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Ratgeber · Heizung

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozentpunkte mehr, insgesamt bis zu 22.400 €

Der Klimageschwindigkeitsbonus erhöht den KfW-Zuschuss für eine neue Heizung bei Antrag bis 31.01.2027 um 16 Prozentpunkte. Mit Einkommensbonus sind im Einfamilienhaus bis zu 22.400 € möglich.

Unter 1 Stunde Gesamtaufwand für Sie – wir begleiten Ihren Antrag professionell von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
030 4243 2999Mo–Fr 8–18 Uhr
Stand: 19. Oktober 2026
Installateur baut einen alten Ölheizkessel im Keller aus
Förderrechner

Zuschuss und Eigenanteil auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Inhalt dieser Seite
  1. Wer den Bonus bekommt
  2. Antrag bis 31.01.2027 oder später: der Unterschied in Euro
  3. Bis zu 22.400 € Zuschuss im Einfamilienhaus
  4. Mehrere Wohnungen im Haus
  5. Was ENERGIEWERT dabei prüft
  6. Stichtag mit uns planen

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zuschlag auf die Heizungsförderung der KfW für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine alte Öl-, Kohle- oder Gasheizung ersetzen. Für Anträge bis 31.01.2027 beträgt er 16 Prozentpunkte, für Anträge ab 01.02.2027 noch 12. Zusammen mit der Grundförderung von 30 % kommen Sie auf 46 %. Bei einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus mit 28.000 € förderfähigen Kosten steigt der Zuschuss damit von 8.400 € auf 12.880 €. Mit dem Einkommensbonus sind bis zu 80 % möglich, im Einfamilienhaus also bis zu 22.400 €.

Wer den Bonus bekommt

Den Bonus erhalten nur Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, und nur für ihre eigene Wohneinheit. Vermieter bekommen die Grundförderung, aber keinen Bonus. Außerdem müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie ersetzen eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung, egal wie alt sie ist, oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die bei Antrag mindestens 20 Jahre in Betrieb ist.
  • Die alte Anlage wird fachgerecht ausgebaut und entsorgt.
  • Danach heizt keine fossile oder mit Gas betriebene Anlage mehr die versorgten Wohnungen.

Das Alter der alten Heizung belegt meist das Typenschild oder das Protokoll des Schornsteinfegers. Für unsere erste Prüfung reicht ein Foto davon.

Welche neuen Heizungen die KfW fördert, steht in der Übersicht zur KfW-Heizungsförderung.

Antrag bis 31.01.2027 oder später: der Unterschied in Euro

Für Anträge ab 01.02.2027 ändern sich zwei Werte. Der Bonus sinkt auf 12 Prozentpunkte, und für die erste Wohneinheit sind nur noch 27.250 € statt 28.000 € förderfähig. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.

Gerechnet ist wie auf der Seite zur Förderung einer Wärmepumpe eine Wärmepumpe für 35.000 € im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit alter Ölheizung, für jede Einkommensstufe:

Einkommen des Haushalts Antrag bis 31.01.2027 Antrag ab 01.02.2027 Unterschied
über 50.000 € 30 + 16 = 46 % von 28.000 € = 12.880 € 30 + 12 = 42 % von 27.250 € = 11.445 € 1.435 €
über 40.000 bis 50.000 € 30 + 16 + 10 = 56 % von 28.000 € = 15.680 € 30 + 12 + 10 = 52 % von 27.250 € = 14.170 € 1.510 €
über 30.000 bis 40.000 € 30 + 16 + 30 = 76 Punkte, gedeckelt auf 70 % von 28.000 € = 19.600 € 30 + 12 + 30 = 72 Punkte, gedeckelt auf 70 % von 27.250 € = 19.075 € 525 €
bis 30.000 € 30 + 16 + 40 = 86 Punkte, gedeckelt auf 80 % von 28.000 € = 22.400 € 30 + 12 + 40 = 82 Punkte, gedeckelt auf 80 % von 27.250 € = 21.800 € 600 €

Haushalte mit Einkommen über 40.000 € trifft der Stichtag am stärksten. Bei kleineren Einkommen liegt die Summe der Punkte ohnehin über der Obergrenze, dort wirkt nur die niedrigere Höchstgrenze. Ihre eigenen Zahlen rechnet der Förderrechner auf dieser Seite aus.

