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Ratgeber · Heizung

Förderung für die Wärmepumpe: bis zu 22.400 € von der KfW

Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag für die KfW und begleiten Sie bis zur Auszahlung. Für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus zahlt die KfW bis zu 22.400 €.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026
Außeneinheit einer Wärmepumpe neben einem Einfamilienhaus im Abendlicht
Förderrechner

Zuschuss und Eigenanteil auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Inhalt dieser Seite
  1. Grundförderung und Boni
  2. Rechenbeispiele bei 35.000 € Angebotssumme
  3. Was BzA und BnD kosten und wie die KfW das Honorar fördert
  4. Was sich 2027 ändert
  5. Voraussetzungen für den Zuschuss
  6. So läuft der Antrag
  7. Was ENERGIEWERT bei der Wärmepumpe übernimmt
  8. Fördercheck starten, Satz erfahren

Für eine neue Wärmepumpe im Einfamilienhaus zahlt die KfW bis zu 22.400 €. Der Zuschuss beträgt 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten, förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Die 80 % erreichen Selbstnutzer, die eine alte Öl-, Kohle- oder Gasheizung ersetzen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € haben. Sonst liegt die Obergrenze bei 70 % oder 19.600 €. Ihr Satz hängt davon ab, ob Sie selbst im Haus wohnen, welche Heizung Sie ersetzen und wie hoch Ihr Einkommen ist.

Alle Beträge folgen der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026. Den Antrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW“. Wir liefern die Bestätigung, die Sie dafür brauchen, und rechnen vorher mit Ihnen aus, welcher Satz für Sie gilt.

Grundförderung und Boni

Jeder Eigentümer bekommt 30 % Grundförderung, auch wer das Haus vermietet. Wer selbst im Haus wohnt, kann zwei Boni dazubekommen, allerdings nur für die eigene Wohnung.

Bestandteil Höhe Wer ihn bekommt
Grundförderung 30 % jeder Eigentümer, auch Vermieter
Klimageschwindigkeits-Bonus 16 Prozentpunkte bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12 Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
Einkommens-Bonus 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 Prozentpunkte bis 40.000 €, 10 Prozentpunkte bis 50.000 € Selbstnutzer, gemessen am zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
Obergrenze 70 % der förderfähigen Kosten, 80 % bei Einkommen bis 30.000 € alle Antragsteller

Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, setzt die KfW das Einkommen pauschal 10.000 € niedriger an. Die Obergrenze von 80 % gilt dann bis 40.000 € Einkommen. Für den Klimageschwindigkeits-Bonus darf nach dem Tausch keine fossile Heizung mehr die versorgten Wohnungen heizen.

Den früheren Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag gibt es für Anträge ab dem 21.07.2026 nicht mehr.

Rechenbeispiele bei 35.000 € Angebotssumme

Die Beispiele gehen von einem Einfamilienhaus und einem Angebot über 35.000 € für Wärmepumpe und Einbau aus. Weil das über der Grenze liegt, rechnet die KfW in jedem Fall mit 28.000 €.

Fall Rechenweg Zuschuss Honorar Vorteil netto
selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen bis 30.000 € 30 % + 16 + 40 Punkte = 86 %, Obergrenze 80 % von 28.000 € 22.400 € 952 € 21.448 €
selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 30.000 bis 40.000 € 30 % + 16 + 30 Punkte = 76 %, Obergrenze 70 % von 28.000 € 19.600 € 952 € 18.648 €
selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 40.000 bis 50.000 € 30 % + 16 + 10 Punkte = 56 % von 28.000 € 15.680 € 952 € 14.728 €
selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 € 30 % + 16 Punkte = 46 % von 28.000 € 12.880 € 952 € 11.928 €
Haus vermietet 30 % von 28.000 € 8.400 € 952 € 7.448 €

Vorteil netto ist hier der Zuschuss abzüglich unseres Honorars. Den Teil des Angebots über 28.000 € tragen Sie in jedem Fall selbst.

Im Mehrfamilienhaus kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 € dazu, ab der siebten je 8.000 €. Diese Grenze gilt je Gebäude und insgesamt, auch wenn später ein zweiter Antrag folgt.

Wohneinheiten Rechenweg Förderfähig höchstens
2 28.000 € + 15.000 € 43.000 €
6 28.000 € + 5 × 15.000 € 103.000 €
8 28.000 € + 5 × 15.000 € + 2 × 8.000 € 119.000 €
10 28.000 € + 5 × 15.000 € + 4 × 8.000 € 135.000 €

Ist das Haus vermietet, zahlt die KfW auf diese Summe 30 %, bei 10 Wohnungen also bis zu 40.500 €. Die Boni kommen nur für die Wohnung dazu, in der der Eigentümer selbst wohnt.

Was BzA und BnD kosten und wie die KfW das Honorar fördert

Ihr Eigenanteil für BzA, Anleitung und BnD beginnt nach Förderung bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Die KfW zählt unser Honorar zu den Kosten der Heizung und fördert es mit Ihrem Satz, soweit Angebot und Honorar zusammen 28.000 € nicht überschreiten. Ab einem Fördersatz von 50 % kommen Sie auf diesen Eigenanteil.

