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Saniertes Einfamilienhaus mit neuen Fenstern, gedämmter Fassade und Wärmepumpe im Garten
Energieberatung

BAFA, KfW und Steuerbonus: bis zu 72.900 € Förderung für Ihr Einfamilienhaus

Bis zu 10.500 € BAFA-Zuschuss im Jahr, 22.400 € von der KfW für die Heizung und 40.000 € Steuerbonus. Wir erstellen die Unterlagen und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Mehrfamilienhaus, Hausverwaltung oder Gewerbe? Förderung für Geschäftskunden

Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
Mo–Fr 8–18 Uhr030 4243 2999
  • Handwerkerangebot kostenlos auf Förderfähigkeit geprüft
  • Rückmeldung am nächsten Werktag
  • Persönlicher Upload-Link für Ihr Angebot
  • Für Häuser in ganz Deutschland
Förderrechner

Ihre Förderung auf einen Blick

Fördersätze und Höchstgrenzen Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026
FörderwegSatzFörderfähig höchstens
BAFA: Fenster, Außentüren, Dach, Dämmung, Lüftung, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung15 %; mit iSFP 20 % auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) je Kalenderjahr; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €
BAFA: Fachplanung und Baubegleitung50 %5.000 € (1–2 WE), ab 3 WE 2.000 € je WE, höchstens 20.000 €
KfW: neue Heizung30 % Grundförderung; 16 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus (Antrag bis 31.01.2027); Einkommensbonus 40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte 30.001 bis 40.000 €, 10 Punkte 40.001 bis 50.000 €; höchstens 70 %, mit 40 Punkten Einkommensbonus 80 %28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Steuerbonus § 35c20 % über drei Jahre (7 / 7 / 6 %); Kosten des Energieberaters 50 %40.000 € je Objekt (200.000 € Aufwand)

Mit Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger. WE = Wohneinheit. Anrufen und rechnen lassen: 030 4243 2999

Die Anfrage läuft in 4 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 4
Welche Maßnahme planen Sie?

Eine Auswahl genügt.

Um welches Gebäude geht es?

Davon hängen die Höchstgrenzen der Förderung ab.

Wie weit sind Sie?

Damit wir wissen, wie eilig es ist.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag mit einer Einschätzung zur Förderung.

Telefon für Rückfragen, E-Mail für Ihren persönlichen Upload-Link.

Oder rufen Sie an: 030 4243 2999, Mo–Fr 8–18 Uhr

Geschäftskunden

Förderung für Mehrfamilienhäuser, Hausverwaltungen und Unternehmen

Beim BAFA gelten die Höchstgrenzen je Gebäude und Kalenderjahr, bei der Heizung je Gebäude. Mit jeder Wohnung steigen sie.

BAFA-Zuschuss pro Jahr für Fenster, Dach, Fassade und Lüftung
bis zu 47.150 €
Zuschuss auf das Honorar für Fachplanung und Baubegleitung
bis zu 10.000 €
KfW-Zuschuss für die neue Heizung, 30 % von höchstens 135.000 € förderfähigen Kosten
bis zu 40.500 €

Die 47.150 € gelten mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), ohne ihn zahlt das BAFA bis zu 20.550 € im Jahr. Boni der KfW über die Grundförderung hinaus gibt es nur für Wohnungen, die ihre Eigentümer selbst bewohnen.

Mehrfamilienhaus mit Gerüst während der Sanierung von Fenstern und Fassade
Ablauf

So läuft der Antrag ab

  1. Angaben im Formular

    Sie nennen Maßnahme, Gebäude und den Stand Ihres Vorhabens. Danach bekommen Sie einen persönlichen Upload-Link für das Angebot Ihres Handwerkers.

  2. Kostenlose Prüfung

    Unsere Förderexperten prüfen das Angebot. Am nächsten Werktag erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und mit welchem Betrag Sie rechnen können.

  3. TPB oder BzA

    Mit Ihrem Auftrag erstellen wir die technischen Unterlagen. Sie bekommen die ID für den Antrag und eine Anleitung.

    technische Projektbeschreibung (TPB)
  4. Vertrag und Antrag

    Sie unterschreiben beim Handwerker mit Förderbedingung und stellen danach den Antrag beim BAFA oder bei der KfW.

    TPB-ID im BAFA-Portal eingeben
  5. Umbau mit Fotos

    Während der Arbeiten laden Sie Fotos über Ihren Link hoch, solange Dämmung und Anschlüsse sichtbar sind.

    Fotos je Bauabschnitt
  6. Nachweis und Auszahlung

    Nach dem Umbau erstellen wir TPN oder BnD. Mit dem Verwendungsnachweis wird der Zuschuss an Sie ausgezahlt.

