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Ratgeber · Heizung

BnD für die KfW: Bestätigung nach Durchführung, Auszahlung bis zu 22.400 €

Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist der letzte Schritt vor der Auszahlung des KfW-Zuschusses. Ausgezahlt werden im Einfamilienhaus bis zu 22.400 €.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026
Installateur im Heizungsraum mit Wärmepumpe und Speicher
Inhalt dieser Seite
  1. Wer die BnD erstellt
  2. Unterlagen für die BnD
  3. Ohne hydraulischen Abgleich keine BnD
  4. Nachweis in „Meine KfW“ einreichen
  5. Fristen nach der Zusage
  6. Was nach dem Nachweis ausgezahlt wird
  7. Was ENERGIEWERT nach dem Einbau übernimmt
  8. Fragen zum Nachweis

Die BnD bestätigt nach dem Einbau, dass die neue Heizung wie beantragt umgesetzt wurde, was sie gekostet hat und dass sie die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Erst danach zahlt die KfW den Zuschuss aus, im Einfamilienhaus bis zu 22.400 €. Ausstellen darf die BnD der Heizungsbauer oder ein Energieeffizienz-Experte. Mit der BnD-ID, den Rechnungen und Ihrer Steuer-ID reichen Sie den Nachweis in „Meine KfW“ ein. Für den Einbau haben Sie ab der Zusage 36 Monate Zeit.

Wer die BnD erstellt

Die BnD stellt in der Regel aus, wer schon die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt hat. Für den Heizungstausch genügt die Bestätigung des Fachbetriebs, ein Energieeffizienz-Experte ist ebenso erlaubt. Hat ein Experte die BzA erstellt, prüft er für die BnD die Unterlagen des Heizungsbauers und bestätigt dann selbst. Bei ENERGIEWERT ist das Alfred Hanus, Ingenieur und Energieeffizienz-Experte der dena-Liste, und die BnD gehört zum selben Paket wie die BzA.

Unterlagen für die BnD

Wer die BnD ausstellt, braucht Belege, dass die Heizung so eingebaut wurde wie in der BzA beschrieben. Diese Unterlagen sammeln Sie beim Heizungsbauer:

  • die Schlussrechnung, unbar bezahlt, mit Ihrem Namen, den Arbeiten, dem Zeitraum und der Adresse des Gebäudes, auf Deutsch
  • die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B auf dem Formular der VdZ
  • Datenblatt oder Herstellernachweis des eingebauten Geräts
  • Fotos der neuen Anlage mit Typenschild
  • beim Klimageschwindigkeitsbonus einen Beleg, dass die alte Heizung fachgerecht ausgebaut und entsorgt wurde

Bei uns laden Sie alles über Ihren persönlichen Upload-Link hoch. Unsere festangestellten Förderexperten gehen Rechnungen und Fotos durch und melden sich, falls etwas fehlt. Danach bestätigt Alfred Hanus die BnD, und Sie bekommen die BnD-ID.

Ohne hydraulischen Abgleich keine BnD

Der hydraulische Abgleich ist Voraussetzung für jede geförderte Heizung. Gemeint ist die Optimierung des ganzen Heizungsverteilsystems nach Verfahren B, die der Heizungsbauer auf dem Formular der VdZ bestätigt. Fehlt das Formular, kann weder der Fachbetrieb noch ein Experte die BnD ausstellen. Am einfachsten steht der Abgleich schon im Angebot, dann prüfen wir ihn bereits vor der BzA. Was dabei gemacht wird, steht auf der Seite zum hydraulischen Abgleich.

Nachweis in „Meine KfW“ einreichen

Den Nachweis laden Sie selbst hoch, denn auch dafür nimmt die KfW keine Vollmacht an. Wir schicken Ihnen dazu eine Anleitung, und so gehen Sie vor:

  1. Melden Sie sich in „Meine KfW“ an. Falls noch nicht geschehen, identifizieren Sie sich per eID, Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident.
  2. Tragen Sie im Antrag die BnD-ID und Ihre Steuer-ID oder Steuernummer ein.
  3. Laden Sie alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten hoch.
  4. Wenn Sie Boni beantragt haben, laden Sie die Nachweise aus der Tabelle unten hoch.
  5. Senden Sie den Nachweis ab. Nach der Prüfung überweist die KfW den Zuschuss an Sie.
Bonus Nachweis
Klimageschwindigkeitsbonus Meldebestätigung oder Meldebescheinigung für den Hauptwohnsitz, Grundbuchauszug mit Adresse des Gebäudes und Eigentümer
Einkommensbonus Meldebestätigung oder Meldebescheinigung, Grundbuchauszug, Einkommensteuerbescheide der Eigentümer und ihrer Ehe- oder Lebenspartner im Haushalt
Kind unter 18 im Haushalt Meldebestätigung oder Meldebescheinigung des Kindes, Einkommensteuerbescheide wie beim Einkommensbonus

Für den Einkommensbonus verlangt die KfW die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, Rentenbescheide und Nichtveranlagungsbescheide erkennt sie nicht an. Rentner ohne Steuererklärung für diese Jahre reichen die Rentenbezugsmitteilungen und eine Selbsterklärung ein. Wer den Bonus nutzen will, sollte die Unterlagen früh heraussuchen. Den Abzug von 10.000 € für ein Kind unter 18 gibt es, wenn für das Kind im Haushalt eine Kindergeldberechtigung besteht. Wie sich die Boni berechnen, steht auf der Seite zu Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.

