag 1.435 € (12.880 € minus 11.445 €). Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 folgt eine Änderung, die nur Wärmepumpen betrifft. Die Grundförderung sinkt dann auf 15 %, und für Geräte mit Ursprung in der EU kommen 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus dazu. Mit einer Wärmepumpe aus der EU bleibt es also bei 30 %. Bis zum 31.12.2026 gilt die Grundförderung von 30 % für jede förderfähige Wärmepumpe, egal woher sie stammt.
Gelten beide Änderungen, sieht die Rechnung für einen Antrag ab 01.02.2027 voraussichtlich so aus:
| Fall | Wärmepumpe aus der EU | Wärmepumpe ohne EU-Ursprung |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus, selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 € | 42 % von 27.250 € = 11.445 € | 27 % von 27.250 € = 7.357,50 € |
| Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen, vermietet | 30 % von 134.250 € = 40.275 € | 15 % von 134.250 € = 20.137,50 € |
Gegenüber einem Antrag bis 31.01.2027 mit 30 % Grundförderung sind das im Einfamilienhaus 5.522,50 € und im Mehrfamilienhaus 20.362,50 € weniger, wenn das Gerät nicht aus der EU kommt. Den Starttag der neuen Regel und wie der Ursprung nachgewiesen wird, will das Ministerium noch bekannt geben.
Voraussichtlich ab demselben Quartal fördert die KfW keine neue Heizung mehr in Häusern, in denen schon eine förderfähige Anlage wie eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung läuft, die ab dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde. Ausgenommen ist der Ersatz eines Gas-, Öl- oder Kohlekessels in einer Hybridheizung. Mehr zu beiden Terminen steht auf den Seiten Änderungen der Förderung 2027 und Klimageschwindigkeits-Bonus.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Haus, wenn diese Punkte erfüllt sind:
- Bestandsgebäude: Der Bauantrag für das Haus liegt mindestens 5 Jahre vor Ihrem Förderantrag.
- Hydraulischer Abgleich: Mit dem Einbau wird das Heizungsverteilsystem optimiert, einschließlich hydraulischem Abgleich nach Verfahren B.
- Antrag vor Beginn: Der Vertrag mit dem Heizungsbauer muss beim Antrag vorliegen und an die Förderzusage geknüpft sein.
- Antragsberechtigt: Eigentümer als Privatperson und Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Frist: Nach der Zusage haben Sie 36 Monate für den Einbau.
So läuft der Antrag
Sobald der Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschrieben ist und die Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegt, stellen Sie den Antrag selbst in „Meine KfW“. Ausgezahlt wird nach dem Einbau.
- Sie füllen den Fördercheck im Formular aus und laden danach das Angebot über Ihren Upload-Link hoch. Wir prüfen die förderfähigen Kosten, den hydraulischen Abgleich im Angebot und Ihre Boni.
- Sie unterschreiben den Vertrag mit dem Heizungsbauer, gebunden an die Förderzusage.
- Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und schicken Ihnen die BzA-ID.
- Sie registrieren sich in „Meine KfW“ und stellen den Antrag mit der BzA-ID. Identifizieren können Sie sich per eID, Schufa-Identitäts-Check, Video oder Postident.
- Nach der Zusage baut der Heizungsbauer die Wärmepumpe ein.
- Wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung. Sie laden sie mit den Rechnungen in „Meine KfW“ hoch, danach zahlt die KfW aus.
Ihr Anteil an diesen sechs Schritten sind Formular, Upload, Vertrag, Antrag und Nachweis, zusammen unter 1 Stunde. Alles Weitere bereiten wir vor, von der Einreichung bis zur Auszahlung.
Was ENERGIEWERT bei der Wärmepumpe übernimmt
Die BzA darf Ihr Heizungsbauer ausstellen oder ein Energieeffizienz-Experte. Bei uns übernimmt das Alfred Hanus, Ingenieur und in der dena-Liste als Energieeffizienz-Experte eingetragen. Das passt, wenn Ihr Betrieb die Bestätigung nicht selbst schreibt oder wenn Sie Angebot und Boni vor dem Antrag geprüft haben wollen.
Im Paket enthalten sind die Prüfung des Angebots, die BzA für die KfW, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für „Meine KfW“, Begleitung am Telefon und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung. Die Übersicht aller Pakete steht unter Preise. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, prüfen wir vorab ohne Kosten. Welche Fehler den Zuschuss kosten und wann statt 458 das Programm 459 gilt, steht im Ratgeber zum Förderprogramm KfW 458. Was es für Biomasseheizung, Wärmenetz-Anschluss und die Optimierung einer bestehenden Heizung gibt, lesen Sie unter Heizungsförderung von KfW und BAFA.
Fördercheck starten, Satz erfahren
Haben Sie schon ein Angebot für die Wärmepumpe? Starten Sie den Fördercheck im Formular mit Gebäude, Nutzung und Angebotssumme. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Fördersatz und dem Link, über den Sie das Angebot als PDF oder Foto hochladen. Fragen vorab beantworten wir unter 030 4243 2999, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Ihren eigenen Fall können Sie auch im Förderrechner auf dieser Seite durchspielen.