    TPN und VerwendungsnachweisBestätigung nach Durchführung (BnD)
Preise

Was der Antrag kostet

Förderantrag BAFA

Fenster, Türen, Dach, Dämmung, Lüftung, Heizungsoptimierung

ab 952 €Honorar

davon 50 % zurück vom BAFA

  • Kostenlose Prüfung des Handwerkerangebots auf Förderfähigkeit
  • Technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID
  • Anleitung und Begleitung beim Antrag im BAFA-Portal
  • Fachplanung und Baubegleitung digital
  • Technischer Projektnachweis (TPN)
  • Anleitung zum Verwendungsnachweis
Förderung prüfen lassen

KfW-Heizungsförderung

Wärmepumpe und andere neue Heizungen

952 €Honorar

wird mit der Heizung gefördert

  • Kostenlose Prüfung des Handwerkerangebots auf Förderfähigkeit
  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Anleitung und Begleitung beim Antrag in „Meine KfW“
  • Prüfung von Rechnungen und Nachweisen nach dem Einbau
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  • Anleitung zum Einreichen der Nachweise bis zur Auszahlung
Förderung prüfen lassen

Wenn Heizung und Honorar zusammen unter der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bleiben.

Steuerbonus § 35c

Selbst bewohntes Wohneigentum, Gebäude älter als 10 Jahre

ab 952 €Honorar

davon 50 % über die Steuer zurück

  • Kostenlose Prüfung von Angebot oder Rechnungen auf Förderfähigkeit
  • Prüfung der technischen Mindestanforderungen
  • Planerische Begleitung der Maßnahme
  • Bescheinigung nach amtlichem Muster für das Finanzamt
  • Persönlicher Upload-Link für Rechnungen und Fotos
  • Anleitung zur Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung
Förderung prüfen lassen

Bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investition; den Betrag zeigt der Förderrechner.

Förderung berechnen

Stand der Preise: Oktober 2026.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Maßnahmen gefördert werden
  2. Fenster, Türen, Dach und Dämmung: bis zu 10.500 € im Jahr
  3. Neue Heizung: bis zu 22.400 € von der KfW
  4. Steuerbonus: bis zu 40.000 €, auch im Nachhinein
  5. Reihenfolge von Vertrag und Antrag
  6. Rechenbeispiele
  7. Für wen wir arbeiten

ENERGIEWERT bereitet Förderanträge beim BAFA und bei der KfW für Eigentümer in ganz Deutschland vor und begleitet den Steuerbonus. Am Einfamilienhaus sind so bis zu 72.900 € möglich: 10.500 € vom BAFA für die Gebäudehülle, 22.400 € von der KfW für die Heizung und 40.000 € Steuerbonus für weitere Maßnahmen. Jede Maßnahme läuft dabei über genau einen Weg. Welche Beträge Sie erreichen, hängt von Investition, Selbstnutzung und Einkommen ab, das rechnen wir an Ihrem Angebot durch.

Welche Maßnahmen gefördert werden

Das BAFA fördert Fenster, Türen, Dämmung und die Optimierung der Heizung mit 15 % der Kosten, mit Sanierungsfahrplan sind es bis zu 20 %. Den Tausch der Heizung bezuschusst die KfW mit 30 % bis 80 %.

Maßnahme Förderung durch Zuschuss Höchstbetrag am Einfamilienhaus
Fenster, Haustür, Dach, Fassade, Kellerdecke, oberste Geschossdecke BAFA 15 %, bis zu 20 % bis zu 10.500 € im Kalenderjahr
Heizungsoptimierung, etwa hydraulischer Abgleich BAFA 15 %, bis zu 20 % im selben Rahmen wie Fenster, Dach und Dämmung
Neue Heizung, etwa Wärmepumpe KfW 30 % bis 80 % bis zu 22.400 €
Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA-Antrag BAFA 50 % bis zu 2.500 €
Steuerbonus für weitere Maßnahmen Finanzamt 20 % über drei Jahre bis zu 40.000 € je Objekt

Die 10.500 € gelten mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Er verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 € im Jahr, und auf den Teil über 30.000 € zahlt das BAFA 20 % statt 15 %. Ohne Fahrplan sind es bis zu 4.500 € im Jahr. Alle Fördersätze und Grenzen 2026 folgen der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026.

