Der BAFA-Antrag für Fenster, Dach oder Dämmung läuft in sieben Schritten: Formular und Prüfung des Angebots, technische Projektbeschreibung (TPB), Vertrag mit Förderbedingung, Antrag, Umsetzung, technischer Projektnachweis (TPN) und Verwendungsnachweis. Am Einfamilienhaus zahlt das BAFA dafür bis zu 10.500 € im Jahr, am Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen bis zu 47.150 €.
Die 10.500 € und die 47.150 € gelten mit einem individuellen Sanierungsfahrplan. Am Einfamilienhaus fördert das BAFA dann bis zu 60.000 € Kosten im Jahr, den Teil über 30.000 € mit 20 % statt 15 %. Ohne Fahrplan liegt der Höchstbetrag am Einfamilienhaus bei 4.500 €, bei 10 Wohnungen bei 20.550 €. Für neue Fenster zu 20.000 € zahlt das BAFA 3.000 €. Nach dem Zuschuss auf unser Honorar tragen Sie davon 400 € netto (476 € inkl. USt.) selbst, nach allen Kosten bleiben Ihnen 2.524 €.
Die sieben Schritte
Jeder Schritt setzt den vorigen voraus.
- Formular ausfüllen, Angebot hochladen. Sie nennen im Formular Maßnahme, Gebäude, Nutzung, Angebotssumme und Stand. Am nächsten Werktag bekommen Sie eine erste Einschätzung und Ihren persönlichen Upload-Link für das Handwerkerangebot. Unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater prüfen U-Werte und förderfähige Kosten, und zwar kostenlos. Unterschreiben Sie das Angebot in diesem Schritt noch nicht.
- TPB erstellen. Alfred Hanus beschreibt als Energieeffizienz-Experte die Maßnahme und gibt Ihnen die TPB-ID. Den Auftrag dafür dürfen Sie vor dem Antrag erteilen, denn Planung zählt nicht als Beginn des Vorhabens.
- Vertrag mit Förderbedingung. Sie unterschreiben beim Handwerker einen Vertrag, der nur bei Förderzusage gilt und das voraussichtliche Datum der Arbeiten nennt.
- Antrag im BAFA-Portal. Sie melden sich an, als Privatperson etwa mit der BundID, tragen die TPB-ID ein und senden den Antrag ab, Schritt für Schritt nach unserer Anleitung. Maßgeblich ist der Tag, an dem er beim BAFA eingeht.
- Bescheid und Umsetzung. Mit dem Zugang des Bescheids beginnen 36 Monate für die Arbeiten. Fotos laden Sie über Ihren Link hoch, solange Dämmung und Anschlüsse offen liegen.
- TPN. Nach Abschluss bestätigt der Experte im technischen Projektnachweis (TPN), dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind, und nennt die förderfähigen Ausgaben. Sie bekommen die TPN-ID.
- Verwendungsnachweis und Auszahlung. Sie reichen im BAFA-Portal den Nachweis mit TPN-ID und bezahlten Rechnungen ein. Nach der Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss an Sie.
Wie Sie die TPB-ID im Formular eintragen, zeigt die Anleitung zur TPB-ID im BAFA-Portal. Anmeldung und Unterlagen für den Antrag selbst stehen unter BAFA-Förderung beantragen.
Was Sie selbst tun
Für Ihren Teil brauchen Sie insgesamt weniger als eine Stunde. Alles andere bereiten wir vor und prüfen es, und wir begleiten Sie, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
| Ihr Schritt | Wann |
|---|---|
| Formular ausfüllen und Angebot hochladen | zu Beginn |
| Vertrag mit Förderbedingung unterschreiben | nach der TPB |
| Antrag im BAFA-Portal absenden, mit unserer Anleitung | nach dem Vertrag |
| Fotos und Rechnungen hochladen | während und nach den Arbeiten |
| Verwendungsnachweis mit der TPN-ID einreichen | nach dem TPN |
Die Fotos während der Arbeiten kann auch Ihr Handwerker machen und Ihnen schicken. Die Aufnahmen entstehen, bevor Dämmung und Anschlüsse verputzt oder verkleidet werden, denn die Baubegleitung muss diese Bauteile vorher dokumentieren. Wie das im Einzelnen läuft, steht bei der Energieberatung online.
Fristen auf einen Blick
Zwei Fristen zählen beim BAFA. Die Frist für die Arbeiten beginnt mit dem Bescheid, die für den Verwendungsnachweis mit deren Abschluss.
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| vor dem Antrag | Planung, Beratung und der Auftrag für die TPB sind erlaubt; der Vertrag mit dem Handwerker nur mit Förderbedingung |
| Eingang des Antrags beim BAFA | Sie dürfen mit den Arbeiten beginnen, vor der Zusage auf eigenes Risiko |
| Zugang des Bescheids | der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten beginnt |
| innerhalb der 36 Monate | Arbeiten abschließen, alle Rechnungen unbar bezahlen, TPN erstellen lassen |
| 6 Monate nach Abschluss der Arbeiten, spätestens 6 Monate nach Ende der 36 Monate | Frist für den Verwendungsnachweis |
| nach der Auszahlung | Unterlagen 10 Jahre aufbewahren, die geförderten Bauteile 10 Jahre zweckentsprechend nutzen |
Die Fristen folgen der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, Stand Oktober 2026. Wer den Nachweis früh einreicht, bekommt das Geld früher, denn das BAFA zahlt erst nach dessen Prüfung aus.