Bei Wärmepumpen kann voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027 eine zweite Änderung dazukommen. Für Geräte ohne Ursprung in der EU sinkt die Grundförderung dann auf 15 %, mit 12 Punkten Bonus ergibt das in der obersten Zeile 27 % statt 46 %. Für Anträge bis zum 31.12.2026 bleibt es bei 30 % Grundförderung für jede förderfähige Wärmepumpe.

Für einen Antrag bis 31.01.2027 brauchen Sie bis dahin ein Angebot, die Bestätigung zum Antrag mit BzA-ID und einen Vertrag mit dem Heizungsbauer unter der Bedingung der Förderzusage. Der Einbau darf danach kommen. Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit.

So sinkt der Bonus nach der Förderrichtlinie vom 17.08.2026 (Stand Oktober 2026):

Antrag bei der KfW eingegangen Klimageschwindigkeitsbonus
21.07.2026 bis 31.01.2027 16 Prozentpunkte
01.02.2027 bis 31.07.2027 12 Prozentpunkte
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 Prozentpunkte
01.02.2028 bis 31.07.2028 4 Prozentpunkte

Für Anträge ab 01.08.2028 entfällt der Bonus. Was sich zum Jahreswechsel bei der Förderung sonst ändert, steht auf der Seite zur Förderung 2027.

Bis zu 22.400 € Zuschuss im Einfamilienhaus

Zusammen mit dem Einkommensbonus erreichen Selbstnutzer im Einfamilienhaus bis zu 22.400 €. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 Punkte über 30.000 bis 40.000 € und 10 Punkte über 40.000 bis 50.000 €.

Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, zählt das Einkommen pauschal 10.000 € niedriger. Bei der Wärmepumpe aus der Tabelle kommt ein Haushalt mit 40.000 € zu versteuerndem Einkommen ohne Kind auf 70 % und 19.600 € Zuschuss. Mit Kind zählt sein Einkommen wie 30.000 €, der Haushalt erreicht 40 Punkte und die Obergrenze von 80 %, also 22.400 €.

Belegen müssen Sie die Boni erst nach dem Einbau. Für den Klimageschwindigkeitsbonus verlangt die KfW eine Meldebestätigung und einen Grundbuchauszug, für den Einkommensbonus zusätzlich die Einkommensteuerbescheide. Die vollständige Liste steht auf der Seite zur BnD und zum Nachweis.

Mehrere Wohnungen im Haus

Im Mehrfamilienhaus gibt es den Bonus nur anteilig. Maßgeblich ist der Anteil der Wohnungen, die ihre Eigentümer nachweislich selbst bewohnen. Selbstnutzer beantragen ihn dort über einen Zusatzantrag, die Grundförderung läuft über den Basisantrag für das ganze Gebäude. Welcher Bonus gilt, richtet sich nach dem Tag, an dem der Basisantrag eingeht, auch wenn der Zusatzantrag später folgt. Bei 10 Wohnungen sind bis zu 135.000 € förderfähig, die Grundförderung allein ergibt dann bis zu 40.500 €. Ersetzt eine Eigentümergemeinschaft mit 10 Wohnungen eine alte Ölzentralheizung und bewohnen 3 Eigentümer ihre Wohnung selbst, kommen bei einem Basisantrag bis 31.01.2027 über den Bonus 6.480 € dazu. Wie die Höchstgrenze mit jeder Wohnung steigt, zeigt die Seite zur Heizungsförderung für Privatpersonen.