Das Honorar selbst beträgt 800 € netto (952 € inkl. USt.). In den Rechenbeispielen erreicht schon das Angebot die Grenze, deshalb tragen Sie das Honorar dort selbst. Bei einer Wärmepumpe für 25.000 € fällt es dagegen noch in die förderfähige Summe.

Was sich 2027 ändert

Am 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 auf 12 Prozentpunkte. Am selben Tag fällt die Grenze für die erste Wohneinheit von 28.000 € auf 27.250 €. Entscheidend ist, wann Ihr Antrag bei der KfW eingeht.

Antrag Rechenweg (selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 €) Zuschuss
bis 31.01.2027 30 % + 16 Punkte = 46 % von 28.000 € 12.880 €
ab 01.02.2027 30 % + 12 Punkte = 42 % von 27.250 € 11.445 €

Im Beispiel kostet der spätere Antrag 1.435 € (12.880 € minus 11.445 €). Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 folgt eine Änderung, die nur Wärmepumpen betrifft. Die Grundförderung sinkt dann auf 15 %, und für Geräte mit Ursprung in der EU kommen 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus dazu. Mit einer Wärmepumpe aus der EU bleibt es also bei 30 %. Bis zum 31.12.2026 gilt die Grundförderung von 30 % für jede förderfähige Wärmepumpe, egal woher sie stammt.

Gelten beide Änderungen, sieht die Rechnung für einen Antrag ab 01.02.2027 voraussichtlich so aus:

Fall Wärmepumpe aus der EU Wärmepumpe ohne EU-Ursprung
Einfamilienhaus, selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 € 42 % von 27.250 € = 11.445 € 27 % von 27.250 € = 7.357,50 €
Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen, vermietet 30 % von 134.250 € = 40.275 € 15 % von 134.250 € = 20.137,50 €

Gegenüber einem Antrag bis 31.01.2027 mit 30 % Grundförderung sind das im Einfamilienhaus 5.522,50 € und im Mehrfamilienhaus 20.362,50 € weniger, wenn das Gerät nicht aus der EU kommt. Den Starttag der neuen Regel und wie der Ursprung nachgewiesen wird, will das Ministerium noch bekannt geben.

Voraussichtlich ab demselben Quartal fördert die KfW keine neue Heizung mehr in Häusern, in denen schon eine förderfähige Anlage wie eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung läuft, die ab dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde. Ausgenommen ist der Ersatz eines Gas-, Öl- oder Kohlekessels in einer Hybridheizung. Mehr zu beiden Terminen steht auf den Seiten Änderungen der Förderung 2027 und Klimageschwindigkeits-Bonus.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Haus, wenn diese Punkte erfüllt sind:

  • Bestandsgebäude: Der Bauantrag für das Haus liegt mindestens 5 Jahre vor Ihrem Förderantrag.
  • Hydraulischer Abgleich: Mit dem Einbau wird das Heizungsverteilsystem optimiert, einschließlich hydraulischem Abgleich nach Verfahren B.
  • Antrag vor Beginn: Der Vertrag mit dem Heizungsbauer muss beim Antrag vorliegen und an die Förderzusage geknüpft sein.
  • Antragsberechtigt: Eigentümer als Privatperson und Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Frist: Nach der Zusage haben Sie 36 Monate für den Einbau.

So läuft der Antrag

Sobald der Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschrieben ist und die Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegt, stellen Sie den Antrag selbst in „Meine KfW“. Ausgezahlt wird nach dem Einbau.

  1. Sie füllen den Fördercheck im Formular aus und laden danach das Angebot über Ihren Upload-Link hoch. Wir prüfen die förderfähigen Kosten, den hydraulischen Abgleich im Angebot und Ihre Boni.
  2. Sie unterschreiben den Vertrag mit dem Heizungsbauer, gebunden an die Förderzusage.
  3. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und schicken Ihnen die BzA-ID.
  4. Sie registrieren sich in „Meine KfW“ und stellen den Antrag mit der BzA-ID. Identifizieren können Sie sich per eID, Schufa-Identitäts-Check, Video oder Postident.
  5. Nach der Zusage baut der Heizungsbauer die Wärmepumpe ein.
  6. Wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung. Sie laden sie mit den Rechnungen in „Meine KfW“ hoch, danach zahlt die KfW aus.

Ihr Anteil an diesen sechs Schritten sind Formular, Upload, Vertrag, Antrag und Nachweis, zusammen unter 1 Stunde. Alles Weitere bereiten wir vor, von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Was ENERGIEWERT bei der Wärmepumpe übernimmt

Die BzA darf Ihr Heizungsbauer ausstellen oder ein Energieeffizienz-Experte. Bei uns übernimmt das Alfred Hanus, Ingenieur und in der dena-Liste als Energieeffizienz-Experte eingetragen. Das passt, wenn Ihr Betrieb die Bestätigung nicht selbst schreibt oder wenn Sie Angebot und Boni vor dem Antrag geprüft haben wollen.