Fristen nach der Zusage

Die KfW gibt Ihnen ab der Zusage 36 Monate, um die Heizung einbauen zu lassen. Bis wann der Nachweis spätestens eingehen muss, steht in Ihrer Zusage beim Punkt „Nachweise einreichen“. Für die Höhe des Zuschusses zählt dagegen der Tag, an dem Ihr Antrag eingegangen ist. Wer bis zum 31.01.2027 beantragt hat, behält die Grenze von 28.000 € und, wenn er ihm zusteht, 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus, auch wenn Einbau und BnD erst danach kommen. Reichen Sie den Nachweis ein, sobald die Schlussrechnung bezahlt ist und die BnD vorliegt. Ein verspäteter Nachweis kann den ganzen Zuschuss kosten.

Was nach dem Nachweis ausgezahlt wird

Die Auszahlung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und Ihrem Fördersatz. Im Einfamilienhaus sind bis zu 28.000 € förderfähig, ausgezahlt werden dort bis zu 22.400 €. Vier Beispiele für Anträge bis 31.01.2027:

Fall förderfähig Fördersatz Auszahlung
Einfamilienhaus, Wärmepumpe 35.000 €, selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen bis 30.000 € 28.000 € 80 % 22.400 €
Einfamilienhaus, Wärmepumpe 35.000 €, selbst bewohnt, alte Ölheizung, Einkommen über 50.000 € 28.000 € 46 % 12.880 €
Einfamilienhaus, Wärmepumpe 35.000 €, vermietet 28.000 € 30 % 8.400 €
Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen, vermietet, Heizung ab 135.000 € 135.000 € 30 % 40.500 €

Ging der Antrag erst ab dem 01.02.2027 ein, liegen die erste Zeile bei 21.800 € und die letzte bei 40.275 €. Die Grenze von 135.000 € ergibt sich aus 28.000 € für die erste Wohnung, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Wie sich die Sätze zusammensetzen und wer welchen bekommt, erklärt die Seite zum Programm 458. Weitere Rechenbeispiele stehen auf der Seite zur Förderung einer Wärmepumpe. Welche Heizungen außer der Wärmepumpe gefördert werden, steht bei der Förderung für die neue Heizung.

Was ENERGIEWERT nach dem Einbau übernimmt

Schon vor dem Einbau bekommen Sie von uns eine Liste, welche Fotos und Formulare wir später brauchen. Nach dem Einbau prüfen wir Rechnungen und Abgleich-Formular, erstellen die BnD und schicken Ihnen die Anleitung für den Nachweis. Das alles gehört zum KfW-Paket mit der BzA. Bleibt die Heizung samt Honorar unter der Höchstgrenze und zahlt die KfW mindestens 50 %, liegt Ihr Eigenanteil für das ganze Paket ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Das Honorar und die übrigen Leistungen stehen auf der Seite Preise und Pakete.

Fragen zum Nachweis

Wenn ein Dokument fehlt oder die KfW nachfragt, klären wir das mit Ihnen gemeinsam. Laden Sie die Unterlagen über Ihren Upload-Link hoch oder rufen Sie uns an unter 030 4243 2999. Steht Ihr Heizungstausch noch bevor, starten Sie den Fördercheck im Formular. Dann erstellen wir die BzA vor dem Antrag und die BnD nach dem Einbau.

Was ist die BnD bei der KfW?

Das ist die Bestätigung nach Durchführung. Darin bestätigen Heizungsbauer oder Energieeffizienz-Experte nach dem Einbau, was umgesetzt wurde, was es gekostet hat und dass die Technik die Anforderungen erfüllt.

Wer darf die BnD ausstellen?

Ausstellen darf sie das ausführende Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte. Meist ist es dieselbe Stelle, die schon die Bestätigung zum Antrag erstellt hat.

Welche Fotos brauchen Sie für die BnD?

Wir brauchen Fotos der neuen Anlage mit Typenschild. Sie laden sie mit Schlussrechnung, Datenblatt und dem VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich über Ihren Upload-Link hoch. Welche Fotos genau, steht in der Liste, die Sie schon vor dem Einbau von uns bekommen.

Welche Rechnungen nimmt die KfW an?

Die KfW verlangt alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten. Sie müssen unbar bezahlt sein und Ihren Namen, die Arbeiten, den Zeitraum und die Adresse des Gebäudes nennen.

Können Sie den Nachweis für mich hochladen?

Nein, auch den Nachweis reicht bei der KfW nur der Antragsteller selbst ein. Wir begleiten Sie dabei mit einer Anleitung und gehen die Schritte auf Wunsch mit Ihnen am Telefon durch.

Was passiert, wenn der hydraulische Abgleich fehlt?

Dann kann niemand die BnD bestätigen, denn der Abgleich ist Fördervoraussetzung. Lassen Sie ihn vom Heizungsbauer nachholen und auf dem VdZ-Formular bestätigen.

Reicht für den Einkommensbonus die Lohnsteuerbescheinigung?

Nein, die KfW verlangt die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Rentenbescheide und Nichtveranlagungsbescheide nimmt sie nicht an. Wer als Rentner für diese Jahre keine Steuererklärung abgegeben hat, reicht stattdessen die Rentenbezugsmitteilungen mit einer Selbsterklärung ein.

Muss die alte Heizung entsorgt sein?

Für den Klimageschwindigkeitsbonus muss sie das. Die alte Anlage muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden, am besten steht das als Posten in der Rechnung des Heizungsbauers.

Was kostet die BnD bei ENERGIEWERT?

Sie gehört zum KfW-Paket mit der Bestätigung zum Antrag, einen eigenen Preis gibt es nicht. Ihr Eigenanteil für das Paket beginnt bei 400 € netto (476 € inkl. USt.), wenn Heizung und Honorar unter der Höchstgrenze bleiben und die KfW mindestens 50 % fördert.

Wann zahlt die KfW?

Die KfW zahlt, nachdem sie Ihren Nachweis geprüft hat. Das Geld geht an Sie als Antragsteller, nicht an den Heizungsbauer oder an uns.

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