Fenster, Türen, Dach und Dämmung: bis zu 10.500 € im Jahr

Für Fenster, Außentüren, Dach, Fassade, Kellerdecke und oberste Geschossdecke zahlt das BAFA am Einfamilienhaus bis zu 10.500 € im Jahr. Fenster brauchen für den Zuschuss einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K), Haustüren einen U-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K), das gedämmte Dach höchstens 0,14 W/(m²K). Fenster und Haustür laufen über einen Antrag, das Honorar fällt also nur einmal an. Einzelheiten stehen bei der Förderung für Fenster, der Förderung für die Haustür, der Förderung fürs Dach und der Förderung für Dämmung.

Neue Heizung: bis zu 22.400 € von der KfW

Die Heizungsförderung der KfW beginnt bei 30 % Grundförderung auf bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohnung. Wer selbst im Haus wohnt und eine funktionierende Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt, bekommt 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus dazu. Ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € im Jahr, mit Kind bis 40.000 €, hebt den Satz auf 80 %, und daraus ergeben sich die 22.400 €.

Diese Konditionen gelten, wenn der Antrag bis zum 31.01.2027 bei der KfW eingeht. Danach sind es 12 Prozentpunkte und höchstens 21.800 €, alle Termine stehen unter Förderung 2027. Vor dem Antrag in „Meine KfW“ erstellen wir die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der BzA-ID, nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung. Bedingungen und Rechenbeispiele stehen bei der Heizungsförderung KfW 458 und der Förderung für Wärmepumpen.

Steuerbonus: bis zu 40.000 €, auch im Nachhinein

Wenn Sie selbst im Haus wohnen, können Sie statt eines Zuschusses 20 % der Kosten von der Einkommensteuer abziehen, verteilt auf drei Jahre und bis zu 40.000 € je Objekt. Einen Sanierungsfahrplan brauchen Sie dafür nicht. Bei 80.000 € Kosten sind das 16.000 €, das BAFA zahlt in einem Kalenderjahr 4.500 € ohne und 10.500 € mit Fahrplan. Voraussetzung ist eine Einkommensteuer, die hoch genug ist. Am selbst bewohnten Einfamilienhaus vergleichen wir deshalb vor jeder Förderentscheidung beide Wege an Ihrem Angebot.

Einen Antrag vor Baubeginn gibt es beim Steuerbonus nicht, er läuft über die Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Arbeiten fertig wurden. Für schon abgeschlossene Arbeiten an Wärmepumpe, Fenstern oder Dämmung prüfen wir Rechnungen und Nachweise und stellen die Bescheinigung aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Erklärung für dieses Jahr noch nicht abgegeben ist. Ist sie schon abgegeben, prüfen wir im Einzelfall. Mehr zur Bescheinigung nach § 35c, zum Steuerbonus für die Sanierung und zum Fall, dass der Antrag beim BAFA versäumt wurde.

Reihenfolge von Vertrag und Antrag

Beim Antrag muss der Vertrag mit dem Handwerker schon unterschrieben vorliegen, mit Förderbedingung und dem voraussichtlichen Termin der Arbeiten. Ohne diese Bedingung ist der Zuschuss für die Maßnahme verloren. Die Reihenfolge mit allen Fristen steht im Ablauf des Antrags, die Prüfung vorab unter Angebot prüfen.

Rechenbeispiele

Die Tabelle zeigt für Privatkunden den Zuschuss, unser Honorar und was Sie am Ende mehr auf dem Konto haben. Beim BAFA zählt unser Honorar zur Fachplanung und Baubegleitung, davon bekommen Sie 50 % zurück. Bei größeren Vorhaben richtet sich das Honorar nach der Investition, bei Dach und Fassade für 80.000 € sind es 2.400 €.

Vorhaben Kosten Zuschuss Unser Honorar Davon zurück Am Ende mehr auf dem Konto
Kellerdecke dämmen 6.000 € 900 € 952 € 476 € 424 €
3 Fenster und Haustür 10.000 € 1.500 € 952 € 476 € 1.024 €
Fenster im ganzen Haus 20.000 € 3.000 € 952 € 476 € 2.524 €
Dach und Fassade, ohne iSFP 80.000 € 4.500 € 2.400 € 1.200 € 3.300 €
Dach und Fassade, mit iSFP 80.000 € 10.500 € 2.400 € 1.200 € 9.300 €
Wärmepumpe, Ölheizung, Einkommen über 50.000 € 35.000 € 12.880 € 952 € – 11.928 €
Wärmepumpe, Ölheizung, Einkommen bis 30.000 € 35.000 € 22.400 € 952 € – 21.448 €
Wärmepumpe im vermieteten Haus 35.000 € 8.400 € 952 € – 7.448 €
Fenster, Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen 120.000 € 15.750 € 3.600 € 1.800 € 13.950 €

Alle Zeilen außer der letzten gelten für ein Einfamilienhaus. Bei den ersten beiden Wärmepumpen wohnen die Eigentümer selbst im Haus, gerechnet ist mit einem Antrag bis 31.01.2027. Mit 35.000 € schöpfen die Wärmepumpen die Grenze von 28.000 € bereits aus, das Honorar bringt dort keinen Zuschuss. In der Zeile mit iSFP sind die Kosten des Sanierungsfahrplans selbst nicht enthalten. Alle Pakete stehen unter Preise und Pakete, den Umfang zeigt die Seite zum Fördermittelservice.