Im Paket enthalten sind die Prüfung des Angebots, die BzA für die KfW, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für „Meine KfW“, Begleitung am Telefon und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung. Die Übersicht aller Pakete steht unter Preise. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, prüfen wir vorab ohne Kosten. Welche Fehler den Zuschuss kosten und wann statt 458 das Programm 459 gilt, steht im Ratgeber zum Förderprogramm KfW 458. Was es für Biomasseheizung, Wärmenetz-Anschluss und die Optimierung einer bestehenden Heizung gibt, lesen Sie unter Heizungsförderung von KfW und BAFA.

Fördercheck starten, Satz erfahren

Haben Sie schon ein Angebot für die Wärmepumpe? Starten Sie den Fördercheck im Formular mit Gebäude, Nutzung und Angebotssumme. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Fördersatz und dem Link, über den Sie das Angebot als PDF oder Foto hochladen. Fragen vorab beantworten wir unter 030 4243 2999, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Ihren eigenen Fall können Sie auch im Förderrechner auf dieser Seite durchspielen.

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?

Im Einfamilienhaus sind es zwischen 8.400 € und 22.400 €, sobald das Angebot die Grenze von 28.000 € erreicht. Vermieter bekommen 30 %. Wer selbst im Haus wohnt und eine alte Ölheizung ersetzt, kommt bei Antrag bis 31.01.2027 auf mindestens 46 %, mit niedrigem Einkommen auf bis zu 80 %.

Bekomme ich den Klimageschwindigkeits-Bonus auch für eine 15 Jahre alte Gasheizung?

Bei einer Gas-Etagenheizung ja, denn dort spielt das Alter keine Rolle. Eine zentrale Gasheizung muss beim Antrag mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen zählen ohne Altersgrenze, solange sie noch funktionieren.

Welches Einkommen zählt für den Einkommens-Bonus?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Lebt ein Kind unter 18 bei Ihnen, setzt die KfW es pauschal 10.000 € niedriger an. Über 50.000 € gibt es diesen Bonus nicht mehr, der Klimageschwindigkeits-Bonus bleibt davon unberührt.

Bekomme ich als Vermieter Förderung für eine Wärmepumpe?

Ja, die Grundförderung von 30 %, im Einfamilienhaus also bis zu 8.400 €, im Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen bis zu 40.500 €. Die beiden Boni gibt es nur für die Wohnung, in der Sie selbst wohnen. Gehört das Haus einer GbR oder einer Gesellschaft, läuft der Antrag über das KfW-Programm 459.

Muss ich zuerst den Antrag stellen oder zuerst den Vertrag unterschreiben?

Zuerst kommt der Vertrag mit dem Heizungsbauer, denn beim Antrag muss er der KfW schon vorliegen. Er braucht eine Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Beginn des Vorhabens, und der Zuschuss entfällt.

Kann ENERGIEWERT den KfW-Antrag für mich stellen?

Bei der KfW stellt nur der Eigentümer selbst den Antrag in „Meine KfW“, eine Vollmacht für Betriebe oder Experten ist nicht vorgesehen. Wir begleiten Sie deshalb mit einer Anleitung für jeden Schritt und auf Wunsch am Telefon.

Wird das Honorar für BzA und BnD gefördert?

Ja, die KfW rechnet es zu den Kosten der Heizung und fördert es mit Ihrem Satz, soweit Angebot und Honorar zusammen 28.000 € nicht überschreiten. Ab 50 % Förderung liegt Ihr Eigenanteil dann ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Liegt das Angebot schon über der Grenze, zahlen Sie die 952 € selbst.

Lohnt es sich, noch im Januar 2027 zu beantragen?

Ja, wenn Ihnen der Klimageschwindigkeits-Bonus zusteht. Bis zum 31.01.2027 sind es 16 statt 12 Prozentpunkte, und die Grenze liegt bei 28.000 € statt 27.250 €. Im Beispiel mit 46 % macht das 1.435 € aus. Die 30 % Grundförderung für Wärmepumpen stehen für Anträge bis zum 31.12.2026 fest. Im Januar kann bereits die neue Regel mit EU-Bonus gelten.

Wird auch der Tausch einer älteren Wärmepumpe gefördert?

Bis zur Änderung, die voraussichtlich im ersten Quartal 2027 kommt, wird er wie jeder andere Heizungstausch gefördert. Danach gibt es keinen Zuschuss mehr, wenn die vorhandene Wärmepumpe ab dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde. Ist sie älter, sind dann pauschal 25 % der Gesamtkosten förderfähig. Das genaue Datum ist noch nicht veröffentlicht.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit für den Einbau?

Für den Einbau haben Sie 36 Monate ab der Zusage. Danach erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung, und Sie reichen sie mit den Rechnungen in „Meine KfW“ ein.

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