Was ENERGIEWERT dabei prüft

Ob Ihre alte Heizung den Bonus auslöst, sehen unsere Förderexperten am Foto vom Typenschild. Im Angebot prüfen sie, ob Ausbau, Entsorgung und ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B enthalten sind. Danach erstellt Alfred Hanus als Energieeffizienz-Experte die BzA, und Sie bekommen eine Anleitung für den Antrag in „Meine KfW“.

Erreichen Sie mit den Boni einen Fördersatz von mindestens 50 % und bleibt die Heizung samt Honorar unter der Höchstgrenze, liegt Ihr Eigenanteil ab 400 € netto (ab 476 € inkl. USt.). Darin ist die Bestätigung nach dem Einbau enthalten. Die Einzelheiten stehen bei den Kosten unserer Leistungen.

Stichtag mit uns planen

Soll Ihr Antrag noch vor dem 01.02.2027 eingehen, starten Sie den Fördercheck im Formular und nennen Sie dort Ihre alte Heizung. Am nächsten Werktag bekommen Sie eine erste Einschätzung, welche Boni Ihnen zustehen, und Ihren Upload-Link für Angebot und Typenschild-Foto. Am Telefon erreichen Sie uns unter 030 4243 2999.

Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Für Anträge bis 31.01.2027 sind es 16 Prozentpunkte, für Anträge vom 01.02.2027 bis 31.07.2027 noch 12. Danach sinkt der Bonus halbjährlich weiter.

Zählt das Datum des Antrags oder des Einbaus?

Es zählt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht. Eingebaut werden darf die Heizung später, ab der Zusage haben Sie dafür 36 Monate Zeit.

Bekomme ich den Bonus für eine jüngere Gasheizung?

Eine Gas-Etagenheizung zählt ohne Altersgrenze. Eine zentrale Gasheizung muss bei Antrag mindestens 20 Jahre in Betrieb sein, sonst gibt es den Bonus für sie nicht.

Muss die alte Heizung noch funktionieren?

Ja, die Richtlinie verlangt den Austausch einer funktionstüchtigen Heizung. Beim Tausch muss die alte Anlage fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.

Bekommen Vermieter den Klimageschwindigkeitsbonus?

Nein, der Bonus gilt nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, und nur für ihre eigene Wohneinheit. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %.

Darf ich nach dem Tausch einen Gaskessel als Reserve behalten?

Für den Bonus nicht, denn danach dürfen die versorgten Wohnungen nicht mehr fossil oder mit Gas beheizt werden. Ausgenommen sind nur gasbetriebene Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen.

Lässt sich der Bonus mit dem Einkommensbonus kombinieren?

Ja, beide Boni kommen zur Grundförderung von 30 % dazu. Die Summe ist auf 70 % gedeckelt, bei einem Einkommen bis 30.000 € auf 80 %. Im Einfamilienhaus sind so bis zu 22.400 € möglich.

Welches Einkommen zählt beim Einkommensbonus?

Es zählt das zu versteuernde Einkommen der selbst nutzenden Eigentümer und ihrer Ehe- oder Lebenspartner im Haushalt, im Mittel des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Belegt wird es mit den Einkommensteuerbescheiden, Rentner ohne Steuererklärung reichen die Rentenbezugsmitteilungen mit einer Selbsterklärung ein. Rentenbescheide und Nichtveranlagungsbescheide erkennt die KfW nicht an.

Gibt es den Bonus auch im Mehrfamilienhaus?

Ja, aber nur anteilig für die Wohnungen, die ihre Eigentümer selbst bewohnen. Selbstnutzer beantragen ihn dort über einen Zusatzantrag.

Was bringt der Bonus in Euro?

Bei einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus mit 28.000 € förderfähigen Kosten steigt der Zuschuss von 8.400 € auf 12.880 €. Das gilt für Anträge bis 31.01.2027 ohne Einkommensbonus.

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