Für wen wir arbeiten

Wir arbeiten in ganz Deutschland für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen, für Unternehmen und Bestandshalter und für Eigentümer von Büros, Läden und anderen Nichtwohngebäuden. Angebote, Fotos und Rechnungen laden Sie online über Ihren persönlichen Upload-Link hoch. Die Unterlagen bestätigt Alfred Hanus als Energieeffizienz-Experte der dena-Liste. Handwerksbetriebe, die ihren Kunden den Weg zum Zuschuss erleichtern wollen, bekommen eine eigene Seite mit Fördercheck für Fachbetriebe.

Was kostet mich der Förderantrag?

Unser Honorar für den BAFA-Antrag beginnt bei 952 €. Davon bekommen Sie 50 % zurück, das BAFA zahlt diese Hälfte als Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung.

Wer stellt den Antrag beim BAFA?

Den Antrag stellen Sie selbst im BAFA-Portal, anmelden können Sie sich dort zum Beispiel mit der BundID. Die TPB-ID bekommen Sie von uns, dazu eine Anleitung per E-Mail. Bei Fragen gehen wir die Eingabe mit Ihnen am Telefon durch.

Kann ENERGIEWERT den KfW-Antrag für die Heizung stellen?

Nein, die KfW nimmt den Antrag nur vom Eigentümer selbst an, Vollmachten sind ausgeschlossen. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und erklären Ihnen jeden Schritt in „Meine KfW“.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Für die kostenlose Prüfung brauchen wir das Angebot Ihres Handwerkers, das Sie nach dem Formular über Ihren persönlichen Upload-Link hochladen. Bei Fenstern, Dach und Dämmung kommen Fotos dazu, auch während der Arbeiten, solange Dämmung und Anschlüsse offen liegen. Nach dem Umbau folgen die Rechnungen.

Was kostet die Prüfung meines Angebots?

Für die erste Prüfung der Förderfähigkeit berechnen wir nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns mit dem Antrag beauftragen.

Wann bekomme ich Ihre Rechnung?

Beim BAFA-Paket schicken wir sie, sobald Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist. Sie bezahlen per Überweisung, spätestens bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen.

Lohnt sich ein Antrag auch für eine kleine Maßnahme?

Das BAFA fördert Maßnahmen ab 300 € Kosten. Unser Honorar von 952 € bekommen Sie zur Hälfte zurück, schon ab 3.173 € Kosten gleicht der Zuschuss von 15 % auch die andere Hälfte aus. Bei einer gedämmten Kellerdecke für 6.000 € haben Sie am Ende 424 € mehr auf dem Konto, mit der Größe des Vorhabens wächst der Betrag.

Bekomme ich für eine Maßnahme Zuschuss und Steuerbonus?

Nein, für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerbonus aus. Sie entscheiden sich je Maßnahme für einen der beiden Wege. Den Zuschuss rechnen wir Ihnen an Ihrem Angebot aus, beide Wege vergleichen Sie mit Ihren Zahlen im Förderrechner.

Der Vertrag mit dem Handwerker ist schon unterschrieben. Gibt es noch Förderung?

Wohnen Sie selbst im Haus und ist es älter als 10 Jahre, bleibt der Steuerbonus von bis zu 40.000 €, denn er braucht keinen Antrag vor Baubeginn. Einen Zuschuss von BAFA oder KfW gibt es für diese Maßnahme nur, wenn der Vertrag die Förderbedingung enthält.

Arbeiten Sie auch für Mehrfamilienhäuser und Unternehmen?

Ja. Am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen zahlt das BAFA bis zu 47.150 € im Jahr. Für Unternehmen mit Vorsteuerabzug beginnt unser Honorar bei 800 € zzgl. USt., davon kommen 50 % vom BAFA zurück.

Kostenlos und unverbindlich

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Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Vorhaben aus. Am nächsten Werktag melden wir uns mit einer ersten Einschätzung und einem Link, über den Sie das Angebot Ihres Handwerkers hochladen. Die Prüfung auf Förderfähigkeit ist kostenlos.

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Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Die Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an uns zurückziehen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

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Alfred HanusEnergie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA & Lohnsteuer)Ingenieur und Geschäftsführer
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