Der Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung
Beim Antrag muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der an die Förderzusage gebunden ist. Das gilt für den Einbau durch den Handwerker ebenso wie für einen reinen Kauf, etwa von Fenstern.
Zwei Formen sind zulässig. Bei einer aufschiebenden Bedingung wird der Vertrag erst mit der Zusage wirksam. Bei einer auflösenden Bedingung gilt er sofort und fällt weg, wenn die Zusage ausbleibt. In beiden Fällen nennt der Vertrag das voraussichtliche Datum der Arbeiten, und dieses Datum muss in den 36 Monaten nach dem Bescheid liegen.
Ein Satz im Vertrag kann zum Beispiel so lauten: „Dieser Auftrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das BAFA die Förderung der Maßnahme zusagt. Ausführung voraussichtlich im [Monat, Jahr].“ Unterschreiben Sie einen Vertrag ohne solche Bedingung vor dem Antrag, gilt das als Beginn des Vorhabens. Gefördert wird die Maßnahme dann nicht mehr, auch nicht nachträglich.
Wie lange der BAFA-Antrag dauert
Auf Ihre Anfrage im Formular antworten wir am nächsten Werktag. Mit Ihrem Auftrag erstellen wir die TPB, danach stellen Sie den Antrag im Portal.
Erlaubt ist der Beginn der Arbeiten ab dem Eingang Ihres Antrags beim BAFA. Bis zur Zusage tragen Sie dann selbst das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird und die Kosten bei Ihnen bleiben. Für die Arbeiten selbst haben Sie 36 Monate ab dem Bescheid. Den Nachweis reichen Sie binnen 6 Monaten nach Abschluss ein, spätestens 6 Monate nach Ende dieser Frist.
Rechnungen und Zahlungen
Alle Rechnungen bezahlen Sie unbar und vor dem Verwendungsnachweis. Das BAFA berücksichtigt nur Zahlungen, die zwischen Antrag und Ende des Bewilligungszeitraums geleistet wurden.
Jede Rechnung nennt Sie als Antragsteller, die Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Zeitraum der Arbeiten und die Adresse des Gebäudes, und zwar auf Deutsch. Unsere Rechnung für das BAFA-Paket kommt, wenn Ihr Antrag eingegangen ist. Sie gehört mit zum Verwendungsnachweis, denn auf sie zahlt das BAFA einen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung.
Bei der Heizung: derselbe Ablauf über die KfW
Für eine neue Heizung ist die KfW zuständig, die Reihenfolge bleibt gleich. Statt der TPB gibt es die Bestätigung zum Antrag (BzA), statt des TPN die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Für eine neue Heizung im Einfamilienhaus gibt es von der KfW bis zu 22.400 €. Diesen Betrag erreichen Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, eine funktionierende Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen und höchstens 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen haben, mit Kind 40.000 €. Für alle anderen sind es höchstens 19.600 €.
Den Antrag stellen Sie in „Meine KfW“, und zwar nur selbst, eine Vollmacht ist dort ausgeschlossen. Für das Konto weisen Sie sich einmal aus, etwa per eID, Video-Identifizierung oder Postident. Auch hier haben Sie 36 Monate für die Umsetzung. Sätze und Grenzen für die Heizung stehen beim Programm 458 der KfW.
Was ENERGIEWERT im Ablauf übernimmt
Angebot, Fotos und Rechnungen sehen unsere festangestellten Förderexperten und Energieberater durch. TPB oder BzA und am Ende TPN oder BnD bestätigt Alfred Hanus, Ingenieur und Energieeffizienz-Experte der dena-Liste, selbst. Für den Antrag bekommen Sie eine Anleitung, und Fragen klären wir am Telefon, auch noch nach dem Bescheid. Was die TPB enthält, erklärt die Seite TPB im Einzelnen.
Nach dem BAFA-Zuschuss auf das Honorar beginnt Ihr Eigenanteil bei 400 € netto (476 € inkl. USt.). Das Honorar liegt bei 952 € inkl. USt. und richtet sich bei größeren Vorhaben nach der Investitionssumme, den Betrag zeigt der Förderrechner. Was genau dazugehört, beschreibt der Förderservice, alle Beträge stehen bei den Preisen der drei Pakete.
Wenn der Vertrag schon unterschrieben ist
Ein Vertrag ohne Förderbedingung gilt als Beginn des Vorhabens, und für diese Maßnahme zahlt das BAFA dann nichts mehr. Wenn Sie selbst im Haus wohnen und es älter als 10 Jahre ist, bleibt der Steuerbonus für selbst bewohnte Häuser mit bis zu 40.000 € je Objekt. Er braucht keinen Antrag vor Baubeginn. Welche Wege dann noch offen sind, steht unter Antrag vergessen.
Reihenfolge prüfen lassen
Füllen Sie das Formular aus, bevor Sie beim Handwerker etwas unterschreiben. Am nächsten Werktag sagen wir Ihnen, ob das Vorhaben förderfähig ist und welcher Schritt als Nächstes kommt, das Angebot laden Sie über den Link hoch, den Sie dann bekommen. Telefonisch erreichen Sie uns unter 030 4243 2999.




